Beiträge von Volker_D

    "Gottesdient"? Kann man den Scheiß nicht einfach lassen. Wir arbeiten immerhin an staatlichen Schulen und sollten keine Ideologie vertreten, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.


    Nur rein vorsichtshalber vorher schon gesagt: Der folgende Text gibt nichts über meine persönliche Einstellung zu dem Thema wieder, ich zitiere nur. An meiner Schule gibt es (abgesehen vom freiwilligen Gottesdienst vor der Einschulung und vor dem 10er Abschluss) auch keinen Schulgottesdienst.
    Und ja, ich spiele mal wieder an Grenzen und "schiebe" das Zitat mal etwas "härter" in eine Ecke a la "dann auch kein Gott in Schule, weil 'nur' Ideologie". Das Zitat war/ist ja so (evtl.) nicht gemeint.


    In der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen steht:
    "Artikel 7
    (1) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.
    [...]
    Artikel 12
    (3)In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.
    In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen."


    und im Schulgesetz NRW steht:
    "Artikel 57
    (4) [...] Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags nach Artikel 7 und 12 Abs. 6 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1.
    [...]
    Das Neutralitätsgebot des Satzes 1 gilt nicht im Religionsunterricht und in den Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen."


    Das Zitat von Artikel 14 (Religionsunterricht) spare ich mir mal.


    Wie gesagt: Ich habe hier nicht meine Meinung geäußert. Ich habe (noch) nicht gesagt, ob ich das "gut" oder "schlecht" finde; nur zitiert.

    Hallo Stefan,


    deinen Fall kann ich leider nicht beantworten. In dem Buch ging es eher um IT-Verträge, bei denen Hardware, Software oder Dienstleistungen (Im Sinne von Programmieren, Wartung, Beratung, ...) verkauft werden. Der Spezialfall "Foren" kam in dem Buch nicht vor. (Kann ich mich zumindest nicht dran erinnern.)


    Die Formulierung auf Schulthemen.de ist auf jeden Fall wesentlich besser als die Nutzungsbedingungen hier.


    §6 Abs. 4 und §3 Abs. 3 sind irgendwie doppelt. Ist aber wohl auch nicht so schlimm.


    Genau genommen stimmt die Überschrift von §3 nicht mehr bei Abs. 3 und 4. Denn dort geht es ja nicht um Pflichten den Nutzers, sondern um Rechte des Anbieters. Müsste meiner Meinung nach eigentlich eine neue Überschrift bzw. ein neuer Paragraph sein.


    PS:
    Bist du hier überhaupt schreibberechtigt? Laut Nutzungsbedingungen gilt doch: "Schreibberechtigt sind Lehrer, die Aufgrund ihrer Ausbildung hauptberuflich den Unterricht für Schüler auf staatlich anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden (Hoch)Schulen leiten dürfen (bzw durften - (bei Pensionären). Ebenso schreibberechtigt sind Personen die sich zur Zeit in einer Ausbildung befinden, welche oben genanntes Ausbildungsziel anstrebt."
    Und bei dir steht "kein Lehramt". :wink_1:

    Ja, ich sprach von der Anmeldung (den Nutzungsbedingungen). Dort steht nur "Recht", also vollkommen unklar welches Recht von den vielen von dir genannten gemeint ist. So einfach ist der Fall (glaube ich) nicht. Ich würde fast wetten, dass der durch mehrere Instanzen laufen würde und dabei durchaus unterschiedlich gewertet wird.


    Korrektur: Dort steht "alle Rechte". Also sind alle von dir genannten Rechte gemeint. Sprich: Wo es gesetzlich verboten ist (z.B. Urheberrechte), wird es wohl unwirksam sein. Wo es aber erlaubt ist (z.B. Verwertungsrechte und Nutzungsrechte) wird es nicht unwirksam sein. Eine "Bezahlung" findet ja indirekt statt. Die Kosten, die für den Server bezahlt werden müssten, werden uns erlassen. Wir müssen also nicht, so wie bei einigen anderen Portalen, einen "Eintritt" bezahlen.

