Beiträge von madhef

    Es gibt eine Kernarbeitszeit von 8:00 bis 16:00 Uhr. In dieser Zeit hat jede Lehrkraft in der Schule präsent zu sein.

    Um 16 Uhr ist Feierabend und zwar wirklich Feierabend.


    Wenn jemand nur in den Kernarbeitszeiten anwesend ist, dürfte es mit der Gesamtstundenzahl etwas eng werden. Also wird nicht immer um 16 Uhr schluss sein können.

    Mist, jetzt ist er weg. War doch ein lustiges Spielzeug.


    Wer übrigens eine Umkehrosmoseanlage braucht: [Blockierte Grafik: http://www.karcher-futuretech.…10371550_popup.jpg?170913]


    Das Gerät (Kärcher WTC 500 RO) kann ich durchaus empfehlen. Hab damit schon mal Trinkwasser aus einem undefinierbaren braun/schwarzen Schleim gewonnen.


    Wem 500 Liter Wasser in der Stunde zu wenig sind findet bei Kärcher definitv noch größere Anlagen. ;)

    Und der FÜNFTE punkt ist ganz wichtig und sollte man sich villeicht mal auf der Zunge zergehen lassen bevor von einwandfrei gesprochen word, die grenzwerte die festgelegt werden richten sich nicht nach dem Gesundheitlichen, sondern nach den für Wasserwerken Technisch machbaren !


    Zum Glück! Was passiert, wenn sich Grenzwerte nicht am technisch Machbaren sondern an Wunschträumen festgemacht werden, kann man ja derzeit eindrucksvoll im Bereich der Autoindustrie miterleben.



    Ach übrigens: http://www.unesco.de/wissenschaft/wasser/wwdr/wwap0.html

    Irgendwie schon erschreckend mit welche Allgemeinbildung mach einer auf die Schüler losgelassen wird.


    Erinnert mich irgendwie an denjenigen, der mal mit unseren Hauptschülern einen Haushaltsplan für eine Familie erarbeiten wollte und von 3000,- (netto) Haushaltseinkommen beim Alleinverdiener ausgegangen ist...

    Das die Nutzung des Verbandbuchs keine Kann- sonderen genau genommen eine Muss-Nummer ist, wurde hier bereits deutlich dargestellt. Problematisch ist in der Praxis die, in vielen Schulen übliche, zentrale Vorhaltung des Buchs und der -im Vergleich zu manch Verletzung- große Aufwand die Eintragung vorzunehmen.


    Eine Lösung die das Ganze ein wenig verbessert ist das dezentrale Verbandbuch. Bei uns haben alle Verbandkästen (in diversen Fachräumen, Teamräumen etc.) und Verbandtaschen (z.B. für die Spotlehrer bzw. für Wandertage) einen entsprechendes dezentrales Formular, welches spätestens bei der Prüfung der Tasche/des Kastens der zentralen Ablage zugeführt wird. Spart deutlich Laufwege und verhindert mangelnde Eintragungen aus Bequemlichkeit.


    Nach nunmehr mehr als 10 Jahren der Betreuung eines SSD kann ich die Nutzung des Verbandbuchs auch unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften empfehlen. Zum einen kann dies -wenn Eltern mal wuieder eskalieren- als Nachweis dienen, dass man als Lehrkraft aktiv irgendwas gemacht hat. Zum anderen hatte ich in den letzten Jahren durchaus auch mal die eine oder andere Nachfrage durch die zuständige Unfallkasse (gerne bei Bagatellsachen, die dann im Nachgang durch Eltern aufgeputscht und teuer gemacht wurden) und konnte so das Vorgefundene und das Geleistete nachweisen und (diese Anfragen kommen gern ein halbes Jahr später) mir vor Fragenbeantwortung auch wieder ins Gedächnis rufen.


    Ab der Sek. 1 kann man Schulen nur empfehlen einen SSD vorzuhalten und diesen auch niederschwellig einzusetzen. Neben der positiven pädagogischen Arbeit entlastet ein ordentlich aufgestellter Dienst durchaus die Lehrkräfte, sorgt für eine zumeist umfangreichere Dokumentation und - man muss es ja zugeben- nicht selten auch für eine qualitativ hochwertigere Versorgung.

    Nach einem Stoß gegen dem Kopf die Diagnose "V.a. Commotio" zu erhalten ist eigentlich eher die Regel als die Ausnahme. Auch unsere Mediziner gehen da gerne auf Nummer sicher, da auch die wissen wie viele Leute heutzutage eine Rechtschutzversicherung haben.


    Habe da (natürlich mal abgesehen von den schwereren Fällen) in den letzten Jahren nur eine Ausnahme davon erleben dürfen.
    Schülerin mit "Z.n. selbst den Stuhl beim runterstellen vor den Kopf gehauen" kam mit der Diagnose "Schädelprellung" wieder. Aber um ehrlich zu sein habe ich bei dieser Schülerin auch jegliche Existenz eines Gehirns in Zweifel gezogen...

    Es ist im Grunde ziemlich unnötig. Aber es gibt Menschen, die wollen sich rückversichern und Andere wollen zwanghaft über alles informiert sein.


