Beiträge von FLIXE

    So, bin jetzt auch in Kurzzeitquarantäne.


    Seit dem Wochenende fühle ich mich ziemlich stark erkältet (Halsschmerzen, Schnupfen, Kopfschmerzen, Müdigkeit). Da ich sowieso eine Krankschreibung gebraucht hätte, hat mich meine Hausärztin gestern gleich zum Corona-Test einbestellt. Ihr Argument für einen Test war neben meinen Symptomen auch die Anzahl an täglichen Schülerkontakten. Da ich ja sowieso krank wäre, könne ich ja auch bis zum Testergebnis in Quarantäne. Finde ich auch.


    Erschreckender finde ich, dass mein Sohn ganz normal weiter in die Schule gehen darf, obwohl niemand weiß, ob ich einen grippalen Infekt oder Corona habe. Da ich allerdings weder Fieber, noch Husten oder Geschmacksverlust habe, halte ich unser Corona-Risiko für sehr gering.

    Hallo liebe KuK,


    heute frage ich als Mama. In BW sind ja in den Ganztagsgrundschulen die Kommunen für das Mittagessen und die Aufsicht im Speisesaal zuständig. Leider finde ich keinerlei Angaben dazu, welcher Personenkreis für diese Aufsicht berechtigt ist.


    Es geht um die folgende Situation. Mein Sohn hat die Schule gewechselt und wird dort in der Mittagspause durch eine nicht pädagogisch geschulte Kraft beim Mittagessen beaufsichtigt. Die Regeln beim Mittagessen sind sehr sehr streng. Nachdem die Kinder 5 Unterrichtsstunden gehabt haben, dürfen sie beim Mittagessen nur flüstern. Es gelten insgesamt sehr strenge Regeln. Bei Verstoß gegen die Regeln muss die Speisesaalordnung abgeschrieben werden: 2.-Klässler 3x12 Sätze, 3.-Klässler 5x12 Sätze und 4.-Klässler 10x12 Sätze. Die Strafarbeiten werden von einer Küchenkraft verhängt.


    M.M.n. entsprechen diese Strafarbeiten nicht dem derzeit geltenden Schulrecht. Zum einen sind sie in ihrem Umfang völlig unverhältnismäßig. Wenn ein "gestraftes" Kind nach einem 8-Stunden-Schultag nach Hause kommt, muss es mindestens 60 Minuten schreiben, da es am nächsten Tag abgegeben werden muss. Zudem sollte eine Strafarbeit immer im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen. Warum müssen dann alle Regeln so oft geschrieben werden? Eine Reflexion des Verhaltens wäre wohl passender als stupides Abschreiben. Die Nicht-Fachkraft nutzt also Sanktionierungsmaßnahmen aus dem letzten Jahrhundert. Darf sie überhaupt sanktionieren? Oder muss das über die Lehrkräfte laufen? Auch dürfen/sollten Strafarbeiten keine Ängste auslösen. Mein Sohn hat nun Angst vor der Mittagspause, da die Küchenfrau schon bei kleinstem Fehlverhalten Strafarbeiten ausspricht.

    Die Schulleitung steht leider hinter der Küchenkraft, da sie sonst kein Personal für die Mittagspause findet...


    Damit jetzt kein falsches Bild entsteht - Mein Sohn hat die Strafarbeit geschrieben, da ich der Schule nicht in den Rücken fallen wollte. Wer Mist baut, muss dafür gerade stehen. Allerdings werde ich das kein weiteres Mal in dieser Form (!) mitmachen. Gegen angemessene Konsequenzen habe ich als Lehrerin selbst nämlich gar nichts. Auch habe ich an meiner Schule selbst Speisesaalaufsicht und weiß wie ätzend das ist. So eine Strafarbeit haben wir bei uns allerdings noch nie ausgesprochen.


    Bitte beantwortet mir mal die folgenden Fragen:

    - Wer darf in BW die Aufsicht im Speisesaal durchführen? Welche Personen (Ausbildungen) sind hierzu berechtigt?

    - Welche Befugnisse haben diese Personen gegenüber den Kindern?

    - Welche Möglichkeiten haben Eltern, wenn sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind?

    Ich stehe den "Instagram-Lehrern" mittlerweile viel gelassener gegenüber. Das liegt aber zum großen Teil daran, dass ich nun schon seit fast 5 Jahren als fertige Lehrerin im Schuldienst bin und gelernt habe, mit meinen Ressourcen umzugehen.


