Beiträge von Volker_D

    Ich meinte mit "Gebühren", ob zusätzlich zu dem angegebenen Preis noch etwas drauf geschlagen wird, z.B. weil ich aus dem Ausland kaufe. Diese Frage hat immergut ja beantwortet

    Ah. Ok. Dass kann man allerdings ohne die Rechnung zu sehen nicht beantworten. Viele Verkäufer dürften außerhalb der EU sitzen. Wenn die eine Rechnung stellen, dann dürfen die oft auf die Umsatzsteuer in ihrer Rechnung verzichten und brauchen diese Steuer dann nicht in ihrem Land abführen. Der Käufer ist verpflichtet sich um Steuer und Zoll in seinem Land zu kümmern. Was nicht wenige "vergessen".
    Ich bin mal gespannt, wann die Politik solche Dinge endlich korrigiert. Die neue Gesetzgebung innerhalb der EU ist nicht gerade gelungen. Man kriegt zwar jetzt leichter die "großen Player" innerhalb der EU, aber die Kleinunternehmer stehen ziemlich doof da, da sie sich wohl kaum Steuerberater aus jedem EU Land leisten können.
    (Wobei die meisten Artikel auf der Seite wohl "Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (§ 4 EUStBV)" haben und von der Einfuhrsteuer befreit sein dürften. Ich bin allerdings keine Rechtsauskunft des Zolls. Bitte selbst dort nachfragen. Bitte daran denken, dass es auch die "Kleinbetragsregelung" gibt. Und somit eine Einfuhr unter 10 Euro nicht versteuert werden muss. Darüber aber schon.)

    "Keine Gebühren" ist gut. Als Käufer siehst du die Gebühren nur nicht, aber der Verkäufer muss sie zahlen und hat sie daher vorher schon logischerweise auf den Preis aufgeschlagen. Diese Gebühr bezahlt man als Käufer natürlich (indirekt), man sieht es nur nicht direkt. Wenn die Gebühren günstig/gering wären, dann könnten die Verkäufer auch (wieder) günstigere Preise anbieten.
    Beim Kauf aus den USA muss der Verkäufer mal eben bis zu "0,30$ + 3,90%*Verkaufspreis" Gebühren bezahlen. Wenn man nur günstige Dinge kauft (unter ~100 Euro) ist das noch billig im Vergleich zu einer "normalen" Bank. Wenn man aber etwas teurere Dinge kauft (über ~300 Euro), dann ist das richtig teuer. Eine Bezahlung mit einer "normalen" Bank wäre dann wesentlich günstiger.
    Bei Kauf/Verkauf innerhalb der EU wird es dann für PayPal ganz "ungünstig". Da lohnt sich PayPal schon ab 1 Cent nicht und ist richtig teuer. Jede "normale" Bank ist da günstiger.

    Mit "Praxis" meinte ich vor allem das "Bauen" (nicht das "Fliegen"). Muss ja auch nicht ferngesteuert sein. Selbst ein nicht steuerbares Segelflugzeugmodell ist ja nicht mal so eben gebaut. Das "Fliegen" wäre dann nur einmal eine Stunde. (Wenn du noch etwas Theorie aus dem "richtigen" Segelflugbereich mit einbindest, dann wirst du bei einer 1-stündigen AG zeitlich schon in Bedrängnis geraten.)

    Schöne AG, aber auch "ungewöhnlich", da es über die üblichen 1-2 Schulstunden pro Woche für ein Jahr wohl deutlich hinausgeht. (Alleine für den Theorieunterricht wird da ja schon die Zeit gebraucht.)
    So schön es auch ist (ich fliege seit einiger Zeit selbst; allerdings keine Segelflugzeuge); als Schüler hätte ich aufgrund des Sportvereins, Computerclubs, Musikschule, ... (Und einen Tag zum Abschalten braucht man auch mal) schlicht und ergreifend keine Zeit gehabt.
    Insofern würde ich da jetzt nicht alle Schüler für "faul" abstempeln. Da haben einige bestimmt schon 1-2 Hobbys/Nebenjobs/... und können sich so ein zeitintensives weiteres Hobby nicht leisten.
    Evtl. sollte man den Schwerpunkt anders legen und z.B. "nur" ein Modellflugzeug bauen. Da braucht man dann wesentlich weniger Zeit für Theorie und Praxis und käme mit den "üblichen" 1-2 Schulstunden pro Woche aus. Und als Abschluss des Kurses kann man ja mal gerne einen Tag am Flughafen verbringen und sich die "echten" Flieger angucken.

