Beiträge von Midnatsol

    kannst du deine Kritik am Religionsunterricht woanders loswerden und hier bei der Fragestellung bleiben? Danke.

    Die Fragestellung lautete "Macht es heutzutage noch Sinn Theologie zu studieren um Religionslehrer an einer Schule zu werden oder meint ihr mit dem Fach hat man eher schlechte Chancen auf eine gute Stelle?"
    Da halte ich O.Meiers Erwägungen zur Sinnhaftigkeit des Religionsunterrichts durchaus für passend zu der Frage: Wenn der Religionsunterricht nicht sinnvoll ist (oder gesamtgesellschaftlich nicht so angesehen wird), hat das direkten Einfluss darauf, wie es Religionslehrern ergeht. Beispielhafte Erwägungen:

    - welches Ansehen genießt man in der Schulgemeinschaft (Kollegium, Schülerschaft, Schulleitung)?

    - wie erfüllend ist der Unterricht, wenn man nur noch Kleinstgruppen zusammengesetzt aus diversen Klassen vor sich hat (damit einhergehend auch entsprechend viele pädagogische Konferenzen, Zeugniskonferenzen, etc.)?

    - wie viele Kollegen hat man in der Fachschaft, um sich auszutauschen - ist man vielleicht irgendwann alleine als Religionslehrer an einer Schule?

    Das wiederum könnten dann wichtige Aspekte für die berufliche Zufriedenheit sein. Der TE fragte nach einer "guten Stelle". Da eine Planstelle formal grundsätzlich erst einmal der anderen gleicht, mag der Aspekt der Berufszufriedenheit gemeint sein, wenn von einer "guten Stelle" die Rede ist.

    Dass es dem TE gerade um die Frage des "Standings" des Religionsunterrichts geht, lese ich implizit auch aus der Frage heraus, ob es HEUTZUTAGE noch Sinn mache, Religionslehrer zu werden. Da schwingt mit, dass sich die Einstellung der Menschen in Deutschland zur Religion und zum Religionsunterricht stark verändert haben.

    Alles in allem glaube ich, dass O.Meiers Beiträge durchaus sinnvoll für den TE sind, und kein Abschweifen ins off-topic.

    "Wenn Mama und Papa nein sagen, frage ich Oma und Opa." Das stand auf einem meiner Lieblings-Shirts, als ich selbst noch ein Kind war. It's funny because it's true...


    Ich kenne das, was im Artikel skizziert wird, übrigens aus dem familiären Umfeld, die Mutter ist Kinder-Psychotherapeutin. Ich habe von ihrem Erziehungsansatz einen ganz positiven Eindruck. Dem Kind wird viiiiel erklärt, es darf auch einiges entscheiden. Aber es bekommt auch Grenzen aufgezeigt (wenn Oma nicht in der Nähe ist ;)). Natürlich gibt es Momente, in denen ich früher "den Fuß darauf tun würde", aber das ist doch in Erziehungsfragen immer so. Ich denke also, dass gentle parenting gut oder nicht gut funktionieren kann, genau wie jeder andere Erziehungsansatz - je nachdem, wie die Eltern den Kerngedanken umsetzen.

    Ich würde dir raten, den Freiversuch zu nutzen und auch in Deutsch nochmal in die Prüfung zu gehen, denn mit einem "gerade eben so bestandenen 1.StEx" würdest du (vermutlich: nicht nur) auch an meiner Schule sofort "aussortiert". Das kann ein ziemliches Hindernis für die Suche nach einer Stelle (an einer von dir gewünschten Schule) werden.


    Und das muss ich (gerade) bei einem angehenden Deutschlehrer einfach anmerken: An deiner Rechtschreibung, Grammatik und Ausdrucksweise solltest du auch dringend noch arbeiten. Das sprachliche Niveau, das wir hier von dir zu lesen bekommen, sollte so niemals auf einem Arbeitsblatt landen. Das würde im Zuge des Referendariats ganz klar als fachlicher Mangel thematisiert werden - was dann den schlechten Eindruck durch die Note(n) im 1.StEx nochmals untermauern würde.

