Beiträge von Nettmensch
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nun ja... Hilmar Kopper war bis 1997 Chef der Deutschen Bank AG und hatte nicht studiert, sondern nur eine einfache kaufmännische Lehre gemacht. Bis Ende der 80er war das ganz normal, auch weil es den Boom der BWL-Studenten noch nicht gab.
Damals waren auch die Quereinsteigerchancen für Lehrer die keine Planstelle bekommen hatten deutlich besser als heutzutage, was verschiedene Gründe hatte (z.B. extremer Mangel an Informatikern, so dass dort viele mit relativ geringen IT-Kentnissen einen Job bekommen konnten), nicht zuletzt aber auch der Umstand, dass es viel weniger Akademiker gab.
Lange Rede, kurzer Sinn: falls man abbricht, dann besser nach dem Bachelor, nicht dem Master, und dann viel Praxiserfahrung im neuen Bereich sammeln.
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Zustimmung, dass der Wechsel nach dem Bachelor erfolgen sollte.
Der Arbeitsmarkt für Absolventen in den Kultur-/Geistes-/Sprachwissenschaften ist angespannt - eine Lehramtsausrichtung bringt hier wirklich nur etwas, falls man damit auf die eine oder andere Art unterrichten möchte. Prinzipiell zählen Praktika oder einfach jede Art von praktischer Erfahrung sehr, sehr viel. Da sollte man sich schon in den ersten Semestern einigermaßen über den angestrebten Arbeitsmarkt im klaren sein und sich darauf ausrichten - praktische Erfahrung als Lehrer wird bei Stellenvergaben im Journalismus nicht honoriert. Das die Studientiefe beim Lehramt nicht so tief ist spielt da denke ich keine große Rolle - die meisten K/G/Sp-Absolventen finden heutzutage ihren Job nicht aufgrund ihrer spezifischen Fachkenntnisse. Einzige Ausnahme bei der Arbeitsmarktverwertbarkeit ist denke ich der
Informatikbereich, da dort aufgrund einer aktuellen Mangelsituation oft
noch jeder genommen wird, der gut programmieren kann (also auch
Info-Lehrer).Man sollte hier auch die Kommentare einiger älterer Kollegen ignorieren die noch auf dem Stand des Arbeitsmarktes von "damals" sind (vor 20 oder gar 30 Jahren). Damals konnte man mit einem Lehramtsstudium noch einigermaßen gut in anderen Bereichen Quereinsteigen, da ein Lehrer als Akademiker noch etwas besonderes war - selbst in den Vorständen der Banken saßen damals oft keine Akademiker sondern nur ausgebildete Kaufleute.
Heutzutage fängt fast die Hälfte eines Geburtsjahrganges ein Studium an und das wird nach aktuellen Projektionen der KMK auch so bleiben oder sogar noch leicht ansteigen. Als Verkäuferin oder einfache Bürokraft findet man immer was, aber das ist ja sicher nicht das Alternativziel, falls einem das Lehrersein doch nicht gefällt.
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1000 Beamtenstellen waren zu besetzen, für 200 gibt es keine Kandidaten:
http://www.ostsee-zeitung.de/N…huljahr-fehlen-200-Lehrer
ich nehme mal an, dass es dabei vor allem um MINT-Fächer und Sonderschullehrer geht, von denen es auch bundesweit nicht ausreichend gibt.
