Beiträge von Claudius


    Das heißt, du fändest es auch "bedarfsgerecht" und ganz in Ordnung, wenn in meiner Schulstadt zb muslimische Bekenntnisschulen oder weiterführende Schulen vom Staat finanziert wären?


    Prinzipiell finde ich eine vielfältige Schullandschaft sehr sinnvoll. Und wenn man in einer Region nun 30% Katholiken, 20% Protestanten, 10% Muslime und 40% Atheisten hat, fände ich es nicht schlecht, wenn auch der Anteil der jeweiligen Bekenntnisschulen entsprechend gross wäre.

    Mmm, nee, ich sehe schon einen Unterschied zwischen PRIVATEN Schulen katholischen (oder was auch immer für eine Religion) und den in NRW recht häufig vorkommenden städtischen Bekenntnisschulen.


    Ich denke es kommt doch dabei auch auf die weltanschauliche Zusammensetzung der Bevölkerung an. Hat man in einer Stadt mit 60% katholischem Bevölkerungsanteil auch mehrheitlich katholische Bekenntnisschulen, fände ich das durchaus bedarfsgerecht.

    Ganz ehrlich, ich würde mich auch fürchten, wenn da so eine vollverschleierte Person vor mir stünde. Und ich kann die Kinder auch gut verstehen, die sich fürchten. Aber vermutlich würde ich doch versuchen, irgendwie ein Gespräch zu führen und ich würde hoffen, dass die Frau mit dem Gedanken geht, dass es doch schön wäre, sich so frei bewegen zu können - und dass sie das sogar könnte, ohne der Himmel Feuer speit.


    Woher willst Du denn wissen, ob die Frau dazu gezwungen wird oder ob sie das freiwillig macht? Ich würde mir da kein Urteil anmaßen, ob die Frau das freiwillig macht oder unfreiwillig. Und davon abgesehen geht es mich als Lehrer doch auch nichts an. Und ich denke wir sollten auch Eltern nicht den Zutritt zum Schulgebäude oder zu Gesprächen verweigern, nur weil uns persönlich deren Kleidung nicht gefällt.


    Ich habe relativ häufig mit Eltern zu tun, die derartig große Sprachprobleme haben, dass eine vernünftige Konversation kaum möglich ist. Ich verstehe die Eltern nicht und sie verstehen wohl auch nur die Hälfte von dem, was ich zu sagen habe. Das halte ich für ein Problem. Ein Gesichtsschleier wäre für mich überhaupt kein Problem, sofern die Mutter sich in deutscher Sprache richtig artikulieren kann.

    Ich verstehe immer noch nicht ganz, was daran die Diskriminierung (im negativen Sinn) sein soll. Bei jedem Job in der Wirtschaft muss ich die 'Philosophie' des Betriebes teilen. Wenn ich an einer Bekenntnisschule arbeiten will, muss ich also das Bekenntnis teilen.


    Das sehe ich im Prinzip auch so. Probleme sehe ich da nur, wenn zum Beispiel eine bekenntnisgebundene "Unternehmensgruppe" quasi ein Monopol hätte, so dass Bewerber ohne das entsprechende Bekenntnis de facto überhaupt keine Stelle bekommen können. Im Bereich Schule ist das aber offensichtlich nicht der Fall.

    Claudius: Aber was ist, wenn die Tochter große Probleme in Latein hat und der Latein-Lehrer männlich ist? Dann gibt es kein Gespräch mit dem Fachlehrer????


    Dann findet das Gespräch eben mit Gesichtsschleier statt. Oder der Vater geht zu diesem Fachlehrer.


    Das mit dem Nebenraum ist auch schlecht, beim Elternsprechtag sind alle Nebenräume besetzt.


    Dann macht dein Kollege eben mal für 15 Minuten eine kleine Pause und geht frische Luft schnappen oder holt sich einen Kaffee, während Du das Gespräch mit der dann unverschleierten Mutter führst. Ein unüberwindbares Problem sehe ich da wirklich nicht. Man findet in den meisten dieser Fälle immer Lösungen, wenn man es denn möchte.