    Ich habe nichts von geheimhalten o.ä. geschrieben, das lest ihr in den Beitrag rein, liebe chilipaprika, Meer und Zauberwald. Falls ihr ernsthaft wissen wollt, warum als Selbstzahler: Weil man meiner Erfahrung nach so wesentlich schneller an ein paar Stunden Therapie kommt! Und wenn es einem erst einmal nur darum geht, Aussicht auf ein Attest zu erhalten, um dieses einem TZ-Antrag beizulegen, ist das auch absolut finanzierbar und vom Aufwand her mit ein, zwei Telefonaten erledigt. Will man längerfristig Probleme angehen, kann man sich immernoch mit Krankenversicherung und Beihilfe auseinandersetzen, um regelmäßige Sitzungen genehmigt zu bekommen.

    Vor der Unterstellung in Zukunft bitte gerne erst einmal nachfragen, danke.

    Ich habe viele private Gründe, ein Alter von 60 Jahren und große seelische Belastungen, die mich nicht in die Lage versetzen, Vollzeit arbeiten zu können.

    Sprich mit deinem Hausarzt darüber und bitte ihn um ein entsprechendes Attest. Ggf. könntest du dir auch mal 2,3 Stunden Psychotherapie (ggf. als Selbstzahler) "gönnen" wegen deiner seelischen Belastungen, und um deren Einschätzung bitten. Vielleicht erhältst du auch aus dieser Richtung ein (Facharzt-) Attest.

    Mein wichtigster Grundsatz: Was ich (voraussichtlich) wiederverwenden kann, bereite ich so ordentlich vor, dass ich es in Zukunft ohne großartige Vorbereitung direkt wieder einsetzen kann. Beispiel: Einführung einer Zeitform im Englischen mit einer Präsentation und einem dazu passenden Arbeitsblatt; auf der Präsi stehen selbst die Fragen, die zur nächsten Folie führen, damit ich mir die Folien nicht einmal angucken müsste, um den Unterricht genau so zu moderieren, dass er zu den gewünschten Ergebnissen führt.

    Was ich voraussichtlich nur einmal verwende, wird sehr deutlich weniger ausführlich gemacht, ggf. auch mal nur mit Buch und mehr oder minder improvisiertem Tafelbild.


    Auch wichtig: Ein sinnvolles, digitales Ordnungssystem (Ordner, Dateinamen, etc. sind systematisch so gewählt, dass ich Material nicht suchen muss, sondern direkt finde).


    Ansonsten: Material mit KuK tauschen, um weniger vorbereiten zu müssen.

    Wir loggen uns mit persönlichem Code ein, sodass nachgehalten wird, wer wieviel kopiert. Das gilt für Kopien und Drucke gleichermaßen.


    Kurz bevor ich an die Schule kam, wurde wohl am Schuljahresende eine Abrechnung erstellt, und KuK, die "zu viel" kopiert hatten, mussten nachzahlen. Als ich kam hatte sich das aber erledigt: Mir wurde erklärt, dass nun die Gesamtzahl an Kopien gezählt werde, sodass die "Vielkopierer" (z.B. Sprachlehrkräft) mit "Wenigkopierern" (z.B. Sportlehrkräften) verrechnet würden und niemand mehr nachzahlen müsse. Würde theoretisch die Anzahl an Kopien, die der Schule zur Verfügung stehen, gesprengt, müssten doch die Vielkopierer nachzahlen, aber einen geringeren Anteil.


    Ich habe damals überlegt, was ich tue, falls ich jemals eine Aufforderung zur Nachzahlung erhalten sollte. Mein Plan: Ich kopiere nichts mehr, werfe also Texte per Beamer an, und fordere die SuS auf, sie abzuschreiben, damit wir anschließend damit arbeiten können. Sobald sich Widerstand regt, verweise ich an die Schulleitung bzw. den Schulträger. Während einem Schulträger, der Lehrkräfte für Kopien zur Kasse bittet, diese egal zu sein scheinen, könnte ich mir nämlich vorstellen, dass ein paar kritische Zeitungsbeiträge doch zu einem Umdenken führen könnten. In der Praxis wäre ich wahrscheinlich höchstgradig unzufrieden mit der Situation, in der Theorie hingegen stelle ich mir diese Abschreibe-Stunden sehr entspannt vor: Ich sitze vorne und trinke Tee, während die SuS einen mehrseitigen Text abschreiben. Spart einiges an Zeit für die Unterrichtsvorbereitung ein.