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Aus Bayern gibt es jetzt konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Ganztagsschule. Es scheint im Augenblick nicht mehr ganz so krass zu, wie es ursprünglich klang, die Richtung ist aber eindeutig (außerdem sollte man bedenken, dass eine Vertiefung problemlos machbar ist, sobald das System erstmal etabliert ist). Bis 2018 soll jedem Schüler bis 14 Jahren ein Ganztagsangebot gemacht werden können:
http://www.sueddeutsche.de/bay…gsschule-la-csu-1.1984959
Ein paar Zitate:
"[...] Als weitere Hindernisse sehen die Mitglieder des CSU-Arbeitskreises aber
auch eine "Blockadehaltung von Lehrkräften" und eine "Blockadehaltung
von Schulleitungen". Beides müsse aufgebrochen werden, heißt es in
dem Eckpunktepapier.""Um Lehrer und Schulleitungen für den Ganztag zu gewinnen, sollen deren
Arbeitsbedingungen an den Schulen verbessert werden. Unter anderem
sollen Arbeitsplätze für Lehrkräfte an Schulen geschaffen werden, etwa
indem Silentium- oder Bibliotheksräume umfunktioniert werden. Außerdem
schlägt die Arbeitsgruppe vor, besondere Belastungen der Ganztagslehrer
zu berücksichtigen. Konkret könnte sich die Projektgruppe vorstellen,
die Pflichtstunden für Lehrer zu erhöhen, die "im Durchschnitt gesehen
über eine bestimmte Zeit kleinere Klassen unterrichten" oder "die nicht
im Ganztag eingesetzt werden möchten".""Diskussionsbedarf besteht nach Ansicht der Projektgruppe auch noch
darüber, ob die Betreuungszeit der Ganztagsschüler, die bisher nur eine
Nachmittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag vorsieht, auf "den 5.
Tag", also den Freitag, ausgeweitet werden soll. Berufstätige Eltern
beklagen außerdem immer wieder, dass sie die Betreuung der Kinder in den
Ganztagsklassen, die maximal bis 16 Uhr
vorgesehen ist, nicht mit ihrer Vollzeitarbeit vereinbaren können. Ein
weiterer Kritikpunkt ist, dass für Ganztagsschüler oft keine
Ferienbetreuung angeboten wird. Bei all diesen Punkten sieht die
CSU-Projektgruppe immerhin Diskussionsbedarf." -
http://www.rp-online.de/nrw/la…s-noch-hakt-aid-1.4298702
Zitat:
"Eine durchgehende Besetzung inklusiver Klassen mit zwei Lehrern hat das
Ministerium schon ausgeschlossen - die sei aber auch nicht erforderlich. Zudem gelte Bestandsschutz für Klassen, die bereits mit Behinderten arbeiten."Eine regelmäßige Doppelbesetzung ist also nicht erforderlich (nicht "durchgehend" bedeutet denke ich unter 50% Doppelbesetzung) - gleichzeitig gibt es aber einen Bestandsschutz für Altfälle/Modellversuche? Woher kommt dann die Erkenntnis, dass eine Doppelbesetzung nicht in dem Maße erforderlich ist? Aus den alten Schulversuchen mit Doppelbesetzung? Und warum gilt für diese dann Bestandsschutz?
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Im Land mit dem universellen Gesamtschulsystem - den USA - wird das ganze nach meinem letzten Informationsstand recht pragmatisch gehandhabt. Da werden in jedem Jahr möglichst homogene Lerngruppen auf 2 Niveaus für die Regelschüler gebildet (die besonders Leistungsstarken und die schwachen sind also nicht unbedingt zusammen im Klassenraum) und die intellektuell überforderten Schüler werden primär in Fächer gedrängt, die ihnen mehr liegen (Sport, Haushaltsführung, Werkstattarbeit statt Politik und Physik). Dort gibt es aber auch ein anderes de-facto-System des Hochschulzugangs, indem jeder den SAT oder ACT Test ablegt, auf die die Colleges besonderen Wert legen (in etwa, als ob jeder ein bundeseinheitliches Zentralabitur ablegt, und für die Hochschulzulassung nur die Note der Abiturprüfungen zählen). Soviel zur "normalen" Inklusion.
Sofern es jetzt um die "neue" Inklusion geht: wer die englischsprachigen Bildungsportale verfolgt bekommt mit, dass es in den USA und im UK exakt dieselben Probleme gibt. Es gab (und gibt) also ein System von Förderschulen und die Kinder sollen nun auf Regelschulen, niemand hat ein echtes Konzept oder Geld um dieses umzusetzen und die Lehrer sprechen sich entsprechend gegen die Inklusion aus. Man fährt hier also nicht nur in Deutschland sondern auch international den Karren vor die Mauer.
