Beiträge von sascha77

    Hallo,


    bei mir war es ähnlich - evtl. trifft etwas davon auch auf dich zu?


    Ich war Studienrat A13 und habe mich erfolgreich auf eine Abteilungsleitungsstelle beworben (Studiendirektor A15). Da die vorherige Abteilungsleiterin in Pension gegangen ist, gab es eine haushaltstechnische Sperre der Stelle von 9 Monaten. Nach den neun Monaten wurde ich zum Oberstudienrat benannt (A14), da in BW das erste Beförderungsamt nicht übersprungen werden darf (also die A14). Danach hatte ich wieder eine Wartezeit von 18 Monaten (12 Monate Sperre nach einer Beförderung bis zur nächsten Beförderung und weitere sechs Monate Sperre als „persönliche Wartezeit“).


    Das ist leider so durchführbar - ist auch die Auskunft eines Anwaltes gewesen, bei dem ich mich beraten lassen habe. Dadurch habe ich erst nach insgesamt zwei Jahren und drei Monaten die Besoldung, welche ausgeschrieben war, bekommen.


    Ruf einfach mal bei der Besoldungsstelle an, die erklären dir das schon. Lass dir dann die Verordnungen und Gesetze nennen mit Paragraf, auf welchem dies beruht. War für mich zwar ärgerlich, aber ich wusste dann immerhin wieso. Zudem hast du dann Klarheit, wohin die Besoldungsreise geht.


    Gruß

    Dazu gibt es leider noch keine ausreichende Rechtsprechung, um eine Tendenz ablesen zu können, ob die Frage zur familiären Vorbelastung/Erkrankungen zulässig ist bzw. mit welcher Konsequenz.


    Mir ist ein Urteil vom VG Darmstadt aus 2004 bekannt, in dem ausgeführt wird, dass die Frage danach zulässig ist. Gleichzeitig wurde das Land dennoch verpflichtet, die Klägerin in das Beamtenverhältnis aufzunehmen, welches ihr aufgrund einer Erkrankung in der Familie und der Wahrscheinlichkeit, dass sie selbst auch erkrankt, verwehrt wurde. VG Darmstadt, Urteil vom 24.06.2004 -1E 470/04


    Die genauere Begründung ist dabei sehr interessant: Zwar lässt sich daraus ableiten, dass wenn die Klägerin die Veranlagung vererbt bekommen hat, die Dienstunfähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt und dadurch die Verbeamtung verwehrt werden könne, jedoch kann die tatsächlich Veranlagung der Klägerin nur durch einen Gentest nachgewiesen werden. Ein Gentest ist aber bei der Untersuchung kein Bestandteil (und wird es meines Erachtens auch nie werden - Diskriminierung), weshalb nicht nachgewiesen werden kann, ob die Klägerin diese Veranlagung besitzt. Somit muss eine Verbeamtung erfolgen.


    Aus meiner beruflichen Expertise im Gesundheitsbereich kann ich diesem Urteil nur zustimmen. Prädiktive Informationen sind unzuverlässig und erlauben keine Einschätzung einer möglichen zukünftigen Dienstunfähigkeit. Es ist nur der aktuelle Gesundheitszustand zu berücksichtigen, aus dem eine zukünftige Prognose abgeleitet werden kann. Bei Veranlagungen bzw. einer genetischen Vererbung von Erkrankungen oder Risikofaktoren, können nur die berücksichtigt werden, welche aktuell bereits vorhanden sind und auch bereits zu einer Erkrankung geführt haben. Bei allen anderen ist nicht bekannt, ob sie überhaupt zu einer Erkrankung führen (Glück, Lebensstil usw.), zu welchem Zeitpunkt die Erkrankung auftritt, welchen Verlauf sie nimmt, zu welchem Zeitpunkt im Krankheitsverlauf sie erkannt wird oder wie gut die Therapie anschlägt usw. Deshalb lässt sich daraus keine Prognose ableiten, ob und wann sie zu einer Dienstunfähigkeit führt. Zudem muss die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit über 50% betragen, um die Verbeamtung zu verweigern.


