Beiträge von Nettmensch

    Und hier sind nun die konkreten Zahlen für den MSA:


    http://www.tagesspiegel.de/ber…aufs-abitur/10624452.html



    Demnach haben von allen Berliner 10.-Klässlern, über alle Schultypen hinweg, ca. 2/3 am Ende der 10. Klasse die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe erhalten. Darunter ca. 40% an den Sekundarschulen (= die zusammen gelegten Haupt-/Realschulen) und nahe 100% an Gymnasien.


    Sie haben also einen MSA-Schnitt von mindestens 3,5 und mindestens eine 5 in Mathe. Und da fließen auch (mündliche) Nachprüfungen und Präsenstationsprüfungen ein, deren Notenschnitte i.d.R. erstaunlich gut sind (selbiges gilt für Nachprüfungen und 5. Prüfungskomponente im Berliner Abitur).


    Es sei hinzugefügt, dass auch jene, die diese anspruchsvollen Noten nicht geschafft haben noch nahtlos die Fachhochschulreife an Berufsschulen bekommen könnten.

    Also nochmal - die Unterscheidung "Haupttätigkeit - Nebentätigkeit" ist für Angestellte im wesentlichen semantischer Natur. Bei Beamten ist das anders! Dort gilt eben das man lebenslang im Dienst des Staates ist und alles andere automatisch zurück steht.


    Bei Angestellten gilt ein anderes Rechtsprinzip (darum ist für Angestellte auch ein anderes Gerichtssystem - die Arbeitsgerichte - zuständig). Hier kann man auch Diener 2er Herren sein - es geht also um 2 Arbeitsverhältnisse, die Unterscheidung in Haupt-/Nebentätigkeit ist da erst mal sekundär. Man kann als Angestellter - z.B. als Lehrer - sich in einem Arbeitsvertrag auf 20 von 40 Stunden Teilzeit setzen lassen und dann 28 Stunden in einem anderen Arbeitsvertrag arbeiten. In diesem Fall gilt aus Sicht des neuen Arbeitgebers dieselbe Perspektive: er ist der Hautarbeitgeber und der andere alte Job, z.B. in der Schule, eine Nebentätigkeit inklusive Anzeigepflicht (in diesem Fall Anzeige bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrags bei ihm, dem neuen AG).


    Nur weil man einen Arbeitsvertrag unterzeichnet "gehört" man eben nicht dem Arbeitgeber. Bei Beamten werden die Einschränkungen, also die staatliche Besitzergreifung an ihm, eben mit der besonderen gegenseitigen Loyalitätspflicht begründet.



    So, hier mal eine etwas ausführlichere Fassung zum Nachlesen vom Berufsschullehrerverband:


    http://blv-bw.de/wp-content/up…rifbesch%C3%A4ftigten.pdf


    Leider habe ich auf die schnelle nichts zur allgemeinen Beurlaubung gefunden (also einer Beurlaubung nicht aus gesundheitlichen oder Pflege/Erziehungsgründen). Es gilt aber das selbe Rechtsprinzip - man ist dann praktisch auf 0% Teilzeit statt 50% Teilzeit - und in Abwesenheit anderer Regelungen im TVL gilt eine "Nebentätigkeit" als erteilt, sofern kein schriftlicher Widerspruch nach Anzeige kommt.




    P.S.


    Die Schulaufsicht kann natürlich trotzdem immer Porto verschwenden und Briefe an Angestellte rumsenden, in denen sie Nebentätigkeit "genehmigt" ^^ . Bei "Versagen der Genehmigung" ohne eine schriftliche gerichtsfeste Begründung macht sie sich aber Angreifbar.

    @Topicstarter


    Idee: lass dich auf Teilzeit setzen und dir einen Stundenplan geben, bei dem du 1 oder 2 Tage keine Veranstaltung hast (auf Konferenzen achten). An diesen Tagen kannst du prinzipiell in einer Vertretungsstelle an der anderen Schule im anderen Bundesland arbeiten. Kann aber sein, dass du dann einen Teil deines Haupteinkommens gekürzt bekommst (on-top auf Teilzeit), da deine Nebentätigkeit im ÖD ist. Allerdings ist diese dann in einem anderen Bundesland => also anderer Arbeitgeber als dein jetziges Land. Über die Regelungen hier informieren.