    Doch, die gibt es. Ich habe nämlich einen männlichen Co. Alle Gespräche am Elternsprechtag und auch die meisten außerhalb führen wir immer zu zweit. Das würde dann also nicht gehen.


    Ein wenig Flexibilität dürfte aber doch kein Problem sein. Du könntest mit der Mutter in einen Nebenraum gehen, wo sie dann unverschleiert mit Dir das Gespräch führen könnte. Oder ihr führt das Gespräch eben zusammen, dann mit Gesichtsschleier. Ein unüberwindbares Problem sehe ich darin nicht. Es könnte höchstens am Unwillen scheitern.

    Selbstverständlich dürfen alle Eltern ins Sekretariat oder zum Lehrergespräch. Jedoch nur mit "offenem Visier"


    Ich hätte kein Problem damit ein Gespräch mit einer Mutter zu führen, die Mund und Nase verhüllt hat. Wo genau soll da das Problem liegen? Ich muss die Frau nicht sympathisch finden, ihr Kleidungsstil muss mir auch nicht gefallen und ihre religiösen Überzeugungen gehen mich nichts an. In dem Gespräch geht es ausschliesslich um die schulischen Belange ihres Kindes. Solange ich mit der Mutter vernünftig und sachlich sprechen kann, ist es mir vollkommen egal, ob sie mir ihr Gesicht vollständig zeigen möchte oder nicht. Ich muss auch nicht zwingend ihre Mimik beobachten können, um ein vernünftiges Gespräch zu führen.

    Wo wäre für Dich denn die Grenze von Toleranz - wenn wir jetzt einmal strafrechtlich relevantes Verhalten u.ä. außen vor lassen?


    Es steht mir als Lehrer nicht zu die Kleiderwahl von Eltern zu beurteilen. Wenn eine Mutter mit Gesichtsschleier ihr Kind von der Schule abholen möchte, dann soll sie dies tun. Ich sehe keinen Grund darum so einen Aufstand zu veranstalten.


    Was die Kleidung im Schulbetrieb betrifft, würde ich eine klare Kleiderordnung im Rahmen der Schulordnung begrüssen. Leider gibt es sowas hier aber nicht. Das Problem in diesem Zusammenhang sind aber meines Erachtens nicht Schülerinnen mit Gesichtsschleier, sondern Schülerinnen die morgens die Klasse betreten, als kämen sie gerade vom Babystrich. Auch Schüler in Joggingshosen oder in Strandbekleidung kommen nicht gerade selten vor. Leider gibt es auch immer wieder Kollegen, die in dieser Hinsicht nicht gerade eine Vorbildfunktion einnehmen.

    Ich selbst würde auch kein Elterngespräch führen mit einer vollverschleierten Frau. Dann weiß ich ja gar nicht, wer denn darunter steckt.


    Meines Wissens nehmen Muslimas ihre Gesichtsverschleierung auch ab, wenn sie alleine mit Frauen in einem Raum sind. Da dürfte es also keine Probleme geben.


    Das "Schulverbot" für die muslimische Mütter halte ich für übertrieben und nicht zweckdienlich. Dann wartet die Mutter eben direkt vor dem Schulgebäude auf ihr Kind. Wem ist dann damit geholfen?


    Wenn manche Schüler wirklich "Angst" vor der verschleierten Mutter gehabt haben sollten, wird es aber mal höchste Zeit das Thema Islam im Schulunterricht zu behandeln. Sonst ist doch auch permanent die Rede von Erziehung zur Toleranz.


    Sag mal willst du es nicht begreifen: Es wurde bei einem Familien-Jahreseinkommen von 30.000 Euro Brutto gestrichen. Das sind nur 2500 Euro Brutto im Monat, dafür muss man wohl kein Zahnarzt oder Architekt sein. Das ist nach dem, was ich gefunden habe unter dem Durchschnittsverdienst in 2006 gewesen, ;)
    waren ca. 1700 Euro Netto pro Monat. Für eine Familie also nicht wirklich viel!


