Beiträge von madhef

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    Das Problem was ich sehe ist, dass die Eltern evtl. rechtmäßig die Lehrkraft/das Land von Ersatzansprüchen ihres Kindes freistellen kann. Von möglichen erwachsenden Ansprüchen Dritter (namentlich Sozialversicherungsträger s. u.a. §116 SGB X ) können einen die Eltern kaum freistellen.


    Es hat schon einen guten Grund, das die meisten Bundesländer die Amtshaftung für solche Ereignisse ausschließen. Das kann nämlich mitunter recht teuer werden.



    EDIT: Es sollte im Übrigen geprüft werden ob durch die Bereiterklärung zur Gabe evtl. sogar eine Garantenpflicht eigegangen wird.

    2. Medikamente Kindern aushändigen, die auf Klassenfahrt sind. Wenn ein Kind auf Klassenfahrt ist, dann ist es auch nicht lebensbedrohlich erkrankt. Und wenn es das Medikament selber nehmen kann, dann soll es das bitte auch selbst tun.

    Wieso sollte man dafür die Verantwortung übernehmen (inkl. korrekte Lagerung, Einnahmezeiten überwachen etc.)? Entweder kann es der Schüler oder er kann es nicht. Kann er es nicht ist das keine Aufgabe, die man als Lehrer übernehmen sollte/muss.

    Trotzdem frage ich mich, ob es überhaupt möglich ist, ein Kind von der Klassenfahrt auszuschließen (zu befreien? Es ist ja eine Pflichtveranstaltung), weil es medikamentenpflichtig ist. Das widerspricht ja dem Inklusionsgedanken. Kinder sind ja auch nicht automatisch krankgeschrieben, nur weil sie auf ein Medikament angewiesen sind.

    Das soll sich die nächst höhere Instanz überlegen wenn sich keine Lehrkraft findet, die die Medikamente verabreichen will.


    In weniger kniffligen Fällen sollte das Vorgehen, so wie ich es geschildert habe, doch in Ordnung sein: Lehrer wird schriftlich informiert, hat Notfall- und Arztnummer.

    Ändert nichts an der grundsätzlichen rechtlichen Lage

    Und wer ist so blöd und unterschreibt so etwas?

    Es gibt leider sehr übermotivierte Kollegen, die dem armen Schüler den Schulbesuch ermöglichen wollen. Und wenn sich so jemand nicht findet, dann findet sich sicher irgendjemand mit Lehrauftrag, dem man das mit passenden Hinweisen unterschieben kann - würde doch so ein schlechtes Licht auf die Schule werfen, wenn sie nicht für alle SuS offen wäre...

    Das scheint wohl die prinzipielle Frage zu sein :( Wenn ein Lehrerzimmer nur ein Pausenraum ist, dann muss man doch im Pausenraum dort nicht arbeiten, oder?

    Es zwingt dich ja keiner dazu.


    Bei uns finden alle Dienstgespräche, Lehrerkonferenzen, Fortbildungen und Schulkonferenzen im Lehrerzimmer statt.

    Dagegen ist nichts einzuwenden, sofern es nicht zu "allgemeinen Pausenzeiten" (und damit sind nicht ganz allgemein die Unterrichtspausen gemeint) passiert.


    Anscheinend ist das Thema Lehrerzimmer tatsächlich ein heisses Thema und mal ein Punkt für den Arbeitssicherheitsbeauftragten (falls es sowas in allen Bundesländern überhaupt gibt)

    Es gibt entweder die Fachkraft für Arbeitssicherheit (meist zentral aufgehangen) oder den (zumeist in den Schulen vorzuweisenden) Sicherheitsbeauftragten. Der Sicherheitsbeauftragte kann das Problem gerne der FaSi melden, diese wird jedoch mit der ArbeitsstättenVO und der ASR (s. meine Links von heute Morgen) arbeiten und zum Schluß kommen, daß kein Problem vorliegt.



    EDIT:


    Selbst wenn das LZ ein Arbeitsplatz darstellen würde, müsste noch lange nicht für jeden ein eigener Arbeitsbereich/Sitzplatz vorhanden sein.

    @ marie74


    Immer daran denken, dass das LZ allenfalls ein Pausen- und nicht ein Arbeitsraum ist. Sollte es als Arbeitsraum zu definieren sein, so fehlt die Grundlage für ein häusliches AZ.


    Bei einer Bewertung als Pausenraum ist halt nicht für jeden MA ein Platz notwendig - insbesondere wenn man knallhart nur von Pausen spricht wenn der Betreffende an dem Tag <6 Stunden arbeitet.