    Es ist durchaus richtig, dass die Art der Beurlaubung Einfluß auf Art und Umfang von Nebentätigkeiten hat.



    Das ist vergleichbar mit Krankschreibung. Wer z.B. krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, wird Probleme bekommen, wenn er dennoch weiter einer Nebentätigkeit nachgeht. Ähnlich ist es mit der (Vollzeit-)Pflege von Angehörigen. In diesem Fall ging es ja explizit um den Wegfall des ursprünglichen Beurlaubungsgrundes.



    Mit der Genehmigung wage ich zu bezweifeln, dass das rechtfest ist. Natürlich kann die Schulaufsicht alles mögliche Anordnen und Verlangen. Sofern das dem allgemeinen Arbeitsrecht widerspricht - und anders als für Beamte gilt dieses für Angestellte (Beamte klagen vor dem Verwaltungsgericht, Angestellte vor dem Arbeitsgericht) - kann einem das als Angestellter aber herzlichst egal sein. Die Schulaufsicht kennt eben oft nur Beamte und hat offenbar oft keinen blassen Schimmer, das und welche anderen Regeln für Angestellte gelten (das mag in MV und Sachsen anders sein, da dort bislang alle Lehrer Angestellte sind). Dass sich einige angestellten Lehrer nicht gegen die illegalen Anordnungen der Schulaufsicht wehren - oder ihre Rechte gar nicht kennen - steht auf einem anderen Blatt.



    D.h. falls man als Angestellter einen Vertrag unterzeichnet, in dem man zustimmt, dass man eine Genehmigung für Nebentätigkeiten einholen muss, widerspricht das nicht nur dem Tarifvertrag (TVL), sondern auch dem Arbeitsrecht. Der Vertrag ist damit noch immer gültig, eben bis auf die Klauseln, die dem allgemeinen Arbeitsrecht für Angestellte widersprechen. Das ist in etwa so, als ob man einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, in dem 20 Tage Urlaub oder eine regelmäßige 60-Stundenwoche oder 7-Tagewoche ohne nachgelagerten Freizeitausgleich vereinbart sind. Der Vertrag ist noch immer gültig, nur das einem trotzdem der arbeitsrechtliche Mindesturlaub zusteht und man nicht mehr als 48 Stunden im Mittel arbeiten darf. Falls der Arbeitgeber also einem später auf Antrag den gesetzlichen Mindesturlaub verweigert, kann man ohne Bedenken dagegen klagen.

    Dem steht natürlich nicht entgegen, dass je nach Grund der Beurlaubung, die Fortführung oder Aufnahme einer Nebentätigkeit dem Zweck der Beurlaubung widerspricht.
    Sollte das der Fall sein, kann der AG natürlich begründeten Widerspruch einlegen oder bei Beurlaubung vereinbaren, dass bestehende Nebentätigkeiten ausgestzt sind. Bei angestellten Lehrern ist es aber explizit nicht möglich, einen willkürlichen Genehmigungsvorbehalt fest zu legen. Das muss anders als bei Beamten über einen explizit schriftlich begründeten Widerspruch für jede beantragte Nebentätigkeit laufen, während Beamte umgekehrt ihre Tätigkeit nicht beginnen könne, sofern die Genehmigung noch nicht eingegangen ist.


    Falls man aber z.B. in einem Sabattical oder Beurlaubung ohne besonderen Anlass oder aus arbeitsmarktspolitischen Gründen (bei Lehrerarbeitslosigkeit explizit möglich) ist, kann man als Angestellter bzgl. Nebentätigkeiten so ziemlich tun und lassen was man möchte - auch in Vollzeit bei einem anderen AG arbeiten (über die Semantik des Begriffs "Nebentätigkeit" muss man hier nicht diskutieren).




    Generell gilt: in der Schulaufsicht sitzen juristische Laien, die oft wenig Ahnung haben - das gilt erst recht für Schulleiter und Schulräte. Nur weil ein Bescheid/Anordnung/Vertrag von einer staatlichen Stelle kommt, bedeutet das noch lange nicht, dass dieser legal und rechtmäßig ist.
    Die 100.000enden von erfolgreichen Hartz4-Klagen sollten hier doch für Klarheit sorgen.

    Ich gehe davon aus, dass du als Angestellter arbeitest, nicht als Beamter.


