vielen Dank für eure Antworten.
Hab letzte Woche bei der Schule und dem entsprechenden RP nachgefragt. Man braucht in BW in jedem Fall einen unbefristeten Vertrag um sich beurlauben und gleichzeitig verbeamten zu lassen.
Hat man nur einen befristeten Vertrag, der ggf. in einen unbefristeten umgewandelt werden kann, so darf man sich beim Land eigentlich noch nicht beurlauben und verbeamten lassen! Manche Schulen handhaben das zwar so, aber das sollte man laut Aussage des RPs nicht tun. Ansonsten geht das im Prinzip schon in Richtung Betrug.
Oh man, ich dachte wirklich nicht, dass das Ganze so kompliziert ist!!! :-/
Bin mir auch nicht mehr so ganz sicher, ob ich nun doch bei der Privatschule unterschreiben soll (befr.) oder doch lieber auf das reguläre Listenverfahren warten soll...