    Ich habe inzwischen mit der SL gesprochen. Diese konnte meine Beschwerde nachvollziehen und sagte, sie selbst hätte keine Doppelzimmer für KuK gebucht. Das sei ihr nicht bekannt gewesen, da ja die Stufenkoordination die Fahrt organisiert habe. Leider hätte sie aber nun auch keine Lösung; ich dürfe gern nochmal in der JuHe anrufen und fragen, ob eventuell doch noch Zimmer zubuchbar seien. Ansonsten könne die Fahrt aber nicht mehr "abgeblasen" werden, da ja nun alles gebucht, (weitgehend) bezahlt und die Eltern informiert seien.

    Ich habe in der JuHe angerufen, die zu unserer Zeit tatsächlich keine Zimmer mehr haben. Nach etwas Recherche und erneuter Rücksprache mit der SL habe ich stattdessen nun ein Zimmer in einem zehn Autominuten entfernten Hotel gebucht. Dieses belegt meine Kollegin (die mit dem Auto statt mit dem gebuchten Bus anreisen wird), denn da ich die Klassenleitung bin, soll ich auch nachts vor Ort sein. Mit der Kollegin habe ich schon abgesprochen, dass für den Fall, dass jemand nachts für Trubel sorgt und mich wach hält, wir in der kommenden Nacht tauschen (in der JuHe haben wir ja ohnehin ein Doppelzimmer belegt, und auch in dem Hotel gibt es zwei Betten).

    Es ist nicht ideal, weil ich ohne die Kollegin an- und abreisen sowie Nachtwache schieben muss, aber für mich trotzdem besser als das Zimmer zu teilen. So gibt es zumindest eine Chance auf etwas Ruhe.

    Ich habe die Fahrt nicht selbst gebucht, sie wurde von der Stufenleitung gebucht, noch ehe überhaupt feststand, dass ich eine Klasse übernehme. Und nun wurden mir die Zimmergrößen für SuS und Lehrkräfte genannt und ich bin ziemlich aus der Haut gefahren. Die Stufenkoordinatorin meinte nur, Klassenfahrten seien meine Dienstpflicht und es habe keine Einzelzimmer mehr gegeben, weil zu dieser Zeit viele Klassen fahren und die Plätze heiß begehrt seien. Sie hätten die Wahl gehabt zwischen Zweierzimmern und Zimmern mit Gemeinschaftsbad, und, da sie den KuK nicht zumuten möchten, mit den SuS in einer Gemeinschaftsdusche zu duschen, die Zweibettzimmer gewählt. Es sei ja wohl machbar, mal drei Tage mit einer Kollegin zu teilen. Ich sehe das, wie alle hier einhellig, nicht so, und möchte vor dem Gespräch mit der Schulleitung so viele Informationen wie möglich haben, um nicht nur mit meinem Bauchgefühl ( = Zorn!) zu argumentieren. Wenn mir die Ebene darunter schon mit "Dienstpflicht" kommt, will ich vorbereitet sein und kontern können.

    Danke daher schon einmal für den Eindruck, dass ich nicht überreagiere, und jegliche hilfreichen Hinweise!

    Hallo zusammen,


    weiß jemand, ob man als Lehrkraft auf Klassenfahrt ein Anrecht auf ein Einzelzimmer hat, oder ob man verpflichtet werden kann, mit anderen Lehrkräften ein Zimmer zu teilen?


    Ich bin verbeamtet, Bundesland NRW.


    Vorsorglich frage ich direkt dazu: Habe ich ein Anrecht auf ein Bad auf dem Zimmer, oder ist ein Gemeinschaftsbad auf dem Gang genügend?


    Den Hintergrund meiner Frage(n) möchte ich nicht verheimlichen, ihr könnt ihn aber sicherlich erschließen :traenen:.