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Ich finde es befremdlich, wie einige Lehrerinnen hier durch ihre negative Grundeinstellung die Inklusion benachteiligter Kinder unterminieren. Studien zeigen eindeutig, dass für benachteiligte Kinder im Schnitt der Besuch der Regelschule etwas bessere Lernleistungen erbringt * . Es geht hier schließlich auch um eine UN-Konvention und ein Menschenrecht ** ! Natürlich läuft nicht alles optimal, aber mit gutem Willen und Initiative kann man die Übergangsphase produktiv gestalten und einen Erfolg sicher stellen. Kein Rollstuhlfahrer sollte mehr durch die Vorurteile der Lehrerschaft vom Besuch einer Regelschule ausgeschlossen werden ***.
* über den Einfluß auf den Lernerfolg der übrigen 20-24 Schüler findet man erstaunlicherweise kaum Aussagen
** an dieser Stelle bitte einen sehr empörten Tonfall denken (und ein stilles Gebet für die UN-Konvention gegen Korruption einlegen, die Dtl. zwar vor 11 Jahren unterzeichnete, aber noch immer nicht umgesetzt hat - Abgeordnetenbestechung ist noch immer straffrei)
*** wie viele Medien in ihren Beiträgen durchaus richtig visualisieren, geht es bei der Inklusion und diesbezüglicher Bedenken hauptsächlich um Rollstuhlfahrer
"Sarkasmus off"
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hmmm.... ich sehe das etwas anders:
1. geht es um einen angestellten Lehrer, keinen Beamten
2. sollten auch befristet angestellte Lehrer nicht weniger Rechte haben als unbefristete
zu 1.
während zumindest offiziell Beamte keine kommerziellen Nebentätigkeiten ausüben dürfen (von der Praxis mal abgesehen), gilt für die wesentlich schlechter bezahlten Angestellten das allgemeine Arbeitsrecht - d.h. nach vorheriger Anzeige der kommerziellen Nebentätigkeit darf diese ausgeübt werden, sofern die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird; dazu Bedarf es keiner Genehmigung - die Schule muss stattdessen formal mit rechtlich wasserdichtem Begründungsschreiben widersprechen
als Angestellter wird man bei Vollzeit für 39 Stunden bezahlt (macht natürlich die gleiche Arbeit wir Beamte und über tatsächliche Arbeitsbelastung braucht man hier nicht zu diskutieren), bleiben also 9 Stunden
zu 2.
auch Angestellte auf Planstellen werden für die Ferienzeit "bezahlt" (bei Beamten bekommt man seinen Sold auch in der Ferienzeit... ich weiß, dass es offiziell ein anderes System ist), ich halte es daher für unfair, hier andere Maßstäbe an befristete Kräfte an zu legen; es gibt hier verschiedene Sichtweisen wie Ferien zu behandeln sind
- dienen sie zum Ausgleich der Überstunden aus dem Schulbetrieb?
- soll im Gedanken der Schulaufsicht in der Hälfte der Ferienzeit 39 Stunden gearbeitet werden (Vorbereitung, Korrekturen etc.)?
Hier sieht man auch, dass sich das System ursprünglich am Bild des Beamten orientiert, dem man seinen Sold gibt und alle Leistungen damit pauschal abgegolten sind, was bei Angestellten offiziell nicht ganz so gilt.
Wie auch immer - in jedem Fall ist ein Teil der Ferien nicht als Erholungsurlaub zu sehen sondern als stundenreduzierte "Arbeitszeit". Da man hier für die Schule deutlich unter 39 Stunden arbeitet, kann der 2.-Job auch mehr Raum einnehmen. Bei Teilzeitlehrern kann man ohnehin noch ein paar Stunden drauf schlagen.
