Hallo,
danke für Eure bisherigen Antworten.
Nele: Ich bin leider nicht verbeamtet. Daher nehme ich an, dass der Nds. Beamtengesetz nicht für mich gilt (lt. NBG § 1 Geltungsbereich: s.u. Link)
Viele Grüße,
Tanfu
Link: http://www.nds-voris.de/jporta…=S&toc.poskey=#focuspoint