Wenn mein Dienstherr will, dass ich den Kindern einen grünen Punkt auf die Stirn klebe, dann kann ich als Privatperson das grenzdämlich finden. Als Lehrer habe ich aber Folge zu leisten.
Der Lehrer als hirn- und gewissenloses Eigentum des Dienstherren, oder wie interpretierst Du Deinen Beruf? Das hat schon was von soldatischem Kadavergehorsam.
Ich fühle mich in erster Linie dem Wohl meiner Schüler verpflichtet. Und wenn ich es für richtig halte im Sinne des Kindeswohl mal ein oder zwei Augen zuzudrücken oder Probleme anders zu lösen als über den eigentlich vorgegebenen Weg, dann mache ich das so.
Und wie gesagt, in dem hier besprochenen Fall wäre genau dies möglich gewesen. Man hätte die zwei Fehlstunden nicht als unentschuldigt dem Schulamt melden müssen. Das hätte man auch gütlich und in aller Ruhe durch Gespräche lösen können. Mit dem blinden Holzhammer des Gesetzes erreicht man in vielen Fälle überhaupt nichts.
Und die Richtilien für Sexualkunde in NRW geben vor:
- Lehrer sind zur besonderen Toleranz und Rücksicht gegenüber den unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen und verschiedenen Wertvorstellungen der Eltern zu Fragen menschlicher Sexualität verpflichtet.
- Bedenken von Erziehungsberechtigten aus kulturellen oder religiösen Gründen sind besonders ernst zu nehmen
- Besonders wichtig ist es, dass Kinder und Jugendliche mitentscheiden können und dass die Bedürfnisse einzelner Kinder oder Gruppen ihrem Alter und ihrem Entwicklungsstand entsprechend beachtet werden.
- Fähigkeit zur Aufnahme und Verarbeitung der Lerninhalte sowie kulturelle und religiöse Aspekte erfordern ggf. eine Differenzierung des Lernangebots.
- Zum Teil lässt sich durch innere Differenzierung das Lernen entsprechend organisieren (z.B. Einzel- oder Gruppenunterricht, Arbeit mit Karteikarten und Büchern der Klassenbibliothek oder Bearbeitung von Aufgaben in der Freiarbeit)
- Erweiterte Möglichkeiten, die Sexualerziehung zu gestalten, eröffnet die äußere Differenzierung. Denkbar ist eine differenzierte, klassenübergreifende Zusammenarbeit mit inhaltlich unterschiedlichem Angebot oder die Bildung von geschlechtshomogenen Gruppen.
https://www.schulministerium.n…exualerziehung-in-NRW.pdf
Sind diese Richtlinien von der zuständigen Lehrerin vollständig eingehalten worden?
Wenn ich unseren verehrten "Thamiel" richtig verstehe, dann ignoriert er diese Richtlinien grundsätzlich und ihn interessiert das alles nicht.
Nachtrag: Da schon mehrfach vermutet wurde, dass der User Claudius kein Lehrer ist und schon andere User wesentlich schneller von den Mods durchleuchtet wurden, schlage ich vor, dass diese auch hier noch einmal genauer nachfragen sollten.
Die wirre Verschwörungstheorie, ich sei kein Lehrer und ausserdem noch dieselbe Person wie Plattenspieler und DaVinci stammt von zwei oder drei dauerhaft pöbelnden, sich in endlosen Diffamierungs- und Beleidigungsorgien ergehenden Usern wie "nomegusta", die zur vernünftigen Diskussion auf Sachebene nicht fähig sind und deshalb in diesem Forum nichts anderes als persönliche Angriffe und verleumderische Diffamierungen gegen andere User vom Stapel lassen, offenbar unter Duldung der Moderation.
Wenn Claudius und seine "christlichen" Mitstreiter gegen die allgemeine Schulpflicht wettern, wollen sie zurück ins vorletzte Jahrhundert.
Nö, ich möchte schon gerne im 21. Jahrhundert bleiben. Aber wir sind in Europa und der übrigen westlichen Welt das einzige Land mit einer so restriktiven Form von Schulpflicht. Man sollte mal drüber nachdenken, ob wir es nicht auch ähnlich regeln könnten wie Frankreich, Irland, Großbritannien oder Kanada.