Leider gibt es konkret für Lehrer m.E. kaum Rechtsprechung hierzu und die BR sitzt nun mal am längeren Hebel. Schulbehörden kümmern sich offenbar auch nicht immer um allgemeines Arbeitsrecht sondern schauen mit welchen Maßnahmen man sie davon kommen lässt. Der Umstand, das befristete nun genau wie unbefristete Lehrer vermehrt die Sommerferien bezahlt bekommen liegt ja nicht zuletzt an der großen medialen Kritik vor einiger Zeit daran, sie immer die Ferien über zu feuern. Da der GEW (zumindest bei uns in Berlin) die finanzielle und rechtliche Schlechterstellung der angestellten Lehrer gegenüber Beamten aber seit langem auf die Nerven geht, könnte es sich lohnen dort mal anzufragen. Die würden sicher der BR nur zu gerne zeigen, welche Probleme sie sich ins Haus holt, wenn sie Lehrer nicht mehr verbeamtet.
Du hast also nichts zu verlieren es zu versuchen. Lass dich von der GEW beraten (die sind die Experten). Zeig den Job ordnungsgemäß als Nebentätigkeit gegenüber der Schule an und weise darauf hin, dass diese bei Angestellten nicht genehmigt werden müssen. Schreibe auch, dass bei Widerspruch der begründet werden muss, dass dadurch deine regelmäßige Arbeitszeit in dem Zeitraum bei mehr als 48 Stunden liegt und verweise darauf, dass die Ferien zumindest anteilig nicht als tarfivertraglicher Erholungsurlaub zu anzusehen sind (im Urlaub darfst du tatsächlich nicht Vollzeit kommerziell arbeiten).
Aber noch mal: frag die GEW, die sind die Experten. Falls bei dir vor Ort aber nur Beamte und verkappte Bildungspolitiker in der GEW sind, kann es auch sein, dass sie dir nicht helfen möchten (dann ruf mal bei der GEW in Berlin an, die haben ein Herz für Angestellte).
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In den Schulämtern sitzt denke ich sehr viel Personal ohne ausreichende juristische Sachkenntnisse. Gerade in einem Bundesland wie SA - in dem die große Mehrheit der Lehrer verbeamtet ist - wird man was die Pflichten der Lehrer angeht wohl oft nicht genau bzgl. Angestellten unterscheiden (bei den Rechten natürlich schon). Aber auch verschiedene Rechtsfälle aus der Vergangenheit zeigen, dass sich die Schulbehörden als klassischer Arbeitgeber verstehen, der sein "Produkt" - also die möglichst günstige Unterrichtsversorgung - zu sichern hat und dabei erst mal alles ausnützt, was keinen ausreichenden Widerstand hervor ruft (z.B. die Mehrarbeitsvergütung für Teilzeitbeschäftigte ging ja bis zum EU-Gerichtshof).
Da hilft nur gegen halten und wieder gegen halten und eben Gewerkschaften einschalten, insbesondere falls man es selbst nicht auf eine Karriere im System Schule anlegt. Auf einer Planstelle kann einem auch als Angestellter erstmal nicht viel passieren, auch wenn man bis zur Klärung des Sachverhaltes pendeln muss.
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Was soll denn das für ein Vertrag sein? Geht es um einen Vertrag mit dem Land SA? Oder mit der Schule? Geht es um einen Vorvertrag oder um eine Klausel im Arbeitsvertrag?
So eine Klausel ist in deinem Fall definitiv automatisch ungültig - du könntest es also im Prinzip ohne Probleme unterzeichnen und darfst es danach ignorieren. Sobald du einen Arbeitsvertrag unterzeichnet hast musst du die Stelle natürlich antreten und bist dann an die Kündigungsfristen gebunden. Sofern du dich nach der Kündigung sofort beim selben Arbeitgeber bewirbst (dem Land SA am Gymnasium) sollte dir natürlich klar sein, dass das Land je nach Mangelsituation schon mal seltsam schaut (hättest du Mathe-Physik würden sie dich vielleicht trotzdem nehmen - so als Umgehung eines Versetzungantrages; hey, irgendeinen Vorteil muss der Angestelltenstatus haben). Falls das Land sich dann auf die Position stellt "Sie haben ja unterschrieben, darum lassen wir Sie nicht in Bewerbungsverfahren an Gymnasien zu" ist das zwar rechtlich vorr. nicht haltbar, kann aber am Ende auf eine Anfechtungsklage hinaus laufen (womit dir dann auch nicht geholfen ist)
Falls das ein kritischer Punkt für dich ist und es wenig Mitbewerber gibt, frage doch einfach direkt mal, was die sich denn dabei denken - durch die Blume kannst du dann vielleicht auch andeuten, dass so eine Klausel arbeitsrechtlich wohl nicht ganz ok ist.
