Hallo in die Runde,
das Thema gab es sicherlich schon mal in irgendeiner Form, ich wollte aber nochmal konkret für mein Bundesland und fürs Jahr 2016 nachfragen, um meine Unsicherheit auszuräumen:
Es geht um Klassenfahrten in Baden-Württemberg, berufliche Schulen. Alle, die ich bisher mitgemacht habe, waren über Reiseveranstalter gebucht, die "Lehrerfreiplätze" anboten. Das Geld wurde direkt dem Veranstalter überwiesen, bei Stornierungen war der Veranstalter Ansprechpartner, nicht ich.
Nun kam gestern in der Konferenz auf, dass es doch oft etwas günstiger gewesen sei, als man noch selbst alles zusammengesucht hat, da diese Veranstalter ja auch nur etwas verdienen wollen.
Es hieß dann, man könne ja auch so seine Kosten auf die Schüler umlegen. Nun meine Frage: Stimmt das? Ich habe irgendwie das GEfühl, dass dies eine rechtliche Grauzone ist? Würde mich dabei unsicher fühlen.
Ich weiß nur davon, dass wir auf eine Erstattung der Reisekosten vom Land vorab verzichten müssen, aber evtl. doch noch was zurückkriegen.
Eine weitere Frage:
Wie ist das eigentlich mit dem Klassenkonto: Ich habe mal eines eröffnet, ausdrücklich gesagt, dass es als Klassenkonto fungiert. Es läuft trotzdem auf meinen Namen. Da die Bank irgendeinen Kontoinhaber brauchte. Ist das eigentlich rechtlich okay? Und was wenn die Klasse den Abschluss hat, kann ich das Konto dann für die nächstse Klasse weiternutzen? Es hat ja keiner bei der Bank nach dem Klassennamen gefragt. Ich habe auch mal irgendwo gelesen, dass das rechtlich nicht so einfach ist, wenn ich die KLassenfahrt ohne Veranstalter buche und dann die Schüler mir die Beträge überweisen. Aber kann man das anders lösen?
Ich werde in Zukunft auch weiter versuchen über Veranstalter zu buchen (erscheint mir am einfachsten), aber der rechtliche Rahmen interessiert mich trotzdem.
Ach ja die Schulleitung meinte, man fährt ja nicht jedes Jahr auf Klassenfahrt und ggf kriegt man ja doch was zurück, da könne man diese Kosten ja tragen
Viele Grüße,
elena