Grundsätzlich ist das Verabreichen von Medikamenten eine ärztliche Maßnahme. Diese lässt sich natürlich im gewissen Umfang delegieren.
Neben dem Willen des Patienten (und ggf. dessen Erziehungsberechtigten) setzt dies natürlich eine direkte ärztliche Anweisung voraus (Zettelchen @all reicht nicht). Da die Durchführungsverantwortung der Medikamentengabe "Problem" des Verabreichenden ist, sollte dieser zum eigenen Schutz natürlich sicherstellen, dass er entsprechend in die Gabe eingewiesen wurde (Durch den anordnenden Arzt!).
Bereits jetzt dürfte das ganze Vorhaben wegen Undurchführbarkeit im Schulalltag gestorben sein. Irgendeiner sollte erfahrungsgemäß auf das Prozedere keine Lust haben.
Hinzu kommt natürlich noch die Meinung des Dienstherren. Üblicherweise ist er gegen eine Medikamentengabe bzw. die Beauftragung seiner Mitarbeiter durch irgendwelche Ärzte. So ist das Land schon mal aus der Amtshaftung raus, wenn was schiefgehen sollte und kann zudem der handelnden Lehrkraft ans Bein pinkeln falls notwendig.
Im Rahmen von Inklusion&Co sollen aber schon einige Länder (u.a. Hessen) die rechtliche Möglichkeit der Medikamentengabe eröffnet haben. Aber selbst dann gilt das oben Gesagte.
Ich, Sanitäter im KatS und Fachausbilder für den Bereich Sanitätsdienst, würde mich übrigens weigern Medikamente zu geben...