    Es bleibt dennoch dabei, das die Frage danach wohl zulässig ist, die Verwertung bei der Frage der Verbeamtung aber nicht dazu führen kann, dass diese verweigert wird. Du kannst es also angeben und wirst dennoch verbeamtet - evtl. mit notwendigem Widerspruch oder gerichtlicher Unterstützung. Oder du gibst es nicht an, kein Arzt darf bei der Einschätzung deiner Gesundheit auf die Akten anderer zugreifen, bzw. du kannst dafür auch keine Freigabe erteilen - wie soll es also bekannt werden.


    Zur Ergänzung: Das wird nicht in allen Bundesländern erfragt, in BW z.B. nicht (aus ebendiesen Gründen). Der Nationale Ethikrat hat sich in seiner Stellungnahme 2005 zur Verwendung von prädiktiven Gesundheitsinformationen bei Einstellingsuntersuchungen ausgesprochen bzw. bei der Frage der Verbeamtung nur für zulässig erklärt, wenn sie sich innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht unerheblich auf die gesundheitliche Eignung des Bewerbers auswirken. Und genau das kann mir Fragen zu Erkrankungen in der Familie eben NICHT eingeschätzt werden. Leider ist die Frage dennoch weiterhin in manchen Bundesländern in den Fragebögen enthalten.


    Viel Erfolg!

    Ja, waren etwa 1500 € monatlich, da ich vorher bereits gearbeitet hatte und wir unser Leben entsprechend ausgerichtet hatten (Wohnung, Hobbys, Urlaube ...). Durch das Studium wollte ich da nicht auf alles verzichten und habe eben entsprechende arbeitsreiche Zeiten, was Arbeit und Studium angeht, in Kauf genommen.


    Musste jedoch nicht für ein Kind sorgen, was natürlich zusätzliche Zeiträume und Flexibilität schafft.

    Zu Beginn des Studiums habe ich noch weiter in der Pflege gearbeitet mit ein paar Stunden. Hatte ein monatliches Gehalt, da ich mit ein paar Prozent angestellt war, habe aber immer in den Semesterferien die ganzen Stunden abgeleistet. Das ist für manche Krankenhäuser in der Urlaubshochzeit interessant.
    Später habe ich teilweise an der Hochschule in Projekten gearbeitet (das ging zum Großteil von zu Hause aus) - Bezahlung war glaub nicht wirklich gut. Habe an Krankenpflegeschulen als Dozent gearbeitet (Stundensatz ist verhandelbar, waren 30-40 € pro Schulstd. je nach Thema) - insbesondere mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung suchen ab nächstem Jahr sicher einige, vor allem private, Schulen Fremddozenten, um bisher im Kollegium nicht vorhandene Kompetenzen abzudecken. Auch da ist es in der Regel verhandelbar, ob wöchentlich ein paar Stunden oder alle im Block.


    Im Masterstudium hatte ich ein Stipendium - vielleicht kannst du dich in diese Richtung auch noch erkundigen. Da gibt es einige Möglichkeiten, verstärkt auch für Frauen und mit Kind, oder auch einfach über die Leistung und gesellschaftliches Engagement.


    Nach dem Studium (du hast ja den Master in Pflegemanagement) habe ich als Lehrbeauftragter an anderen Hochschulen gearbeitet. Hier werden auch teilweise Leute gesucht.


    Ansonsten war und ist aktuell in der praktischen Pflege immer und schnell etwas zu finden. Bedingt durch den Fachkräftemangel auch zu relativ guten und verhandelbaren Konditionen - auch was die Arbeitszeit angeht. Da findet sich eigentlich immer was.


    KfW Bildungskredit hatte ich zu Beginn auch. Der ist wirklich absehbar und konnte zumindest damals halbjährlich bezüglich der monatlichen Auszahlung neu justiert werden, um dem mehr oder weniger an Geldbedarf gerecht zu werden und gleichzeitig nicht zu hohe Schulen anzuhäufen. Das waren bei mir am Schluss etwa 5000 € und die Abzahlung ist ja über Jahre gestreckt, wenn man denn will, oder mit Sondertilgung flott abzubezahlen. Das ist mit einem Lehrergehalt mehr als leistbar - kann aber verstehen, wenn man keine Schulden machen will.


    Oder über den direkten Quereinstieg, wie das in NDS wohl genannt wird, mit vollem Gehalt - außer du willst unbedingt das Studium machen oder etwas anderes spricht dagegen.