    Ich habe nicht mehr den Anspruch, jede Stunde toll, bunt usw. zu gestalten. Ich durfte erfahren, dass manchmal auch altmodischer Unterricht gute Ergebnisse hervorbringt, gerade auch bei schwächeren Schülern. Und auch diese Lehrer machen mit Sicherheit auch Alltags-Stunden. Ich selbst würde aber auch nie mein Alltags-Haus-Chaos zeigen, genausowenig wie Alltags-Schulstunden.


    ABER ich bin diesen Lehrern auch sehr dankbar. Denn sie liefern mir viele Ideen, die ich selbst gar nicht habe. Ich bin auch jeder Lehrperson dankbar, die tolle Materialien auf dem Lehrermarktplatz verkauft. Ich kann ja selbst bestimmen, was ich für mich gut finde und was nicht. Aber sie ersparen mir unheimlich viel Zeit! Als alleinerziehende und vollzeitarbeitende Mama bezahle ich auch Geld gegen Zeit. Dazu kommt, dass ich künstlerisch leider nicht soo begabt bin.


    Fazit: Meine Schüler lieben diese ansprechenden Materialien schon und mir ersparen sie Zeit, wenn sie zu meinen Vorstellungen passen. Und manchmal hole ich mir eben nur Ideen und gestalte sie dann nach meinen Bedürfnissen. Aber selbst dabei spare ich immer noch Zeit.

    Ich merke, dass es an Schulen doch sehr sehr unterschiedlich läuft.


    Ich arbeite an einer privaten Förderschule in BW und bei uns gibt es sehr strenge Regeln, bzw. wir halten uns sehr strikt an die Regeln des KuMis. Regelschulen, vor allem ab Sek.1, tun das wohl deutlich laxer.

    Und trotzdem hatten wir gestern unseren ersten Verdachtsfall. Da wurden die Regeln heute gleich nochmal extra streng kontrolliert.


    Unsere Klassen tragen keinen Mundschutz im Unterricht, wenn der Abstand zu den Lehrern eingehalten werden kann. Seit heute wurden wir wieder angehalten, dass Schüler und Lehrer eine Maske tragen, sobald ich zu Schülern hingehe oder sie zu mir kommen. Im Schulhaus und auf dem Schulgelände sind wir sehr konsequent mit den Schülern. In BW gibt es ja aber auch angeblich ein Bußgeld in Schulen.


    Im Lehrerzimmer gilt nun auch verpflichtend Mundschutz und es gibt nur noch eine bestimmte Anzahl an markierten Plätzen und Stühlen. Hier ist der "Gehorsam" leider deutlich kleiner wie in den Klassen.


    Tatsächlich haben wir keine Schüler, die sich weigern Masken nach Vorgabe zu tragen. Auf dem Schulhof nehmen sie die Masken öfter ab, aber eine Ermahnung oder ein strenger Blick regelt das meist sehr schnell.


    Im Moment bin ich noch am Dauerlüften. Allerdings werden ich und die Schüler nun warme Pullover/Jacken, Schals und vielleicht sogar Decken in der Schule deponieren.


    Ich fühle mich an meiner Schule tatsächlich so sicher, wie es eben möglich ist. Noch trage ich keine FFP2, bin aber auch kein Risikopatient.

    Hallo LHM,


    deine Situation im Ref kenne ich leider zu gut. Ich bin selbst Förderschullehrerin und unterrichte unter anderem auch lernbehinderte Kinder im Fach Englisch. Außerdem arbeite ich auch mit Blue Line (zumindest in den HS-Klassen).


    Zuerst einmal zu deinem Lehrwerk.

    Ich mag Blue Line sehr gerne, weil es extrem viel Zusatzmaterial gibt. Mit welchem Band musst du denn gerade arbeiten?

    Zu jedem Blue Line Band gibt es ein sogenanntes Förder-Workbook, mit dem man sehr gut auf L-Niveau arbeiten kann. Passend zum Schulbuch gibt es außerdem das Differenzierungsmaterial (nach oben und unten, aber ggf. noch zu schwer) sowie das Inklusionsmaterial. Mit diesem Material kann man quasi das Schulbuch links liegen lassen und wirklich auf L-Niveau arbeiten.