Falls es um ein anderes Bundesland geht (du also zurück nach Berlin möchtest), kann es dir aber auch vollkommen egal sein.
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Ich denke Schulen sind - was gute akademische Arbeitsplätze angeht - ein Sonderfall. Aufgrund des sozialen Profils, gerade im Grundschulbereich, schreiben sich v.a. Abiturientinnen für das Studium ein (auch in den jüngeren Jahrgängen an den Gymnasien dominieren Frauen). Eine umgekehrte Situation hat man bei den Ingeneurwissenschaften. Bei den Funktionsstellen - oder generell Führungspositionen - sind Frauen dann wiederum unterproportional gemessen an ihrem Anteil an der Lehrerschaft vertreten. Wobei das in der Schule durch die sehr flachen Hierarchien noch weniger ins Gewicht fällt als in der Wirtschaft und Ministerien.
Am Ende geht es ja eben v.a. um die Beförderungen, wo die Frauen aufgrund klassischer Arbeitsteilung (in der Zeit nach der Geburt und bei Krankheit des Kindes bleibt eben oft die Frau statt der Mann zu Hause - das sollte sich ändern) und entsprechender Vorurteile seitens der Firmen aus den Beförderungszyklen raus fallen, ihr Netzwerk verlieren etc. . Dazu sind die Männer weniger skrupellos wenn es darum geht sich in den Vordergrund zu rücke.
Das alles hat tiefer liegende soziokulturelle Ursachen, zum kleineren Teil vielleicht auch biologische (all das Testestoron bei den Kerlen).
Sollte man daher auch bei Berufseinsteigern, also den Nicht-Beförderten, auf eine Quote achten? Ich weiß es nicht... es erscheint mir zumindest nicht plausibel, da es nicht der Kern der Diskriminierung berührt. Das passiert eben auf der informellen Ebene sobald es an Beförderungen geht.
Die schlechtere Bezahlung von Frauen rührt nicht hauptsächlich daher, dass die Tarifverträge für dieselbe Arbeit verschiedene Tabellen für Männer/Frauen benutzen. Frauen werden bei Beförderungen einfach öfter übergangen und ergreifen v.a. Berufsbilder, die finanziell weniger attraktiv sind und arbeiten oft nur in Teilzeit. Was alles 3 wiederum insbesondere soziokulturelle Ursachen hat, denen man mit Quoten nicht beikommt (außer bei Beförderungen).
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Die Beispielrechnung zur Klassenstärken ist ja recht anschaulich - leider gibt es im Dokument keine anschauliche Beispielrechnung zur Lehrkräftebesetzung in den so erstellten Klassen.
Nehmen wir das Beispiel der Klasse mit 28 Schülern, in denen 2 zielgleich unterrichtete Inklusionskinder sitzen - d.h. dann denke ich z.B. 2 stark verhaltensauffällige Kinder, statt 2 geistig beeinträchtigte. Diese sind imstande den Unterricht und Lernerfolg für die anderen Kinder in sehr erheblichem Umfang zu beeinträchtigen (andauerndes durch-den-Raum-Laufen, Schreikrämpfe etc.).
Ist hier eine Doppelbesetzung in 50% der Stunden vorgesehen? In 80%?
Bedeutet das dann eine 100% Doppelbesetzung in den Klassen mit 25 Schülern und 5 Inklusionskindern? Angenommen es handelt sich im Extremfall um 5 Kinder in 5 unterschiedlichen Förderbereichen - kann man hier die Differenzierung schaffen? Oder sollen die Inklusionskinder in homogenen Gruppen arbeiten? Also alle im Förderfeld Sprache in eine Klasse und alle im Förderfeld emotional-soziale Entwicklung in die andere?