    Naja, da hätte man die Einkommensgrenze beim Erziehungsgeld ruhig ein wenig nach oben verschieben können, das sehe ich schon ein.


    Aber durch die Einführung des Elterngeldes wurden alle Mütter stark benachteiligt, die vor der Geburt eben kein Einkommen oder wenig Einkommen hatten. Und dazu zählen nunmal Schülerinnen und die meisten Studentinnen. Denen hat man das Geld stark gekürzt und dafür bekommen wohlhabende Mütter richtig hohe Beträge.



    @neleablles: Genau die gibt's in Berlin eben auch für Schulleiter und Lehrer, wie das mit Beurlaubung usw. in dem Falle zu handhaben ist und das finde ich auch sinnvoll, denn wäre es wie bei AN, dass die Mütter bis mindestens 8 Wochen nach der Geburt nicht kommen dürften, würde auch jeder meckern, weil man sie benachteiligt und ihnen Chancen raubt!


    Gibt es eigentlich auch Angebote wie Hausunterricht oder die Möglichkeit den Schulstoffs am heimischen Schreibtisch z.B. mit Hilfe der Lehrbüchern, Lernsoftware etc. zu erarbeiten? So würde man der Mutter die Möglichkeit geben schulisch am Ball zu bleiben, auch während ihrer "Elternzeit".

    Gewisse Rechtsansprüche für schwangere Schülerinnen sollten allerdings schon gegeben sein, zum Beispiel verbriefte Mutterschutzfristen und ein Recht auf schulbefreite Erziehungszeiten, die mindestens dem üblichen Standard für schwangere Arbeitnehmerinnen entsprechen. Darüber hinaus ist es natürlich schön, wenn die einzelne Schulen und Lehrer möglichst große Spielräume haben eine schwangere Schülerin nach besten Möglichkeiten zu unterstützen.

    Nein man hätte das eben nicht auf jeden Fall bekommen und nein da war auch nicht mit gut verdienen um kein Erziehungsgeld zu erhalten.


    Doch, Mütter ohne Einkommen wie Schülerinnen oder Studentinnen haben früher auf jeden Fall Erziehungsgeld bekommen, 300€ für 24 Monate. Heute bekommen diese Mütter nur noch 300€ für 12 Monate. Das wäre eine Kürzung um 50%.


    Einzige Ausnahme wäre gewesen, wenn eine Schülerin oder Studentin z.B. einen Zahnarzt oder Architekten geheiratet hätte, der über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügt. Dann hätte sie kein Erziehungsgeld erhalten, weil das Ehepaar halt finanziell wohlhabend gewesen wäre.


    Falsch, jetzt gibt es dies für fast alle, früher ging das nur bei einem Familieneinkommen, was unter einer Gewissen Grenze lag und nicht wie jetzt bei 500.000 Euro im Jahr, sondern nicht mal ein Zehntel davon, da fielen viel raus. Wie gesagt, wir hätten z.B. nicht einen Cent bekommen!


    Als Studentin hättest Du auf jeden Fall Erziehungsgeld erhalten, 300€ für 24 Monate oder wahlweise 450€ für 12 Monate. Heute würdest Du als Studentin ohne Erwerbseinkommen nur noch 300€ für 12 Monate erhalten. Wenn Du während des Studiums schon verheiratet warst und Dein Mann recht gut verdient hat, ihr zusammen als Ehepaar also über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügt habt, dann mag der Anspruch auf Erziehungsgeld in diesem Fall nicht bestanden haben. Das Erziehungsgeld war eben gerade als Unterstützungsleistung für solche Eltern gedacht, die nur über geringe oder keine Einkommen verfügen und der Unterstützung auch wirklich bedurften.


