Solche unklaren Fälle sind im Umgang mit Kindern leider an der Tagesordnung.
Sichtbare und für den Laien erkennbar schwerwiegende Symptome fehlen, dem Schüler geht es "nicht so gut" (Zitat) und man darf dann entscheiden ob man das Kind im Unterricht beläßt, es mit einem Kühlakku (o.ä.) versieht, die Eltern ruft oder gar den Rettungsdienst verständigt. Nur eines kann einem klar sein: Irgendeiner wird an der dann getroffenen Entscheidung was auszusetzen haben.
Wenn anfangs kein Bluten aus dem Ohr vorlag und auch andere Anzeichen wie Nackensteifigkeit, Dauerschwindel, Übelkeit, Pupillendifferenz etc. erkennbar waren, hätte ich (in meiner Freizeit bei einer Hilfsorganisation als Fachausbilder im Sanitätsbereich tätig) vermutlich die Sache auch erst einmal ruhig angegangen. Klar, eine Gehirnerschütterung wäre mir sicher auch mal kurz in den Sinn gekommen, aber ohne eindeutige Symptome vermutlich nicht weiter verfolgt worden. (Ärzte neigen übrigens dazu sicherheitshalber bei fast allen Kopfverletzungen eine leichte Gehirnerschütterung zu diagnostizieren...). Erst das Bluten aus dem Ohr -welches ja erst am Ende der Stunde offenkundig wurde- hätte mich dann zu einer schnellen Reaktion genötigt. Aber selbst das ist nicht unbedingt Inhalt eines Erste-Hilfe Kurses! - Somit kann man das von Laien nicht unbedingt erwarten.
@Cinnamon: Mach dir also keine Vorwürfe!
Dennoch sollten wir uns alle gerade im Kontext dieses Vorfalls mal die Frage stellen wie es in unseren Schulen zum Thema Erste-Hilfe aussieht. Haben denn alle Kollegen in den letzten 2-3 Jahren einen (Auffrischungs-)Kurs besucht? Gibt es Kollegen (oder gar Schüler) mit weitergehender Ausbildung? Gibt es einen SSD und wenn ja, auf welchem Niveau? Ist ausreichend und vor allem auch noch haltbares Material vorhanden? Und, nicht zuletzt: Gibt es klar geregelte, einheitliche Vorgehensweisen an der jeweiligen Schule?
All die oben genannten Fragen bzw. deren zufriedenstellende Beantwortung können natürlich einen Vorfall wie den o.g. nicht ausschließen. Wenigstens bleibt einem dann im Schadensfall die weitestgehende Sicherheit das Mögliche vorbereitet und getan zu haben.