Beiträge von madhef

    Den Fuß zeigen wollte es jedoch auch nicht. Dadurch konnten wir nicht abschätzen, wie schlimm die Verletzung ist.

    Es ist, auch wenn man es sieht, immer noch schwer einzuschätzen wie schlimm die Verletzung ist. Somit bestehe ich Grundsätzlich darauf, dass so was zeitnah von einem Arzt begutachtet wird. Können die Eltern nicht zeitnah erscheinen oder hat das Kind große Schmerzen dann wird halt der Rettungsdienst verständigt.


    . Was ist, wenn dann plötzlich KW und Eltern gleichzeitig eintreffen?

    Dann wird die Besatzung des Rettungswagens die Eltern bitten eine Transportverweigerung zu unterzeichnen.

    Gestern habe ich über WhatsApp zumindest mal rund 30 Schülern mitgeteilt, dass heute doch Schule ist und die gestern im Internet umhergeistende Pressemitteilung über Schulschließungen heute ein Fake war.

    30 Mal waren es bei mir zwar nicht, aber auf 10 dürfte ich auch kommen.

    (...) wo zum Rollcall (also vor Beginn des Unterrichts) die abwesenden Schüler ins Onlineklassenbuch des Schulserves eingetragen werden. Auf dem Schulserver findet sich ein Programm, dass die Eltern automatisch an der hinterlegten Telefonnummer mit "Bandansage" auf das Fehlen ihres Kindes hinweist.

    Auch in den USA scheinen solche Systeme immer mehr zur Anwendung zu kommen. Wird a auch aufgrund von Überlegungen zur Schulräumung den Schulen empfohlen, da nur so (insbesondere im Kurssystem) die Feststellung der Vollzähligkeit mit großer Genauigkeit erfolgen kann.


    Ich befürchte jedoch, dass hierzulande irgendein Datenschutzgrund dagegen sprechen würde. Vom Geld ganz zu schweigen....

    Ich frage deshalb, weil ich beobachte, dass Kollegen sich nicht nur nicht auskennen, sondern gar nicht erst auf die Idee kommen, die Rechtslage zu recherchieren, weil sie nicht ahnen, dass es da Vorschriften gibt, an die man sich halten muss.


    Da fallen mir aber spontan noch viele weitere Bereiche ein.

    Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich eigentlich auch auf den Schulweg. Deshalb zahlt ja auch z.B. die Gemeindeunfallversicherung, wenn auf dem Schulweg ein Unfall passiert.

    Die Unfallversicherung zahlt aufgrund der Regelungen des §8 SGB VII auch für Wegeunfälle bei den gesetzlich Unfallversicherten. Daraus lässt sich jedoch keine Aufsichtspflicht der Schule für den Schulweg herleiten.

    Solche unklaren Fälle sind im Umgang mit Kindern leider an der Tagesordnung.


    Sichtbare und für den Laien erkennbar schwerwiegende Symptome fehlen, dem Schüler geht es "nicht so gut" (Zitat) und man darf dann entscheiden ob man das Kind im Unterricht beläßt, es mit einem Kühlakku (o.ä.) versieht, die Eltern ruft oder gar den Rettungsdienst verständigt. Nur eines kann einem klar sein: Irgendeiner wird an der dann getroffenen Entscheidung was auszusetzen haben.


    Wenn anfangs kein Bluten aus dem Ohr vorlag und auch andere Anzeichen wie Nackensteifigkeit, Dauerschwindel, Übelkeit, Pupillendifferenz etc. erkennbar waren, hätte ich (in meiner Freizeit bei einer Hilfsorganisation als Fachausbilder im Sanitätsbereich tätig) vermutlich die Sache auch erst einmal ruhig angegangen. Klar, eine Gehirnerschütterung wäre mir sicher auch mal kurz in den Sinn gekommen, aber ohne eindeutige Symptome vermutlich nicht weiter verfolgt worden. (Ärzte neigen übrigens dazu sicherheitshalber bei fast allen Kopfverletzungen eine leichte Gehirnerschütterung zu diagnostizieren...). Erst das Bluten aus dem Ohr -welches ja erst am Ende der Stunde offenkundig wurde- hätte mich dann zu einer schnellen Reaktion genötigt. Aber selbst das ist nicht unbedingt Inhalt eines Erste-Hilfe Kurses! - Somit kann man das von Laien nicht unbedingt erwarten.


    @Cinnamon: Mach dir also keine Vorwürfe!



    Dennoch sollten wir uns alle gerade im Kontext dieses Vorfalls mal die Frage stellen wie es in unseren Schulen zum Thema Erste-Hilfe aussieht. Haben denn alle Kollegen in den letzten 2-3 Jahren einen (Auffrischungs-)Kurs besucht? Gibt es Kollegen (oder gar Schüler) mit weitergehender Ausbildung? Gibt es einen SSD und wenn ja, auf welchem Niveau? Ist ausreichend und vor allem auch noch haltbares Material vorhanden? Und, nicht zuletzt: Gibt es klar geregelte, einheitliche Vorgehensweisen an der jeweiligen Schule?


    All die oben genannten Fragen bzw. deren zufriedenstellende Beantwortung können natürlich einen Vorfall wie den o.g. nicht ausschließen. Wenigstens bleibt einem dann im Schadensfall die weitestgehende Sicherheit das Mögliche vorbereitet und getan zu haben.

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