Das mache ich auch als Frau so ...
Ich als Frau auch...
Das mache ich auch als Frau so ...
Ich als Frau auch...
Alles anzeigenGanz ehrlich, ich krieg hier gerade die Moderatorenkrätze.
Seit hier kaum noch jemand sein Bundesland ins Profil einträgt, haben wir lauter solche sinnentleerten "bei uns ist das aber so und so"-Diskussionen.
Im Prinzip könnten wir alle diese threads umbenennen in "Halbwissen-Sammlung bundeslandspezifischer Umgangsweisen mit XY".
Naja, ist vielleicht auch ganz nützlich.
Nur ne Idee: Wie wäre es denn mit einem Unterforum "Rechtsfragen", in dem man nur neue Beiträge erstellen kann, wenn man sein Bundesland eingetragen hat? Weiß aber nicht, ob die Software das hergibt...
Och, an meiner alten Schule hat der Chef sowas angeschafft und aus dem Etat bezahlt.
An meiner jetzigen Schule könnte man sowas gut im Technik-Unterricht machen... find den Tipp also gar nicht so verkehrt.
Da könnte man doch ein schönes Trifle draus machen, indem Du den Kuchen, irgendwelche Früchte (Kirschen, Himbeeren, o.ä.) und eine Quarkmasse (Quark, Vanillezucker, etwas Milch, steifgeschlagene Sahne) zusammenschichtest.
1. Ob es in Niedersachsen da was gibt, kann ich Dir leider nicht sagen, bei uns hatte die Schule da ein Formular, was ich dann aber noch mal abgetippt habe, weil es noch mit Schreibmaschine und DM war... wenn Du mir Deine Mail-Adresse zukommen lässt, schicke ich Dir das gern per Elternbrief vom letzten Schuljahr zu, da war ich auch mit meiner 7 auf Klassenfahrt.
2. + 3. Steht zum Teil auch in meinem Elternbrief mit drin.
4. Nein, die sind ja schon groß, ich würde aber auf einige wichtige Dinge noch mal hinweisen, wie zum Beispiel Krankenkassenkarte, Impfpass, Bettwäsche (falls nicht gestellt), usw...
5. Ich habe das mit dem Taschengeld immer am Elternabend besprochen, auch wenn sich natürlich nicht alle dran halten und man es nicht kontrollieren kann, aber viele Eltern sind unsicher, wie viel sie mitgeben sollen/dürfen und wenn die Eltern sich absprechen ist es gefühlt immer etwas fairer für alle, damit der eine nicht 5 Euro hat und der nächste 50.
Ich würde es ja machen, aber meine Schulart ist nicht aufgeführt? Sind Lehrkräfte von Hauptschulen, Sekundarschulen, Gesamtschulen, usw. nicht Teil der Zielgruppe?
Wenn man trotz der 3 Jahresfrist Anträge stellen darf, kann man dann auch schon versetzt werden oder hat das irgendwelche anderen Vorzüge?
Wenn man keine Schule in petto hat, hat man dann schlechtere Chancen versetzt zu werden, weil es dann länger dauern könnte oder ist das egal?
Welche Punkte kann man außer zusammen wohnen und Kindern noch erhalten? Habe schon gesucht, aber bisher dazu keine Infos gefunden.
Man kann auch in den drei Jahren theoretisch versetzt werden, ja, aber erfahrungsgemäß nur mit "wichtigen" Gründen, ansonsten hat die Kontinuität des Unterrichts Vorrang. Ansonsten hat das Anträge stellen vorher halt den Grund, dass man schon mal für die 5 Jahre sammelt, bis man die Freigabe nicht mehr braucht. Wenn man erst nach den drei Jahren anfängt Anträge zu stellen, wartet man im Zweifelslfall dann 8 Jahre bis zur Freigabe.
