ich bin zzt. an der Brötzinger Schule in Pforzheim Lehrerin einer
1. Klasse. (Hier bin ich seit dem Schuljahr 2012/2013, werde eine
Verkürzung der Probezeit auf die Verbeamtung auf Lebenszeit bekommen und
demnach vorraussichtlich im September 2014 Beamtin auf Lebenszeit.)
Mein Partner (nicht verheiratet) hat eine neue Arbeitsstelle in
Höxter (NRW) angetreten. Ursprünglich ist NRW auch mein Heimat-
Bundesland, weswegen ich einen Wechsel nach Nordrhein-Westfahlen
anstrebe.
Gerne würde ich meine 1. eigene Klasse bis zum Ende der 2. Klasse
führen und demnach zum Schuljahr 2015/2016 nach NRW wechseln (ich wäre
dann 3 Jahre an der Brötzinger Schule gewesen). Mit meinem Rektor habe
ich über dieses Thema bereits gesprochen. Er hat signalisiert, dass er
die belastende Situation durchaus verstehen kann.
Hierzu habe ich eine Fragen:
1. ist es sinnvoll bereits einen Antrag auf Lehreraustausch zum
1.2. 2015 zu stellen (, da man sich für NRW 2 mal pro Schuljahr bewerben
kann)? Also erhöht die Anzahl der Anträge die Chance auf eine
Versetzung? Denn eigentlich möchte ich erst zum Schuljahresende gehen.
2. Gibt es eine maximale Anzahl von Anträgen, nachdem dieser nicht mehr abgelehnt werden kann?
Ich weiß, dass es für eine "Familienzusammenführung" einer Ehe und/ oder eines minderjährigen Kindes bedarf, aber es kann ja nicht so sein, dass ich für einen Wohnortswechsel heiraten oder oder ein Kind zeugen muss. Den Zeitpunkt würde ich dann doch gerne selbst bestimmen!
3. Erhöht es die Chance der Freigabe, wenn man im "neuen"
Bundesland bereits eine Schule hätte/ einen Tauschpartner aus dem
jeweiligen Bundesland? Überall steht ja, dass das nicht der Fall ist.
Ich weiß, dass ich mit meinem Anliegen sehr früh dran bin, aber den Antrag zum 1.2. müsste ich bereits in ein paar Monaten stellen und da wäre ich lieber gerne informiert.
Vielleicht findet sich ja auch ein Tauschpartner (studierte Fächer: D, Bio, k. Religion, Grund- Haupt- und Werkrealschule, Schwerpunkt GS).
Viele Grüße
Silke