ZitatIch weiß, dass die Studienzeit (3 Jahre?), die Vorbereitungszeit, Elternzeit oder auch Teilzeit in Elternzeit berücksichtigt werden. Wo kann ich das nachlesen? Im Idealfall für Hessen - falls es besondere Abweichungen gibt?
In NRW ist die Elternzeit nicht pensionswirksam, wenn man in der Zeit nicht arbeitet. Und wenn man TZ in Elternzeit macht, zählt auch nur der TZ-Faktor. Man kann Zuschläge bekommen, wenn man nicht auf die vollen Prozente kommt.