    Sollte es an übersteigerter Neugier liegen, kann man sich daraus einen Spaß machen und dieser Person von selbst alle Mails CC zukommen lassen. Sorgt für ein volles Postfach und die Lust lässt dann ganz schnell nach... oder der Burn-out kommt...


    Für eine eventuell benötigte Nachverfolgbarkeit von Mails in Teams bietet sich eine zusätzliche Teamadresse an auf die man ganz einfach alle Mails BCC schickt. Man wird nicht durch vielen Mist genervt, nervt auch keine anderen und wenn es mal benötigt wird, kann man darauf zugreifen.



    Übrigens: Hab von einer SL gehört, die alle Briefe, die durch H/R-Lehrer an Eltern herausgegeben werden sollten, persönlich freigeben wollte. (G-Lehrer brauchten übrigens keine Freigabe) War schön als der SL dann mal aufging welchen Umfang die Korrespondenz hatte...

    Welcher der Kollegen in NRW weiß z.B. dass jede Schule vor ein paar Jahren ein Zahnrettungsset bekommen hat, falls einem Schüler ein Zahn ausgeschlagen wird.


    Aber bitte beachten, dass die Dinger meist nur eine Haltbarkeit von 2-3 Jahren haben.

    Hier in der Umgebung gibt es fast nur diese Kurse für Führerscheinbewerber, die ich aber schon auch etwas "schwach" finde, vor allem muss ich nicht unbedingt mit 17jährigen zusammen im Kurs sitzen.


    Seit 1.4.2015 gibt es die Unterscheidung zwischen dem Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen (8UE) und der Erste-Hilfe Kurs (16 UE) nicht mehr. Der neue Kurs, der beides abdeckt dauert 9UE. Eine inhaltliche Unterscheidung gibt es nur noch für die EH-Fortbildung (ebenfalls 9UE). Da aber dein letzter Kurs eine Weile her ist, ist das mit der Fortbildung für dich nicht interessant und es bleiben dir zwei Optionen:


    1. in-House Kurs mit homogener Zielgruppe (setzt meist >12 Mitstreiter voraus)


    2. Offene Kurse der Anbieter mit einer hohen Wahrscheinlichkeit 17-jähriger Führerscheinbewerber.

    Einige der von kodi genannten Verletzungen sind in "neueren" Kursen tatsächlich optional (Revision der Ersten Hilfe Aus - und Fortbildung).

    Das kommt halt davon, wenn man einen EH-Kurs von 16 auf 9UE verkürzt.



    Augenverletzungen, Verbrennungen, Verätzungen, Vergiftungen, abgerissene Körperteile.


    Im Gegensatz zum EH-Kurs, welcher thematisch sehr voll ist, hat man in der EH-Fortbildung durchaus die Option solche Themen verstärkt einfließen zu lassen. Wobei auch die SL gut daran tut dieses zu fordern oder über die normale EH hinausgehende Fortbildungen zu buchen wenn es die Gefährdungsanalyse hergeben sollte.


    Aber um dich mal zu beruhigen:


    Augenverletzungen: Finger weg, beide Augen Abdecken, Notruf
    Verbrennungen: Keimarm abdecken, bei größerer Fläche bzw. stärkeren Verbrennungen ggf. auch Notruf
    Verätzungen: Spülen (s.auch Sicherheitsdatenblatt des Stoffs bzw entsprechende Betriebsanweisung des Gefahrstoffes), keimarm abdecken, evtl. Notruf
    abgerissene Körperteile: Wunde versorgen, Amputat keimarm einwickeln und möglichst kühl umverpacken, Notruf, Amputat dem rettungsdienst mitgeben (Achtung: Die Versorgung der Wunde und des Amputats können bei einer Amputation des Kopfes durchaus entfallen!)


    @Flipper79
    In Hessen sind seitens des Dienstherren alle Sport-, NaWi und PT Lehrkräfte verpflichtet sich regelmäßig in EH fortzubilden. Da die Anzahl deren gerne mal die 2-Jahresquate von 10% überschreitet können nicht alle Kursplätze über die UKH abgerechnet werden. Da muss sich die Schule was einfallen lassen...

    Das Verwaltungsrecht (aller Länder) lässt eigentlich in jedem Fall einen Beistand zu. Es dürfte zumindest schwer werden dem Wunsch der Mutter zu widersprechen.
    Am besten führst du das Gespräch aufgrund deines Bauchgefühls auch nicht alleine und nimmst dir die SL hinzu.

    Übrigens II: So ein Verfahren wegen Kleinscheiß wie Leistungsbewertung dauert keineswegs Jahre. Je nach Gewichtung der Note (in Bayern habe ich es durchaus schon erlebt, dass eine Klausurnote über das Bestehen des Fachabiturs entschieden hat) kriegst Du hier sehr schnell bis relativ bald eine Entscheidung. Länger als drei, vier Monate sollte das nicht dauern.


    Das letzte Eilverfahren, dass ich an einem hessischen Verwaltungsgericht erleben durfte dauerte 2,5 Jahre - und das bei vergleichsweise einfachem Sachverhalt.

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