In dem Moment, wo das Schutzbefohlenenverhaeltnis, sowie das Abhaengigkeitsverhaeltnis formal durch Abgang, Abschluss etc. nicht mehr existiert, handelt es sich bei Lehrer und Schueler um zwei Privatpersonen, die jedwede Beziehung haben duerfen.
Vielen Dank für die sachliche Erläuterung, Bolzbold!
Selbstverständlich auch Danke an alle Anderen!
Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
Schönes Restwochenende noch!