Schon mal bei "Hase und Igel" http://www.hase-und-igel.com/ geschaut. Da gibt es halt zu allen Büchern in allen Altersklassen Lehrermaterial dazu. Ich lese grad mit meiner 2. Klasse "Die Abenteuer von Münchhausen"
Gruß
Pepi
Beiträge von Pepi
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Wie lange hast du denn die Kids schon? Länger als sie die eigentliche KL hatte?
Nur so ne Idee: Wie verstehst du dich mit den Eltern, dem Elternsprecher? Wenn die sich stark machen, damit die Kinder die erste Klasse bei der Lehrerin zu Ende machen könnten, die sie länger kennen? Meine Erfahrung ist : Elternwille zählt mehr als Lehrerwunsch.
Pepi -
1. Das was dir passiert ist, kann jedem passieren. 2. Es ist hat primär nichts mit deiner Person zu tun und ist nicht dein Verschulden. 3.Drohungen muss sich keiner gefallen lassen. 4. Es zeugt von Stärke dagegen was zu tun, nicht von Schwäche. 5. Dafür ist die Polizei da (sagen sie selbst)
Mach all das bei der Konferenz deinen Kollegen klar. Und wenn sie begriffen haben, dass sie selbst betroffen sein könnten und dann Unterstützung wollen und auch ein Recht darauf haben, dann fordere den Rückhalt durch den Schulleiter ein. Frag ihn wo er seine Rolle sieht, ob er nun aktiv wird oder ob du das mit Polizei und auch Dienstvorgesetztem übernehmen sollst. -
Wir hatten gerade eine von der Polizei durchgeführte Sicherheitsfortbildung. Da kam auch "Bedrohungslage" vor. Immer, egal ob Aussicht auf Strafverfolgung etc, besteht, Polizei informieren, sagte uns die Polizei!! Sie werden dann mit dem Jungen mal ein Gespräch führen und ihm klar machen, was solche Drohungen bedeuten können.
Du kannst dich auch an den Jugendbeamten der Polizei wende.
Das haben die mit uns und der Schulleitung zur allgemeine Bedrohungslagen erarbeitet:
z.B. Morddrohung etc. gegenüber einer Lehrkraft, aber auch Drohung gegenüber Schülern
• Anzeigen beim Schulleiter
• Aufzeichnung und Sicherung der Drohung
• Täter und Mitwisser eingrenzen
• Polizei informieren Notruf 110, Lehrkräfte informieren
• Gespräch mit potentiellem Opfer (durch Schulleiter)
• Betreuung der Lehrkraft
• Dienstkonferenz einberufen
• Information des Kollegiums zum Sachstand
• Dienstaufsicht informieren
• Bei Bedarf externe Berater (KIBBS, Schulpsychologen) einbindenIm Übrigen finde ich deinen Schulleiter verantwortungslos. Er sollte die Bestimmungen besser kennen und seine Fürsorgepflicht ernster nehmen. Die Polizei nimmt dich ernst. Sowas ist keine Lappalie.
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Beim plötzlichen Unfalltod einer Schülerin meiner Schule, den auch noch Mitschüler selbst mitansahen, habe ich KIBBS angefordert. Zusammen mit unseren Religionslehrern haben sie dann speziell die betroffenen verwaiste Klasse, aber auch alle anderen Kinder und Lehrer betreut. Kennst du das? Hier http://www.kibbs.de/kibbs1.php als Überblick. Es gibt auch KIS = Kirchliche Hilfe in Schulen. Schau hier http://www.katholische-notfall…im-schulbereich-infoblatt
Gibt es in deinem Bundesland vielleicht auch?
Gruß
Pepi -
Ich habs grad gefunden: "Gewöhnliche Klassenarbeiten und Klausuren, die Grundlagen für Zeugnisse sind, müssen Sie mindestens 2 Jahre aufbewahren, da die Schüler 1 Jahr nach Zeugnisausgabe noch Widerspruch einlegen können. Dieselbe Aufbewahrungsfrist gilt für die schriftlichen Schülerbeobachtungen, die jeder Lehrer für seine Schüler führen muss." Hier nachzulesen: http://www.schule-management.d…agen/suchbegriff/zeugnis/
Pepi -
So en Blödsinn! Probleme, die Schüler jetzt haben, regelt man doch nicht in der Vergangenheit!! Noch dazu gibt es viel, was sich erst später klar diagnostizieren lässt. Unsere Schulpsychologin sagt, dass Legasthenietests z.B. sind in der ersten Klassen noch nicht aussagekräftig sind.
Außerdem kann deine Schulleitung dich nicht einfach zu den Kindern fragen? Was würde deine Schulleitung machen, wenn du nach deiner Baybypause nicht wieder an deine Schule zurück gekommen wärst, sondern woanders einen Einsatz hättest. Dir hinterher reisen?