Auch interessant der Vermerk, dass Eltern auch in Zukunft ihre Kinder auf Förderschulen senden dürfen, falls sie das möchten. Ein pauschale Schließung ist also offenbar nicht geplant, lediglich Zusammenlegungen, falls die gängige Mindestschülerzahl unterschritten ist.
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Um keine Irritationen unter den Deutschen aufkommen zu lassen:
in Österreich ist die Auszahlung des Jahresgehalts in 14 Monatsgehältern sehr oft üblich. Am Ende zählt ja nur das tatsächliche Jahresgehalt. Dieser Gesamtjahreslohn - real und netto, ausgezahlt in 14 "Tranchen", beinhaltet bereits Sonderzahlungen - eines Lehrers ist beim kleinen Nachbarn geringer als in Deutschland (siehe z.B. auch die damalige Polemik gegen die Bevölkerung einiger Eurokrisenstaaten).
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zuviel des Lobes: ich denke du meinst afrinzl
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Was heißt hier billige Lösung - das hätte die BR wohl gerne:
http://www.tresselt.de/mehrarbeit.htm
"Für Teilzeitbeschäftigte wird die Mehrarbeit bereits ab der ersten Stunde gezahlt. Diese Bezahlung erfolgt auch nicht nach den Sätzen der Mehrarbeitsvergütung, sondern nach ihrem anteiligen Gehalt. Das bedeutet z.B., dass eine teilzeitbeschäftigte Lehrerin A12 nicht 20,66 € wie ihre vollzeitbeschäftigte Kollegin erhält, sondern etwa 33 €. Dies gilt bis zur Erreichung ihrer vollen Stundenzahl."Da hilft dann nur Stunden sammeln und bestätigen lassen (vielleicht auch Widersprechen? ein Rechtsexperte eines Verbandes kann hier vielleicht Rat geben), das ganze dann zur Abrechnung an die BR. Es geht doch nicht an, dass hier die BR und Schulleitung "sanften" Druck auf auf die Kollegen ausübt ("Es ist kein Geld da, das verstehen Sie doch sicher. Und den Kindern zulieben... ") um illegal Geld zu sparen. Warum nicht gleich wie an den Unis 50% zahlen und 150% erwarten. Da hilft nur gegen halten und ganz klar auf die bestehende Rechtsprechung verweisen - dafür braucht man sich nicht zu rechtfertigen.
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Ah, ok... das dürfte dazu beitragen, dass es in der Praxis kaum Abordnungen gibt...
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Falls die Frage so gemeint sein sollte: es ist natürlich während des Refs offiziell nicht möglich sich an die Uni abordnen zu lassen (das mag rein rechtlich sogar gehen, dürfte in der Praxis aber völlig illusorisch sein).
Als Beamter musst du zudem i.d.R. Einnahmen aus einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst (insbesondere Hochschulbeschäftigte sind ebenfalls Landesbedienstete) die einen Mindestbetrag übersteigen abführen.
Abordnungen an die Uni sind ein schwieriges Thema - drücken wir es mal so aus: es gibt sicher viele Tausend Quereinsteiger an Schulen, die oft aus dem Unibetrieb kommen. Falls Abordnungen realistisch zu erreichen wären, würden diese längst zurück an den Unis sein. Der Sinn des ganzen ist ja auch nicht, die katastrophale Stellenlage an den Unis über das Schulbudget quer zu subventionieren. Ich glaube gelesen zu haben, dass Abordnungen von Schulpersonal zudem nur in Bezug auf Pädagogik-bezogene Uni-Tätigkeiten möglich sind.
Ansonsten gibt es bei uns an der Schule 2 langjährige Quereinsteiger, die auf Teilzeit reduziert haben und nebenbei an einer FH Kurse geben (ich denke auf Honorarbasis - lohnt sich rein finanziell also nicht).
