Beiträge von FüllerFuxi

    @Shadow


    Guten Morgen...


    Hach, fein wenn man montags frei hat... :) Will aber keinen shitstorm auslösen. :victory:


    Nein, die SuS rücken nicht immer nur auf. Irgendwann haben sie ja ihre Regelschulzeit erreicht bzw.bei einigen nicht mehr "beschulbaren" SuS ist es so, dass sie mit 14 Jahren in die Langzeitpraktika wechseln.


    Zu dem guten LE-Schüler: Naja, er sitzt in den Hauptfächern in den Grudkursen.
    Dort sind immer alle "Förderschüler" plus diejenigen, die Hauptschulniveau haben. Letztere sind aber teilweise so unmotiviert, faul, oder haben ggf daheim kaum Support...So dass das Anspruchsniveau in den Grundkursen echt niedrig ist. Und somit kann ein fleißiger LE-Schüler mit vernünftigen Eltern dort gute bis befriedigende Leistungen erzielen.


    LG

    @Shadow


    Nee, das ist hier anders. Förderstatus LE wird nur bei tatsächlicher Lernbehinderung attestiert. Und auch die LE Schüler kriegen hier Noten, nur eben nach einem anderen Massstab gemessen. Sie können lediglich nicht sitzenbleiben, werden halt immer weitergeschoben/versetzt in den nächsthöheren Jahrgang mit der Hoffnung dass sie am Ende den Hauptschulabschluss schaffen oder auch nicht.
    In der Regel "fangen" sie sich auch nicht, sie sind im Prinzip klassische Förderschüler mit verringerter Lernleistung, die eben kognitiv nicht das leisten können,was Regelschüler können(sollten).
    Allerdings habe ich eine große Ausnahme in meinen Deutsch-Grundkurs Klasse 8. Da sitzt ein LE-Schüler, der daheim viel Unterstützung hat, fleißig ist und dadurch die Regelschüler in meinem Grundkurs abhängt. :aufgepasst:
    Durch den LE Status werden seine Noten "aufgewertet", somit hat er bei mir eine 2. Regulär wäre es aber auch eine 3. Finde ich toll. Ist aber leider eine Ausnahme.


    LG

    Nein, erst nach festgestellten Förderbedarf wird zieldifferent unterrichtet.
    Und noch mal: Die schlechten Noten entstehen durch den massiven Schulabsentismus!
    War er mal da und hat zufällig Klassenarbeiten mitgeschrieben mit ein paar teilgenommen es Stunden zuvor, dann schafft er sogar ne 3 oder 4.
    Da liegt definitiv keine Lernbehinderung vor. Ursächlich ist eine voll verkorkste Vorgeschichte und keine bzw. kaum Erziehung durch die Eltern/Mutter. Er selbst ist mit der Geschichte ( Kinderheim in Rumänien ist nicht vergleichbar mit Kinderheim in Deutschland) ein armer Tropf, der aber mehr und mehr abgleitet bzw Kontakt zu den Schlimmsten der Schule pflegt. Jene Schüler die längst polizeibekannt sind.
    Leider sind die Bordmittel der Schule erschöpft...
    Ich versuche nur noch, es für ihn menschlich nicht noch schlimmer zu machen, indem er zu noch jüngeren Schülern kommt bzw dann mit Kollegen arbeiten muss, die "darauf" gar nicht können.