Gruß
Pepi -
Notenaufzeichnungen und Proben müssen zwei Jahre aufgehoben werden. Schülerbeo. habe ich noch nie gehört. Ich kann am Montag in der Schule mal im SchulleiterABC nachschaun. Diese ausf. Bögen mussten mal benutzt werden. Zu der Zeit als die Zeugnisse oben A B C D Bewertung bekamen. Aber das ist ja inzwischen auch wieder zurückgenommen.
Wieso will dein Schulleiter von dir so alte Dinger? Wenn die Kinder heute noch bei euch in der Schule sind, dann sind sie 4.Klässler und waren damals in der 1. Klasse?? -
Hallo Glühwürmchen,
ich schau immer hier nach http://www.verwaltung.bayern.de/Gesamtliste-.115.htm
Gibt unter bei der Suche unter Bearbeiten z.B. VSO ein und du wirst unsere Bestimmungen finden.
Alle Schulleiter haben übrigens das "SchulleiterABC" Bei uns steht ein Exemplar als Kartei im Lehrerzimmer. Da geht das Nachschauen nach Schlagworten meist schneller.
Gruß
Pepi -
Ruf doch einfach mal bei der Regierung an. Dort bekommst du meist eine fundierte Auskunft. Such im Internet unter Regierung von... z.B. Oberbayern.
Gruß
Pepi -
Richte die doch mit deinem Problem an den Personalrat. Da kannst du frei reden, erhältst vielleicht einen Tipp und zudem spricht der Personalrat bei Versetzungen mit.
Kopf hoch!
Pepi -
Wenn du an 4. Stelle stehst, was soll das Ganze dann? Bist du dran, wenn alle 3 vor dir krank sind? Kommt es vor, dass alle zur gleichen Zeit ausfallen? Bei uns schleppt sich immer einer in die Schule. Was ist dann der Grund? Und Titel ohne Mittel, sprich Mehrarbeit ohne Zulage oder Aussicht auf was, muss man mögen!
Gruß Pepi -
Also ich würde mich da mal vertrauensvoll an deinen Personalrat wenden. Der weiß erstens vielleicht Hintergründe und zweitens rechtlich sehr gut Bescheid. Sicher auch ob und wie man sich wehren kann, für den Fall der Fälle.
Gruß
Pepi -
Die Stelle muss doch erst mal öffentlich ausgeschrieben werden. Dann beginnen die Bewerbungen. Wieso solltest du also gleich bestimmt werden?
Gruß
Pepi -
Elternsprechtag oder Konferenz etc. sind doch Überstunden. Die bezahlte Arbeitszeit eines Lehrers bemisst sich doch nicht nach seinen Unterrichtsstunden.
Überstunden fallen dann an, wenn du regelmäßig über deine Unterrichtszeit raus kommst. Bis zu 3 Stunden im Monat sind dabei zumindest in Bayern "drin". Weitere müssen beim Schulamt genehmigt werden und können auch ausbezahlt werden. Als ich Vertretungslehrer war, war mein Chef an der Stammschule, also von der aus ich immer "ausgeliehen" wurde, so nett und hat mir mal einen Tag frei gegeben, als sonst nix los war.
Gruß
Pepi -
Nene! Da hast du was missverstanden, Annasun! Du bekommst bei der Schulgröße 11 Stunden Leitungszeit. Von denen gibst du an den Konrektor ab. Doch nicht von deinen Unterrichtsstunden. Die darfst du selbstverständlich alle 18 selbst halten.
Im Vertrauen: Die Leitungsstunden reichen bei weitem nicht aus!
Gruß
Pepi -
Liebe Anna,
schau doch mal auf der Seite des Schulleiterverbandes:
Hier http://www.fantonova.de/A_home…gcategory&id=16&Itemid=30
unter AnrechungsstundenGruß
Pepi -
Hallo Anna,
Anteil Unterrichtstunden zu Schulleiterstunden hängt von der Schulgröße bzw. von der Anzahl der Schüler ab.
Gruß
Pepi -
Egal ob oder ob nicht: Informiert unbedingt eure Schulleitung. Die wird euch auch sagen, welche rechtlichen Grundsätze zu beachten sind. Denkt z.B. an den Datenschutz, denn die Eltern sehen nicht nur, was ihr Kind macht, sondern auch wie schlecht oder gut die anderen sind.
Gruß
pepi -
Das kann sich unter Umständen sehr lange hinziehen. Ich habe eine Kollegin, bei der geht das schon 3 Jahre. Trotz Amtsarzttermin geht nix vorwärts. So lange gibts volles Gehalt.
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