    Außerdem gibt es ja in Blue Line in jedem Kapitel irgendeinen thematischen Schwerpunkt. Blue Line 2 greift z.B. in Unit 1 das Thema holidays auf. Hier kannst du dich dann auch ganz vom Buch lösen und dieses Thema mit weiterem Material erarbeiten. Hier empfehle ich unbedingt die Internetseite http://www.lehrermarktplatz.de (nein ich verkaufe selbst nichts!). Da gibt es unheimlich tolles Material.

    Wenn du mir dein aktuelles Buch sagst, dann kann ich dir gerne noch konkretere Materialtipps vom Lehrermarktplatz geben.


    Außerdem helfe ich dir auch gerne mit Tipps zur Reihenplanung und zum Stundenaufbau, wenn ich genauer weiß, woran die Klasse gerade arbeitet. Ich habe hier an meiner Schule Zugang zu allen Blue-Line-Materialien von Band 1 bis Band 6.


    LG Flixe (die weiß, wie schwierig Englisch in der Förderschule ist und wie wenig Ahnung Fachleiter und Hochschuldozenten vom Fremdsprachenunterricht in Förderschulen haben...)

    laleona: Aber nur weil du es anders gemacht hast, müssen das doch nicht alle anderen auch?


    Diese Fälle gibt es übrigens in jedem Berufsfeld, da eine Schwangere in einem Beschäftigungsverbot auch außerhalb des Bematentums 100% ihres Lohns weiterbekommt. Deshalb lässt sich eine Schwangere auch "draußen" auch nie länger als 6 Wochen krankschreiben. Danach gibt es wahrscheinlich in 99% der Fälle ein individuelles Beschäftigungsverbot.


    Wärst du auch von den Kolleginnen genervt, wenn du damals ein Beschäftigungsverbot in Anspruch genommen hättest?

    Die Sache mit der Schwangerschaft muss man neben der persölichen Sicht auch aus der Sicht des Ministeriums betrachten.


    Aus persönlicher Sicht kann ich jede Schwangere verstehen, die sich dem Corona-Risiko nicht aussetzen will. Das muss noch nicht mal rational erklärbar sein. Ich hatte als Schwangere oft völlig irrationale Ängste. Aber sie waren nunmal da! Und es gab kein Corona.


    Der Dienstherr hat im Falle einer Schwangerschaft die Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmerin (wie jeder andere Arbeitgeber übrigens auch!). In Schulen für Körperbehinderte und Geistigbehinderte hat man als Lehrer sehr oft sehr engen Kontakt zu schwerstkranken Kindern, da man auch z.T. pflegerische Tätigkeiten übernimmt. Und da hier der Schutz niemals so hoch wie in einem Krankenhaus sein kann, ist das Risiko für Schwangere eben deutlich erhöht. In Schulen zur Erziehungshilfe fliegen auch mal die Fäuste, Füße oder Stühle. Was meint ihr, was los ist, wenn eine Schwangere einen Tritt oder ein Möbelstück in den Bauch kriegt?

    Bei Corona ist es ähnlich. Der Dienstherr kann seiner Fürsorgepflicht von Schwangeren (!) nicht in ausreichendem Maße derzeit nachkommen.


    Es ist also aktuell sowohl für die Schwangere wie auch für den Dienstherrn einfacher, alle Schwangeren in ein Beschäftigungsverbot zu schicken. Die Schwangere ist beruhigt und der Dienstherr muss keine weiteren Schutzmaßnahmen übernehmen. Zudem ist für den Dienstherr ein Beschäftigungsverbot weitaus kostengünstiger als die lebenslange Versorgung eines schwerstbehinderten Kindes aufgrund eines Dienstunfalls. Und es weiß eben derzeit niemand, wie sich eine Covid19-Infektion auf ein Ungeborenes auswirkt.


    Bei uns sind übrigens auch einige Schwangere im Beschäftigungsverbot und für uns ist das auch nicht einfach. Aber wir würden niemals auf die Idee kommen, das den Schwangeren anzulasten. Eigentlich würden wir in dieser Situation Vertretungskräfte für die Schwangeren erwarten. Aber wie das so ist, Personal für Förderschulen gibt es nirgends, also auch für uns nicht.

    Danke Friesin,


    ja, meine Klasse hängt mehr als bös zurück.