    Durch das Elterngeld wurde das genau umgedreht. Den Müttern mit geringem oder gar keinem Einkommen (Schülerinnen, Studentinnen etc.) hat man die Unterstützung um die Hälfte gekürzt. Dafür bekommen nun wohlhabende Eltern, die früher überhaupt kein Erziehungsgeld bekommen hätten, ein ziemlich hohes Elterngeld.

    Ist genau wie früher beim Erziehungsgeld dann bis 300 Euro anrechnungsfrei!


    Beim Erziehungsgeld gab es 300 Euro über einen Zeitraum von 24 Monaten für alle. Wahlweise konnte man auch 450€ über einen Zeitraum von 12 Monaten erhalten. Seit der Einführung des Elterngeldes erhalten Schülerinnen und Studentinnen nur noch 300 € über einen Zeitraum von 12 Monaten. D.h. diesen Müttern hat man die Leistung um 50% gekürzt. Dafür bekommen Wohlhabende mit hohem Einkommen durch das Elterngeld viel Vielfaches davon, was sie an Erziehungsgeld erhalten hätten.

    Ich habe gestern nur ein Bundesland angeguckt und gleich gefunden, wie ich es auch kannte, dass es nicht drin steht: Berlin, dort gibt es so etwas nicht! Reicht dir das als Beispiel, wie gesagt, ein Versuch, ein Treffer ;)


    Danke, ich werde mich da mal bei der Behörde informieren. Das interessiert mich nun. ;) Es kann doch nicht ernsthaft so sein, dass in Berlin schwangere Lehrerinnen einen besseren gesetzlichen Schutz vor und nach der Geburt geniessen als schwangere Schülerinnen, die gar keinen verbrieften Rechtsanspruch auf Mutterschutzfristen haben. Ich werde mich da mal schlau machen.


    Beim Elterngeld war es auch schon so, dass man gerade die Mütter ohne bzw. mit geringem Einkommen benachteiligt hat, insbesondere Schülerinnen und Studentinnen waren da die grossen Verlierer. Das ist schon alles ziemlich paradox.

    Dir ist aber schon aufgefallen, dass dies nur für Niedersachsen gilt, oder? Weil Bildung Ländersache ist, in anderen Ländern gibt es solche Festlegungen eben nicht!
    Zumal hieraus ja klar hervorgeht, dass das MuSchG nicht gilt, sonst müsste man das ja nicht gesondert festlegen ;)


    Ich nehme mal an, dass alle Bundesländer entsprechende Regelungen in ihren Schulgesetzen verankert haben. Oder kannst Du mir ein Bundesland nennen, dass schwangeren Schülerinnen keinen Rechtsanspruch auf "Schulverbot" vor und nach der Schwangerschaft gewährt, ähnlich dem Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmerinnen, wie es im Mutterschutzgesetz geregelt ist?


    Ich denke sowas wäre auch grundgesetzwidrig, weil der Schutz der Mutter in Art 6 vorgeschrieben ist. Und es gibt überhaupt keinen Grund einer schulpflichtiger Schwangeren nicht denselben Schutz zu gewährleisten wie anderen Schwangeren auch. Vielmehr brauchen doch gerade diese Schwangeren einen ganz besonderen gesetzlichen Schutz.

    Zitat

    Eine Schülerin ist gem. § 70 Abs.2 NSchG drei Monate vor und zwei Monate nach der Geburt ihres Kindes nicht verpflichtet, die Schule zu besuchen. Im Übrigen kann die Schule die Schulpflicht auf Antrag einer schulpflichtigen Mutter mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten widerruflich ruhen lassen, wenn sie durch den Besuch der Schule daran gehindert würde, ihr Kind in ausreichendem Maße zu betreuen.


    http://www.landesschulbehoerde…ht/ruhen-der-schulpflicht


    Also für Schülerinnen gelten da dieselben Schutzfristen wie sie im Mutterschutzgesetz für Arbeitnehmerinnen festgelegt sind. Zudem kann sie natürlich auch schon in der frühen Schwangerschaft von ihrem Arzt ein Schulverbot oder eine Einschränkung der Teilnahme am Unterricht erhalten, wenn der Schulbesuch ihre Gesundheit in irgendeiner Weise beeinträchtigt, die dem Wohl von Mutter und Kind schaden könnte. Da gelten dieselben Regeln wie zum Beispiel auch für eine schwangere Lehrerin.


