Ich danke Euch für Eure schnelle Hilfe! Jetzt werde ich die Einberufung einer Lehrerkonferenz beantragen. Mal sehen, was wird. Es ist nämlich vor der Wahl zur Schulkonferenz keine Lehrerkonferenz mehr anberaumt.
Liebe Nele, danke für Deinen Hinweis. Ich hab das Bundesland eingetragen!
Ich bin sicher, das war noch nicht mein letzter Hilferuf!
Beiträge von lisemaus
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An unserer Schule wird das erste Mal (!) ein Lehrerrat gewählt. In den Richtlinien steht, dass die Wahl innerhalb einer Lehrerkonferenz stattfinden muss. Da die Schulleitung nicht an der Vorbereitung der Wahlen beteiligt sein darf, müsste ich als Wahlleiterin eine Lehrerkonferenz einberufen. Meine Schulleitung meint, dass dies nicht notwendig sei und will sie auch nicht einberufen. Sie meint, dass eine Zusammenkunft dazu ausreichen würde. Da ich aber befürchte, dass bei einem Formfehler der Lehrerrat im Konfliktfall wieder gekippt wird, möchte ich diesen natürlich vermeiden. Meine konkrete Frage: Darf ich als Wahlleiterin eine Lehrerkonferenz einberufen? Muss dies eine ordentliche oder eine außerordentliche sein? Muss die Wahl wirklich innerhalb der Lehrerkonferenz stattfinden? Meine Schulleitung meint, eine "Art Briefwahl" wäre auch möglich. In den Handreichungen zum Lehrerrat des Schulministeriums NRW steht aber ausdrücklich drin, dass "eine schriftliche Stimmabgabe nicht vorgesehen ist". Auch sonst ist meine Schulleitung zum Wahlverfahren nicht genügend informiert. Ich bin Euch für Hilfe wirklich sehr dankbar. Ich weiß, dass meine Frage für viele Kollegen banal ist. Bitte trotzdem um Hilfe!
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