    Es ist ja schon seit etlichen Jahren nicht mehr erlaubt reine S1/GHRler an Gymnasien einzustellen.

    Hatte sich wohl vor 2 Jahren noch nicht bei allen Gymnasien herumgesprochen. Ich bin Sek 1 Lehrer und da meine Schule geschlossen wurde, hatte ich mal ganz doof am Tag der offenen Tür einen Direktor am Gymnasium gefragt, ob er mich nehmen würde. Das hatte er nicht abgelehnt, sondern um Bewerbung gebeten. (Ich hatte mich aber dann dort nicht mehr offiziell beworben.)
    Zumindest in meiner Region nehmen die Gesamtschulen zu und nehmen den Gymnasien dadurch natürlich Schüler weg. Und es sind nicht gerade wenige Lehrer von den sterbenden Realschulen hier zu Gesamtschulen gewechselt. So gering kann dort die Quote also nicht sein.

    Wobei es auch am Gym./Gesamtschule Leute gibt, die nur mit Sek I A12 eingestellt wurden (und i.d.R. nur bis Klasse 9 oder 10 eingesetzt werden, wobei ich da auch schon von einer Ausnahme gehört habe). Kann da aber leider nicht sagen wie hoch die Quote ist. Kann uns da mal ein Lehrer von Gym/Gesamtschule ungefähre Quoten seiner Schule nennen?

    Karl-Dieter:
    1. 49700 < 51000
    2. Du hast die Tabelle 2017b genommen. Das was aber ein Vergleich aus 2016. Also muss man auch die 2016 Tabelle nehmen. Ansonsten wird das bei vielen anderen Berufen ebenfalls schon wieder gestiegen sein.

    Schulleiter etc. wurden ja auch befragt.

    Selbst wenn Schulleiter gefragt wurden, dann müssten sie auch die vielen Vertretungsstelltenlehrer, Teilzeitkräfte, ... befragt haben. Der Schnitt würde sinken.
    Schulleier von Grundschule sind i.d.R. übrigens A12. Nur bei recht großen Grundschulen A13.

    Wobei Lehramt mit fast 51000 Euro im Jahr 2016 in NRW auch bedeutet, dass ein
    .. Sek II Lehrer mit etwa Stufe 7-8 genommen wurde (das ist ok. Könnte der Durchschnitt sein)
    .. SeK I Lehrer in der letzten Stufe genommen wurde (also bestimmt kein Durchschnittswert)

    Rechtlich kann ich das jetzt leider nicht sicher beantworten.
    Aber die "alte" Schule wird sich "freuen", wenn Sie kurz vorher erfährt, dass du doch nicht kommst und somit UV und Stundenplan noch mal mehr oder weniger komplett überarbeitet werden müssen. Das sind mal eben zig Stunden zusätzliche Arbeit für die Verantwortlichen.
    Es wundert mich ehrlich gesagt ein bisschen, dass die andere Schule das erst am Ende der Sommerferien entscheidet. Da hat man UV und Stundenplan normalerweise schon fertig. War das erst so kurzfristig ausgeschrieben worden (unerwartete Krankheit, ...) oder haben die so viele Bewerber mit gleicher Fächerkombination, dass die sich ziemlich sicher sind einen zu bekommen? (Wenn die nämlich keinen Vertretungslehrer bekommen, dann wird es bei denen aber zeitlich verdammt eng mit UV und Stundenplan.)
    (Evtl solltest du dir auch überlegen beim alten Arbeitgeber zu bleiben, da dass evtl. die Chancen auf Festanstellung erhöht? Frag mal am Besten deinen Personalrat.)
    (Was steht/stand den in deinen Arbeitsverträgen? Ich kann mich daran erinnern, dass bei meinem damals eine Vertragsstrafe festgelegt war für den Fall das ich nicht antrete.)