    Nachtrag: Ich habe es gerade noch einmal nachgelesen. In dem Buch von Meinhard Erben ist das Problem in Kapitel 1.5 beschrieben.
    Es wird unterschieden, ob die Klausel...
    - überraschend war (§305 c Abs 1 BGB)
    - eine Individualvereinbarung ist (§305b BGB)
    - Unklar ist (§305c Abs. 2 BGB)
    - Unwirksam ist (§306 BGB)
    - ein Sonderfall ist (§242 BGB)


    Je nachdem, wie ein Gericht diese Klausel einstuft, hat das andere Konsequenzen.


    In diesem Fall würde ich auf "Unwirksam" tippen. In dem Fall wird die gesetzliche Vorschrift genommen. Sprich: Urheberrecht wird nicht abgetreten, alle anderen Rechte zur Veröfentlichung, Vermarktung, ... werden (bis auf Wiederruf) abgetreten.
    Ich bin allerdings kein Rechtsexperte, sondern lese das so aus den von Hernn Erben aufgeführten Beispielen so ab.

    Da kann man schon sicher sein.


    Da wäre ich nicht so sicher. Denn es ging nicht (nur) um die Urheberrechte. Sondern um Rechte zur Veröffentlichung, zum Verkauf, ...
    Wenn ich ein Autor bin und mit einem Verlag einen Vertag ausmache, dann dann behalte ich auch die Urheberrechte. Trotzdem (bzw. insbesondere dann) darf der Verlag meine Texte veröffentlichen. Sprich: Der Verlag hat nicht die Urheberrechte, verkauft aber trozdem legal.


    Ich hatte vor ein paar Jahren mal das Buch "Allgemeine Geschaftbedingungen - IT Verträge wirksam vereinbaren" von Meinhard Erbes gelesen. In dem Buch wurde unterschieden, dass in einigen Fällen solche Klauseln entfallen, in einigen Fällen der komplette Vertrag nichtig ist (also auch alle anderen legalen Vereinbarungen), und in einigen Fällen ein Kompromiss, der beiden Seiten möglichst nahe kommt, vom Gericht festgelegt wurden. Leider erinnere ich mich nicht mehr daran, in welchem Fall was angewendet wurde/wird.


    Und ob ich das sinnig finde oder nicht habe ich ja auch immer noch nicht gesagt. Das sind erstmal zwei ganz verschiedene Dinge.

    Das ist allerdings Murks. So eine Übertragung ist mit dem UrhG nicht vereinbar und dürfte nichtig sein.


    Vermute ich auch; ich bin mir allerdings nicht sicher, ob dadurch dieser Punkt einfach ersatzlos entfällt oder ob ein Gericht einen Kompromiss beschließen würde, der diesem Forum möglichst viele Rechte einräumen würde.


    Ebenso interessant finde ich die Frage, warum so viele tausend Nutzer in diesem Forum so einen Satz kommentarlos zustimmen.
    Ich würde mal tippen:
    etwa 80% haben es nicht gelesen
    etwa 10% ist es egal
    etwa 10% gehen davon aus, dass der Punkt von einem Gericht (ersatzlos) gestrichen wird

    Ob ich es sinnig finde oder nicht habe ich doch gar nicht verraten. Ich lote nur gerne Grenzen aus.


    Und warum "eh"? Was war an meinem anderen Betrag den so komisch?


    Ich kann ehrlich gesagt nicht erkennen wo dein Zitat zutrifft. Ich erkenne da keine Forschungsarbeit. Könnte es aber evtl. werden, wenn mehr Bilder veröffentlicht und kommentiert werden?!


    Die Veröffentlichung hat aber auch auf einem deutschen Server stattgefunden, daher muss du dich auch zusätzlich an das deutsche Recht halten.


    Ich frage mich auch noch, ob du du nach UK-Recht auch veröffentlichen bzw. die Rechte abgeben darfst. In den Nutzungsbedingungen dieses Forums hast du nämlich folgendem zugestimmt:
    "Mit der Übertragung eines Beitrages in das Forum, trittst Du automatisch alle Rechte an diesem Beitrag an die Betreiber des Forums ab."

