Darf man als Vertretungslehrer arbeiten mit nicht bestandenen 2.staatsexamen?
Beiträge von ben232
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Hallo,
da ich immer wieder Vertretungslehrer bin und zurzeit wieder befristet (nur bis zu den Weihnachtsferien), bewerbe ich mich natürlich wieder auf andere Stellen, bevor ich wieder rund 4 Monate arbeitslos bin. Die Schule, wo ich derzeit bin, stellt mich (was ja auch mein Recht ist) für Vorstellungstermine frei.
Nun möchte der Schulleiter aber noch, dass ich die ausgefallenen Stunden nachhole.
Darf er das Verlangen?Laut Arbeitsrecht: DGB Seite steht das hier :
"Während der Freistellung besteht der Lohnanspruch weiter, der Arbeitnehmer muss die ausgefallene Zeit auch nicht nachholen."Und das hier fand ich auch im Netz:
"Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter für Vorstellungsgespräche bezahlt
freizustellen, wenn sie aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber auf
Jobsuche sind. Sie müssen die ausgefallene Zeit auch nicht in Form von
Überstunden nacharbeiten. Grundlage hierfür ist der § 629 BGB . Der Gesetzgeber wollte damit für gekündigte Beschäftigte eine Erleichterung schaffen, eine
unmittelbare Anschlussbeschäftigung zu finden."Wie ist es in Schule bei tarifangestellten Vertretungslehrern?
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Hallo,
letzte Woche war ich Vertretungslehrer bis zum 31.10.19 an einem Gymnasium (letzter Tag im Vertrag).
Mit dem 04.11.19 bin ich nun an einem anderen Gymnasium auch in NRW Vertretungslehrer.Muss der Arbeitgeber (das Land NRW) die 3 Tage dazwischen (Feiertag, Samstag und den Sonntag) bezahlen oder gilt dies als arbeitslos?
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Danke für die ausführlichen Infos.
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Hallo,
ich unterrichte eine 9. Klasse und bin dort Fachlehrer. Eine Referendarin hat mich gefragt, ob sie meine Klasse für ihr Examen nehmen kann. Nun bin ich Fachlehrer und die Referendarin macht demnächst ihr Examen.
Nun habe ich sie gebeten, dass sie mir vor ihren Examen ihren schriftlichen Entwurf zu schickt.Eine ganz andere Kollegin meinte jedoch, dass ich diesen Entwurf nicht haben dürfe. Stimmt das? Obwohl ich doch der Fachlehrer bin?
Es handelt sich um eine 2. Staatsprüfung in NRW.
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Bevor man mich vorverurteilt: Ich besitze eine Schwerbehinderung, welche damals im Ref. niemand Rücksicht genommen hat.
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Hallo,
wie kann es sein, dass ich mittlerweile rund 50 Bewerbungen geschrieben habe, alle Schulformen in NRW und es tut sich nichts?Habe das 1. Staatsexamen Sek 1 und 2, das zweite Staatsexamen wurde vom Land NRW als "endgültig nicht bestanden" eingestuft. Hierüber läuft seit 3 Jahren eine Klage, also ist das NICHT Rechtskräftig. Das Land muss mich also solange nichts entschieden ist einstellen.
Bin auch bisher an 2 verschiedenen Schulen als Lehrer eingestellt worden. Seit April tut sich aber nichts. Vor allem Grundschulen mit dessen Schulämtern versuchen mich aus dem Auswahlverfahren auszuschließen, was sie aber rechtlich nicht dürfen (musste vor dem Arbeitsgericht schon klagen und gewonnen) . Da die GEW und dessen Rechtsabteilungen aber sehr langsam arbeiten (fast untätig ) schaffen es die Schulämter mit angeblichen anderen Gründen mich auszuschließen (derzeit beliebt: "Es musste neu ausgeschrieben werden, da Vorgaben nicht beachtet worden sind" "Das Auswahlverfahren muss neu gemacht werden").
