Danke!
Aber auf welcher rechtlichen Grundlage macht ihr das?
sunny: Du schreibst also einen Förderplan für alle Fächer, letztlich steht aber nur in dem entsprechenden Fach indiv. Förderziele-/ maßnahmen?
Beiträge von rustee
-
-
Hallo,
ich bin seit einiger Zeit mit 5h in der Inklusion. Der Schüler (6. Klasse) hat Förderbedarf in K und L. Die Hauptschulklasse ist so schwach, dass der Schüler bisher in allen Fächern mithalten konnte. In Mathematik ist er allerdings maximal auf dem Lernniveau der ersten Klasse...
Ist es möglich einen individuellen Förderplan nur für Mathematik zu schreiben? Gibt es hier eine VV? Ich habe nur etwas zum Nachteilsausgleich gefunden. Das passt hier ja aber nicht.Danke für eure Infos!
-
Vielen Dank!
Ich hatte damals diese Info gelesen und dachte: Da 3., betrifft mich nicht... Ich wurde seit Beginn 08.2011 ja immer nur nach Erfahrungsstufen bezahlt.
"Wer ist NICHT betroffen:
1. Alle im Arbeitnehmerstatus, weil
dort ist das Problem durch die TV-L-Überleitung 2006 in
Baden-Württemberg nach der BAG-Rechtsprechung erledigt!
2. Alle im Beamtenstatus, die am 01.01.2010 schon in der Endstufe waren.
3. Alle die ab 01.01.2011 eingestellt wurden und die „Erfahrungsstufen“ bekommen." -
Hallo
Etwas knapp, aber ich habe heute mit einem Freund telefoniert und bin nun doch leicht verunsichert. Vielleicht könnt ihr mir helfen?
Ich bin "erst" seit 08.2011 Beamter auf Probe und dachte die ganze Zeit, dass mich die altersdiskriminierende Versorgung nicht betreffen würde...?!? Jetzt habe ich eben folgendes gelesen:
"Betroffen sind Sie, wenn Sie
1. Beamtin / Beamter sind und
2. vor dem Inkrafttreten der Dienstrechtsreform am 01.01.2011 die Endstufe der Besoldungsgruppe noch nicht erreicht hatten und/oder
3. seit dem Inkrafttreten der Dienstrechtsreform die letzte Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe noch nicht erreicht haben."
Demnach trifft ja 1. und 3. doch auf mich zu und ich sollte ganz schnell den Antrag auf Neuberechnung abschicken?
Danke für euren Durchblick!;)
rustee
Werbung