Beiträge von Schokominza82
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Tja... ich habe mich bei der Gleichstellungsbeauftragen meiner Bez. Regierung erkundigt, weil ich das auch nicht glauben konnte. Man entscheidet sich bei TZ und erst recht bei unterhälftiger Teilzeit ja nicht ohne Grund für eine bestimmte Stundenzahl. Dass die dann einfach überschritten werden darf, finde ich schon frech. Und zwei Stunden mehr sind ja nicht wenig, wenn man sich -bewusst- für z.B. 10 entschieden hat.
Minusstunden nachzuarbeiten dürfte dann ja gar kein Problem sein.
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Zitat
Ich weiß, dass die Studienzeit (3 Jahre?), die Vorbereitungszeit, Elternzeit oder auch Teilzeit in Elternzeit berücksichtigt werden. Wo kann ich das nachlesen? Im Idealfall für Hessen - falls es besondere Abweichungen gibt?
In NRW ist die Elternzeit nicht pensionswirksam, wenn man in der Zeit nicht arbeitet. Und wenn man TZ in Elternzeit macht, zählt auch nur der TZ-Faktor. Man kann Zuschläge bekommen, wenn man nicht auf die vollen Prozente kommt.
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Hallo Darius!
Was für ein Lehramt hast du denn? Ich nehme an, dass es einen Unterschied bedeutet, ob du jetzt mit Sek I Lehramt an einem Gymnasium arbeitest oder mit Lehramt GyGe. Dann wäre der Wechsel an eine Realschule ja wahrscheinlich mit einem Laufbahnwechsel verbunden und so einfach kannst du die Sek I Stellen auch gar nicht als Beamter bekommen. Wenn du noch ein relativ altes Sek II/I Lehramt hast, kannst du auch auf einer Sek I Stelle verbeamtet werden, die Frage wäre, zu welchen Bedingungen.
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Hm- hier verstehe ich das anders, zumindest für Beamte. Aber wie dem auch sei- wichtig wäre ja zunächst mal, ob man die PKV zu 100% tragen muss, wenn man Urlaub nach §64 nimmt oder unterhälftig arbeitet und das scheint ja nun nicht der Fall zu sein.
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Unterhälftige Teilzeit geht aber in NRW doch nur in Elternzeit, oder?
Ich bin gerade auf diesen Thread gestoßen, weil ich zunächst auch nicht ganz begriffen habe, in welcher Konstellation (Elternzeit, TZ in Elternzeit, TZ nach §64 LBG) ich wie versichert wäre (Beihilfe, GKV familienversichert) und wollte das jetzt nicht so stehen lassen, denn wenn man nach §64 LBG in TZ ist, darf man sehr wohl unterhälftig arbeiten.
https://www.schulministerium.nrw/beurlaubung
Wenn ich es recht verstehe, wäre ich dann familienversichert, weil ich keinen Beihilfeanspruch mehr habe. Das ist dann der Hauptunterschied zur unterhälftigen TZ in Elternzeit, weil ich dann beihilfeberechtigt bin und nicht familienversichert sein darf. Arbeitet man über 50%, ist es bei beiden Begründungen für TZ gleich. Ist der Ehepartner auch privat versichert, hat aber keinen Beihilfeanspruch, behält man den eigenen Anspruch, auch wenn man nach §64 LBG unterhälftig arbeitet.
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Bei den Elternsprechtagen sehe ich auch so überhaupt gar keine Mehrbelastung der VZ-Kräfte- schon gar nicht aufgrund meiner Teilzeit. Wir bleiben entsprechend unserer jeweiligen Teilzeitquote und da ich weniger Klassen unterrichte, wollen mich auch weniger Eltern sprechen als früher mit voller Stelle. Und wenn ich keine Zeit mehr habe, laufen die Eltern ja nicht zu einem VZ-KoK, sondern kommen im Zweifel zu einem anderen Zeitpunkt zu mir oder ich biete über meine "Pflichtzeit" hinaus noch Termine an.
Ansonsten würde ich auch sagen, dass wir TZ-Kräfte für eine Entlastung der VZ-Kräfte sorgen. Wir übernehmen zusätzliche Aufgaben wie alle anderen(d.h. es gibt TZler und VZler mit und ohne), wer eine Beförderung hat, erfüllt diese Aufgabe unabhängig von der TZ-Quote und vor allem sind wir die ersten, die einspringen, wenn jemand länger ausfällt.
Da unser Kollegium durch die vielen TZ-Kräfte einfach größer ist, ist es viel einfacher, alle bei Aufgaben zu entlasten.
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Ich habe meine drei Kinder auch zuhause oder in familiärer Betreuung, die sind 2 bis 7.
Videokonferenzen mache ich nur auf Anfrage meiner Schüler*innen, und die kommen kaum, bzw. bisher zwei Mal von mir aus. Dann ist aber mein Mann da gewesen oder die Kinder weg. Ich habe aber im letzten Lockdown auch vereinzelt Konferenzen mit Kind auf dem Schoß gemacht. Optimal ist das natürlich nicht.