Ob man ohne Schule schlechtere Chancen hat, kann man schwer sagen. Kollegen von mir haben halt oft schon mal rumgehört, aber selbst wenn eine Schule Interesse hatte, muss da trotzdem erstmal ne Stelle frei sein. Mir war es halt wichtig, dass ich an eine Schule komme, an der ich mich wohlfühle und gut arbeiten kann, von daher hatte ich vorher schon mit der Schule Kontakt aufgenommen und konnte es durch meine Wünsche so eingrenzen, dass nur noch die Schule übrig blieb.
Bei der Versetzung gibt es kein Punktesystem wie im Referendariat. Man kann halt nur im Formular verschiedene Gründe auswählen:
Familienzusammenführung mit Ehepartner und Kind/ern;
Alleinerziehende/r;
Erkrankung von Eherpartner oder Kind/ern,
Pflegebedürftig erkrankte Ehepartner, Kinder;
Familienzusammenführung ohne Kinder;
Pflegebedürftig erkrankte Eltern, Schwiegereltern oder Familienangehörige;
Sonstige Gründe (z.B. Schwerbehinderung, Entfernung zwischen Wohn- und Dienstort, besondere pädagogische Interessen)
Davon wählt man halt aus und begründet das ganze in dem Formular.
Auch in NRW gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage, auch da ist es sehr unterschiedlich. Ein Kollege von mir kam erst nach 5 Jahren weg von der Schule, trotz täglicher Fahrtzeit von über einer Stunde. Lag aber an seinen Mangelfächern, weil die Schule keinen Ersatz kriegen konnte/wollte... Mein Antrag ging schon beim zweiten Mal durch, trotz Mangelfächern. Also - nix genaues weiß man nicht und jeder Fall ist anders
Das mit den drei Jahren stimmt so in NRW: "Innerhalb der ersten drei Jahre nach der Neueinstellung werden Versetzungen nur in Ausnahmefällen erfolgen, damit eine Kontinuität bei der Unterrichtsversorgung gewahrt werden kann." Was aber nicht heisst, dass man dann keine Anträge stellen kann.
Den Versetzungsantrag füllst Du hier aus: https://www.schulministerium.nrw.de/BP/OLIVER/ und reichst ihn dann auf dem Dienstweg über die Schule weiter. Wobei ich Dir empfehlen würde, mit Deiner Schulleitung vorher zu sprechen, denn davon hängt einiges ab: Die Schulleitung kreuzt auf dem Ausdruck an, ob eine Freigabe erteilt wird, oder nicht. Man kann auch ohne Freigabe versetzt werden, es wird aber schwerer, denn man sagte mir, dass die BezReg meist dementsprechend gleich entscheidet. Muss aber nicht, bei mir ging's auch ohne Freigabe. Nach 5 Jahren brauchst Du die Freigabe nicht mehr, aber auch dann ist die Versetzung noch nicht sicher durch, wenn es zum Beispiel keine Schule gibt, die Dich nehmen kann/will...
Was ich empfehlen würde:
- Sprich mit Deiner Schulleitung wegen eventueller Freigabe
- Wende Dich an Deinen Personalrat, auch der soll wohl helfen können... (Bei mir sagte mir die Dame zwar direkt, dass ich mit den Fächern eh keine Chance hätte versetzt zu werden und mindestens fünf Jahre warten müsste, aber hoffentlich ist Dein PR etwas einsatzfreudiger... meine guckte dann recht blöd aus der Wäsche, als ich ihr sagte, meine Versetzung wäre durch...)
- Wenn Du eine Schule hast, an die Du gern möchtest, nimm mit denen Kontakt auf, wenn die auch deutlich machen, dass sie dich haben wollen, geht das unter Umständen schneller. Ich hab damals auch mit dem Schulamt gesprochen, damit die mich auch schon mal auf dem Schirm hatten und der Schulleiter meiner neuen Schule hat das auch immer noch mal angesprochen, damit die mal nachhören konnten, wenn sie mit den anderen BezRegs verhandelt haben...
Wenn Du jetzt noch nen Antrag stellen willst zum Halbjahr, solltest Du Dich beeilen, denn die Antragsfrist endet am 15.7.
