Beiträge von blanco

    Die Lösung für mein Problem:


    Mein der zeitiges Arbeitsverhältnis wird per Aufhebungsvertrag aufgelöst. Ich reiche Klage ein gegen die Nicht Bewährung. Die Nicht Bewährung ist dann nämlich „schwebend Unwirksam" und somit nicht rechtskräftig!


    Meine derzeitige Stelle wird dann neu ausgeschrieben, auf diese kann ich mich dann wieder "neu" bewerben und werde dann wieder neu eingestellt. Mein SL, möchte mich behalten (auch deshalb, weil meine Klasse schon einen mehrfachen Klassenlehrer wechsel hatte) und die Schulbehörde sind mit dieser Lösung einverstanden.



    Auf eine Neues! Bin wieder voll motiviert!


    Danke für eure zum Teil hilfreichen Statements!

    was auch immer der Grund für deine unglückliche Lage ist,
    mich wundert, dass du die Fürsorgepflicht eines Sl (ist das nicht eigentlich ein beamtenrechtlicher Begriff?) verwechselst mit der Eigenverantwortung eines erwachsenen Arbeitnehmers.
    Und was eine Probezeit bdeutet, weißt du doch sicher auch.

    Tut mir leid, aber soviel Erfahrung mit Arbeitsverträgen habe ich noch nicht. Dasselbe gilt für Probezeiten! Von mir aus ist der Unterricht in der Probezeit gut verlaufen, somit hatte keinerlei Bedenken diese unbeschadet zu überstehen. Ein Gespräch darüber, dass das sich die Probezeit nicht überstehen könnte, hat mit mir keiner geführt.

    Ich will deine schlechte Lage nicht schönreden und rate dir auch unbedingt zu einem guten Fachanwalt. Aber mir persönlich stößt ein bisschen unangenehm auf, dass du die Schuld daran, auch an der nicht bestandenen Probezeit, ausschließlich bei Anderen suchst.

    Natürlich trifft mich eine gewisse Mitschuld, aber wie oben bereits beschrieben kann solch ein Verhalten eines SE wohl nicht korrekt sein. Und Fakt ist ich bin Berufsanfänger, nicht mehr und nicht weniger!

    Mein Anwalt sagt, dass die Bewährung nicht mehr aus der Akte zu entfernen ist. Das einzige was mir bleibt ist eine Stellungnahme, diese liegt bereits in meiner Akte.


    Aber ich musste das alles mal loswerden, da ich nicht verstehen kann, warum man so behandelt wird. Was habe ich denn verbrochen, außer vielleicht ein paar Schulstunden verbockt. Man hat einen langes Studium hinter sich und dann wird man raus geworfen wegen einer einzelnen Meinung. Wo bleibt der Respekt vor meiner Person, den ich schließlich auch anderen zukommen lasse.


    Wären mir diese Umgangs- u. Verfahrensformen bekannt gewesen, hätte ich von vornherein niemals ein Lehramtsstudium aufgenommen. In der freien Wirtschaft gibt es sowas nämlich nicht.


    Hätte ich bloß vergessen, in dem ärztlichen Fragebogen, das Kreuzchen zu setzen! Dann wäre heute alles o.k.! Aber hinterher ist man immer schlauer, nicht wahr?

    Ich meine als Schulleitung habe ich eine gewisse Fürsorgepflicht für meine Kollegen. D.h. wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben werden soll, nehme ich mir auch die Zeit und gehe diesen mit dem neuen Kollegen Punkt für Punkt durch, und frage ob er etwas nicht verstanden hat. Noch besser wäre es natürlich, wenn man den Vertrag mit nachhause nehmen könnte und diesen dort zu prüfen und anschließend in der Schule seine Fragen dazu stellen kann.


