Stimmt es, dass die Portabilität von Pensionsansprüchen nur für Bundesbeamte und Beamte in RP und NS besteht?
Wie sieht das in NRW aus, wenn man aus dem Dienst ausscheidet?
Entfällt die Pension komplett? Wieviel muss ich dann für die Rente nachzahlen?
Wie sieht es mit Steuern und Krankenversicherung aus?