Beiträge von madhef

    Dann müsste es sich in den letzten 7 Jahren seit meinem Sicherheitsbeauftragtenlehrgang bei der UKH geändert haben,


    Die Vergabepraxis der UKH hat ich seit damals 3 oder 4 Mal geändert. Eine zwingende Vorgabe der UKH für die Berechtigungsscheine gab es nie - aber (unabhängig vom Kostenträger) der Wunsch, dass die Sportlehrer entsprechend ausgebildet sind. Und auch heute noch wird man dir sagen, dass man es gerne hätte wenn die Sportlehrer vorrangig mit EH-Kursen bestückt werden. Ist einfach ein Frage der Unfallhäufigkeit (bzw. der daraus resultierenden Kostenhöhe).

    Und zuerst müssen innerhalb dieser 10% die Sportlehrer ausgebildet werden.

    Der UKH ist das letzlich egal. Doch macht dies natürlich aus schulischer Sicht Sinn, wenn man aufgrund der Regelungen AufsVO sowieso die Sport und NaWi-Kräfte ausbilden muss.

    Also...


    1. Seit 2015 haben alle Regelkurse die Dauer von 9UE (sowohl Grundkurs als auch Fortbildung)


    2. Neben den üblichen EH-Kursen gibt es auch noch den Kurs "Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder". Auch dieser hat 9UE. Diesen empfehle ich jedoch maximal bis zur Primarstufe.


    3. Die UKH gibt Berechtigungsscheine raus. Diese sind auf 10% des Kollegiums in 2 Jahren ausgelegt. Gerüchteweise kriegt man auch 15% durch. Damit sind die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherer ersteinmal erfüllt (auch wenn es widersinnig ist - Beamte sind dort keine Versicherte, Schüler sind zwar die Versicherten werden aber in die Kalkulation nicht einbezogen.)


    4. Die Schulbezogenen Infos findest du in der AufsVO. So müssen Lehrkräfte die im Bereich NaWi und Sport tätig sind alle 4 Jahre (wo in jedem anderen außerschulischen Bereich 2 Jahre angesetzt werden...) aufgefrischt werden. Meines Erachtens gab es bezüglichlich Klassenfahrten auch eine Regelung bzw. die (in diesem Fall stichhaltige) Annahme, dass man als Schule Verpflichtet sei dort auch mindestens einen Ersthelfer vorzuhalten.

    Nunja... WA lässt sich netterweise ja auch blocken. Würde ich aber nicht machen, da es so schön als Dokumentation taugt.



    Das Sekretariat ist über die Kollegenliste an meine Nummer gekommen... Die habe ich für INTERNE Zwecke rausgegeben.

    Es sind also Daten des Landes die durch den Schulträger bearbeitet werden - also de facto eine externe Stelle *g*.


    Mach dir den Spaß mit der Anzeige beim Datenschutzbeauftragten und der Info des Schulträgers. Die haben derzeit wegen der DSGVO so viel Schiss das sich da dann datenmäßig nichts mehr bewegt.



    Übrigens... die Polizei hat heute auch auf.

    1. Anzeige des Schulträgers beim Landesdatenschutzbeauftragten.
    2. Information des Schulträgers darüber.
    3. Anfrage beim Schulträger welche Daten über dich gespeichert sind und warum.
    4. Anzeige der Eltern
    5. Information der SL über die Anzeige


    Fertig!


    Im besten Fall bist du dann auch aus der Prüfung raus.


    EDIT: Interessant wird übrigens die Frage wie der Schultäger (=Tippse) an deine Daten rangekommen ist.

    Interessant, welche denn? und wer ist die Gegenseite?

    Gab beispielsweise schon den "Braunmelder" wo (vermeindlich) rechte Umtriebe in Organisationen (insbesondere Feuerwehren) gemeldet werden sollten.


    Mit "Gegenseite" mieinte ich linke Gruppierungen.

    Solche Meldeportale habe ich durchaus schon mal gesehen. In diesen Fällen von der "Gegenseite". Nun iist auch die AfD auf diesen Zug aufgesprungen. So what?!


    Beschweren kann man sich über Vieles - hat die Beschwerde keine Substanz geht sie den Bach runter.

    Das Schwänzen ist durchaus ein nicht zu vernachlässigendes Problem. Wobei es da meiner Erfahrung nach auch Unterschiede in den Schulformen gibt in einigen herrscht das regelmäßige Fehlen ganzer Tage oder von randstunden vor, in anderen Schulformen ist der vorgezogene Urlaub bzw. das blaumachen vor oder nach speziellen Events die Regel.


    Leider ist die Hürde um solche Schüler zwangsweise vorzuführen recht hoch und selbst wenn diese dann mal überschritten wird hängt es oft an der Verfügbarkeit der Amtshilfe von Vollzugskräften (oder bereits dem Willen von SL oder SSA entsprechend zu reagieren). Wäre doch schön auf Ebene der Schulämter eigene Vollzugskräfte vorzuhalten und zudem deren Eingriffsschwelle recht niedrig anzusetzen. In manch einer Region sollten die sich mittels Bußgeldern -zumindest anfangs- selbst tragen können (sofern diese nicht so erschreckend niedrig sind wie in Hessen.).