    Alles bei IServ im Klausurplan online.


    Falls ihr bei der Papierversion bleiben wollt: Streicht doch die 6 Stunden - eine stundengenaue Angabe braucht doch kein Mensch, oder? Hauptsache es liegen nicht zwei Klassenarbeiten/Klausuren an einem Tag bzw. nur zweie pro Woche. (Diese Maximalangaben mögen sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden)

    Eine Tabelle mit fünf Feldern (Mo-Fr) für jede Schulwoche würde völlig ausreichen. Wenn ihr unbedingt wollt, tragt ihr dort ein: D, 2.Arbeit, 3.Std. Da kriegt ihr locker 6 Wochen auf ein Blatt, ohne dass es zu klein wird.

    Achja: "Habe ich nicht bemerkt" finde ich als Lösung ganz, ganz schlecht. Ginge es um nichts, würde ich sagen: Ich finde diese Handlungsweise zur Vermeidung von Stress unprofessionell, aber der Schaden ist nur sehr begrenzt. Aber gerade hier, wo es um eine Versetzung geht, darf ein Betrug keinen Erfolg haben. Das würde allem zuwiderlaufen, was wir als Schule tun (Werte vermitteln, Leistung messen, und eben auch nach Leistung selektieren) und den beiden eine ganz schleche Lektion fürs Leben sein. Lieber fliegen sie jetzt in der Schule, in der es (gerade für B) noch "um nichts geht" mit ihrem Betrugsversuch auf, als irgendwann später im Leben, wenn für beide Mädels strafrechtliche Konsequenzen drohen.

    Für eine Einschätzung, ob die Schriftbilder der Klausuren als Anscheinsbeweis genügen, muss der Schulleiter kein Fachkollege sein.
    Ich würde mich gerade in einem Fall, in dem es um die Versetzung geht, ebenfalls absprechen - mit der Abteilungsleitung, die ggf. die Schulleitung hinzuzieht. Wenn es keine Abteilungsleitung geben sollte (kleine Schule), dann eben direkt mit dem Schulleiter. Und wer ohne 2. StEx unterrichtet, dem würde ich das umso mehr anraten.


    Die Aussage, zu "Papa Schulleiter" zu rennen, finde ich übrigens total daneben. Wenn ich als Kollegin mit 2.StEx eine Situation erstmalig erlebe, kann ich unsicher sein, wie ich zu reagieren habe. Und dann finde ich es völlig okay, mir zu überlegen, wer mir helfen kann, die Situation souverän zu meistern. Wenn das dann die Schulleitung ist: Go for it. Es mag auch andere Wege geben (Gesetzestexte büffeln, recherchieren, ob mein vorliegender Fall stichhaltig genug für einen Anscheinsbeweis ist oder nicht, ...), aber es ist auch nicht ehrenrührig, einen erfahrenen Kollegen (z.B. SL) um Hilfe zu bitten. Erfahrung ist unschätzbar, und wer sie noch nicht hat, darf ruhig von der der Kollegen profitieren.

    Da könnt ihr mir 1000x sagen, dass die anderen die Doofen sind und der Schulträger der Böse und die Eltern würden sich doch bestimmt nicht bei mir beschweren sondern bei der passenden Behörde mit der richtig addressierten Beschwerde. In eurem Kosmos ist das bestimmt so, in meinem nicht. Ich muss dann damit leben, wie andere mit mir umgehen. Und na klar, ihr würdet einfach die Schule wechseln oder euch wäre es total egal, wie das Kollegium und die Kinder und die Eltern und die Schulleitung reagiert

    Den Druck, den du hier schilderst, kenne ich natürlich auch. Noch in diesem Jahr war ich mit meiner achten Klasse auf Fahrt und habe diese (grollend) über mein privates Konto abgewickelt, weil ich die Fahrt auf keinen Fall riskieren wollte und zu spät dran war, um eine vernünftige Lösung zu finden. Aber ich habe mir geschworen, dass es das letzte Mal gewesen sein wird, und dass ich rechtzeitig vor der nächsten Fahrt auf eine Lösung bestehe.