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Noch ein paar Punkte zu Ergänzung:
Ja, zur Zeit sprudeln die Steuereinnahmen, was an der guten Konjunktur liegt. Ein Finanzminister kann aber nicht davon ausgehen, dass es immer so gut läuft - sobald der konjunkturelle Wind sich dreht gibt es einen umgekehrten Effekt, d.h. steigende Arbeitslosenzahlen und sinkende Steuereinnahmen vergrößern das Haushaltsdefizit => Schuldenbremse in Gefahr. Zumal die Steuerreformen der letzten Jahre die Einnahmen aus der konjunkturabhängigen Mehrwertsteuer gestärkt haben, die weniger abhängigen Erbschafts-, Vermögens-, Körperschafts-, Kapitalertrags- (ok, Ausnahme) und Einkommenssteuersätze aber v.a. für die oberen Tarifgruppen drastisch gesenkt oder abgeschafft wurden.
Personalkosten durch z.B. 1000 Lehrerstellen die man im System belässt stellen zudem Fixkosten dar - egal wie gerade die Konjunktur läuft, sie fallen an. Eine geplante Straßenreparatur oder Neubau von XY etc. kann man dagegen aussetzen respektive es fällt nicht jedes Jahr erneut an (ist aus Sicht eines Finanzministers also nicht so problematisch). "Es ist aber Geld für Rentengeschenke da!" ist ebenfalls nicht relevant, da es 1. die Bundesebene trifft, deren Haushaltslage noch besser ist und 2. die Rentenreform (Mehrausgaben) großenteils nicht über den Haushalt sondern über die Rentenkassen (Abgabe im Umlageverfahren - praktisch eine zweckgebundene Steuer ohne direkte Zugriffsmöglichkeit für den Finanzminister) laufen.
P.S.
hey, mein 100. Post !
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Ein Blick in den Landeshaushalt - oder warum die Inklusion nicht gelingen kann
Man muss die aktuellen politischen Maßnahmen zentral vor dem Hintergrund der Schuldenbremse sehen. Diese hat seit 2011 Verfassungsrang, sprich ab 2020 darf in normalen wirtschaftlichen Zeiten (sofern also z.B. gerade keine Bankenkollaps wie 2008 droht) kein Cent zusätzliche Schulden gemacht werden, sonst ist der Haushalt verfassungswidrig. Es geht hier also auch nicht um die Schuldenquote - wenn z.B. die Wirtschaft mit 2% wächst und das Land macht 1% neue Schulden, würde die Schuldenquote gemessen an der Wirtschaftsleistung noch immer sinken (das ist ein wichtiger Punkt).
Weiterhin müssen wir bedenken, dass es in den letzten 15 Jahren eine Vielzahl an Steuersenkungen (und soviel sei erlaubt zu schreiben - davon haben v.a. Einkommen jenseits der 100.000 und große Vermögen profitiert; die MwSt.-Erhöhung hat mehr die Allgemeinheit getroffen) gab, die Bundesregierung (aka Schäuble) deren Rücknahme aber ausschließt; sie schließt sogar generell Steuererhöhungen aus. Das ist bedeutend, da auch die Länderhaushalte sich wesentlich aus von der Bundesebene bestimmten Steuern speisen. Es darf also ab 2020 keine Neuverschuldung mehr geben. Gleichzeitig sollen vergangene Steuergeschenke nicht zurück genommen werden. Um die Thematik besser einzuschätzen hilft es denke ich, sich einmal einen Landeshaushalt anzuschauen. Der Landeshaushalt in Berlin, d.h. die Ausgaben des Landes für den Senat (= Landesebene) und die Bezirke (= kommunale Ebene), stellt sich folgendermaßen dar:
Haushaltsplan 2014:
Bildung, Jugend und Wissenschaft
19,80%Allgemeine Finanz- und Personalangelegenheiten
16,57%Amt für Soziales
15,43%Jugendamt
8,26%Stadtentwicklung und Umwelt
8,17%Inneres und Sport
7,96%(zur Übersicht habe ich alles unter 5% ausgelassen, außerdem runde ich ab jetzt auf eine Nachkommastelle)
Der Punkt Finanz-/Personal mit 16,6% besteht praktisch nur aus dem Schuldendienst und Pensions-/Versorgungsausgaben. Am Schuldendienst lässt sich mittelfristig noch nicht viel sparen; Pensionsausgaben kann man mit viel politischer Kampfbereitschaft drücken. Amt für Soziales mit 15,4% sind alle kommunalen Sozialleistungen - Hartz4, Wohngeld etc. . Daran lässt sich nichts rütteln, da Höhe und Ansprüche durch Bundesregelungen/Verfassungsrechtsprechung fest stehen. Stadtentwicklung mit 8,2% sind Straßenbau, Wohnungsbau etc.; Inneres und Sport mit 8% sind de facto Polizei und Feuerwehr.