    Stellt euch mal ein direktes Vorführen direkt vom Flughafen aus vor... der Flieger geht dann ohne den Aufgegriffenen... *g*

    Zumindest in Hessen, aber wahrscheinlich auch in jedem anderen Bundesland, sind besagte Themen verpflichtende Inhalte des Mathematikunterrichts der Klassen 1 und 2, ebenso wie der kompetente Umgang mit diversen Messgeräten - und dazu gehört natürlich auch die Analoguhr.


    Und selbst dann schaffen es SuS in Hessen die 5. Klasse zu erreichen und an Analoguhren scheitern.

    Oder das zivilrechtliche Klagen nichts mit Anzeigen und Gefängnis zu tun haben

    Nunja... das ist nun weniger ein explizites Problem im Wi-Unterricht. Das es einen Unterschied zwischen Zivl- und Strafrecht gibt (oder gar Ö-Recht) hat ein Großteil der Bevölkerung nicht verstanden. Mir fällt da spontan auch jemand im höheren Dienst ein...

    Die 68er haben wenigstens etwas bewegt und verändert, nicht wie meine Generation, die in dieser Hinsicht wenig zustande bringt.


    War interessant zu sehen wie es den 68ern unter den Lehrern meiner Schulzeit so weiter ergangen ist. Die Maximalidealistischen sind meist mit Anfang 50 wegen Burn-Out oder irgendeinem anderen Psychogrund vorzeitig aus dem Dienst ausgeschieden, die anderen sind zum Ende ihrer Laufbahn hin so konservativ und streng geworden, dass sich selbst die konservative Kollegenklientel geschüttelt hat.

    naja in diesem fall war die mittagspause 2 stunden lang.


    Zugegeben durchaus für mein Geschmack auch eklig lang. Wobei zumindest ausreichend lang um in der Zeit was Privates erledigen zu können. Da sind Pausen von 1-1,5h schlimmer. Zu lang um dumm rumzuhängen, meist aber zu kurz um in aller Ruhe einkaufen zu fahren.

    Aber was ist eigentlich mit Teilzeitkräften? Von wann bis wann haben die denn ihre Kernzeit?


    Müsste bei meinem Ansatz natürlich an die anteiligen Arbeitszeit angepaßt werden (ebenso die Unterrichtsverpflichtung). Oder war das Hamburger Beispiel gemeint?


    Und wann macht man Elternabende? Klassenfeste dann immer Ende 16:45? Elternsprechtage ebenso.... Etc...

    s. 15 Stunden p.a. auf Anordnung der SL

    Mittags eine ewig lange Mittagspause, die im Prinzip unbezahlt war.

    Nunja... das ist nunmal in der Natur von Pausen.

    Stellen wir uns doch mal folgendes Modell auf Basis einer regulären 40h/Woche vor:


    • Während der Schulzeit tägliche Regelanwesenheit von 7:30-16:45 Uhr (Pause: 0,5h), an einem Tag der Woche von 9:00 - 18:00 Uhr
    • In dieser Zeit sind im Jahresdurchschnitt 25,5 UE pro Schulwoche zu halten.
    • Urlaub ist (nunja. nix Neues) in den Ferien zu nehmen
    • Außerhalb der Urlaubszeiten muss man in den Ferien 2x pro Woche von 8:00-15:30 Uhr (Pause: 0,5h) anwesend sein
    • Weitere 15 Stunden pro Jahr stehen zur Disposition der Schulleitung, welche jedoch bei der Anordnung der Ableistung die Höhstgrenze von 48h/Woche zu berücksichtigen hat.
    • Es werden den Lehrkräften geeignete Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt.
    • Alle Lehrkräfte sind Verpflichtet eine Halbjahresplanung und eine detaillierte 2-Wochen-Planung (inkl. Materialien für eine potentiell notwendige Vertretung) für jeden Klasse zu erstellen und fortzuschreiben, welche der Schulleitung zugänglich ist.


    Na, wer von euch würde bei einem solchen System anbeißen?

    ... oder die Pause durcharbeiten.

    Nunja... das wird der Dienstherr hoffentlich in einem solchen Modell nicht zu lassen. Wäre nämlich auch böse.


    Oben angeführte Schule hat also eine Kernarbeitszeit, die effektiv 7,5h/Tag umfasst. Landet man innerhalb von 40 Wochen bei 1500 Stunden. Fehlen (abhängig vom BL) noch rund 350h Dienstleistung. Macht man die Ferien (abzüglich der Urlaubstage) in dem Trott weiter durch sind es noch rund 125h die man anderweitig machen muss (bzw. die im Einzelfall angeordnet werden könnten).


    Nicht, dass das nicht machbar wäre - aber es beschränkt sich halt nicht konsequent auf 8-16h wie berichtet wurde.



    Intererssant ist die Frage nach den notwendigen Arbeitsräumen bzw. denen dafür benötigten Flächen und deren Ausstattung. Dabei sollte man aber bedenken, dass man in einem Raum mit der Größe eines handelsüblichen Klasenraums durchaus 12-15 Einzelarbeitsplätze schaffen kann. Berücksichtigt man dann, dass regional in einigen Schulen dank des demographischen Wandels Räume freiwerden und bei einem solchen Setting mit Arbeitsplätzen auch das/die Lehrerzimmer oftmals flächenmäßig insoweit verringert werden können, dass sie den Vorgaben eines Pausenraums entsprechen, ist so was nicht unbedingt utopisch.

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