    Für den Sitzplan nehme ich kein Programm. Sehe auch nicht den Sinn darin; mein Tablet wäre mir dafür viel zu klein und der Bildschirm schaltet sich viel zu schnell ab. (Länger einstellen will/kann ich nicht -> Problem Akku). Ein DIN A4 Blatt Sitzplan auf Papier halte ich für viel besser. Den kann ich soagr leichter/schneller sehen, wenn ich an der Tafel stehe und auf das Pult gucke. Das machst du mit dem Handy/Tablet?
    Arbeitsblätter am Handy: An meiner Schule geht das nur sehr bedingt. In fast allen Räumen hätte ich das Problem so ein Arbeitsblatt vom Handy zu zeigen bzw. auszudrucken. In den anderen Räumen wäre es zu umständlich. Ich müsste das Arbeitsblatt erstmal auf Handy bringen. Ich habe die schon alle der Lernstatt und darauf haben die Schüler zugriff. Warum also diesen Umweg?
    Klassenbücher... Wahrscheinlich verstehen wir da unterschiedliche Dinge drunter, aber das müsste ja mit allen Lehern der Klasse abgeglichen werden. Und da ist dann mal wieder die Frage nach der rechtlichen Umsetzung.
    Kalender ok. Benutze ich zwar nicht für die Schule digital, aber da würde ich ehlich gesagt (weil nur noch ein Programm in "meiner" List übrig bleibt) eine Kalendersoftware vorziehen. Warum: Weil ich darin problemlos meine privaten Kalender gleichzetig führen könnte, da diese dort getrennt werden können. Ansonsten müsste ich doch wieder 2 verschiedene Programme benutzen, oder aber Schuldaten auf den Rechnern haben, die nur Zugriff auf meinen privaten Kalender haben und nicht auf die Schuldaten.

    So, ich hab doch noch etwas gegoogelt.
    Also wenn ich aufgefordert werden mit der Nutzung von Windows bewusst gegen das Datenschutzgesetz, ... zu verstoßen, dann wird das meiner Meinung nach entweder mit §111 StGB oder §116 StGB "verhindert" (Aufruf zu Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat). Ich bin mir jetzt nicht sicher ob das noch eine Ordnungswidrigkeit oder schon eine Straftat ist.
    Bei der Bundeswehr als Soldat/Wehrpflichtiger hätte ich die Ordnungswidrigkeit ausführen müssen und mich beschweren müssen. Die Straftat hätte ich nicht ausführen dürfen.
    Wie ist das eigentlich als verbeamteter Lehrer? Gilt da die gleiche Regelung wie für den Soldaten?

    Juristisch halte ich das auch für sauber. Wenn die wüssten, dass es unsicher ist/den Gesetzen widerspricht und trotzdem die die Schulen auffordern würden es zu nutzen, dann ist das bestimmt(wahrscheinlich?) eine Strafttat. Gesetz dazu müsste ich jetzt suchen. Ist jetzt aber zu spät. Ich muss auch mal schlafen.
    Ich denke der Bund/die Länder haben da Windows schon geprüft. Microsoft hat ja u.a. in Brüssel ein sogenanntes "Transparency Center" genau für solche Zwecke eingerichtet.

    Nein, dass Internet ist auch nicht genehmigt. Es fällt unter die Pauschalregel. Da muss jeder Lehrer selbst entscheiden ob es konform ist oder nicht.


    Klar dürfen die andere Systeme einsetzen. Sie müssen nur prüfen, ob es den Datschutzbedingungen entspricht. Was soll daran unlogisch sein? Genau das wird doch im Gesetz vorgeschrieben und dafür hat jede Schule einen Datenschutzbeauftragten zugewiesen, der diese Frage notfalls beantworten kann.

    Das war die Antwort auf deine Frage nach dem Internet. Wenn das jetzt kein Medium ist, dann kann ich dir da leider auch nicht helfen.


    Bei dem Betriebssystem bin ich ganz deiner Meinung: Das ist kein Lernmittel, weil es kein Medium im "klassischen?" Sinn ist.
    Für die Software wurde es aber indirekt beantwortet: Dadurch, dass das Land die Software für Microsoft Windows bereitstellt, ist das indirekt mit erlaubt worden. Da gibt es also auch kein direktes Problem.

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