    Ich tu mir halt wirklich schwer, den kompletten Weg von einer absolutistischen Regierung hin zur Demokratie wegzulassen. Wie soll man den Wert der Demokratie erkennen lernen, wenn man nichts über absolutistische bzw. diktatorische Herrschaft weiß? Sie wissen nicht, dass Deutschland mal ein Kaiserreich war und dass die Menschen für ihre Rechte gekämpft haben.

    Hallo liebe KuK,


    in diesem Schuljahr muss ich zum ersten Mal in einer 9. Klasse Geschichte fachfremd unterrichten. Nun wussteich, dass die Kinder als letztes das Thema Industrialisierung in Klasse 8 behandelt hatten. Ich bin also davon ausgegangen, dass alle vorherigen Themen erarbeitet wurden.


    In der ersten Geschichtsstunde musste ich nun erfahren, dass die Kollegin direkt nach dem Mittelalter das Thema Industrialisierung behandelt hat. Begründet hat sie das damit, dass die Klasse eh schon so weit zurück war. Der Klasse fehlt also der komplette Absolutismus, die französische Revolution und Europa nach der Französischen Revolution :schreien:.


    Eigentlich müsste ich ja jetzt schon in den Nationalsozialismus einsteigen...


    Ich überlege derzeit zwei Vorgehensweisen:


    1. Ich bearbeite in diesem Schuljahr die fehlenden Themen bis zum Ende des 1. Weltkrieges. Da die Schüler alle noch zwei Jahre dableiben wollen (Ziel ist der mittlere Schulabschluss), hätten wir noch genug Zeit für den Rest. Das Problem ist, wenn jemand doch die Schule verlässt oder wechselt, dann fehlt der komplette zweite Weltkrieg. Kann man das wirklich machen???


    2. Ich lasse den Absolutismus und alles komplett weg und steige beim Imperialismus ein. Dann kann ich im zweiten Halbjahr wenigstens etwas zum Nationalsozialismus machen. Dieses Vorgehen widerstrebt mir aber total, weil ich glaube, dass die Themen wirklich wichtig zum weiteren Verstehen sind. Sind sie das wirklich?


    Ein weiteres Problem ist, dass das Fach in der HS 9 in BW nur einstündig unterrichtet wird. Ich habe also knapp 35 Schulstunden in diesem Jahr (Prüfungswochen habe ich schon abgezogen). Da darf dann aber auch wirklich gar nichts mehr schiefgehen.


    Hier gibt es doch bestimmt Geschichtslehrer, die mir ein paar Ratschläge geben können.


    Viele liebe Grüße und danke Flixe

    Also ganz ehrlich, natürlich können sie Strafen androhen, aber was wollen sie denn machen?


    Wenn ich der Meinung bin, dass meine anderen Kinder (die ich nicht habe) auch zu Hause bleiben, dann melde ich sie eben mit fadenscheinigem Grund in der Schule krank!


    Wenn mein eigenes Kind in Quarantäne muss, dann nutze ich hierfür meine 20 Kindkranktage (bin alleinerziehend). Sollten die aufgebraucht sein, bekomme ich ganz schnell selbst Symptome. Nasse Socken über Nacht reiche dafür notfalls. Ich lass doch nicht mein 8-jähriges Kind alleine in Quarantäne.


    Wer beschissen werden will, der wird eben auch beschissen!

    Eine Trennung zwischen gehörlos und schwerhörig macht heutzutage aus vielerlei Gründen keinen Sinn mehr.


    Zum einen betrifft das natürlich die Kinder selbst. Eine Hörschädigung ist in ihrer Auswirkung so komplex, dass man heute gar nicht mehr zwischen klassisch gehörlos und schwerhörig trennen kann, bzw. man eher nach den Auswirkungen sortiert (lautsprachlich,bilingual, gebärdensprachlich + kognitive Entwicklung):


    - Ich kenne gehörlose Kinder und Jugendliche die weitgehend lautsprachlich erzogen werden. Diese haben meist hörende Eltern und eine dermaßen schlechte Gebärdenkompetenz, dass sie gar nicht in gebärdensprachlichen Klassen unterrichtet werden können.