    Sofern dein Schulstandort nicht geschlossen wird - die Berufsschule existiert also fort - und du deinen Arbeitsvertrag ursprünglich für eine Stelle an dieser Schule erhalten hast, können sie dich als Angestellten nicht einfach ohne Zustimmung dauerhaft an eine andere Schule versetzen. Es kann dennoch sein, dass sie dich unter Umständen in der Nähe deiner Schule oder deines Wohnortes an eine andere Berufsschule abordnen können, falls es zur Bedarfsdeckung unumgänglich ist. Das gilt aber nur für räumliche Nähe und nicht Quer 100 km durch das ganze Bundesland und die Dauer der Abordnung muss spezifiziert sein und darf zunächst i.d.R. 1 Jahr nicht überschreiten. Sofern es sich um eine anderen Berufsschule handelt und es der Bedarf erfordert und es in der Nähe ist, können sie dich dann vielleicht auch dauerhaft versetzen - da bin ich aber nicht drüber informiert => frag einen Anwalt oder die GEW.


    Sofern du dagegen klagst, müssten sie das aber EXPLIZIT schriftlich nachweisen - also das in deinen beiden Fächern an deiner alten Schule ein deinen Stellenumfang überschreitenden Überschuß gibt, es keinen anderen Lehrer treffen kann (weil Sozialpunkte, Funktionsstellen etc.) und an der anderen Schule ein entsprechender Mangel IN DEINEN FÄCHERN existiert.


    Denkbar wäre wohl auch, dass sie dich in mindestens einem deiner Fächer an einen anderen Schultyp abordnen, sofern die Lehrbefähigung hast. Sofern die klassisch nur die Befähigung zur Sek.II hast, können sie dich als Angestellten im Grunde nur für Schulen die auch Oberstufen haben abordnen.



    Eine Abordnung an eine Förderschule (oder Grundschule) ohne Zustimmung erscheint mir für einen Angestellten, aber auch einen Beamten, sehr seltsam. Das sollte rechtlich im Falle einer Klage kaum durchzusetzen sein. Du müsstest allerdings solange die Klage nicht verhandelt ist oder der Schulrat nach erhalt der Klageschrift keinen Rückzieher macht, erstmal an die neue Schule.



    Ansonsten gilt: sofern du die Schule nicht anzündest oder Kinder schlägst kann dir auch als einzelner angestellter Lehrer nicht viel passieren. Und sofern du keine große Karriere im Schulsystem anstrebst kannst du bei solchem Blödsinn immer konsequent Klage beim Arbeitsgericht einreichen und dir die Schuladministration ansonsten egal sein.

    Jaein.



    Es geht hier um 2 Sachverhalte:


    1. Läuft deine Beurlaubung fort?


    2. Darfst du in dem Falle bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten - insbesondere einer anderen Schule in einem anderen Bundesland?



    zu 1.


    Der Grund für deine Beurlaubung ist ja vorerst entfallen und du bist - denke ich - nun auch verpflichtet dieses mit zu teilen. Sofern deine Beurlaubung vorerst unbefristet war, wird man dann sicher eine Wiedereingliederung einleiten. Sollte sie vorerst befristet gewesen sein, kannst du es ggf. probieren durch zu bekommen, dass du noch bis zum Ende der Frist frei gestellt bist. Ansonsten musst du einen neuen Antrag auf Beurlaubung stellen.



    zu 2.


    PRINZIPIELL kannst du - als angestellte (!) Lehrerin - in Zeiten einer Beurlaubung Voll- oder Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Du musst vor Beginn der neuen Tätigkeit diese gegenüber der Dienststelle anzeigen. Es bedarf dann keiner Genehmigung, sondern die Schule muss explizit und begründet (!) widersprechen. Es gilt, dass du einen Rechtsanspruch hast, einen Nebentätigkeit auszuüben, sofern die regelmäßige Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten ist (als Angestellte; bei Beamten - auch bei Beurlaubung - max. 8 Stunden).


    Sollte die Dienststelle meinen: "Genehmigen wir nicht" => erinnere sie daran, dass du Angestellte bist, keine Beamte, und eine Genehmigung nicht erforderlich ist (natürlich diplomatisch formulieren). Sie müssen begründet widersprechen. Die einzige Möglichkeit besteht de facto darin, dass sie argumentieren, dass du deine Arbeitskraft gefährdest, indem du mehr als 48 Stunden arbeitest oder dich als Söldner im Irak verdingst. Sofern von denen nichts schriftliches kommt, kannst du die Tätigkeit aber aufnehmen.


