Und ernsthaft: Die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen in den Regelungen der Gesetze, In diesem Falle sollte sich Lehrer Claudius das Grundgesetz - speziell die Paragrafen 2 und 3 - näher betrachten.
(Ironie)
Danke für den Hinweis. Nun habe ich es auch mal nachgelesen.
§2 GG: Alle Bürger haben Homosexualität gut zu finden.
§3 GG: Alle Lehrer sind verpflichtet ihren Schülern beizubringen, dass Homosexualität gut ist. Freie, ergebnisoffene Diskussionen zum Thema Homosexualität in der Schule sind zu unterlassen und ggf. zu unterdrücken. Eine freie Meinungsbildung der Schüler ist zu verhindern.
(/Ironie)
Selbstverständlich bin ich als Lehrer dem Grundgesetz und der Landesverfassung verpflichtet. Beide betonen die Verantwortung vor Gott. Gemäß Landesverfassung und Schulgesetz bin ich verpflichtet die Schüler in Ehrfurcht vor Gott zu erziehen. Dies gehört zu den vornehmsten Bildungszielen. Ausserdem betonen sowohl Grundgesetz wie auch Landesverfassung die herausragende Stellung der Ehe und Familie. Beide stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Meinen Eid habe ich mit den abschliessenden Worten:"So wahr mir Gott helfe" abgelegt.
Ich wage zu bezweifeln, dass alle Kollegen hier sich ebenso uneingeschränkt mit Grundgesetz, Landesverfassung und Schulgesetz identifizieren, wie ich dies tue.
Und um das abschliessend nochmals, zum gefühlt hundertsten Mal zu erwähnen:
- Homosexuelle haben dieselbe unantastbare Menschenwürde wie alle anderen Menschen!
- Homosexuelle haben dasselbe Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit wie alle anderen Menschen!
- Homosexuelle haben dasselbe Recht auf körperliche Unversehrheit wie alle anderen Menschen!
- Homosexuelle dürfen weder körperlich noch psychisch angegriffen und verletzt werden, genauso wie alle anderen Menschen!
- Homosexuelle dürfen weder in der Schule noch sonst wo in irgendeiner Form gemobbt werden, genauso wie alle anderen Menschen!
Weder Plattenspieler, noch DaVinci, noch ich haben das jemals bestritten oder das Gegenteil gefordert. Wer uns das unterstellt, der lügt einfach nur böswillig, um uns als Diskutanten zu diskreditieren und sich vor der sachlichen Argumentation zu drücken.
Aber natürlich gilt auch:
- Kein Bürger der Bundesrepublik ist dazu verpflichtet alles gleich gut und gleich richtig zu finden. Das gilt auch für Homosexualität.
- Jeder Bürger hat das Recht, Homosexualität auch kritisch zu beurteilen oder aus moralischen oder sonstigen Gründen für sich persönlich weniger gut oder falsch zu finden.
- Jeder Bürger hat das Recht, diese Meinung frei zu äussern. Dies gilt auch für Schüler.
- Schule ist kein Ort der Indoktrination, sondern ein Ort des freien Meinungsaustauschs und des freien, ergebnisoffenen Diskurses.
- Lehrer sind nicht befugt ihre berufliche Stellung zu missbrauchen, um den freien, ergebnisoffenen Diskurs durch einseitige Verbreitung ihrer persönlichen Privatmeinung im Unterricht zu ersetzen, um die Schüler auf diese Weise in ihrem Sinne zu manipulieren oder zu beeinflussen.