    Das LZ wird halt ersteinmal nicht als Arbeitsplatz gesehen sondern als Aufenthaltsraum gesehen. Ist eigentlich auch praktisch, da dann eindeutig der Nachweis der Notwendigkeit des häuslichen AZ belegt werden kann. Als reiner Aufenthaltsraum ist die Vorhaltung von Plätzen für 50% der Belegschaft ausreichend. Muss einem nicht gefallen - ist aber so.

    Außer Nachsitzen sollte es doch andere Maßnahmen geben.

    Es gibt eine Reihe von Maßnahmen. Aber meines Erachtens ist diese durchaus eine "der Untersten", die merklichen Eindruck auf viele Schüler macht.


    Nachsitzen oder Nacharbeiten einen Tag später wäre übrigens auch noch zeitnah, aber dann beim betreffenden Lehrer.

    Würde aber voraussetzen, dass dieser an besagtem Tag länger Unterricht hat als der Schüler. Oder aber die Bereitschaft für diese Maßnahme Überstunden zu machen.

    Mich wundert das nicht, aus den in post 6 genannten Gründen.

    Ich wäre ja auch dafür das Nachsitzen gleich am selben Tag durchzuführen. Setzt aber zwei Sachen voraus:


    1. Kollegen, die (evtl. sogar nach dem Sachmittagsunterricht) da bleiben und die SuS beaufsichtigen.
    2. Die rechtliche Möglichkeit so kurzfristig zu handeln.

    viele KollegInnen machen sich auch nicht wirklich klar, dass das schiere Ausmaß der Arreststunden keine pädagogische Empfehlung für die Schule ist.

    Die Anzahl der Arreststunden sind nur ein Symptom, nicht die Ursache. Seid ihr einfach so niederschwellig oder habt ihr einfach eine hohe Zahl an SuS die das verdient haben?


    Doch, ich muss meinen Freitagnachmittag opfern, nicht oft, aber immerhin.

    Dürfte wohl kaum mehr als zwei Mal pro Schuljahr sein.

    D.h., die eigentlich Bestraften seid dann Ihr ?

    Ist immer eine Frage der Betrachtung. Wenn die Form der Bestrafung wirklich funktioniert und man so ruhigere Stunden hat, kann diese geringfügige Mehrarbeit an 2(?) Tagen pro Schuljahr unter dem Strich eine Erleichterung sein. Was mich jedoch am Ganzen wundert ist die Tatsache, dass es nicht zu fruchten scheint.



    @Bonzo21
    Wie lange habt ihr dieses System schon? Ist vorher/nachher eine (wenn auch wohl geringe) Verhaltensänderung feststellbar? Könnte es andere Gründe geben wieso das Nachsitzen nicht als (ausreichende) Strafe gesehen wird?

    Die Einsichtnahme durch Schüler finde ich problematisch, die durch Lehrer sogar sinnvoll.


    Früher™ war es durch Klassenbucheinträge sehr schnell erkennbar ob es an dem jeweiligen Schultag schon Vorfälle mit einem Schüler gegeben hat. Dementsprechend konnte man seine Reaktionen auf ein erneutes Fehlverhalten entsprechend anpassen. Ich stelle jetzt immer wieder fest, dass es SuS gibt, die in jeder Stunde, bei jedem neuen Lehrer erneut bis an die Grenze gehen ohne, dass die notwendigen deutlichen Maßnahmen ergriffen werden.


    Gegen den Automatismus ist meines Erachtens nichts einzuwenden. Mir fehlt allenfalls eine Differenzierung zwischen: "Gerade mal den Grenzwert geknackt" und "weit darüber" (+evtl. weitere Stufen). Sonst hat man nämlich nur noch Scherereien mit denjenigen, die bereits am Anfang der Woche die Marke geknackt haben.

    Wie wäre es mit einem kleinen Vortrag darüber wie in der Menschheitsgeschichte Annäherungen fremder Gruppen erfolgt sind (inklusive der dazugehörigen Spannungen und eventueller Kriege und der Folgen) und dann mal einfach eine klare Aussage, dass sie (auch in Hinblick auf ihren Berufswunsch) so eine Kinderka... vielleicht mal lassen sollten?

    Ist ja alles schön formuliert. Aber die gelebte Bandbreite der Maßnahmen in mach einer Schule hat oft wenig mit pädagogischen Überlegungen zu tun sondern mit der Frage wie sehr sich ein einzelner Kollege mit dem Thema behängen will, wie die Eltern bzw. auch der KL des Schülers drauf sind und nicht zuletzt mit der Erwartungshaltung der SL (und auch diese ist oft innerhalb der SL nicht identisch). So gesehen hätte ein "Strafenkatalog" schon seine Vorteile.

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