    Ich weiß ja nicht, ob es in deinem Bundesland möglich ist, aber finanziell und zeitlich würde ein Direkteinstieg Sicherheit bringen. In BW würdest du ab Einstellung Lohn erhalten und wärst sozialversicherungspflichtig. Nach erfolgreichem Direkteinstieg ist die Schule verpflichtet dich zu übernehmen und du wirst, nach einem Jahr "Wohlverhaltensphase" im Angestelltenverhältnis, verbeamtet.


    Aus Pflegemanagemet kann man ja gut in die Fächer "Pflege" und - je nach studierten Modulen - eines wie Wirtschaft, BWL usw. ableiten.

    Ich für mich habe beschlossen, dass ich lebe, wie jeder andere auch. Das bedeutet, dass ich mich ständig „oute“. Habe ich Lust die Hand meines Ehemanns zu halten, dann mach ich das. Bin ich wo eingeladen, wo der Lebensgefährte/Ehemann mitgebracht wird, dann mache ich auch das, sofern er Lust hat – und werde bestimmt nicht vorher vorfühlen, ob dies in Ordnung ist, oder ankündigen, dass er ein Mann ist. Werde ich nach meiner Ehefrau gefragt, dann äußere ich, dass diese ein Mann ist. Ich erzähle, wie jeder andere auch, von meinem Leben, wenn ich mich mit Menschen unterhalte, genauso, wie es diese eben auch tun. Alles andere wäre mir zu anstrengend. Da müsste ich immer überlegen, wie umschreibe ich das jetzt, oder erzähle ich jetzt lieber nichts. Für mich ist das die Normalität, die ich von anderen erwarte und deshalb auch genau so lebe.


    Es kommt dann natürlich auch vor, dass damit jemand ein Problem hat. Das ist dann aber deren Problem und nicht meines – und ich mache es auch nicht zu meinem. Ergibt sich ja eigentlich auch schon aus der Formulierung.


    Bei meinem Direkteinstieg wurde ich schon im Bewerbungsgespräch gefragt, weshalb ich einen Doppelnamen habe. Damit war die Sache schon in den ersten fünf Minuten gegessen. Auch in den meisten Klassen ergibt es sich so meist recht schnell und beiläufig, wenn es von anderen Schülern nicht eh schon bekannt ist. Einer meiner Fachdidaktiker im Direkteinstieg hat des Öfteren seltsame Kommentare von sich gegeben: „Ja, aber wer kocht denn dann bei Ihnen, oder putzt.“ „Da fehlt doch aber eindeutig die Frau in der Beziehung.“ Ja mei, wenn er meint sich als Ewiggestriger outen zu müssen, dann kann ich ihm das ebenso wenig verbieten, wie er mir meines.


    Mich wundert hier so ein wenig die Wertung von verschiedenen Diskriminierungen bzw. Herabsetzungen. Das ist meines Erachtens eine individuelle Frage, wie schlimm etwas erlebt wird und hängt von vielen, sich stetig ändernden Faktoren zusammen (z. B. die aktuelle Tagesverfassung). Manches kann am einen Tag verletzend sein und am anderen und durch eine andere Person geäußert, trifft es kaum/nicht. Eine Wertung von außen ist da eher akademisch und nicht lebensnah. Für mich ist auch nicht immer jede unbedachte Äußerung einer Diskriminierung gleichzusetzen. Ich glaube jeder hat anderen Menschen gegenüber Vorurteile, insbesondere bei Minderheiten, mit denen man bisher kaum etwas zu tun hatte. Da ist mir sicher auch schon mal was Blödes über die Lippen gerutscht. Dann bin ich sogar eher froh, wenn mein Gegenüber mich darauf aufmerksam macht.


    Allerdings erlebe ich schon auch Diskriminierung. Ich wurde, nur aufgrund meines schwul seins, geschlagen, angespuckt, habe Wohnungen und Arbeitsstellen nicht erhalten, beleidigt, hatte Informationen zur Teufelsaustreibung im Briefkasten …


    Oder, für andere vielleicht kaum nachvollziehbar, aber ein Beispiel systemischer Diskriminierung: Wir mussten damals eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, da die Ehe noch nicht geöffnet war. Auf vielen Formularen des Staates gab es allerdings kein Feld dafür, sondern nur „verheiratet, ledig, verwitwet, geschieden“. Das hat mich zur Weißglut gebracht, ebenso die bis vor drei Jahren grundsätzliche Anrede von einem von uns beiden als Ehegatte und dem anderen als Ehefrau durch die Steuerbehörde bei der Steuererklärung. Wie gesagt: individuelles Erleben. Manch anderen lässt dies kalt.