    ABER: es gibt Sonderregelungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst. Es kann dann sein, dass dir Verdienste aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst, insbesondere im Bildungsbereich, auf dein normales Gehalt angerechnet werden. Sofern du keine Gehalt hast ist das natürlich sekundär. Außerdem kann ich nicht einschätzen, ob solche Regelungen auch Tätigkeiten im öffentlichen Dienst eines anderen Bundeslandes betreffen.

    Für NRW bitte diese Bedarfsprognose durchlesen:


    http://www.schulministerium.nr…rbeitsmarkt/Prognosen.pdf


    für die Einordnung der Noten kannst du dir die aktuelle Warteliste aus Bayern ansehen (umfasst Absolventen von ca. diesem und letztem Jahr, davor wurden noch viele direkt Eingestellt):


    http://www.km.bayern.de/downlo…siale_warteliste_2014.pdf



    aus Interesse: du studierst in NRW? Hat man euch bei Beginn eures Studiums nicht über diese Bedarfsprognose unterrichtet?



    Generell gilt natürlich, dass man bei gefragten Kombis (Physik/Info, Mathe/Physik etc.) auch mit durchschnittlichen Noten und ohne Zusatzqualis eine Stelle bekommt. Bei vollkommen überlaufenen Kombis, z.B. Deutsch/Geschichte, bringen dir bei durchschnittlichen Noten auch Zusatzqualis nicht viel. Und dann gibt es das breite Mittelfeld an Kombis... (da kann mit mit Deutsch als Fremdsprache etc. und uneingeschränkter Mobilität noch Dinge reißen).



    Edit:


    Falls du mit Sozialpädagogik den Eintrag "Pädagogik für Gymnasien" meinst: offenbar sehr schlechte Karten, da du das große Fach mit den schlechtesten Chancen (Deutsch) mit dem kleinsten Fach mit den schlechtesten Chancen (Pädagogik) kombinierst. Das ist in NRW offenbar noch ungünstiger als Deutsch/Geschichte. Ohne sehr gute Noten dürfte es Probleme geben eine Stelle zu bekommen. Alternative: kannst du das ganze noch auf Berufsschullehramt "umbauen"?

    Falls man in dem Alter noch ein Studium mit der Absicht der Berufsausübung in dem "Fach" beginnt, ist Lehramt sicher ein gute Option. Für die Wirtschaft und Wissenschaft wird man für einen Berufseintritt in seiner Studienrichtung mit Ende 30 im Allgemeinen einfach als zu alt angesehen (jetzt mal als wertfreier Fakt). Beim Lehramt dagegen zählen, insbesondere bei zentralen Listenverfahren, dagegen nur die Noten, das Alter ist sekundär.


    Auch wenn es frustrierend sein kann, dass der Kollege für ein und dieselbe Arbeit in der Schule mehr Geld/Benefits bekommt, ist der E13-TVL noch immer deutlich mehr, als die "normalen" Sprach-/Kultur-/Sozialwissenschaftler im Schnitt auf dem "freien" Arbeitsmarkt verdienen - selbst falls es mit der Verbeamtung nicht klappt, sollte es finanziell also passen.

    Und noch einmal die ZEIT (auch die Leserkommentare beachten) - http://www.zeit.de/gesellschaf…kramp-karrenbauer-replik/



    was mir mittlerweile sehr negativ bei vielen Journalisten und fast ausnahmslos allen Mitgliedern der jeweiligen Landesregierung auffällt:

    Sie kommen nicht auf den Punkt.
    Es wird seitenlang über "Strukturen", "Einstellungen" und "Akzeptanz" fabuliert ohne einmal GANZ-KONKRET das Kernproblem der praktischen Umsetzung zu benennen. Das ist aus Sicht der Lehrer ganz kurz und einfach die fehlende möglichst durchgehende Doppelbesetzung des Unterrichts mit Sonderpädagogen oder wenigstens durchgehend mit einer zusätzlichen Lehrkraft und ggf. Sozialassistenten in schweren Fällen.


    Das ist der Hauptpunkt, alles andere sind im Vergleich dazu nebensächliche Details. Unsere Sorgen beziehen sich dabei NICHT auf Rollstuhlfahrer, falls es Journalisten gibt, die das ernsthaft glauben sollten.