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute, 14.08.18, beim LBV in Düsseldorf angerufen, dort teilte man mir mit, dassder Folgevertrag / Verlängerung ab Schulbeginn angekommen ist. Leider teilte man mir mit, dass die Sommerferien wohl doch nicht gezahlt werden: „Das Schulamt Essen soll dem LBV dieses melden, dass ich die Sommerferien noch bezahlt bekommen soll“.
Dieses habe dem Schulamt Essen auch schon letzte Woche mitgeteilt (leider keine Antwort).
Seit dem 24.04.2017 war ich als Vertretungslehrer beim Land NRW angestellt (Gymnasium Waldstraße Hattingen). Auch hier wurden die Verträge nahtlos verlängert (siehe Anhang). Bis zum 02.02.2018 war ich Lehrer am Gymnasium Waldstraße Hattingen), so dass mein Folgevertrag ab dem 01.02.2018 (Grundschule In Essen) nahtlos übergehen sollte.
Die Vertretungsstelle an der Grundschule in Essen wurde zum 01.02.2018 ausgeschrieben (siehe Anhang). Durch Versäumnisse des Schulamtes Essen wurde meine Einstellung verzögert zum 19.02.2018. In Essen scheint diese Art von Hinhaltetaktik an der Tagesordnung zu sein, wie ich aus einigen Gesprächen mit Kollegen erfahren habe. Und es scheint, als ob diese Hinhaltetaktik praktiziert wird, um Geld zu sparen (dies ist die generelle Vermutung über Essen, nicht meine eigene).
Daher ist es ist also nicht mein Verschulden, dass ich nicht genau an diesem 01.02.2018 beschäftigt war. Und ich war bereits vor dem 01.02. dieses Jahres als Lehrer beim Land NRW.
Des Weiteren wurden mir von zwei Seiten gesagt, dass ich die Sommerferien rückwirkend bezahlt bekäme: Mein jetziger Schulleiter Herr XXX und vom zuständigen Sachbearbeiter des Schulamtes Essen Herr XXX.Dieses teilte ich auch dem Arbeitsamt mit, die diese Information auch nicht weiter hinterfragten. Fakt ist nun, dass ich anscheinend ohne eigenes Verschulden, sechs Wochen weder vom Land bezahlt werde noch irgendwelche Leistungen vom Arbeitsamt erhalte. Zudem bin ich während dieses Zeitraums wahrscheinlich auch nicht krankenversichert.Bzgl. Fehlerhafte Einstufung habe ich ein Schreiben „Fehlerhafte Einstufung, Antrag auf Ansprüche rückwirkend“ über dem Dienstweg persönlich mit Zeugen abgegeben. Dieses Schreiben kam dann auch beim Schulamt Essen (Herr XXX) an. Der mir nochmals telefonisch mitteilte, dass er sich nunendlich darum kümmern wollte.
Nun soll ich auch bereits am 22.08.18 (Aufräumtag, deutlich noch in der Ferienzeit) und 27.08.18 (Lehrerkonferenz) wieder in der Schule Dienst tun, obwohl ich keine Erholungszeit (bezahlten Urlaub) hatte. Während meine KollegenInnen erholt aus dem Urlaub kommen (mit deutlich höheren Gehalt), musste ich nebenbei arbeiten). Nun meine Frage, mein Vertrag fängt erst am 29.08.18 (wieder bis zu den nächsten Ferien (Oktober). Habe ich das Recht, da ich auch keinen bezahlten Urlaub hatte, auch erst am 29.08.18 meine Arbeit zu beginnen? Versichert bin ich ja auch nicht vor dem 29.08.18.
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In dem Kontext habe ich dann aber noch von einem weiteren Fall in NRW erfahren, bei dem eine LAA (nach bestandener zweiter UPP) vor Gericht Recht bekommen hat in ihrer Klage gegen die erste UPP oder irgendwelche Umstände im Zusammenhang mit der ersten UPP. Die erste UPP wurde im Nachhinein als bestanden gewertet, die LAA hatte damit zwei Mal das zweite Staatsexamen bestanden und hat für den Ärger noch Schmerzensgeld oder Schadenersatz zugesprochen bekommen.