    Natürlich hätte ich den Vertrag nicht zwischen Tür und Angel unterschreiben dürfen. Dieses wird mir wahrscheinlich auch nie wieder im Leben passieren. Als angestellter Lehrer bin ich jedoch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu der Schulleitung und mache kein Aufstand wenn dieser meint, unterschreibt mal eben, das es alles nur Formsache!


    Ein Formular wo drin steht, dass dieser Arbeitsvertrag nicht zustande kommt, wenn ich bereits in einem anderen Bundesland gekündigt wurde aufgrund einer Nicht Bewährung, halte ich allerdings auch für sittenwidrig, da es faktisch einem Berufsverbot nahe kommt. Man wird behandelt als ob man ein Straftäter wäre und wird vorverurteilt obwohl der Hintergrund der Nicht Bewährung in keinster Weise hinterfragt wird. Hier könnten ja persönliche Animositäten eine Rolle spielen, der passt mir nicht, den Mob ich raus. Warum sagt die Fachleiterin Deutsch der Unterricht sei in Ordnung und die Schulleitung behauptet das Gegenteil. Verwunderlich auch, das die Landesschulbehörde eine solche Bewährung einfach zu den Akten nimmt, mit dem Wissen welche Konsequenzen diese Nicht Bewährung für die betroffene Person hat.


    Warum wurde ich beim Antritt der Stelle nicht auf die existenzielle Wichtigkeit der Bewährung hingewiesen? Warum hat die Schulleitung den Bewährungsbogen weder mit mir besprochen noch mir ausgehändigt? Dass er dieses getan hat, bezeugt er allerdings Fälschlicherweise mit seiner Unterschrift! (Urkundenfälschung?) Stattdessen sendet die Schulleitung den Bogen stillschweigend an die Lande Schulbehörde.


    Ist das Verhalten korrekt und nachvollziehbar? Ich glaube nein!


    Bin auf eure Meinung gespannt. Danke!

    Danke erstmal für eure Antworten!
    Ich wurde nun vom Schulamt in NRW aufgefordert einen Aufhebungsvertrag zum 28. Februar zu schließen. Außerdem soll ich eine schriftliche Stellungnahme wegen meiner Falschaussage, dass ich in einem anderen Bundesland noch nicht gekündigt wurde bzw. die Bewährung nicht bestanden habe, abgeben. Man werde dann gegeben falls von einer strafrechtlichen Verfolgung absehen.


    Somit ist meine Lehrerlaufbahn in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und wahrscheinlich bundesweit beendet :sterne: Das ganze Lehramtsstudium für die Katz!


    Für mich ist das faktisch ein Berufsverbot, da ich bei zukünftigen Bewerbungen wohl sofort im Schulamt aussortiert werde!


    Warum hat ein Schulleiter solche Macht, dass er mit einer Nicht Bewährung, ein ganze berufliche Existenz zerstören kann?! Eine einzelne Meinung einer Person ist hier maßgebend? Jeder Lehrer hat doch einen anderen Unterrichtsstil, was der eine gut findet, findet der andere eben schlecht!


    Meine Kollegin, Fachleiterin Deutsch, fand meinen Deutsch Unterricht völlig o.k.! Ich war in dem Kollegium und von der Schülerschaft voll integriert und anerkannt. Nur der Schulleiter, der mich selbst eingestellt hat, schlägt mit dem Knüppel drauf! Mein Fach Sport wurde in der Bewährung auch gar nicht erwähnt. Alle anderen Punkte in der Bewährung habe ich anstandslos bestanden. Meine Bereitschaft, zusätzlich Stunden bzw. Aufsichten und meine freiwillige Teilnahme an einer Klassenfahrt, als Aufsichtsperson, wurde gar nicht erwähnt. Nur halt Deutsch wäre fachlich und didaktisch (aus seiner Sicht) mangelhaft und deswegen muss mir gekündigt werden.! Seltsam war auch, dass er die so genannte Bewährungszeit von Anfang an nie erwähnt hat und welch grundlegende Bedeutung diese für meine gesamte berufliche Zukunft hat. Er sagte nur, dass er mal einen Unterrichtsbesuch machen würde. Anschließend sagte er mir zwar, dass er den Unterricht nicht so gut fand, aber eine Hilfestellung erfolgte nie. Es folgten nur 4 zusätzliche Unterrichtsbesuche. Wenn er mir einmal gesagt hätte, Junge der nächste Besuch muss hundertprozentig sein, ansonsten muss ich dir kündigen, hätte ich wenigstens gewusst woran ich bin. Aber Nix! Von einer Fürsorgepflicht bzw. Hilfestellung war nichts zu merken. Ich wurde einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Bewährung wurde noch nicht einmal mit mir besprochen bzw. ausgehändigt, obwohl er das in dem Formular schriftlich durch seine Unterschrift bestätigt hatte. Das Bewährungsformular musste ich erst durch meinen Anwalt schriftlich vom Schulamt anfordern. Da war das Kind aber schon in den Brunnen gefallen.