    - Ich kenne aber auch schwerhörige Kinder, die so wenig gefördert worden sind, dass sie ihr Hörvermögen gar nicht richtig ausnutzen können und deren Lautsprache ebenfalls mehr als schlecht ist. Wenn sie Glück haben, ist ihre Gebärdensprachkompetenz in Ansätzen vorhanden oder zumindest besser als ihre Lautsprachkompetenz. Meist haben sie zusätzlich eine Lernbehinderung oder eine geistige Behinderung.


    - Ich kenne hochgradig schwerhörige Kinder, die eine so gute Gebärdenkompetenz und eine super Lautsprachkompetenz haben, so dass die Klasse fast schon egal ist.


    Durch den technichen Fortschritt gibt es heutzutage nur noch sehr wenige wirklich gehörlose Kinder und Jugendliche. Früher galt man schon als gehörlos, wenn man nur hochgradig schwerhörig war. Heute bekommen schon Babys Hörgeräte und sind nicht mehr "gehörlos". Ich wage auch zu behaupten, dass weit über 90% der gehörlos geborenen Babys im ersten Lebensjahr ein Cochlear-Implantat bekommen.

    In den großen Hörgeschädigtenschulen haben wir dann maximal 1-2 Kinder pro Jahrgang, die ausschließlich in Gebärdensprache unterrichtet werden müssten. Wenn ich da an meine Schule denke, sitzen diese Kinder gerade in 3 Klassen der Sekundarstufe. Da diese Anzahl aber nicht für eine eigene Klasse reicht, wird es in der Praxis schwierig. Und wenn so eine Klasse tatsächlich mal zustande kommt (bei uns gerade eine 5.), dann sind diese Kinder nicht zwingend gehörlos, sondern alles von hochgradig schwerhörig bis gehörlos, schlecht lautsprachlich entwickelt und zum Großteil deutlich kognitiv eingeschränkt.


    Für uns Lehrer wird dies zum Problem. Zu den "klassisch hörgeschädigten" Schülern kommen nämlich seit vielen Jahren die Kinder mit einer auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung dazu. Die "hören" eigentlich normal, aber mit der auditiven Verarbeitung im Gehirn stimmt etwas nicht. Diese Schülergruppe hat jedoch oft ganz andere Bedürfnisse und eigentlich müssten sie ebenfalls wieder in eigenen Lerngruppen unterrichtet werden.


    Die Konsequenz sieht man dann in meiner Englischklasse: Da ist eben alles dabei... Kognitiv fit mit Wahrnehmungsstörung und normaler Lautsprache, kognitiv fit und völlig gehörlos und praktisch ohne Lautsprache, kognitiv eher unterdurchschnittlich aber lautsprachlich gut gefördert und gute technische Versorgung, lernbehindert mit extremer Wahrnehmungsstörung sowie körperlich massiv eingeschränkt und nichtsprechend.


    All diese Kinder sitzen nun in einer Klasse und sollen alle entsprechend im Fach Englisch gefördert werden... Ich glaube Frapper kennt meinen Frust aus dem Alltag. Da ist die Zuordnung eigentlich auch egal.

    Ihr werdet es kaum glauben!


    Gestern kam ein Brief des Ministeriums, dass gehörlose Schüler nicht mehr am Hörverstehens-Teil der Prüfungen teilnehmen müssen. Dieser darf nun ersatzlos gestrichen werden. Dafür haben sich die Schulleiter der 8 Hörgeschädigtenschulen in BW stark gemacht.


    @samu: Ja, genau das ist eben das Problem. Es gibt keine Englischlehrer in Deutschland (mit Ausnahme von 2! jeweils in Hamburg und Berlin), die eine englische Gebärdensprache so beherrschen, dass sie es den Schülern beibringen können.


    In unserem Fall wäre z.B. ein "Chat" als Prüfung die optimale Möglichkeit. Das wird allerdings vom Ministerium abgelehnt, da Lautsprache flüchtig ist und ein Chat eben länger sichtbar und nachlesbar ist. Ich bin mir allerdings sicher, dass es da technische Möglichkeiten geben würde, wenn man denn wollen würde.

    Also ich sehe meine Klassen diesen Herbst und Winter nicht mit geschlossenen Fenstern. Hab schon angekündigt, das sie meinetwegen ihre Federbetten mitschleppen sollen, aber die Fenster bleiben vorerst jedenfalls auf :)

    Ich habe im Elternbrief schon geschrieben, dass die Jugendlichen selbst die Verantwortung für passende Kleidung tragen :aufgepasst:

    Um mal wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen.


