Ich frage mich gerade folgendes: Wenn die TE bekannt gibt, dass sie schwanger ist, und entsprechend nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen darf, darf sie denn dann noch an Bewerbungsgesprächen für Planstellen teilnehmen, die ebenfalls mit mehreren Beteiligten in Schulgebäuden stattfinden?
Ich persönlich würde an deiner Stelle vermutlich noch nicht bekanntgeben, dass ich schwanger bin, undzwar mit folgender Überlegung: Die Schulwelt ist klein und es kann durchaus vorkommen, dass deine Schulleitung A sich bei Schulleitung B "ausheult", weil sie nun für die schwangere Vertreterin einer Schwangeren eine Vertreterin finden muss. Wenn du aber in der Gegend bleiben möchtest, könnte (!) es passieren, dass Schule B dir eine mögliche Planstelle an Schule B nun nicht gibt, weil sie weiß, "was ihr blüht". Dass das nicht legal ist, ist mir klar - aber dass eine findige Schulleitung B die Wahl einer anderen Person dann "klug" begründet sicher nicht auszuschließen. Auch sonst mag im Bewerbungsgespräch irgendwie herauskommen, dass du zwar eine VT-Stelle hast, aber nicht unterrichtest. Gerade in der Situation, schwanger zu sein, würde ich die Option auf eine Planstelle nicht schmälern wollen. Du behältst zwar deine VT-Stelle, da du nicht gekündigt werden kannst, sobald aber der Vertrag ausläuft, hast du dann keinerlei Einkommen mehr - aber Mehrkosten durch das Kind. Keine schöne Situation.