    Ich könnte nie Schulleiter werden, wenn ich durch eine solche Entscheidung ein Leben zerstören könnte! Ich könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Wenn ich doch als Schulleiter merke, dass der neue Junglehrer noch fachliche Defizite hat, aber ansonsten ins Kollegium passt, würde ich doch versuchen Ihm die bestmögliche Hilfestellung zu geben. Die Berufserfahrung kommt doch mit der Zeit und nicht nach 3 Monaten.


    Heute habe ich ein Gespräch mit der VBE, mal schauen ob die mir weiterhelfen können. Mein mir empfohlener Anwalt (angeblich eine Koryphäe) hat mich jedenfalls wohl schlecht beraten!


    Jetzt muss ich wohl Taxi fahren oder Wagenschieben bei Marktkauf :tot:

    Hallo!


    Im Referendariat habe ich mal kurz die Hilfe eines Psychotherapeuten in Anspruch genommen. Vorher habe ich den Referendariatsleiter gefragt ob das Konsequenzen hätte für meine weitere Laufbahn, welches dieser verneinte.


    Ich habe mich dann auf eine Beamtenstelle beworben, und in dem ärztlichen Fragebogen angekreuzt, dass ich bis vor einem Jahr beim Psychotherapeuten in Behandlung war. Daraufhin wurde mir die Verbeamtung erst einmal verwehrt. Statt jetzt Beamter auf Probe zu sein, wurde ich nur angestellter Lehrer mit Probezeit von sechs Monaten.



    Innerhalb der Probezeit bin ich dann gekündigt worden. Die Bewährung hätte ich fachlich nicht bestanden. Wobei sich mein Schulleiter nur auf das Fach Deutsch bezog. Mein Anwalt riet mir, nur eine Stellungnahme zu der Bewährung abzugeben und keine Kündigungsschutzklage vorzunehmen. Damit war die Sache für mich abgeschlossen. Anschließend habe ich mich in NRW an einer Hauptschule beworben und wurde auch angenommen. (Feuerwehrstelle). Den Arbeitsvertrag hat mir mein Schulleiter zwischen Tür und Angel zur Unterschrift vorgelegt und habe diesen, ohne den Vertrag vollständig zu lesen, unterschrieben.


    Nach zwei Wochen meldet sich bei mir mein Schulleiter und teilt mir mit, dass ich unterschrieben hätte, in einem anderen Bundesland noch nicht gekündigt worden zu sein! laut Schulamt habe ich mich sogar strafbar gemacht. Dieses Schriftstück wurde mir allerdings mit dem Vertrag nicht ausgehändigt.


    Kann ich mich jetzt in keinem Bundesland mehr als Lehrer bewerben? Kann ich die Unterschrift anfechten? Was kann ich tun? Anscheinend haben weder die Gewerkschaft noch die Anwälte mich richtig beraten, ich bin am Ende!


    Vielen Dank für eure Hilfe! :autsch:

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