Es gibt an Gesamtschulen Planstellen für Sek I-Lehrer und für SekI/II-Lehrer.
Reine Sek I-Lehrer dürfen in der Oberstufe nicht unterrichten, weil ihre Staatsexamina diese Befähigung nicht ausstellen. Sie sind in A12 eingruppiert.
Sek I/II-Lehrer unterrichten in beiden Sekundarstufen. Sie sind in A13 eingruppiert.
Das Verhältnis von Sek I- und Sek I/II-Stellen ist nach einem Schlüssel festgelegt.
Nun gibt es Kollegen, die eine Sek I-Stelle annehmen mussten, obwohl sie als Sek I/II-Lehrer ausgebildet worden sind. Sie DÜRFEN in beiden Sekundarstufen unterrichten. Lebenslang. Sie tun es meistens auch, wenn ihre Schule beide Sekundarstufen umfasst, werden aber nach A12 bezahlt. Man kann in einem solchen Fall beim Ministerium die Umwandlung der Stelle für den Laufbahnwechsel beantragen. (Wie das genau geht, weiß ich nicht. Ich glaube, die SL muss das tun.)