    Die Landesregierungen ziehen es natürlich vor sich in Allgemeinplätze zu flüchten, da sie vermeiden wollen ihren eigenen Hauptpunkt anzusprechen: es darf nichts kosten. Und sofern man 10 Kinder die vorher in einer Förderklasse waren nun in 5 verschiedene Regelklassen umsetzt kostet eine Doppelbesetzung nun einmal sehr viel Geld. Das ist der Hauptpunkt der Landesregierungen, alles andere sind nebensächliche Details.



    Sofern Journalisten das nicht in ein paar Sätzen glasklar formulieren können, sondern sich in Aufsätzen voller Allgemeinplätze und unkonkreten Appellen ergießen können mir diese Leute bald gestohlen bleiben (um es mal vorsätzlich unhöflich zu formulieren).

    Ach wie schön; auf der Seite der ZEIT haben die Redakteure mal wieder das Thema Inklusion aufgreifen lassen:


    http://blog.zeit.de/stufenlos/…traum-mein-abitur-verlor/



    die Autorin hat klar erkannt, dass die breite Diskussion in unserem Lande darum, ob Rollstuhlfahrer das Abitur ablegen dürfen (auch als Inklusiondebatte bekannt) absurd ist. Reihenweise Talkrunden, ellenlange Reportagen - und noch immer gibt es viele Bürger und Lehrer, die Bedenken bei der Inklusion haben! Absurd! Dabei hat sie eindeutig demonstriert, dass man trotz einer Gehbehinderung Abitur machen kann!


    Auch im hier in den Lehrerforen gibt es ja verquere Genossen, die einige Inklusionskinder im Unterricht mit durchgehender Einzelbesetzung für ein verfehltes Konzept halten. Diese offenbar verbreitete verächtliche Einstellung gegenüber Gehbehinderten ist zu verurteilen.



    P.S.
    An mir soll es nicht scheitern. Ich bekenne - ich habe keinerlei Bedenken, auch in Klassen zu unterrichten, in der es Rollstuhlfahrer gibt. Ich mache das sogar in Einzelbesetzung!

    Also... eine vorherige Tätigkeit als Lehrbeauftragter findet leider keine direkte Anerkennung im Schulsystem (weder in Dtl. noch in den USA).


    Eine Anerkennung von Lehramtsabschlüssen ist für die EU-Staaten geregelt - d.h. EU-Staaten sollen prinzipiell die Lehramtsabschlüsse untereinander anerkennen - wie das mit den USA läuft ist mir aber nicht geläufig. Dein weitaus größtes Problem sind aber deine Fächer; damit dürftest du auch in den USA Probleme haben eine Stelle zu finden. Falls du dennoch dort eine Art "teacher certificate" bestehst könnte theoretisch die Möglichkeit einer Anerkennung bestehen - da musst du mal nachrecherchieren oder bei der zuständigen Stelle in einem Kultusministerium nachfragen.


    Du musst dir aber darüber im Klaren sein, dass dich auch bei Anerkennung zumindest an Gymnasien und Berufsschulen niemand als 1-Fach-Lehrer für Politik einstellt, egal wie beeindruckend dein Lebenslauf sein mag.


    Das Nachstudium auf Lehramt in Dtl. dürfte es kaum auf Fernstudien- oder Abendstudienbasis geben, falls du in Betracht ziehst ein 2. Fach komplett nachzustudieren+Fachdidaktik etc. in Politik.





    Der Quereinsteig: welche Zusammensetzung hatte dein Magister? Davon hängt entscheidend ab, ob man dir bei einem Quereinstieg die erforderlichen 2 Fächer zuerkennen kann. Falls dein Hauptfach Politik ist, ist dein Nebenfach bitte nicht Geschichte - mit 2 kleinen Gesellschaftsfächern, davon eines das als Definition von "Lehrerarbeitslosigkeit" dient, finden auch Lehrer mit 2. Staatsexamen heutzutage keine Stelle.


