Meines Wissens nach ist im Schulgesetz keine eindeutige Regelung zu diesem Thema zu finden.
Es wird also meist auf Schulbasis geregelt. Bei uns ist es auch so, dass Noten nicht verschlechtert werden dürfen.
Meines Wissens nach ist im Schulgesetz keine eindeutige Regelung zu diesem Thema zu finden.
Es wird also meist auf Schulbasis geregelt. Bei uns ist es auch so, dass Noten nicht verschlechtert werden dürfen.
Die länderübergreifende Klausur ist leider nicht wirklich gut gelaufen.
Als ich am Vortag der Deutschklausur mit den beiden Lehrerinnen, die, die anderen eA Kurse unterrichten die Klausuren eingesehen haben, stellten wir erst mal fest, dass unsere Schüler gar nicht so richtig auf die Thematik vorbereitet waren. Die Deutschklausur wurde ja bereits Ende September geschrieben, sodass die Vorbereitungszeit sowieso knapp bemessen war. Auch befanden sich die Studienfahrten in dem Zeitraum, sodass effektiv nur knapp 5 Wochen Vorbereitungszeit blieben. Da das Thema "Medienkritik" Pflichtmodul für das Zentralabitur ist, haben wir mit diesem begonnen, da nur ein Thema machbar ist in der kurzen Zeit. Die Themenfelder Sprachwandel und Lesen hätten wir nicht auch noch behandeln können.
Da die Klausur jedoch schwerpunktmäßig Sprachwandel als Thematik hatten, waren wir ziemlich geschockt. Ich hatte meinen eA noch am selben Tag, nur konnte ich ihnen ja auch nicht direkt sagen was Sache ist, sondern habe versucht "durch die Blume" ihnen zu sagen, dass sie sich vlt. noch die Texte, die ich ihnen gebe sich ansehen sollen.
Ergebnis war wie erwartet nicht berauschend. Dank der lieben Ministerien haben viele meine Schüler ca. 2 Punkte weniger als sonst bekommen, da die Klausur nicht gut gelaufen ist. Aber wir können in 5 Wochen auch nicht 3 Themen durchziehen, vor allem wenn allein Medienkritik schon 5 lange, komplizierte Pflichttexte hat.
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