    Ich habe in dieser Klasse zum ersten Mal seit Jahren zwei komplett gehörlose Schüler ohne Hörhilfen oder Resthörvermögen und unterrichte sie in Englisch.


    Der genannte Schüler ist sehr clever und kommt eigentlich recht gut mit in Englisch. Da sehe ich wirklich keinen Grund, ihn aufgrund seiner Gehörlosigkeit vom Fremdsprachenunterricht auszuschließen.

    Vor Corona kam noch ein weiterer Schüler dazu, den ich bisher aber kaum kenne. Er scheint sehr schwach zu sein. Mal sehen.


    Ich habe noch eine sehr unkonventionelle Lösungsidee.


    Vorhin habe ich auf meinem IPhone eine Spracherkennungs-App ausprobiert, d.h. die App verschriftlicht, was ich spreche. Das hat Bombe funktioniert :staun:. Leider gibt es solche Software wohl nur online und da sehe ich ein sehr sehr großes Datenschutzproblem.


    Den gehörlosen Jungs und der nichtsprechenden Schülerin könnte man z.B. auf Tablets geben (haben wir), die eine Vorlesefunktion haben. Dann könnten sie ihre Antworten eintippen und vorlesen lassen. Da kommt bestimmt mehr Englisch rum als bei deutschen Gebärden.


    Übrigens hat meine Kollegin mal beim Schulamt ein schriftliches Chatgespräch als Nachteilsausgleich für mündliche Prüfungen beantragt. Das wurde abgelehnt, mit dem Hinweis, dass Sprache flüchtig sei und Chats eben nicht. Aber auch da müsste es heute doch technische Lösungen geben!

    Danke schonmal für eure Antworten.


    Ich habe die Frage auch in einer Facebook-Gruppe zum Digitalen Unterrichten gestellt.


    Da wurde mir gesagt, dass man sich an die Verlage werden kann und die einem so viele Online-Codes zur Verfügung stellen, wie man Personen in der Fachschaft hat.


    Ein Code kann wohl definitiv nicht weitergegeben werden.


    Ich werde also morgen früh mal bei Klett anrufen und nachfragen, wie das mit den Fachschaftscodes so funktioniert und wie viele man maximal bekommen kann bzw. was passiert, wenn ein neuer Kollege kommt.

    Hallo liebe KuK,


    ich habe da mal eine Frage an die technisch versierten Kollegen unter euch.


    Meine Schule hat dieses Jahr für alle Fächer und Klassenstufen die passenden Digitalmaterial zu den eingeführten Lehrwerken erworben. Diese haben wir jetzt also als Kollegiumslizenz. Geschickt wurden uns 5 DVDs.

    Diese dürfen ja auf einem Schulserver installiert werden. Zusätzlich dürfen die CDs auf dem heimischen Rechner genutzt werden (laut AGB von Klett).


    Dabei waren auch 5 Online-Schlüssel, mit denen diese Programme (v.a. bei Klett) auch auf einem IPad genutzt werden können.


    Jetzt zu meinem Problem. Ich muss mir einen Ersatz für mein Surface Pro 3 kaufen. Zur Debatte steht ein neues Surface Pro 7 oder ein IPad. Natürlich möchte ich diese Programme auch auf meinem Tablet nutzen können.


    Ist es möglich, die Online-Schlüssel im nächsten Schuljahr an einen Kollegen weiterzugeben, wenn ich dann keinen Online-Zugang mehr zu diesem Produkt hätte? Oder hat man Pech gehabt, wenn 5 Kollegen die Software online aktiviert haben? Denn die DVD lässt sich ja beliebig oft löschen und weitergeben.


    Sollte keine Weitergabe möglich sein, kommt ein IPad für mich nicht in Frage. Denn mit einem externen Laufwerk kann ich mir das Programm ja sonst nur auf ein Surface bzw. PC installieren.


    Wer kennt sich aus?

    Nun noch zu Djino. Danke auch für deine Gedanken.


    Nein, Englisch und Gehörlosigkeit darf sich nicht ausschließen und schon gar nicht, wenn ein allgemeiner Bildungsgang besucht wird. Auch gehörlose und hochgradigst schwerhörige Schüler sollten nach ihrem Schulabschluss in der Lage sein (einfache) Texte auf englisch zu verstehen und sich schriftsprachlich verständigen zu können. Das Beherrschen einer entsprechenden Gebärdensprache wäre hier das Optimum.