    Auch erlebe ich dies von absolut unterschiedlichen Seiten. Ich erlebe religiöse Menschen aller Religionen als offene Menschen und auch deren intolerante Versionen. Es gibt Menschen mit geringer Bildung die intolerant sind ebenso wie Menschen mit Bildungshintergrund. Jung und Alt, aus allen Gesellschaftsschichten … ich für mich kann da kein Muster erkennen. Wer meint einen blöden Witz machen zu müssen, bekommt einen zurück. Wer meint mich schlagen zu müssen, bekommt eins zurück (nein, ich halte nicht die andere Wange hin). Jemand der mir ungefragt erklären muss, dass mein schwul sein irgendwie nicht in Ordnung ist, dem bin ich dankbar, dass ich hier keine Beziehungsarbeit investieren muss und gleich weiß, dass hier zwei Menschen aufeinander treffen, die sich nicht grün sind – wie es oft auch aus anderen Gründen der Fall ist. Bei all dem ist es mir egal, ob das passiert, weil ich schwul bin oder weil ich blonde Haare habe, oder eine große Nase – es ist, egal aus welchem Grund, nicht angebracht und kann verletzen oder auch nicht.


    Weil dies alles für mich vor allem auf der individuellen Ebene die ausschlaggebende Rolle spielt, finde ich es schwierig hier Ratschläge zu geben. Ist man als Person gefestigt und weiß, dass man i.d.R. auch mit schwierigen Situationen zurechtkommt, die ja nun auch nicht täglich passieren, und mag sich nicht immer Gedanken darüber machen, was erzähle ich wann, wo und wem, dann kann man offen damit umgehen. Es ist aber auch absolut nicht verwerflich, sich dem zu entziehen und erstmal abzuwarten, wie sich dies z. B. am neuen Arbeitsplatz gestaltet. Mach es also am besten davon abhängig: „Womit fühle ich mich momentan wohl?“– das ändert sich im Laufe des Lebens sowieso. Meine „ländlichen“ Schüler sind zu mir, unabhängig ob ich nun schwul bin oder nicht, wie zu jedem anderen Lehrer eben auch: nett, freundlich, arschig, nervig, ein Gewinn in meinem Leben, zum kotzen, witzig, kann ich drauf verzichten, mögen mich, mögen mich nicht … deshalb zählt nur, mit was du dich als Lehrperson wohlfühlst. Die Schüler selbst haben bis auf eine Ausnahme bisher noch nie versucht mich auf der Eben meiner Homosexualität anzugreifen. Aber auch da, egal auf welcher Ebene dies erfolgt, ist es nicht angemessen, wird es nicht toleriert – ist es nur ein doofer Spruch, gibt’s eben einen zurück …

    Hallo,


    nein, du muss nicht nochmal zum Arzt, wenn du auf Lebenszeit verbeamtet wirst. Es reicht in BW das „Go“ der Verbeamtung auf Probe, welches bereits die Frage nach der gesundheitlichen Eignung einer Verbeamtung auf Lebenszeit beinhaltet.


    Es findet auch kein automatischer Austausch von Informationen statt. Du konntest dir damals ja einen Arzt „frei“ wählen und musstest eine Aufhebung der Schweigepflicht deiner behandelnden Ärzte unterschreiben, welche nur für diesen einen Zweck gültig ist. Weitere Nachfragen erfolgen nicht. Die Beihilfestelle leitet da auch nichts weiter.


    Einzig dein Dienstherr kann bei vielen Krankheitstagen, oder immer Montag und Freitag krank, was hier ja nicht der Fall ist, eine ärztliche Überprüfung anordnen.


    Also sei beruhigt und nimm dir die psychologische Unterstützung, die du brauchst.


    Viel Erfolg!