    Ansonsten bietet Berlin aktuell die mit Abstand besten Chancen für Quereinsteiger (20%-25% der Neueinstellungen im Sommer werden Quereinsteiger sein). Mit deinem Fächerprofil kommen Gymnasien und Berufsschulen zwar vorr. nicht in Betracht, aber an Sekundarschulen (=zusammengelegte Haupt-/Realschulen) und Grundschulen kann die Möglichkeit zum Quereinstieg bestehen. Betonung auf Grundschule, so absurd das klingen mag. Ob die Schulleitungen hier besonders nach Kandidaten schauen, die bereits Erfahrung mit Kleinkindern besitzen kann ich nur mutmaßen.


    Sekundarschulen suchen sicher bevorzugt Kandidaten, die Physik oder Mathe unterrichten möchten. Da man in der Schulform aber öfter fachfremd "alles" unterrichtet könntest du hier eventuell Chancen haben, insbesondere falls du fließend(!) Türkisch und fließend Deutsch sprichst. Mein Rat: schreibe Sekundarschulen in Berliner Stadtteilen an, in denen viele Türken leben (Wedding, Neukölln, Moabit etc.). Schreib denen eine eMail, in denen du dich nach der Möglichkeit zum Quereinstieg erkundigst. Formuliere die eMail als Anschreiben, wie bei einer Bewerbung. Hänge deinen CV an, aber lass sinnvollerweise die Liste deiner Veröffentlichungen, Summerschools, Detilbeschreibung deiner Diss. etc. raus. Betone deine fließend-türkisch Kenntnisse.


    Da Sekundarschulen selbst keine Stellen ausschreiben (das machen nur Berufsschulen und andere Spezialschulen unter direkter Aufsicht der Landesregierung), könntest du dann in der nächsten zentralen Ausschreibungsrunde evtl. eine Stelle als Quereinsteiger bekommen.

    War auch nicht ganz ernst gemeint; dreistellige Zahlen in beliebten Städten würde ich auch erwarten. Dumm nur aus Sicht der Schulleitung, falls so eine Schule tatsächlich einen Deutsch/Geschichte-Lehrer benötigt - da kann man in Zukunft dann 5 Wäschekörbe mit je hundert Bewerbungsakten durcharbeiten.



    Ich bin dennoch erstaunt, dass der Trend zu Geschichte noch immer so ausgeprägt ist. Eine Übersicht des Lehrerarbeitsmarktes findet sich zum Beispiel auch hier:


    https://www.uni-due.de/isa/ta_schule/schule.htm


    Falls man dem glauben kann, gab es (im klassischen System) 2012/2013 genau 12.799 Studenten im Lehramtsstudium Geschichte und 2.710 eingeschriebene Studenten im Lehramtsstudium Physik. Dabei muss man jedoch noch bedenken, dass die Abbrecherquote in Physik bedeutend höher ist und es entsprechend relativ noch mehr Geschichtsabsolventen mit 1. Staatsexamen als Physikabsolventen geben wird.

    Mit Referendariat landet man gleich auf Stufe 5 - das ist der Ausgleich dafür, dass Berlin nicht mehr verbeamtet. Danach gibt es aber auch keine Steigerungen mehr. Um die 2.500 Netto kommen für Sek.I/II hin. Als Quereinsteiger bekommt man Stufe 1 + ggf. anrechenbare Zeiten (relevante Zeiten im Beruf oder Arbeit an der Uni) und nach dem 2. Staatsexamen dann Stufe 5.


    Italienisch dürfte in Berlin ein recht exotisches Fach sein. Sich für das zentrale Auswahlverfahren zu bewerben schadet nicht, aber vielleicht mal vorher informieren, welche Schulen potentiell Interesse besitzen und diese nach Bedarf anfragen (dann gibts ggf. auch eine Vertretungsstelle bis das Einstellungsverfahren gelaufen ist). Dabei auch sehr, sehr deutlich machen, das die Anerkennung des Österr. Abschlusses unproblematisch ist.

    Um das ganze noch mal anschaulicher ins Verhältnis zu setzen:



    in Ermangelung anderer Daten nehme ich mal die Absolventenzahlen des Referendariats aus Baden-Würtemberg von 2011 und nehme mal an, dass diese Zahlen im ungefähren repräsentativ für die gesamte Nation sind:
    http://www.statistik.baden-wue…e/PDF/Beitrag12_08_03.pdf


    Demnach waren 17% der abgelegten Prüfungen für das gymnasiale Lehramt in gesellschaftswissenschaftlichen Fächern, dagegen nur ca. 3%-4% in Physik. Auch bei denjenigen, die 2012 noch im Ref. waren ist die Verteilung der Fächerzahlen eindeutig (Geschichte - 890, Erdkunde - 402, Gemeinschafts/Sozialkunde - 312, Physik - 262).