    LG

    Das Jugendamt war zugeschaltet...Aber aus deren Sicht besteht keine Kindeswohlgefährdung...:-( Er wird nicht geschlagen, bekommt zu essen...Das war es dann.
    Doch bei uns an der Oberschule ist das "Aufrücken" statt Nicht-Versetzen üblich.
    Natürlich bleiben auch etliche erst mal normal sitzen. Schaffen sie es aber wieder nicht, wird "aufgerückt." Oder aber auch auf Förderbedarf untersucht.
    Der gleiche Jahrgang kann hier nicht zwei Mal gemacht werden, das ist so gesetzt. Warum? Keine Ahnung.;-)


    Nein, Sozialstunden können hier erst aufgebrummt werden, wenn die S 14 Jahre alt sind.
    Aber da würde er wohl auch nicht hingehen..
    Das Schwänzen liegt ja nicht nur an ihm. Die Mutter nimmt das ja u.a in Kauf, damit er manchmal den kleineren Bruder sittet, wenn sie nicht kann...*Augenroll*


    Aber ich werde versuchen ihn aufrücken zu lassen. Sollte er tatsächlich dann bei uns keinen Abschluss mehr machen können, dann ja im BVJ.
    Und er soll ja eh im Sommer 18 wechseln.


    LG

    Ich antworte mal gesammelt.


    Erst aber mal "Hallo!"


    @'Frosch
    Danke für den link.


    Also, die gesamte Hintergrundgeschichte des Jungen darzustellen, würde den Rahmen sprengen. Daher im Schnelldurchlauf:
    Das Schwänzproblem besteht seit er unsere Schule besucht...Seit 3 Jahren. Alle Mittel der Svhule sind ausgeschöpft...Gespräche mit der Mutter, Sozialarbeiterin unserer Schule hinzugezogen, dann Jugendamt dazu genommen...Alles gelaufen, nix fruchtet. Wiederholt Info and Ordnungsamt, Mutter zahlt das dann irgendwie ab u das wars. Sie nutzt den Jungen ja u.a als Babysitter für den jüngeren Bruder. Die deutsche Schulpflicht ist hier nicht verinnerlicht. Der Junge hat Migrationshintergrund, kommt aus Rumänien, dann Spanien, Deutschland...Heimbesuch inklusive im Ausland. Irgendwann wurden die Papiere falsch ausgestellt, heißt er ist auf dem Papier erst 13 und in echt aber 15. sieht man auch optisch u vomVerhalten.
    Er sitzt wie ein Goliath zwischen den echten 6.Klässlern. Wir können das wahre Alter nicht nachweisen, müssen uns an die ( falschen) Papiere halten. Order der SL!
    Mutter besteht auf das jüngere Alter, so kann sie länger Geld kassieren u hat wohl Abschiebeschutz.
    Er selbst sagt ganz offen, dass er 15 ist. Seine Kumpels sind ebenfalls in dem höheren Alter, er raucht und angeblich noch mehr...
    Folglich passt es GAR NICHT ihn ein weiteres Jahr zwischen 12jährigen / Klasse 6 zu behalten.
    In "echt" wird er im März 16!!!
    Und daher würde nächstes Jahr auch das Langzeitpraktikum sinnvoller sein.


    Nein, er hat keine Förderbedarf! Er musste früh lernen sich irgendwie durchzuschlagen, echtes Regelwerk wurde ihm daheim nicht vermittelt.
    Vater ist nicht mehr im Hause, Eltern getrennt.


    LG

    Ich sehe es auch so, dass sich beim Wiederholen und damit Wechsel der Lerngruppe und neuer Lehrer seine Situation verschlechtert bzw er noch seltener erscheint. Denn der Altersunterschied zu den anderen wird immer größer und ich habe einige Kollegen die eher " Hardliner" sind und die mit ihm und er mit denen nicht gut auskommen würden.
    Er ist gewiss kein Musterschüler, weder von den Leistungen noch vom Benehmen. Aber ich komme trotzdem mit ihm aus, er war z.B bei mir noch nie frech oder respektlos.


    Ich denke , ich werde ihn aufrücken lassen und hoffe, dass er trotzdem irgendwie noch die Möglichkeit auf einen Hauptschulabschluss hat.
    Es ist ohnehin angedacht, ihn in einem Jahr in eine Art Langzeitpraktikum ( geht erst ab 14) wechseln zu lassen. In der Hoffnung, dass ihm das mehr liegt als "klassische" Schule.