    Die Festsetzung der Erfahrungsstufe bei Übernahme in das Beamtenverhältnis ist in § 30 LBesG NRW geregelt. Da sind die Zeiten genannt, die anerkannt werden.


    Bei mir ist das auch noch nicht so lange her und es lohnt sich die genannten Zeiten einzureichen (bei mir zwar in BW, aber da ist das ähnlich geregelt). Ich hatte über acht Jahre anerkannt bekommen.

    Hallo,


    eine Kollegin von mir hat mit einem Medizinstudium und mehreren Jahren Berufserfahrung als Ärztin und Dozentin für Krankenpflege den Direkteinstieg in BW im Fach Pflege mit Zweitfach Biologie vor ein paar Jahren gemacht.


    Ich hab aber keinen Einblick, ob dies momentan noch möglich ist. Vor allem, da es inzwischen viele, direkt aus der Pflege kommende, Direkteinsteiger mit pflegewissenschaftlichem/pflegepädadogischem Studium gibt.


    Sie macht einen verdammt guten Job - dennoch macht es im allgemeinen eher Sinn, wenn Pflege (zumindest in der Ausbildung von Pflegekräften) auch durch pflegeerfahrene Personen unterrichtet wird. Deshalb kann ich nicht sagen, ob einem Mediziner dieser Weg noch offen steht.


    Evtl. kommen noch weitere Möglichkeiten von anderen hier.


    Was die Grenznote angeht, wird dies eher restriktiv gehandhabt. Einem potentiellen Direkteinsteiger fehlten drei Monate Berufserfahrung, was - trotz Mangel an weiteren Bewerbern - zu seiner Ablehnung durch das Regierungspräsidiums führte. Aber auch hier gilt: Es ist je nach Zuständigem und Konstellation vieles möglich.


    Gruß Sascha

    Hallo,


    die erstatteten Fahrtkosten sind steuerfrei. In BW müssen sie erst ab diesem Jahr (2017) auf dem Lohnsteuerausdruck (glaub unter Punkt 20) vom LBV eingetragen werden. Vielleicht ist das bei euch ja auch so und sie tauchen deshalb nirgends auf.


    Ich gebe diese trotzdem immer in der Anlage N Zeile 57 an (man ist ja ehrlich ;) ).
    Falls du das machst, musst du aber auch die tatsächlichen Kosten der Reisen/Fahrten angeben, damit sich nicht dein Einkommen um diesen Betrag erhöht. Die Fahrtkosten sind, wie gesagt, zwar steuerfrei, aber da durch sie dein Einkommen erhöht wird, musst du auch etwas mehr Steuern zahlen. Dies kannst du ausgleichen, wenn du davon die tatsächlich angefallenen Kosten abziehst, indem du die Reisekosten (dazu gehören die Fahrtkosten, Parkgebühren usw.) in Zeile 50 (pro Reise) und die Mehraufwendungen (Verpflegung usw. ab 8 Stunden Dauer der Reise) in den Zeilen 52-56 angibst.


    Pauschal kannst du pro Kilometer 0,30€ bei einem PKW und ab 8 Stunden Dauer 12€, ab 24 Stunden 24 €, veranschlagen. Kommt am Ende sogar ein Minus raus, wenn dir weniger erstattet wurde wie die Rechnung mit den Pauschalen ergibt, dann wird die Differenz automatisch von deiner Steuer abgesetzt und du bekommst ein bisschen mehr raus.


    Ist halt aufwendig, da du jede Reise/Fahrt einzeln mit km Angabe eintragen musst. Wenn die Reisekostenerstattungen nächstes Jahr dann aber sowieso auf dem Lohnsteuerausdruck zu finden sind, muss man dies sowieso machen, wenn man nicht wegen einer steuerfreien Erstattung mehr Steuern zahlen will :autsch: .


    Gruß Sascha

    Das Argument ist schwach. Es gibt auch Gene die eine Prädisposition zum Soziopathen mit sich bringen. Gene sind recht unveränderliche Eigenschaften, dennoch sind wir uns als Gesellschaft recht einig darüber, dass Soziopathie abzulehnen ist.