    Und über die gesetzliche Schutzfrist hinaus hat die Schülerin ein Recht der Schule auf unbestimmte Zeit fernzubleiben, damit sie sich um ihr Kind kümmern kann. Es wäre doch auch ein absoluter Skandal, wenn diese Schutzregelungen für Mütter ausgerechnet für minderjährige Mütter nicht gelten würden.

    Nein, hat sie nicht, genauso wenig, wie das MuSchG für sie gilt, sie sind keine AN. Anders sieht das bei Azubis aus!


    Genauso wie Arbeitslose ja auch keine Elternzeit haben usw. ;)


    Schwangere Schülerinnen müssen definitiv nicht bis kurz vor der Geburt noch im Unterricht sitzen. Da gibt es selbstverständlich auch Schutzfristen sowohl vor wie auch nach der Geburt. Und natürlich kann eine Schülerin bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Ob das nun bei Schülerinnen auch "Elternzeit" oder irgendwie anders heisst, da bin ich überfragt. Jedenfalls gilt für Schülerinnen in dieser Zeit die Schulpflicht nicht. Genauso wie ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmerin nicht zwingen kann direkt nach dem Mutterschutz wieder ins Büro zu kommen.


    Alles andere wäre doch auch ein Skandal, wenn Schüler im Fall einer Elternschaft schlechter gestellt wären als Arbeitnehmer.

    Ach so, gibt es eigentlich Elternzeit fuer Schueler? Wenn eine Schülerin ein Kind bekommt, geht sie dann nach Mutterschutz und, oder Elternzeit einfach wieder in die gleiche Klasse? Das ist nicht aktuell, interessiert mich jetzt aber in diesem Zusammenhang.


    Ja, natürlich hatte eine Schülerin nach Geburt ihres Kindes denselben Rechtsanspruch auf Elternzeit wie eine Arbeitnehmerin. Wäre auch schlimm, wenn sie diesen Rechtsanspruch nicht hätte.


    Wie dann die weitere Schullaufbahn aussehen sollte, müsste man wohl individuell mit der Schülerin abklären, z.B. wie lange sie beabsichtigt in Elternzeit zu gehen und wann sie dann wieder in den Schulunterricht einsteigen kann.


    Ich würde es sinnvoll finden in solchen Fällen auch einen Weg zum Abitur in der Art eines Fernstudiums anzubieten. So kann die Schülerin während ihrer Elternzeit "im Stoff" bleiben und ihre Schullaufbahn überwiegend von daheim aus weiterführen. Das wäre vielleicht nicht für jede Schülerin der richtige Weg, aber zumindest anbieten sollte man das. Soweit ich weiss ist sowas aber leider noch nicht möglich.

    Frage ich mich auch. Und mich stört es auch, dass das "nur" alltägliche soziale Fehlverhalten der Schüler schon kleingeredet wird. Deswegen herrschen doch an den meisten Schulen chaotische Zustände. 8_o_)


    Das sehe ich auch so. Und da wundert man sich dann, wenn am Ende Personen dabei herauskommen, die keine Regeln, keine Normen, keine Autoritäten anerkennen. Es wird wohl niemand von heute auf morgen zum Mörder oder Gewalttäter, da ist dann im Vorfeld schon gewaltig was schiefgelaufen in der Erziehung. Aber uns Lehrern sind natürlich auch die Hände gebunden. Viel mehr als ein zahnloses "Du, Du, Du" bleibt uns doch kaum übrig. Und die Schüler wissen das auch.

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