Der größte kombinierte Brocken ist mit Abstand der große Bereich Bildung: Bildung/Jug/Wi (das sind also v.a. die Landesausgaben für Lehrergehälter und Hochschulen) und Jugendat (das sind v.a. kommunale Ausgaben für Kitas und z.B. inklusionsrelevante Erziehungshilfen) - diese unter "Bildung" zusammenfassbaren Punkte machen 28,1% des Haushalts aus. In Ländern mit geringerem Schuldendienst dürften das bis zu ein Drittel des Haushalts darstellen.
An welchen Stellschrauben kann man nun sukzessive drehen um bis 2020 die Schuldenbremse zu erfüllen - und das ohne Steuererhöhungen? Die beiden anderen größeren Punkte - Soziales/Finanz - sind Bereiche in denen mittelfristig ein nur sehr eingeschränkter Gestaltungsspielraum besteht. Der Bildungsbereich mit bis zu einem Drittel des Haushaltsvolumens muss zwangsläufig ein - oder besser der - Bereich mit dem größten Sparbeitrag sein. In den wesentlich kleineren Bereichen für Inneres und Infrastruktur wird ja auch bereits gespart (oder alternativ in Berlin auch verschwendet - siehe BBI).
Das die "demographische Rendite" nun großenteils in den Landeshaushalt fließen wird - und nicht im System bleibt um z.B. die Inklusion angemessen personell auszustatten (Doppelbesetzung etc.) - ergibt sich aus den politischen Randbedingungen. Die Inklusion ist politisch gewollt - daran kann man nicht drehen. Die Schuldenbremse (es geht nicht um die Schuldenquote!) ist politisch gewollt - daran kann man nicht drehen. Alte Steuern wieder neu einzutreiben ist nicht gewollt - daran kann man zur Zeit nichts drehen (das müsste zudem über den Bund laufen). Im Bereich Sozialausgaben und Schuldendienst kann man nicht viel drehen (respektive das muss der Bund tun). Die Folge: man führt die Inklusion ein und dreht parallel für die Schuldenbremse an den Schrauben an denen man es noch kann. Das sind die insbesondere die Bildungsausgaben. Das gleiche Theater wird sich wiederholen, sobald sich ein politischer Konsens heraus gebildet hat, dass alle Schulen gebundene Ganztagsschulen werden sollen (Bayern und Dänemark lassen grüßen).
Ich bin nicht gegen Inklusion. Ich bin nicht gegen die Ganztagsschule. Aber die Rahmenbedingungen müssen stimmen. So wie sich die finanzpolitischen Randbedingungen in den letzten Jahren entwickelt haben, kann prinzipiell weder die Inklusion noch die Ganztagsschule ausreichend gegen finanziert werden. Das zusätzliche Geld ist einfach nicht vorhanden. Die Konsequenz der Einführung dieser Reformen ist, dass die "Gegenfinanzierung" zum großen Teil durch die Schulen selbst erbracht werden muss - durch fehlende Doppelbesetzung, die auch eine Schulung der Lehrkraft nicht ausgleicht, und durch höhere Lehrdeputate.
P.S.
Bei allem Pessimismus: durch die aktuell gute Wirtschaftslage gibt es laufende Verhandlungen mit dem Bund, den Ländern einen Teil der Mehrwertsteuer in erheblicher Höhe spezifisch für Bildungsaufgaben zur Verfügung zu stellen. Die Länder wollen das Geld aber nicht zweckgebunden und keine Mitsprache in der Bildungspolitik. Ob und wann die Verhandlungen zum Erfolg führen ist daher leider völlig unklar.
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