    Da finde ich es eher eine schwache Argumentation, wenn man eine definiert eingegrenzte sexuelle Vielfalt, die keinerlei Schaden an anderen Personen anrichtet, mit einer potentiell weitere Personen schädigenden Prädisposition vergleicht, die zudem bereits im Wort denn Begriff "Krankheit" enthält. Ich dachte so weit wären wir schon. Oder hätte ich diesen Umstand, wie bisher in den Beiträgen hier, dazuschreiben sollen, so dass er nicht verloren geht? Ich frag mich schon, wann die anderen häufig genutzten Vergleiche kommen.


    Bedeutet nach deiner Argumentation, dass auch Heterosexualität nicht akzeptiert werden soll/muss/kann? Kann eine Gesellschaft nicht über die Verfassung hinaus Dinge als akzeptabel definieren, solange sie dieser nicht widersprechen?

    Zitat von Claudius

    Kannst Du das auch mal sachlich begründen?


    Weshalb sexuelle Vielfalt akzeptiert werden soll? Weil unveränderliche Eigenschaften, wie Größe, Haarfarbe usw. und eben z. B. auch Homosexualität kein Verhalten ist (da haben bereits andere dazu geschrieben). Das wird von dir jedoch ohne sachliche Begründung ignoriert. Du redest unentwegt von Verhalten und Lebensweise ohne auf weitere Argumente von anderen einzugehen. Vielleicht bin ich auch zu medizinisch geprägt, aber eine Lebensweise fußt auf Verhalten - weit weniger bis kaum auf unveränderlichen Eigenschaften.


    Oder zählen diese Punkte als nicht sachlich, da zu emotional? Dann weiß ich nicht, weshalb du immer von hochemotionalen Punkten redest, wie: Abscheu, Ekel usw.


    Aber vielleicht kannst du mir im Gegenzug dein "dürfen mich Homosexuelle nicht belästigen" und "sollen mich in Ruhe lassen" mal ausführen. Wo beginnt diese Belästigung für dich und ab wann lässt man dich nicht mehr damit in Ruhe? Ich vermute hier sogar, dass es selbst mit deiner Toleranz nicht so wirklich weit ist - aber du kannst mich ja gerne eines besseren belehren.

    „Sexuelle Vielfalt“ ist ja aber auch so ein abstrakter Begriff (wer Ironie findet, darf sie behalten). Um was geht es denn bei diesem Unterrichtsziel:


    • Ein Mensch führt ein glückliches Leben in Partnerschaft mit jemandem andern.
    • Ein Mensch führt ein glückliches und selbstbestimmtes Leben.
    • Ein Mensch ist mit seiner Partnerwahl glücklich.
    • Ein Mensch führt ein mit Liebe erfülltes Leben.
    • Ein Mensch hat eine/n Partner/in, die/der die Eigenschaften hat, die ihm/ihr zusagen: blond, braunhaarig, lustig, ernst, groß, klein, frech, seriös usw.
    • Ein Mensch führt ein - innerhalb der gesetzlichen Regelungen - sexuell erfülltes Leben.

    Diese Liste ließe sich beliebig erweitern. Allerdings ist jeder dieser Punkte meines Erachtens nicht nur zu tolerieren, sondern muss akzeptiert werden. Bedeutet: Diese Punkte werden anerkannt, gebilligt, positiv angenommen. Man kann diese Punkte natürlich für sich selbst ausschließen und als für sich nicht passend erachten (aber ob wir da jemanden finden?). Jedoch nicht für andere - da sind sie zu akzeptieren.



    Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb sich dies ändern sollte, wenn es sich z. B. um einen homosexuellen oder transsexuellen Menschen handelt. Es ist auch keine Verhaltensweise so zu sein, sondern es ist wesentlicher Bestandteil der Person selbst.



    Auch frage ich mich, was an den aufgezählten Punkten zu missbilligen ist, oder was man schlecht und eklig finden kann? Es läuft meiner Erfahrung nach in der Regel darauf hinaus, dass gleichgeschlechtlicher Sex als schlecht oder eklig empfunden wird. Und das darf man natürlich. Genauso, wie man einzelne Sexpraktiken eklig finden kann, oder den Sex zwischen verschiedengeschlechtlichen Paaren. Davon abgesehen, ist dies auch nicht Bestandteil des hier diskutierten Unterrichtsziels. Auch macht körperlicher Sex nur einen kleinen und privaten Anteil der Homosexualität oder Transsexualität usw. aus.