    Ich überlege gerade, ob das veröffenltichen der "Bilder" auch etwas mit Medienkompetenz zu schaffen haben.
    Auf den ersten Blick sehen diese für mich nicht nach einer kurzen Schriftprobe aus, sondern nach der Veröffentlichung eines kompletten Textes eines Autoren, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob er überhaupt gefragt wurde, dass sein Werk veröffentlicht werden darf. Aber evtl. täusche ich mich auch und es handelt sich nur um die Abschrift eines Tafelbildes des Lehrers. In dem Fall dürfte man den Text ja veröffentlichen, es sei denn die .jpg-Datei wird nicht als Text, sondern als künstlerisches Bild gewertet.

    Oh.. Ich sehe gerade, dass ich den falschen "Quote" gelöscht hatte. Das Zitat war von SchallundRauch und nicht von SteffdA. Ich habe es in meiner Nachricht verbessert.


    Witzig, dass sich gerade ein Apple-User über die Geschwindigkeit sorgen eines anderen macht, obwohl in den meisten Benchmarks der von Apple benutzte LLVM Compiler den anderen typischen Compilern deutlich unterlegen ist. (Damit meine ich den gcc-Compiler, den Intel-Compiler und den Microsoft Compiler)

    Zitat von SchallundRauch«

    Und dein i7 funktioniert auch, d.h. kann die Power tatsächlich umsetzen? Mein letzter Laptop (Neupreis war 999€ mit i7 und allem, was das Herz vermeintlich begehrte) ist deswegen nämlich nach 3 Jahren in den Müll gewandert und seitdem bin ich mit einem wahnsinnig teuren Laptop dieser Apfelfirma im 7. Himmel. Jetzt habe ich allerdings das Problem, dass mir jegliches Verständnis für word-, oder noch besser openoffice, Nutzer fehlt, weil an pages alles perfekt ist. :weinen:


    Ich will dir ja keine Angst machen, aber ich habe als CPU einen AMD x2 270. Eine CPU, die schon vor vielen Jahren nur 40 € gekostet hat und heute schon lange nicht mehr "aktuell" ist. Die läuft immer noch super schnell. Hochfahren des Rechners dauert keine 10 Sekunden. Starten von LibreOffice dauert keine Sekunde (Und ich habe keine uralte Version installiert, sondern die aktuellste Version). Ich kann gar nicht so schnell schreiben und surfen wie der Rechner schnell ist. Wenn man sich mal die Entwicklung professioneller Büro-PC anschaut, dann hat sich dort in den letzten 10 Jahren auf CPU Basis auch recht wenig getan. Eher im Gegenteil, die CPUs sind effektiv z.T. sogar langsamer geworden als damals. Dafür achtet man heute auf geringen Stromverbrauch und leise bzw. passive Kühlung.

    Da Jahreszahlen anzugeben ist relativ schwer. Ab wann ist es "weit verbreitet" bzw. "bezahlbar"? (Evtl. wie viel Prozent der Bevölkerung bzw. wie viel Prozent des durchschnittlichen Einkommens? Je nachdem was man unter "verbreitet" versteht kann das am Beispiel "Spielekonsole" von den 70er Jahren bis "noch nicht eingetreten" sein.)
    Selbst dann empfinde ich da einige Dinge als "schwierig". Zum Beispiel "Schulbusse". Gab es damals einfach mehr Schulen und die Schüler hatten gar nicht so lange Wege wie heute? Oder würde einfach die nötige Entfernung reduziert? Statt "verbreitet" und "bezahlbar" würde ich bei dem Punkt eher nachforschen, ab wann Schulbusse wie gesetzlich geregelt wurden.

    Ich würde dann mal einfach folgende Termine einreichen:
    11.15-11.45 Heimfahrt
    11.45-12.45 Essenszubereitung (frisch gekocht schmeckt einfach besser als aus der Konserve)
    12.45-13.15 Essen
    13.15-13.30 Küche aufräumen
    13.30-13.45 Post bearbeiten/lesen
    13.45-15.45 Wocheneinkauf
    15.45-16.15 Rückfahrt zur Schule

    Man kann hier sicherlich auch nicht Grundschulen mit beruflichen Schulen vergleichen.