    LG

    @Schantalle


    Er soll nicht in eine andere Klasse/ Lerngruppe wechseln!


    Es geht darum, ob wir ihn klassisch " sitzen lassen" und er die Klasse im Jahrgang drunter wiederholt oder ob wir ihn aus " pädagogischen Gründen" aufrücken lassen. Dann bliebe er in meiner Klasse.


    Er hat übrigens keine Förderstatus, ist kein "lernbehindertes" Kind.


    Er kommt aus sehr miesen Verhältnissen und fängt sich die schlechten Noten durch extremes Schwänzen!
    Wenn er mal da war und ne Arbeit mitschrieb, dann könnte es passieren, dass er ne 3 oder 4 schrieb.
    Würde er also regelmäßiger am Unterricht teilnehmen, wäre er in der Lage ein mittleres bis schwaches Hauptschulniveau zu halten.
    Das Schwänzen ist natürlich mehrfach dem Ordnungsamt gemeldet worden, die Mutter bezahlt immer wieder das Bußgeld u d das wars. Das nur am Rande.


    Nee, meine konkrete Frage findet sich leider nicht im Erlass der Oberschule. Darum frage ich ja hier...;-)


    LG

    Hallo, ihr!


    Raufe mir gerade die Haare!!! :autsch:
    Warum?
    Also:
    Ich bin Klassenlehrerin einer 6.Klasse Oberschule ( ohne gymnasialen Zweig). Zu Beginn der 5.Klassebekam ich einen Schüler als Wiederholer. Die 5.Klasse bei mir schaffte er notentechnisch wieder nicht. An der Oberschule in Niedersachsen kann man aber nicht zwei Mal nacheinander "sitzen bleiben", man "rückt" dann auf. Das geschah dann auch. Nun ist es wieder so, dass das Notenbild eine reguläre Versetzung ausschliesst. Da er aber schon so alt ist und ich in einem erneuten Wiederholen für diesen Jungen keinen Sinn/Erfolg sehe, möchte ich ihn erneut in den Folgejahrgang aufrücken lassen. Das kann man, das ist geklärt.
    ABER....Angeblich soll es so sein, dass ein Schüler nach zweimaligem Aufrücken keinen (Haupt)Schulabschluss mehr erlangen kann....?!
    :ohh:
    Diese Möglichkeit möchte ich ihm nicht nehmen. Dann lieber klassisches Sitzenbleiben. Allerdings kommen die Kollegen mit ihm nicht gut aus. Und ein wirklicher Lernerfolg ist bei ihm auch nicht zu erwarten, dafür dann viel Ärger mit den Kollegen im Jahrgang drunter.
    Ich komme recht gut mit ihm aus.


    Habe im Netz wie blöd gesucht...Voris, Schure...MKNiedersachsen....Erlasse...
    Nirgends gibt es einen konkreten Hinweis auf die mögliche Konsequenz von mehrfachem Aufrücken...
    Im Kollegium /SL gibt es auch keine Einigkeit dazu...


    Am Montag ist aber die Zeugniskonferenz und bis dahin muss ich einen " Marschplan" haben... ;(


    Wer weiß mehr???


    Oder wer kennt jemanden, der es zuverlässig weiß ???


    S O S... :angst:


    Danke!

    @Friesin


    Huhu...
    Es entbehrt sich ja der Logik: Familienbedingte Teilzeit heißt ja, man kann nicht Vollzeit arbeiten weil man die Kids versorgen muss, entsprechende Betreuung nicht zur Verfügung steht oder vielleicht sogar weil die ein oder andere Kollegin lieber mehr Zeit mit ihren eigenen Kinder verbringen will. Dafür wird auf viel Geld verzichtet, insbesondere bei den Pensionsansprüchen rächt sich das arg.


    Egal welcher Grund Ursache für die TZ ist, dann ist eine 5tägige Fahrt schlicht unmöglich bzw widerspricht sich ja. Wenn ich die eigenen Kinder 5 ganze Tage wegorganisieren kann/möchte,dann könnte man ja auch insgesamt mehr arbeiten.