    Es geht insgesamt also um die normalsten Dinge der Welt. Deshalb: Danke an alias und den Vergleich mit Häusern, Straßen und Verkehr.

    Auch wenn das Zitat sicherlich irgendwo im Forum bereits vorhanden ist, finde ich es, bezugnehmend auf Claudius und den ausgelagerten Flüchtlingsfaden, doch passend genug, um es hier anzubringen.



    “Why is it that, as a culture, we are more comfortable seeing two men holding guns than holding hands? ”




    Ernest J. Gaines


    Ansonsten soll meines Erachtens ein jeder MENSCH akzeptiert werden, mit all seinen Eigenschaften, so lange diese keinen Schaden anrichten. Was ich bei Homosexuellen beim besten Willen nicht erkennen kann (also, dass sie Schaden anrichten).


    Zudem macht mir folgender Ausspruch von Dir, Claudius, einmal mehr Bauchschmerzen:


    "Toleranz bedeutet, dass ich Deine Lebensführung strikt ablehnen, verabscheuen, moralisch verurteilen, für verwerflich und schändlich halten kann, Dich aber trotzdem so leben lasse, wie du es eben möchtest, solange Du mich in Ruhe damit lässt und mich nicht belästigst."


    Insbesondere, da ich dank deiner sonstigen Beiträge zu diesem Thema eine vage Vorstellung von "in Ruhe lassen" und "nicht belästigen" habe. Und ich mir lebhaft vorstellen kann, wie du dein Umfeld nach deinen Vorstellungen indoktrinierst (also das, was du den anderen vorwirfst).


    Habt alle einen schönen Tag und behaltet die positive Grundeintellung anderen Menschen gegenüber bei, so ihr sie den habt.

    Ich will nun kein Miesepeter sein, aber:


    Beim Direkteinstieg in BW wird tatsächlich eine mehrjährige Berufserfahrung (i.d.R. 2 Jahre) verlangt. Diese muss, bis auf Ausnahmefälle, nach dem relevanten Studienabschluss in dem entsprechenden Beruf erfolgt sein.


    Ich habe meine Stelle an meiner Wunschschule damals bekommen, weil mein Mitbewerber keine 2 Jahre Berufserfahrung hatte. Die Schule hatte sich eigentlich für ihn entschieden und das Regierungspräsidium hat ihn aber aus diesem formalen Grund abgelehnt. Mein Glück (sonst hätte ich weitere Anfahrtswege gehabt an der anderen Schule) und (leider) sein Pech.

    Kam die Absage denn auf eine allgemeine Anfrage deinerseits, oder auf Grundlage der Transcript of Records? Denn nur auf dessen Basis können die Abschlüsse bzw. die genauen Studieninhalte verglichen werden. Da hat eine Kollegin von mir auch darauf drängen müssen, dass diese angeschaut werden sollen und konnte daraufhin zugelassen werden, obwohl es bei ihrer allgemeinen Anfrage damals auch hieß, dass ihr Studienabschluss nicht zugelassen werden kann. Da würde ich nochmal nachhaken - mehr als ein Nein kanns ja nicht geben.


    Wenn es nur den Namen des Studienabschlusses betrifft, kann ich deinen Frust absolut nachvollziehen. Sollte dein Studium allerdings nicht die geforderten Inhalte aufweisen, ist die Entscheidung des Regierungspräsidiums nachvollziehbar und korrekt, da im Direkteinstieg in BW keine fachlichen Inhalte nachgereicht werden, sondern eine ausschließlich pädagogische Ausbildung erfolgt. Was bei dir zutrifft kann ich jedoch natürlich nicht beurteilen.


    Ein weiteres und zugelassenes Masterstudium ist nicht möglich? Wäre ja dann nicht allzu lang und der Direkteinstieg dann möglich (so noch angeboten). Freiburg bietet glaub ich sowas für Absolventinnen sozialwissenschaftlicher Studiengänge an.

    Nachtrag: Ich sehe gerade, dass du dich schon letztes Jahr bei einer "Regierungsstelle" erkundigt hattest. War dies beim Regierungspräsidium Tübingen? Die sind nämlich für die Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse zuständig!