Ich mache es ähnlich wie Lehrerin 2007: Ich nehme abends Erklärvideos zu meinen Präsentationen auf oder bearbeite youtube-Videos mit H5P. Und auch das LMS bestücke ich abends, meist bis etwa 23 Uhr, wenn die Kinder im Bett sind und der Papa zuhause. Tagsüber schaue ich nur regelmäßig in meine Mails, falls Fragen kommen und gebe mir Mühe, die zu beantworten. Das ist aber jetzt, nach quasi vier Wochen (in der ersten Januarwoche habe ich damit angefangen, damit zum ersten Schultag Aufgaben da waren), mehr als nur anstrengend. Ich habe auch "nur" drei Kurse zu versorgen- mit voller Stelle würde das "System" nicht klappen und ich weiß auch nicht, wie lange ich das noch so machen kann und will. Das Homeschooling mit der Ältesten wird auch von Tag zu Tag anstrengender...
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Ich hatte es befürchtet... ich schau mal, worauf man sich einigen kann.
Danke euch für die Antworten!
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Hallo!
Ich hoffe, das Thema gibts nicht schon x-fach und ich hab nur nicht richtig gesucht...
Ich habe folgende Frage:
Ich habe in den vier Wochen vor den Ferien eine Kollegin in einem Hauptfach vertreten und, da ich TZ arbeite, jede Stunde bezahlt bekommen. So weit alles gut. Jetzt soll diese Vertretung aber noch länger andauern, es stehen Klassenarbeiten an, ich soll die von meiner Kollegin vorgesehene Lektüre behandeln, die ich bislang nicht kenne, Noten geben, etc.- kurz, die Vertretung wird für mich für einige Wochen/Monate zum regulären Unterricht.
Daher frage ich mich, ob ich für diese Langzeitvertretung auch in den Herbstferien und ggf. den Weihnachtsferien bezahlt werde oder ob ich nur die tatsächlich unterrichteten Stunden bezahlt bekomme.
Weiß jemand, wie das geregelt ist?
Danke schon mal!
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In NRW zählt TZ nie wie Vollzeit für die Pension, da ist es unerheblich, aus welchem Grund man in TZ ist.
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Wie wäre eine Übernachtung in der Jugendherberge Windeck-Rosbach in Verbindung mit einem Besuch im Kletterpark Hennef? 40€ wird zwar wahrscheinlich etwas eng, aber vor ein paar Jahren habe ich das für unter 50€ gemacht...
Jugendherberge und Kletterpark sind mit Öffis zu erreichen- laufen muss man allerdings auch etwas, auch jeweils bergauf. -
Ah- an die 150€ hab ich nicht gedacht Rechnen sollte man aber dennoch, welche Stundenzahl klug ist.
https://www.bezreg-koeln.nrw.d…ten/elternzeit/index.html
Hier gibt's den Antrag
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Elterngeld plus bekommt man ja nur, wenn man während des Bezugs unter 2780€ (ca) netto verdient. Das hast du ja in einem anderen Thread die Tage schön erklärt, Susannea. Da komme ich in meiner aktuellen Steuerklasse mit 70% drüber und das könnte ja auch bei Kahllouis so sein...
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Für NRW steht das jeweilige "Äquivalent" zu 30 Stunden im Elternzeitantrag.
Bei mir wäre es allerdings so, dass ich bei ca 70%, was den angegebenen 18 Stunden fürs Gymnasium entspricht, kein EGplus bekäme, weil ich dann schon zu viel verdiene.
Da müsstest du also vorher mal gucken, ob du überhaupt noch Elterngeld bekommst... -
Deswegen schrieb ich "bis zu 50%" und dass sie sich da beraten lassen soll...
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Bei Bezug von EG plus darf man bis zu 50% des vorherigen Nettos verdienen und hat keine Abzüge- das meinte ich. Das kann JuliaX sich ja bei ihrem Termin bei der Elterngeldstelle erklären/ausrechnen lassen und dann überlegen, ob das eine sinnvolle Möglichkeit ist.
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Hallo,
auch von mir herzlichen Glückwunsch!
Falls Du die Prüfungen machen willst, sehe ich Option 5, sofern ich da keinen Denkfehler habe:
Du unterbrichst den Elterngeldbezug während der Prüfungen und wirst regulär bezahlt (für wie viele Stunden musst du dann klären...) und hängst den einen oder die zwei Monate Elterngeldbezug hinten dran oder, Option 5a, du wechselst für zwei Monate in dem Zeitraum auf Elterngeld plus und darfst dazu verdienen. Auch dann kannst du den Elterngeldbezug entsprechend verlängern. -
Da war ich nicht präzise: Ich wollte zurück in Vollzeit.
Hat das mit dem Urlaub auszahlen denn ohne Anwalt geklappt oder muss ich mir einen suchen?
Ich hab für 2018 Anspruch bis Mitte November, da endete mein Mutterschutz. Im 2. Halbjahr 2017/18 hatte ich Mo-Fr Unterricht und war ab Anfang Mai krank geschrieben- da sind also einige Urlaubstage, die ich nicht nehmen konnte...
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