    Der zukünftige Einstellungsbedarf im gymnasialen Lehramt in Berlin entsprechend des Reports ist dagegen 5% Gesellschaftswissenschaftlichen und ebenfalls ca. 5% Physik.



    Mit Physik hat man am Gymnasium also noch relativ gute Chancen. Speziell für Geschichte gibt es in Berlin dagegen einen klar geringeren absoluten Einstellungsbedarf als für Physik - zusammen mit dem Umstand, dass es sehr, sehr, viel mehr Absolventen für Geschichte als für Physik gibt, kann man sich die relativen Einstellungschancen ausmalen.



    Zumal die Bataillone an arbeitslosen Geschichtslehrern, die mittlerweile in allen Bundesländern rekrutiert werden, sich künftig Bundesweit in Richtung jeder freien Gymnasialstelle in Marsch setzen. Auf eine als Deutsch/Geschichte ausgeschriebene Stelle in einer Metropole (Köln, Hamburg etc.) dürfte man künftig locker 30 Bewerbungen bekommen. Vielleicht sogar mehr... :whistling:

    Nach den erstaunlichen Leistungssprüngen beim diesjährigen MSA/Realschulabschluß gibt es auch ein rekordverdächtiges Abitur in Berlin:



    http://www.tagesspiegel.de/ber…aumnote-1-0/10181054.html



    Trotz seit Jahren rückläufiger Schülerzahlen konnte die Zahl der Spitzennoten nach der Umstellung auf das Zentralabitur noch einmal gesteigert werden. Auch die Zahl der Durchfaller ist innerhalb von 2 Jahren von 5,1% auf 2,9% gesunken.


    Angesichts des prozentualen Rekordanteils von Schülern, die nach dem MSA (muss am Ende der 10. an allen Schulen abgelegt werden) das Abitur ablegen, ist es auch erstaunlich, dass der Notendurchschnitt nicht sinkt. Da haben die alten Kollegen in den Vorjahren ganze Arbeit geleistet.



    Und das ganze wird noch besser. Der Notenschnitt im MSA, der für die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe erforderlich ist, wurde dieses Jahr von 2,5 auf 3,5 gesenkt. In Verbindung mit den weltrekordverdächtigen Leistungen der Berliner Lehrerschaft (hey, das bin mittlerweile auch ich :victory: ) werden damit in 2-3 Jahren 50% eines Jahrgangs Abitur bekommen. Und das ohne, dass sich die Notenschnitte verschlechtern. Rechnet man noch die Fachhochschulreife dazu, sind dass dann 70%-75% die eine (allgemeine) Hochschulreife zuerkannt bekommen.





    Jetzt weiß ich auch, warum die KMK davon ausgeht, dass die Zahl der Studienanfänger für das Lehramt Gymnasium trotz schlechter Aussichten nicht zurück geht. Auch wenn der Anteil der Studenten, die auf Lehramt studieren zurück gegangen ist, ist die absolute Zahl aller Studenten so sehr gestiegen, das auch ein geringerer Anteil der Lehramtsstudenten deren absolute Zahl konstant lässt.


    Da hilft dann auch keine zusätzliche Aufklärung mehr (sie wirkt ja schon, andernfalls gäbe es noch viel mehr Deutsch/Geschichte-Lehrämter).

    AUFGEPASST!



    Dort ist der FACHBEZOGENE EINSTELLUNGSBEDARF ÜBER ALLE LEHRÄMTER angegeben! Außerdem wird es - anders als bei der NRW-Prognose - nicht ins Verhältnis zur absehbaren Absolventenzahl in diesen Fächern gesetzt!


    Es ist daraus entsprechend NICHT(!) die relative Chance eine Stelle zu bekommen ableitbar



    Natürlich ist über alle Lehrämter hinweg (in dem Bericht inklusive Grundschule) der Einstellungsbedarf in Deutsch, Mathe, Englisch, Sport am größten - einfach da die Fächer an fast allen Schulen und von Klasse 1 respektive 3 (Englisch) an verpflichtend unterrichtet werden.