    Meine nächste Fahrt wird im nächsten Schuljahr liegen, mit meiner neuen Klasse. Die SuS kenne ich noch nicht, sodass ich kein persönliches Interesse an der Fahrt habe - ich mache sie nur aus der Dienstpflicht heraus. Und ich habe Anfang Mai die Schulleitung informiert, dass ich kein privates Konto dafür zur Verfügung stelle. So hatte diese einige Wochen Vorlauf, um sich etwas zu überlegen. Dafür muss man kein "harter Hund" und zum Schulwechsel bereit sein; ich war nicht konfrontativ, sondern sachlich.

    Natürlich habe ich auch überlegt, was ich tue, wenn die SL keine Lösung anbietet. Das habe ich hier ja geschildert. Natürlich wäre mir da ggf. Gegenwind von Elternseite entgegengekommen. Aber ich war mir a) sicher, dass die Schulleitung es nicht bis zum Ausfall der Fahrt kommen lassen wird, und hätte

    b) die Eltern informiert, woran es scheitert, und als Ansprechpartnerin die SL benannt. So hätte ich hoffentlich (!) nur kurz im Kreuzfeuer gestanden. Denn nein, ich mag auch nicht der Arsch sein.

    Fall a) ist aber wie vorausgesehen eingetreten, und ich bin im Gegenteil gerade Vorreiterin im Kollegium. Viele KuK, mit denen ich gesprochen habe, möchten mit Verweis auf meine Fahrt ihre nächste ebenfalls über das Schulkonto abrechnen.

    Das schreibe ich nicht, um zu zeigen, wie toll ich bin (dein Post liest sich für mich am Ende in dieser Richtung sarkastisch), sondern um zu zeigen, dass es gar nicht so viel bedarf und auch nicht konfrontativ werden muss. Versuch macht klug. Und wenn sich die KL eines Jahrgangs abgestimmt so verhalten würden,wäre es für den Einzelnen nochmal leichter (weil der Einzelne dann eben nicht so heraussticht, wie ich es nun getan habe; der Druck auf Lehrkräfteseite wird auf mehr Schultern verteilt, zugleich steigt der Druck auf Seiten der Verantwortlichen).

    Quittengelee:

    Du fährst ja nicht nie auf Klassenfahrt, sondern: Du fährst auf Klassenfahrt, wenn die Zahlungsabwicklung über ein schulisches Konto läuft. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt wird, bist nicht du es, die etwas unterlässt, sondern deine Schulleitung oder der Schulträger.

    Wenn das alle Kollegen so umsetzen würden, wäre ganz fluchs ein Konto da, weil sich sonst Elternunmut regen würde (wenn Fahrten auszufallen drohten), und schwupps: Niemand wäre nicht gefahren, und der Missstand würde behoben. Es bedürfte nur der Absprache unter den Klassenleitungen einer Jahrgangsstufe, die eben gerade wegfahren soll.


    Unkollegial ist nicht die Weigerung, auf eine korrekte Zahlungsabwicklung zu bestehen, sondern eher, wer sein Privatkonto zur Verfügung stellt und so die Behebung des Missstandes verhindert und (schlimmstenfalls) zugleich die Kollegen, die diesen Missstand nicht mehr weiter perpetuieren sondern lösen möchten, als unkollegial portraitiert.

    Rechtsicherheit: 0 zu 0 (Rechtliche Probleme kann es nur bei aktiver Veruntreuung geben. Aber dann ist man als Lehrer auch selbst schuld. (Siehe die Beispiele oben auf meine Frage, warum ein Privates Konto in NRW gegen Recht und Gesetz verstoßen würde.))

    Die Veruntreuung kann schon da beginnen, wo Zinserträge anfallen und nicht wieder ausgezahlt werden (woran man erst einmal denken muss), oder wenn man sich schlicht und einfach (zu seinen Gunsten) verrechnet. Dann geht es im ärgsten Fall darum zu beweisen, dass das ein Versehen und keine Absicht war, und man muss hoffen, dass man dies gegenüber dem Dienstherrn oder einem Gericht glaubhaft (genug) rüberbringen kann.