Das bestärkt micht in meiner Meinung. Weil ich auch das Gefühl habe, dass die beiden FS-Leiter ziemlich willkürliche Beurteilungen schreiben, die auch so nicht wahr sind. Gut das ich in der GEW bin. Werde sowieso jetzt nur noch Beweise sammeln, falls die Beiden wieder willkürlich beurteilen...
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Hallo,
mein Referendariat in NWR Sek II /I sollte ursprünglich bis Ende April 2015 dauern, da ich aber in beiden Fächern die Note 5 habe. Kommt es zur Verlängerung um ein halbes Jahr.Man sagte uns (die Refs, die verängern müssen), dass wir aber jetzt schon bald mit einer Gehaltskürzung rechnen müssen, also noch vor dem Ursprünglichen Ende April 2015.
Andererseits dürfen wir aber erst neue Lehrproben ab Mai 2015 zeigen. Wie passt das zusammen? Gehaltskürzung jetzt schon (=also rechtlich wohl dann jetzt schon in der Verlängerung), aber Lehrproben erst im Mai ???Des Weiteren haben wir nicht einen Vertrag abgeschlossen, der bis Ende April 2015 geht?
Zudem würde ich gerne wissen, wie das mit dem Widerspruch gegen die Gehaltskürzung in NRW läuft?
Meine Warmmiete beträgt 660 Euro, 60 Strom, 55 Telefon, Internet, ca. 50 GEZ, 160 Krankenkasse, Auto ca. 200 Benzin im Monat?[Titel repariert, Nele]
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Hallo,
meine Ausbildungslehrerin will, dass ich bis morgen einen
Problemorientierten Unterricht zum Thema Erdgeschichte/Erdepochen plane.Da ich bereits den Gegenstand /Inhalt für morgen habe (Zeitleiste mit
den jeweiligen Epochen und Lebewesen) wüsste ich jetzt nicht, was oder
wie ich da problemorientiert ran gehen soll?Ideen?
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Hallo,
ich bin schon seit ca. einem halben Jahr an einer Schule (eine Art Privatschule, die aber staatl. anerkannt ist).Der Schulleiter (der mich am Ende meines Refs. auch begutachten muss) hat mich schon seit ich dort angefangen habe gefressen....
Höre aber auch zahlreiche Gerüchte, dass es dort, seit er dort Schulleiter geworden, es im Lehrerkollegium immer schlechter wird (Atmosphäre etc.).
Es wurde mir auch bestätigt, dass der Schulleiter (wenn er an einer staatl. Schule wäre nicht soviel Macht hätte bzw. seine Macht missbrauchen würde..Ich überlege mir, ob ich einen Antrag auf Schulwechsel wg. Befangenheit stellen soll, bevor ich das Ref. nicht schaffe?
Oder mir eine Rechtsschutzversicherung bzw. GEW-Rechtschutz zu legen sollte, damit der Schulleiter (der anscheinend mit vielen seiner Kollegen so umgeht) mal gebremst wird? -
Keine unterstützung. Alles wieder alleine...
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Habe das Gefühl, dass ich mein Ref. wohl doch nicht schaffe. Aber will alles versuchen, damit ich es schaffe ALLEINE GANZ ALLEINE wie immer halt in meinem Leben..ohne echte Freunde...
Bin auch schon 37 Jahre und da ist alles etwas anders als die jungen Mitreferendare.
Gibt es eine Möglichkeit bzw. vllt auch das liebe gute deutsche Arbeitsamt...dass Jem. für mich Alternativen oder Quereinsteigerberufe als Lehrer für mich findig macht, so dass ich mich auf mein Nochreferendariat konzentrieren kann?
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Hallo Midnatsol,
dass nenne ich ja Mal einen Guten Tipp. Danke.
