Mary Anne, das ist das normale Vorgehen nach einem Bewerbungsgespräch. Dieses Schreiben ist quasi ein Vordruck. Du kannst dich einklagen, wenn du z.B. weißt, dass die besagte Kandidatin nicht die angegebenen Qualifikationen besitzt oder du mehr Qualifikationen besitzt etc.
Das mit dem Einklagen hätte in meinem Fall wahrscheinlich Erfolg: Da mir der Name der ausgewählten Kandidatin durch das fragwürdige Absageschreiben vorliegt und die Suchmaschinen gerne viele Informationen speichern, ist mir ihre Qualifikation inzwischen bekannt.
Ich verzichte aber auf das Einklagen, denn das ist für mich keine Basis für eine langfristige Zusammenarbeit mit der Schule.
Allerdings würde ich gerne das Protokoll einsehen, das offenbar von jedem Bewerber von der Auswahlkommission schriftlich angefertigt wird. Wo kann ich die Einsichtnahme oder eine Kopie davon beantragen? Bezirksregierungen?