Beiträge von Annalena1975

    Hallo,


    ich bin verbeamtet und seit drei Jahren nach § 71 LBG beurlaubt und habe in dieser Zeit immer unterhälftigen Vertretungsunterricht an diversen Schulen gegeben. Nun bin ich noch für ein Jahr beurlaubt und würde eventuell gerne mal etwas anderes ausprobieren in dieser Zeit, z.B. Integrationshelfer. Wäre das möglich? Und wenn ja, wie viele Stunden dürfte ich arbeiten?


    Hat da jemand Erfahrung?


    Über Antworten würde ich mich sehr freuen!!


    Viele Grüße,


    Annalena

    Hallo,
    ich wollte mich doch nochmal melden und berichten... Ich wurde netterweise gar nicht mehr gefragt, sondern jemand anders musste einspringen. Das zeigt mir aber auch, dass die Schulleitung doch verständnisvoll damit umgeht und schaut, dass die Mehrbelastung in solchen Situationen auf allen Schultern gleich getragen wird. Ich sehe es auch so, ich helfe gerne aus in diesen Fällen, auch schon mal ungefragt, und weiß, dass ich es "zurückbekomme". Ein schönes sonniges Frühlingswochenende wünsche ich!

    Nein, ich bin verbeamtet und eigentlich Hauptschullehrerin. Da meine Hauptschule aber zwischenzeitlich geschlossen worden ist, ich jedoch bis zum Ende meiner Beurlaubung stundenweise arbeiten gehen möchte, habe ich eine VERENA-Stelle an einer Grundschule angenommen.

    Hallo Friesin,


    danke auch für deine Antwort! Ja, das werde ich sagen, entspricht ja auch der Wahrheit. Ich komme in Notfallsituationen auch öfters auf mehrere Vertretungsstunden in der Woche, das ist auch ok, wenn Not am Mann ist.

    Hallo ihr Beiden,


    vielen Dank für eure Antworten!! Ja, ich habe dann mit der Vertretung am Donnerstag schon 4 Mehrarbeitsstunden, da ich an dem Tag ja auch komme. Hinzu kommt noch, dass ich einen befristeten Vertrag habe und da vorhin auch gelesen habe, dass man eigentlich gar keine Mehrarbeit machen darf. Stimmt das auch so? Wie gesagt, ich springe gerne ein in Notfallsituationen, fände es aber in dem Fall auch unverhältnismäßig...

    Erst einmal ein herzliches "Hallo" hier in die Runde!!


    Ich bin zur Zeit in der Beurlaubung aus familiären Gründen und arbeite mit 10 Wochenstunden an einer Grundschule. Ich habe normaler Weise 2 freie Tage mit diesen 10 Stunden, wofür ich auch sehr dankbar bin. Nun ist ein Kollege erkrankt und ich habe mich freiwillig bereit erklärt, in seiner dritten Klasse den Deutsch- und Matheunterricht zu übernehmen, da ich die Klasse recht gut kenne und gehe somit morgen an meinem eigentlich freien Tag 2 Stunden in die Klasse und ebenso am Donnerstag , was auch mein freier Tag gewesen wäre. Am letzten Freitag sprach mich dann eine Kollegin an, ob ich nicht am Dienstag für sie in der ersten Stunde einspringen könne, auch da habe ich eingewilligt, zumal ich dafür die 4. Stunde abhängen kann. Nun sollte eigentlich morgen in der dritten und vierten Stunde ein Kollege in diese dritte Klasse, der hat mir jedoch schon gestern mitgeteilt, dass er ebenfalls erkrankt ist. Nun sehe ich es schon wieder kommen, dass mein Rektor mich morgen früh bittet, auch diese 2 Stunden zu übernehmen. Ich habe da jedoch einen Arzttermin, den ich eh schon wegen der Vertretung morgen nach hinten gelegt habe. Kann ich die Vertretung denn nun auch ablehnen? Denn ich denke schon, dass ich in der Notfallsituation in dieser Woche bereits genügend Entgegenkommen gezeigt habe und dadurch ja auch Überstunden leiste. Was meint ihr? Schon mal vielen Dank für eure Bemühungen!!


    Annalena

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