Also mein Ref endete damals erst nach den Sommerferien, ich hätte also trotz neuer Stelle noch zwei Wochen an meiner alten Schule bleiben müssen. War aber kein Problem, dass ich schon die Schule gewechselt habe, musste dann halt nur an den Seminartagen noch mal ins Seminar fahren statt zur Schule und hab ansonsten meine neue Stelle voll angetreten, übrigens auch in nem ganz anderen Seminarbezirk ca. 100 km entfernt.
So wenig Möglichkeiten hast Du in der erweiterten SL doch gar nicht: Möglich ist auf jeden Fall die Abteilungsleitung 1 oder 2 und die didaktische Leitung.
Für die Abteilungsleitung 3 (logisch) und für die Schulleitung sowie Stellvertretung brauchst Du Sek II.
Braucht man das inzwischen? Unser Schulleiter ist auch "nur" Sek I ?
Ansonsten ist die Frage, was Du unter "weiter kommen" verstehst? Es gibt Beförderungsstellen sowohl für SekI als auch für SekII, die sind mal mit Dienstbezeichnungen verbunden, mal nicht... aber mach Dir klar, dass es an den meisten Schulen mehr Leute gibt, die gern sowas übernehmen würden und dass es u.U. noch ne ganze Weile dauert, bis man eine Stelle passend für Dich ausschreibt. (Ja, ich weiß, darf man nicht, aber so ist es doch nun mal.) Aber ob man da jetzt nach einem Jahr an der Schule schon in die Richtung denken sollte, na ja... Man braucht einige Jahre, bis man sich auf sowas bewerben kann.
Ich kann Dir nur empfehlen, engagier Dich in den Bereichen die Dir Spaß machen, aber übertreibe es nicht und erwarte nicht zu viel. So schnell ändert sich leider (oder manchmal auch zum Glück) das System Schule nicht. Wenn die SL dann Stellen zum Ausschreiben hat, denken sie dann vielleicht an Dich. Aber um was an der Schule zu ändern, braucht man auch nicht zwangsläufig ne bestimmte Stelle bzw. eine höhere Stelle heißt noch nicht zwangsläufig, dass man da was ändern kann.
Also ich war schon mehrfach auf der didacta (in Köln) und fand es immer sehr angenehm, dass ich vor Ort durch die Bücher und Hefte durchblättern konnte und dann wirklich nur das gekauft bzw. bestellt habe, was auch wirklich Sinn macht. Von den Beispielseiten im Internet und den tollen Beschreibungen sehe ich leider nicht immer, ob es für mich wirklich passt. Ich hatte auch immer einige Bücher vorher schon ausgesucht, die ich eh bestellen wollte und hab die dann dort bestellt, weil es sie halt 50% günstiger gab, auch ohne Reffi-Rabatt.
Wie FüllerFuxi schon schrieb, hab ich auch vorher einige Gutscheine zugeschickt bekommen bzw. im Internet ausgedruckt um kostenlose Bücher dort abzuholen, waren immer ganz nette Sachen dabei. Lohnt sich also durchaus vorher mal die Verlagsseiten durchzugucken.
Ich hab auch Ende Oktober den entsprechenden Brief bekommen und dann vor drei Wochen den endgültigen Bescheid, der ging mir über die Schulleitung zu.
Wobei ich vorher schon mit meiner entsprechenden Schule Kontakt aufgenommen hatte und die mir schon sagten, ich wäre angekündigt.
Steht denn in Deinem Brief die Schule noch nicht drin? Bei mir stand sie schon, kann aber dran liegen, dass ich durch meine Wünsche das ganze auf eine einzige Schule begrenzen konnte.
Habe grad die Antwort der BezReg aus dem Briefkasten gezogen. Meine Versetzung ist durch! Ich kann es noch gar nicht fassen... und das schon beim zweiten Antrag mit zwei Mangelfächern... Ich könnte platzen vor Glück...
Jetzt darf nur nix mehr schief gehen...