    Bedenkt aber auch, dass diese Kinder insgesamt 4 verschiedene Sprachen lernen müssen: Deutsche Gebärdensprache, deutsche Schriftsprache, engliche/amerikanische Gebärdensprache und die englische Schriftsprache. Das muss kein Regelschüler leisten!


    Ein Dolmetscher wird an einer Hörgeschädigtenschule nicht bezahlt. Dies muss die Schule leisten. Ich glaube auch nicht, dass es in Deutschland viele Dolmetscher für den Regelschulbesuch gibt, die englisch/amerikanisch gebärden können. Es würde mich mal interessieren, was in der Inklusion passiert, wenn es keine passenden Dolmetscher auf dem Markt gibt.


    Wenn ich eine muttersprachliche Ersatzprüfung mache und den schriftlichen Teil mit ungenügend bewerte, kann ich auch die schriftliche Prüfung im Fach Englisch machen und die anderen beiden Teile mit ungenügend bewerten. Das kommt aufs Gleiche raus und ist genauso unbefriedigend.

    Vielen Dank für die Diskussion. Ich finde sie sehr interessant und bringe auch gerne mein Wissen ein.


    Die Forschung zum Thema Erst- und Zweitspracherwerb zeigt bei gehörlos geborenen Kindern die gleichen Ergebnisse wie bei hörenden Kindern. Auch die täglich Arbeit zeigt, dass Kinder die die Gebärdensprache auf altersgemäßem Niveau beherrschen, die deutsche Schriftsprache einfacher, besser und schneller erlernen.


    Die Realität sieht aber anders aus. Die meisten gehörlos geborenen Kinder haben hörende Eltern (über 90%). Diese Kinder werden heute fast ausnahmslos relativ bald nach der Geburt bzw. im ersten Lebensjahr, mit einem Cochlear-Implantat (technisches Ohr) versorgt. Auf Anraten der Ärzte (natürlich hörend) werden diese Kinder danach ausschließlich lautsprachlich gefördert. Die wenigen hörenden Eltern, die zusätzlich Gebärden verwenden, tun dies oft nur sehr schlecht und müssen sich ständig vor Ärzten rechtfertigen.

    Nun gibt es aber ein Problem. Diese Implantation führt nicht bei allen Kindern zum gleichen Erfolg. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig und noch nicht vollständig erforscht. Nach einer jahrelangen lautsprachlichen Förderung mit geringen Erfolgen ist das Kind sprachlich auf dem Niveau eines Kleinkindes. Nun wird panisch mit Gebärden angefangen. Leider ist der Zug für einen sicheren Erstspracherwerb (egal welche) da schon lange abgefahren.


    Die Folgen sehe ich täglich bei meiner Arbeit. Es gibt Kinder, die wurden früh implantiert und hervorragend gefördert (Medizin, Rehabilitation, Elternhaus). Hier hat alles zusammengepasst (organische Voraussetzungen, Intelligenz, Förderung, etc.) und die Kinder haben eine nahezu natürliche Lautsprachentwicklung durchlaufen. Heute besuchen viele dieser Kinder eine Regelschule. Viele von ihnen machen Abitur. Manche von ihnen besuchen Realschulen und Gymnasien für Hörgeschädigte, da das Lernen dort häufig mehr auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist und man unter seinesgleichen ist.


    Dann gibt es die oben beschriebenen anderen Fälle. Diese Kinder haben keine adäquate Sprachentwicklung hinter sich (meist falsche und/oder zu späte Förderung). Sie gehen in der Regel auf eine Hörgeschädigtenschule und besuchen dort den Hauptschul- oder sogar Lernbehindertenzweig. Das verwundert nicht, da Sprache eben der Zugang zur Welt ist. Wer keine Sprache hat, kann sich nicht altersgemäß entwickeln.


    Gehörlos geborene Kinder, die nicht implantiert werden, haben in der Regel gehörlose Eltern. Wie gut hier der Erstspracherwerb klappt, hängt wie bei hörenden Kindern mit Migrationshintergrund, von der Gebärdensprachkompetenz und Bildung der Eltern ab.

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