    Dass z.B. in Hessen explizit benannt wurde, dass schulische Gelder auf Privatkonten zu verwalten nicht rechtmäßig ist, sollte ebenfalls ein klarer Hinweis sein, dass dies prinzipiell auch in anderen Bundesländern gilt, wenngleich es nicht so klar kommuniziert wird (ist für den Dienstherrn eben angenehmer, wenn die Lehrkräfte das mit sich machen lassen).

    Und ehrlich gesagt sagt mir das auch einfach mein gesunder Menschenverstand: Ich würde mich jedenfalls weigern, Gebühren für ein Parkticket auf das Girokonto der Politesse zu überweisen, wenn sie mich so anweisen würde: Das KANN einfach nicht rechtens sein. Weshalb das bei Lehrern so anders sein sollte, erschließt sich mir nicht. Zugegeben schließe ich nicht mit dem stärksten Argument, aber doch auch mit einem wichtigen Hinweis, wie ich finde.

    Insgesamt bleibe ich also bei: Rechtssicherheit -> 1:0 für die Abwicklung über ein Schulkonto.

    Zitat

    Praktikabilität: 0 zu 1 fürs eigene Konto. So kann man es viel besser im Blick und im Griff haben und muss nicht immer wieder auf Dritte (hier die Sekretärin) zugreifen.

    Ich muss gar nicht zugreifen, die Finanzabwicklung läuft komplett über die Sekretärin. Ich habe die Klassenfahrt (auf Namen der Schule) gebucht und einen Elternbrief mit Zahlungsaufforderung herausgegeben. Alles weitere läuft nun über das Sekretariat. Da muss ich nichts mehr im Blick haben. Wenn jemand nicht zahlt, mahnt die Sekretärin dies an. Für die Frage "haben meine Eltern schon bezahlt?" müssen die SuS ins Sekretariat gehen, nicht zu mir. Ich bin komplett aus dem Zahlungsverkehr raus.

    Praktikabilität macht das 2:0 für die Abwicklung über das Schulkonto - aus Lehrersicht, aus Sicht der Sekretärin ist das natürlich anders.


    Zitat

    Ungeachtet dessen nutzen unsere Kollegen auch kein "eigenes Konto", sondern ein "Schulkonto", welches auf meinen Namen läuft. Schrieb ich ja schon. Also nichts anderes als ein Privatkonto des Schulleiters, welches nur für diese Zwecke da ist.

    Dass du zumindest dein Privatkonto zur Verfügung stellst ist löblich, und besser als wen KuK ihre eigenen Privatkonten nutzen. So trägst du selbst das Risiko, das du dadurch erzeugst, kein Schulkonto zur Verfügung zu stellen bzw. einzufordern. Aber da auch du Kollege bist (in anderem Amt, aber eben trotzdem Kollege) finde ich das immer noch nicht richtig. Auch du hast dieses Risiko nicht zu tragen. Eine angemessene Ausstattung zur Verrichtung der Dienstgeschäfte ist Aufgabe des Schulträgers, und wer möchte, dass Schulen Aktivitäten durchführen, die ein Konto erfordern, musss ein Konto zur Verfügung stellen.

    Ich habe eins und jederzeit Zugriff darauf.

    und wozu brauchst du den bzw. weshalb ist dies unkomplizierter als wenn die Eltern auf das Schulkonto einzahlen und die Verwaltungsmitarbeiterinnen (bei mir: Sekretärin) dann alles weitere übernehmen?


    Ich persönlich sehe es bislang so:

    - Rechtssicherheit -> 1 zu 0 für die Abwicklung über das Schulkonto

    - Praktikabilität -> 2 zu 0 für die Abwicklung über das Schulkonto (oder eher 2 zu 0,5, damit es nicht klingt als sähe ich ein Onlinekonto grundsätzlich als kompliziert an! Nur wenn ich nach Ausgabe der Zahlungsaufforderung gar nichts mehr mit dem Papierkram zu tun habe, ist das eben noch unkomplizierter).