Ich weiß zwar nicht, ob das in Niedersachsen anders ist, aber in NRW kann man mit nem reinen Sek I Studium nicht direkt promovieren, sondern muss noch ein paar Semester dranhängen, also durchaus regelmäßig die Uni besuchen, bevor man promovieren kann.
Ich nehme an, es geht um eine Gesamtschule, weil Arbeitslehre schon in der 5 angeboten wird? Arbeitslehre ist in Technik und Hauswirtschaft unterteilt, die Schüler wechseln halbjährlich zwischen den beiden Fächern. Die oben genannten Sachen wie Berufsorientierung sind eher ab der Klasse 8 bzw. 9 in Arbeitslehre Wirtschaft untergebracht und wären in der 5 noch zu früh.
Vereinfacht gesagt ist Arbeitslehre Technik in der 5 Werkunterricht, d.h. der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Arbeit, Basteln, Bauen, Bohren, usw. Hängt natürlich auch davon ab, was bei Euch in den Technikräumen (sofern vorhanden?) zur Verfügung steht an Bohrmaschinen, Werkzeug, usw. Unsere Techniklerer bestellen normalerweise diverse Bausätze, die von den SuS dann im Laufe des Halbjahres zusammengebaut werden, z.B. einen Stiftehalter aus Holz, o.ä. Andere basteln auch Deko für die Klasse, ebenfalls aus Holz, z.B. Laubsägearbeiten.
In den ersten Stunden müsstest Du also ggf. erstmal ne Einführung in die Handhabung der verschiedenen Dinge machen, Verhalten im Fachraum, Sicherheitsbelehrung usw.
Falls die Ausstattung nicht entsprechend ist oder Du Dich mit den technischen Dingen (Standbohrmaschine, usw.) nicht so sicher fühlst, kann man das ganze natürlich auch anders aufziehen, indem man z.B. mit Papier bastelt. Da kann man zum Beispiel mit einfachen Faltdingen wie Papierflieger anfangen, die kann man schön bemalen, auf dem Schulhof fliegen lassen und schauen welcher am weitesten kommt. Dann kann man später auch testen, wie stabil Papier ist und z.B. Brücken bauen, die eine volle Wasserflasche halten müssen, usw. Gibt's auch nettes Material zu, z.B. beim Deutschen Luft- und Raumfahrtzentrum. (Darf ich den Link hier posten?)
(Dies ist jetzt ganz unabhängig von irgendwelchen Lehrplänen geschrieben, sondern beruht einfach auf Erfahrungen an verschiedenen Schulen. )
Also bei meiner Schule treffen sich die Verantwortlichen erst nächste Woche um die Bewerbungen zu sichten. Ende der Woche gehen die Briefe dann raus.
Also bei mir war es so, dass die ARGE immer kurz vor dem in dem Antragsschreiben genannten Termin bezahlt hat, unabhängig, ob der jetzt kurz vor der Fahrt lag oder schon weiter vorn. Hab für die letzte Fahrt nen halbes Jahr vorher angefangen einzusammeln, wegen der Anzahlung und das haben sie auch anstandslos mitgemacht.
Hatte allerdings auch schon den Fall, dass für besagte Klassenfahrt die ARGE noch nicht bezahlen konnte, weil die Familie zu der Zeit theoretisch nicht mehr wohngeldberechtigt sein könnte. Sprich: Die Fahrt findet im Oktober statt, die Familie muss aber im August nen neuen Antrag stellen, um das Wohngeld wieder für ein Jahr bewilligt zu kriegen, daher darf die ARGE vorher nicht bezahlen. Hängt also wohl auch davon ab, zu welcher Zeit die Berechtigung ausläuft.
Na, Du als Mathe-Lehrer solltest doch wissen, dass die ZP10 erst morgen früh verfügbar ist und die beteiligten Lehrer sie erst am Dienstagmorgen sehen, genau wie ihre Schüler.
Und dabei hatte ich sogar nen Grund, aber pflegebedürftige Angehörige zählen wohl nicht genug, wenn man zwei Mangelfächer hat...
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