    Da sollten dann auch die kinderlosen Kolleginnen nicht biestig reagieren,sondern erkennen,die TZ Kollegin verzichtet mit gutem Grund auf mehr Gehalt u gute Pensionsansprüche. ;)

    Pieksieben


    Ich denke du hast recht, so ist das bei der Fragenstellerin vielleicht gelaufen: SL fragt wegen Klassenfahrt oder Eltern forderten das ein, und die Fragestellerin hat zugesagt.
    Hätte sie signalisiert, dass es organisatorisch schwierig ist, hätte sicher keiner gemeckert oder sie gezwungen.
    Aber nun hat sie dummerweise zugesagt und muss das irgendwie hinbekommen.
    Bei mir wissen alle, dass eine Woche Klassenfahrt weder jetzt noch in den nächsten Jahren in Frage kommt. Folglich fahren wir nur 2 Tage mit Übernachtung und Rest schöne Tagesausflüge/ Klassenevents.
    Sollte die Klasse/ Eltern auf eine Klassenfahrt in Wochenlänge pochen, dann müsste halt geguckt werden ob meine Co-Kollegin das möchte. Und wenn nicht,dann nicht.

    Im Umkehrschluss sagt du sicher auch:"Arbeit an einer Oberschule wäre nichts für mich." ;)
    Bei uns ist halt mehr Pädagogik und Sozialarbeit gefragt.
    Bei Euch ist logischerweise der Leistungs-und Erwartungsgedanken viel größer.
    Ich selbst arbeite an einer Schule mit eher schwierigen Klientel, bin aber Mutter von zwei Kinder.Mein Sohn kommt im Sommer aufs Gym und dann bewege ich mich in "zwei Welten."
    Sicher interessant.
    Kann mich immer klingeln,wenn meine Schwägerin erzählt worüber sich die Kollegen am Gym aufregen...
    <span style="-webkit-tap-highlight-color: rgba(0, 0, 0, 0);">Das sind Dinge die wir gar nicht groß beachten.;-)

    Hm,es kommt ja dann drauf an,was zum eigenen Schulprogramm gehört..
    Du bist am Gym tätig?
    Bei uns gibt es keine Kultur oder Sprachfahrten, ab und an mal ne Klassenfahrt.
    Das wars zum Glück.
    Aber wir sind eben auch kein Gym und haben keine Eltern,die sowas "erwarten."
    Unser Elternklientel ist froh,wenn sie ihre Kinder bei uns in der Schule parken können und die Kids bei uns womöglich auch noch was zu Essen bekommen...
    Okay,nicht alle Eltetn sind so. Aber viele...
    Wenn ich das so höre, was für Ansprüche da im Gym herrschen...Das wäre nichts für mich als Lehrerin.;-)

    Sehe ich nicht so. Es steht ja auch nirgends zwingend, dass jede Klasse einmal jährlich eine Woche auf Klassenfahrt gehen muss. Wenn eine TZ Kollegin eine eigene Klasse hat, gibt's halt erst mal keine Klassenfahrt. So einfach ist das. Da müssen dann auch die VZ Kollegen das nicht auffangen.
    Eine Klassenfahrt ist ein Bonus und nicht Alltagsgeschäft!

    @Bolzbold


    Naja, nur weil es in einer Verordnung steht, muss ein SL die TZ arbeitenden Lehrerinnen ja nicht dazu zwingen.
    Ich finde es schlicht unmöglich, eine Lehrerin zur Klassenfahrt zu verpflichten, wenn sie Kinderbetreuung im Alltag nicht mal mit VZ vereinbaren kann...
    Sorry, aber egal wo ich arbeiten würde, aber meine eigene Familie hat Vorfahrt...
    *kopfschüttel*


    P.S: Es ist ja auch immer eine Frage, wie geltendes Recht umgesetzt wird....

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