Ich werde es versuchen konsquenter zu sein, bevor ich die Gefahr laufe, dass die SuS "mir auf die Nase rumtrampeln"... -
Hallo nochmal,
ich habe eine 5er Klasse ca. 32 SuS und habe vor kurzem mit einer Turnreihe angefangen und wollte heute mittels Stationen die Rolle rückwärts
einführen. Leider hat das mit dem Auf und Abbau nicht so gut geklappt. Vor allem aber schafften die SuS in Gesprächsphasen nicht ruhig zu bleiben oder sich vernünftig (wie mein Fachseminarleiter es immer so haben will) sich z.B. im Halbkreis mit einer Reihe vor einem Plakat an der Wand zu setzen (
schon allein dafür ging 5 Min verloren). Als die Sus es nach dem ersten Aufbau (alle Turnmatten verteilt in die Halle) endlich mal geschafft hatten
die Matten zu verteilen, gab ich die Ansage :" bevor wir anfangen, ziehen jetzt alle die Schuhe aus" . Und auch hier schmissen die SuS ihre Schuhe einfach
weg statt die Schuhe vernünftig zur Bank zu bringen.
In sämtlichen Gesprächsphasen (u.a. Erarbeitung) konnten die meisten SuS nicht ruhig sein.
Wir haben dann die 4 Stationen aufgebaut und mussten ohne zu turnen diese wieder abbauen, da dann die Zeit zuende war.
Als Konsequenz, habe ich die SuS dann für diese Stunde beurteilt mit minus, o.k. oder einem +Als die SuS in der Umkleide waren, hörte ich schon die Zurufe von einigen SuS im Chor : "Herr .... muss weg!! Herr ... muss weg!! ".
Was kann ich in solchen Fällen machen? Tipps? Aber bitte auch keine Kuschelpädagogik.
Habe schon angedroht, dass ich bei solchen Störungen mit der gesamten Klasse in den Klassenraum gehe und Diktate (davon hält mein Fachseminarleiter nichts) schreiben lasse, auch
in dieser Stunde sprach ich 2mal die Konsequenz aus, dass die Stunde benotet wird, trotzdem hat es nichts gehofen.?
Habe einen Eintrag noch ins Klassenbuch vermerkt, damit die Klassenlehrerin beschreid weiss. -
Danke, versuche einiges mir am Herzen zu legen.
Habe morgen z.B. meine erste Biostunde, hoffe, ich kann da mal mehr als 2-3 Sätze reden ohne, dass Störungen auftreten.
Unterrichte Sport und Bio.
Es muss doch möglich sein, dass SuS (schaffen ja auch andere Lehrer) z.B. mal 5 Min lang zuhören ohne Störungen?
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Hallo habe folg. Problem: Bin Lehrer Anfänger, wenn ich die SuS einmal ruhig zum zuhören bekommen habe (das klappt schon ganz gut), sage ich z.B. 2-3 Sätze und die SuS oder erst ein Schüler und dann immer mehr, werden dann wieder lauter (stören den Unterricht). Dieses bis ich dann wieder ermahne etc.
Wie allerdings schaffe ich es, dass die SuS länger den Unterricht nicht stören und ich als Lehrer meinen Lehrervortrag zuende bringen kann?
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Meinst Du ich muss deswegen zum Amtsarzt oder kommt das mit dem Amtsarzt falls ich nach dem Ref. verbeamtet werden soll, sprich im Zuge der Verbeamtung auf Lebenszeit?
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Hallo habe das ein Problem,
das Studienseminar plant bei mir demnächst eine Exkursion zum kennenlernen.
Das könnte für mich ein Problem werden, weil ich nicht gerne mit anderen Leuten in einem Zimmer schlafen kann, auch aufgrund meiner Zwangsneurose.
Nun habe ich mich von der Exkursion deswegen freistellen zu lassen.Könnte das ein Problem werden, wenn das irgendwo in den Akten kommt?
Darf ich dann keine Beamter mehr werden?
Wer kennt sich da aus`?
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