Da muss ich wohl was überlesen haben. Ich kann jedenfalls im alten Threat keine klare Unterscheidung zwischen halber und voller Stelle entdecken. Ich hatte gehofft ev. jemanden DIREKT anzusprechen, die/der sich vielleicht in einer solchen Arbeitssituation befindet, um Tipps auszutauschen - und dafür ist solch ein Forum ja wohl da.
Beiträge von Sunshine1978
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Hallo Philosophus,
Das ist so nicht richtig. Ich beziehe mich bei meiner Frage ausdrücklich auf eine HALBE STELLE und betone sogar noch ob Unterschiede zu eine Vollstelle bestehen.
LG
Sunshine -
Hallo zusammen,
erstmal wünsche ich euch allen nachträglich nochmal frohe Weihachten.
Mich würde interessieren ob es bei einer halben Stelle als Lehrer ebenso notwendig ist, seine Nebentätigkeit genehmigen zu lassen wie bei einer Vollstelle.
AUßerdem würde mich interessieren ob die Höhe des Nebenverdienstes unbegrenzt sein darf?Vielen Dank für eure Hilfe.
LG Sunshine -
Hallo zusammen,
Auch wenn dieses Thema sicherlich schon öfters hier im Forum angesprochen wurde, möchte ich doch gerne einen threat Angestelltenverhältnis vs. Beamtenverhältnis öffnen. Wo seht ihr Vor-, wo seht ihr Nachteile? Wie hoch ist eigentlich der tatsächliche Unterschied der Bezüge. Hier im Forum hab ich schon Beträge zwischen 200 - 600 Euro netto gelesen. Was stimmt denn nun? Ist es nicht so, dass sich durch die Zahlung des Weihnachtsgeldes für die Angestellten zumindest dieser Nachteil schon fast ausgleicht? Besteht eigentlich im Angestelltenverhältnis auch ein Kündigungsschutz (sprich, ist man unkündbar)? Was fallen euch noch für pro/contra Argumente ein?
Liebe Grüße
Sunshine -
Danke erstmal für die schnellen Antoworten - tolles Forum.
Aber schaut doch auch mal unter meinen threat "Vorraussetzungen für Verbeamtung". Kann mir denn da keiner was zu sagen?Franziskus: Wo liegt denn der Unterschied zwischen "anzeigepflichtig" und "genehmigungspflichtig"?
Besten Dank
Sunshine -
Hallo zusammen,
Vielleicht kann mir ja einer von euch in der Beantwortung dieser "Problematik" weiterhelfen.
Wie hoch darf der Nebenverdienst für einen verbeamteten Lehrer betragen? Wie hoch darf der Zeitaufwand betragen - sprich wieviel Stunden in der Woche/Monat darf man nebenbei arbeiten?
Wie sieht das gleiche bei einem Angestellten-Verhältniss aus? Vielleicht hat ja der ein oder andere von euch bereits ähnliche Fragen zu klären gehabt und kann mir weiterhelfen.
Besten Dank.Liebe Grüße
Sunshine -
Hallo zusammen,
wie ich gehört habe, ist es ja heute (leider) nicht mehr so, dass zwangsläufig jeder Lehrer verbeamtet wird. Mich würde interessieren, nach welchen Kriterien bei der Verbeamtung vorgegangen wird. Ich habe von ärtztlichen Untersuchungen gehört, wo verschiedene Kriterien erfüllt werden müssen, um verbeamtet zu werden. Wann finden diese Untersuchungen denn statt und was wäre z.B. ein Grund, nicht verbeamtet zu werden? Bluthochdruck? Asthma? Sowas in der Art? Gibt es nicht auch eine Frist, dass Krankheiten, welche länger als 3 Jahre zurückliegen, nicht angegeben werden müssen? Achja, ich komme übrigens aus NDS - ist ja bestimmt auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich oder?
Vielen Dank für eure Hilfe.Liebe Grüße
Sunshine -
Hallo erstmal zusammen,
ich bin neu hier und möchte mich deshalb erstmal kurz vorstellen. Ich bin m, 27, und komme aus NDS. Ich studiere Anglistik + Sport auf Lehramt Gymnasium. Vielleicht kann mir ja der ein oder andere meine Fragen beantworten - scheint ja ein ziemlich kompetentes Forum zu sein.
Frage 1: Wie hoch ist etwa der brutto, bzw. netto AnfangsVerdienst für einen verbeamteten Lehrer am Gymnasium, 30 Jahre, ledig, keine Kinder. Ich weiß es gibt Tabellen - aber sorry, bei den ganzen Zuschlägen und Abzügen steige ich echt nicht durch.
Frage 2: Wie hoch wäre der brutto, bzw. netto Anfangsverdienst, bei gleichen Vorraussetzungen, aber als Angestellter?
Frage 3: In welchen Stufen steigen die Gehälter? Sprich, was würde man z.B. mit 50 verdienen?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen oder ev. einen Ansprechpartner nennen.Liebe Grüße
Sunshine
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