    ABER: gerade Deutsch oder Englisch studieren eben auch sehr, sehr viele, was in den Bericht nicht mit einfließt. Deutsch/Geschichte ist für einen heutigen Lehramtsstudenten beruflicher Selbstmord. Englisch/Geschichte ebenfalls. Deutsch/Englisch sieht ebenfalls relativ mau aus (abgesehen vom verrückten Korrekturbedarf).




    Du möchtest zudem ein Studium für Sek.II beginnen. Für dich ist dann die Spalte "Studienrat" auf der letzten Seite relevant. ABER ERNEUT: das erlaubt keine Aussage über die künftigen Einstellungschancen, da die absehbare Absolventenzahl keinerlei Rolle spielt.



    Schau dir die aktuellen bayerischen Listenzahlen an. Das ist ein grober Indikator was in 7 Jahren überall der Fall ist, insbesondere da diejenigen die in anderen Ländern keine Stelle bekommen sich verstärkt in ganz Deutschland nach Stellen umschauen. Laut KMK-Prognose (google mal) ist das Lehramt Gymnasium relativ zum Einstellungsbedarf nach 2020 ca. 3-fach überzeichnet - und das sind "nur" Absolventen des Referendariats; das Aussieben nach dem 1. Staatsexamen ist da noch nicht mit eingerechnet.



    Ignorieren bringt hier nichts. Sport ist sicher besser als Deutsch oder Geschichte, falls du in die Sek. II möchtest. Aber es mit Deutsch oder Geschichte zu kombinieren bringt dann eben nichts und kaum jemand stellt dich nur aufgrund von Sport ein. Also: nimm MINT(außer Bio!)/Musik oder bestimmte berufliche Fächer mit in die Sportkombi; andernfalls ist Sek.II in Zukunft tot - d.h. mit anderen Fächern finden 70%-80% der Leute keine Stellen nach dem Ref. - Ende der Diskussion.



    Alternativ: nimm Sekundarstufe I - A12 ist nun kein geringer Verdienst, die Relation von Absolventen zu Stellen ist komfortabel und Schüler können auf dem Land oder guten Vierteln nett sein.

    kodi: prinzipiell kann bei "kleinen" Fächern eine relativ kleine Änderung der absoluten Zahl der Absolventen einen großen Effekt auf die Bedarfsdeckung haben, richtig. In Physik gab es glaube ich aber noch nie eine mit Geschichte oder Erdkunde nur im Ansatz vergleichbare Absolventenschwemme. Zumal man Physik in der Regel aus praktischen Gründen mit Mathe kombiniert und damit gleich über 2 Mangelfächer verfügt. Anders war das offenbar in Latein, wo zumindest in Berlin auf einmal ein deutliches Überangebot bestand, obwohl es vor einigen Jahren noch als echtes Mangelfach galt.

    Bitte mal anschauen:


    http://www.km.bayern.de/downlo…siale_warteliste_2014.pdf


    seit 2 Jahren füllt sich die Warteliste in Bayern langsam. Achte auf die Länge der Listen. Achte auf die Noten. Das gilt aktuell. Für Bayern. In 7 Jahren ist das laut KMK-Prognose der normale Zustand, der für das gymnasiale Lehramt in fast allen Bundesländern gilt.



    Geschichte spielt praktisch keine Rolle. Es gibt dermaßen viele Leute, die Geschichte kombinieren, dass es praktisch irrelevant ist. Das ist vergeudete Zeit, die du besser investieren solltest um Top-Noten in Französisch zu erreichen.



    Nochmal der Ratschlag:


    du möchtest unbedingt Lehrer werden und keinen Abschluß, bei dem 70%-80% der Absolventen prinzipiell keine Stelle bekommen können?


    Dann nimm Mathe/Info/Chemie/Physik/Musik/bestimmte berufliche Fächer ODER Lehramt für Sekundarstufe I oder Sonderpädagogik (am besten emotionale und geistige Entwicklung). Grundschule geht auch, falls du Mathe nimmst.



    Alles andere ist um den heißen Brei herum reden. Falls du ein 1er Abi hast und hoch motiviert bist kannst du auch Biologie/Sprachen/Geschichte etc auf Sek. II kombinieren - es aber dann noch immer ein Risiko, da du damit im Fall das es keine Stellen gibt auf dem freien Arbeitsmarkt kaum Chancen besitzt.

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