    Natürlich ist die Rechtssicherheit das eigentliche Argument - ich habe durchaus abgeboten, die Zahlungen selbst nachzuhalten, wenn mir in einer Freistunde Zugriff auf das Schulkonto ermöglicht würde; das sei aber nicht möglich, daher übernimmt die Sekretärin dies komplett. Da sage ich natürlich nicht nein (-;

    Ich nehme die Argumente gerne zur Kenntnis, mache es dann aber anders, weil einfacher und schneller.

    Was ist denn an einem auf dich privat laufenden Konto einfacher und schneller als an einem Konto des Schulträgers (welches ja die Alternative wäre, die die Gegenseite in dieser Diskussion fordert)?


    Übrigens: Meine Klassenfahrt (vgl. mein früherer Beitrag hier im Thread) wird über das Schulkonto laufen. Die Sekretärin wird die Eingänge nachhalten und die Gesamtsumme überweisen. Ich finde das mächtig unkompliziert verglichen mit meiner letzten, "privat organisierten" Klassenfahrt. Ich musste schlussendlich ein Gespräch mit der Schulleitung führen, in dem diese wissen wollte, was für Bedenken ich denn hätte (wir hätten in all ihren Jahren noch nie Probleme mit der Abwicklung über Konten der Lehrkräfte gehabt!). Ich habe gesagt, dass es mir nicht um Bedenken, sondern das Prinzip geht. Noch ein, zwei Versuche mich doch zu überreden, und dann ging es plötzlich. :victory: NRW, übrigens.

    Bei uns wird auch vom Seiten der SL erwartet, Klassenfahrten und Ausflüge über ein eigenes Konto abzuwickeln, weil der Verwaltungsaufwand bei Abwicklung über das Schulkonto für die Sekretärin nicht leistbar sei.


    Während ich die Abschlussfahrt meines diesjährigen LKs noch zähneknirschend so abgewickelt habe (ich mochte die SuS sehr gern und wollte die Fahrt auf keinen Fall gefährden, da auch ich mich wirklich darauf gefreut habe), habe ich für die Willkommensfahrt meiner neuen fünften Klasse um eine schriftliche Anweisung gebeten, wie die Zahlungen verwaltet werden sollen - mit dem Hinweis, dass meiner neusten Information nach die Nutzung von Privatkonten nicht erlaubt sei. Das war vor 2,5 Wochen. Bislang habe ich keine Reaktion erhalten.

    Ich bin sehr gespannt, was da kommen wird. Hier mein Vorhaben:

    • Wenn ich die schriftliche Anweisung erhalte, mein privates Girokonto zu verwenden, leite ich sie (nach entsprechender Info an die Schulleitung) an die Rechtsabteilung der Philologen weiter.
    • Erhalte ich die schriftliche Aufforderung, ein auf mich laufendes Klassenkonto zu eröffnen, verlange ich die schriftliche Zusage, dass eventuelle negative Auswirkungen des zusätzlichen Kontos auf meine Schufa-Bilanz und damit einhergehende Schäden z.B. in Bezug auf Immobilienkredite vom Schulträger finanziell ausgeglichen werden. Ich wäre sehr auf die Reaktion gespannt. Ansonsten gilt auch für diese Anweisung, dass ich sie von den Philologen prüfen lassen werde.
    • Erhalte ich keine Reaktion, frage ich nochmal nach, wie das nun organiert wird, wenn die Fahrt gebucht werden soll. Gibt es dann keine Lösung, die mein Konto NICHT beansprucht, werde ich nochmals schriftlich um eine Dienstanweisung bitten, wie ich zu verfahren hätte, da ich sonst meiner Aufgabe, die Fahrt zu organisieren, leider nicht nachkommen kann.

    Diesmal bin ich fest entschlossen: Ich werde die Fahrt ggf. riskieren: Schade für die 5er, aber nicht mein Bier, wenn ich 6 Monate vor der Fahrt auf das Problem aufmerksam gemacht habe. Das sage ich dann auch auf dem Elternabend. Und noch kenne ich die Klasse nicht, sodass ich auch selbst gut damit leben könnte, NICHT mit den ca.30 wildfremden Kindern wegzufahren. Es wäre sogar eine Erleichterung.

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