    Zitat Lehrer-Online-BW:
    https://www.lehrer-online-bw.d…e/Massgebliche+Pruefungen


    "Alle in Baden-Württemberg abgelegten universitären Prüfungen bzw. akkreditierten Bachelor-/Materabschlüsse, die nicht auf einem Lehramtsstudiengang basieren, sowie alle außerhalb von Baden-Württemberg abgelegten universitären oder diesen gleichgestellten Abschlussprüfungen müssen hinsichtlich ihrer Gleichwertigkeit mit einer in Baden-Württemberg abgelegten ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen anerkannt sein. Über die Anerkennung entscheidet das Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 - Schule und Bildung - z.Hd. Frau Haid-Rahn, Postfach 2666, 72016 Tübingen im Rahmen seiner Vor-Ort-Zuständigkeit für das gesamte Land Baden-Württemberg."


    Wichtig für das Regierungspräsidium ist grundsätzlich, dass der Studienabschluss für den höheren Dienst befähigt (das steht dann auch so drauf), da für Sozialpädagogik keine Abschlüsse für den gehobenen Dienst zugelassen sind (siehe Zulassungsraster).


    Falls du dich nicht direkt in RP Tübingen erkundigt hast, dann mach das noch. Kommt von dort deine Absage letztes Jahr, dann wirst du daran nichts ändern können. Willst du trotzdem in den Schuldienst, bleibt dir nichts anderes übrig, als den entsprechenden Master nachzustudieren. ABER: Es ist dann nicht klar, ob der Studiengang dann für den Direkteinstieg/Seiteneinstieg noch zugelassen ist oder der Bedarf bereits gedeckt!


    Zwei Jahre Berufserfahrung kannst du nachweisen? Die werden zumindest beim Direkteinstieg auch gefordert (Seiteneinstieg weiß ich grad nicht).


    Oder am sichersten: Das entsprechende Lehramt studieren.

    Hallo maybe-teacher,


    das wird dir abschließend hier wahrscheinlich niemand beantworten können. Für BW sind zugelassen "Pädagogik/Sozialpädagogik" - also mit deutlichem Fokus auf die Pädagogik. Nun ist es so, dass der Master Soziale Arbeit je nach Hochschule/Uni unterschiedliche Gewichtungen hat und sich zusätzlich nicht "Sozialpädagogik" nennt. Auch wenn beide Begriffe inzwischen weitestgehend synonym verwendet werden (originär ist die Sozialpädagogik ja ein Teilbereich der Sozialen Arbeit), bedeutet das nicht, dass dies vom zuständigen Regierungspräsidium auch so gesehen wird.


    Hier hilft eigentlich nur, direkt beim zuständigen Regierungspräsidium dein Diploma Supplement und dein Transcript of Records (für B.A. und M.A.) einzureichen und die Module auf Passung überprüfen zu lassen - und das möglichst schon vor der Bewerbung. So hatte ich es damals (M.A. Pflegewissenschaft und B.A. Pflegepädagogik) auch im Voraus gemacht, wobei es bei mir eher um die Anerkennung und die Auswahl eines Zweitfaches ging. Mit dem OK der Regierungspräsidiums war die Bewerbung an den entsprechenden Schulen dann kein Problem mehr. Andere haben teilw. eine Zusage von der Schule bekommen und nachträglich die Absage aus dem Regierungspräsidium, weil in bestimmten Bereichen die Credits fehlten.


    Viel Erfolg dir!

    In Weingarten ist das Zentralseminar (Methodentraining, Schulrecht und -organisation, Pädagogische Psychologie usw.) jeweils Mittwochs (14-17:15 Uhr). Die Fachdidaktik findet Donnerstags an der jeweiligen Schule unseres Fachdidaktikers statt und teilweise an den Schulen der Direkteinsteiger um sich einen Unterricht anzusehen. Zumindest ist das im Moment so.


    Schulkunde wird nicht geprüft und findet an deiner Schule durch die Schulleitung statt. Die zwei Stunden in der Woche sind ein Richtwert. Kann sein, dass die Schulleitung das nicht jede Woche, sonder hin und wieder (dafür dann aber länger) macht.


    Super-Lion: Habt ihr dann Zentralseminar und Fachdidaktik an einem Tag? Das hätte ich mir auch gewünscht - da spart man einiges an Fahrtzeit.

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