    Natürlich kann man die Freistunden der einzelnen Schulformen kaum miteinander vergleichen. Für Grundschulen und Hauptschulen, bei denen der Klassenlehrer die meisten Fächer in einer Klasse unterrichtet, ist es natürlich am leichtesten wenige bzw. keine Springstunden zu setzen. Wobei es dort auch auf die Umstände ankommt. Wenn dort z.B. ein Lehrer nur Sport unterrichtet und die Schule sich mit einer anderen Schule Halle oder Bad teilen muss, dann kann es bei schlechter Absprache um die Hallen/Bad-Zeiten sehr schnell unmöglich sein keine Freistunden zu haben.
    Bei mir ist es eine Realschule mit max. 2 Freistunde.
    Bei Gymnasien bzw. Berufsschulen ist es natürlich schwerer. Wobei diese Schulen es auf der anderen Seite auch leichter haben, da sie den Schülern Freistunden geben dürfen. Außerdem müssen die Schüler bei uns zur ersten Stunde anfangen und sie müssen auch mindestens 5 Stunden haben, weil die Busse sonst gar nicht fahren. Das dürften Schulen mit Erwachsenen Schülern anders machen und könnten hier zugunsten der Lehrer die Schüler auch mal später kommen lassen oder den Schülern Freistunden geben.
    Wie ich schon sagte: Das doofe ist, dass es kaum Wettbewerbe in diesem Bereich gibt und die meisten Schulen gar nicht wissen wie gut bzw. schlecht sie sind.
    Solche Wettbewerbe sind mir leider (fast) nur von Universitäten bekannt, bei denen die Fachschaften in Informatik nach besseren Algorithmen suchen.
    Bei uns hat es einen ähnlichen Wettbewerb auch gegeben. Allerdings schulintern. Damals waren auch nicht alle Lehrer mit den Plänen zufrieden und die Schulleitung hat uns erklärt warum bzw. wo die Probleme liegen und gerne von den Lehrern nach Lösungsmöglichkeiten gefragt. Schnell wurde uns damals klar, dass Stundenplanung ganz schön schwer ist und unsere Schulleitung kein Problem mit den Ursachen b) und c) hatte. Auf diesen Gebieten war unsere Schulleitung perfekt und konnte hier alle Optimierungsmöglichkeiten nutzen; auf den Gebieten habe ich von meiner Schulleitung sehr viel gelernt. (siehe meine erste Nachricht). Die Problem bei uns lagen bei Ursache a). Der Schulleiter hatte aber kaum eine Chance dass zu erkennen. Auch eine Schulleitung hat nur endlich viel Zeit und hält daher gerne an bewährten Prinzipien fest, zumal es „alle anderen Schulen auch so machen“. Nachdem wir die Ursache erkannt hatten, hatten wir (bzw. ich, die anderen Helfer hatten die Ursache ebenfalls noch nicht erkannt) unserer Schulleitung gezeigt hatten, dass die Anzahl an Freistunden mehr als halbiert werden kann. Daraufhin hat sie diese Lösungsmöglichkeit angenommen und seitdem immer umgesetzt. Das ist nun ein paar Jahre her. Mittlerweile mache ich bei uns die Pläne, da die alte Schulleitung leider nicht mehr hier ist.
    Wie gesagt: Ich kann nur den Tipp geben: Sucht bei euch die Ursachen. Es hilft nicht viel, wenn man nur sagt „Mach es besser“. Das kann der Stundenplaner dann evtl. schaffen, oder auch nicht. Das Thema ist sehr schwer, es gibt viele Dinge zu beachten und kaum wirklich gute Hilfe bzw. Vergleiche.

    Wie gesagt: Ich zähle die Mittagspausen als Freistunden. Arbeitsrechtslicht sehe ich da kein Problem. Wenn jemand maximal 2 Freistunden pro Woche hat, dann bedeutet es, dass er maximal 2 Mittagspausen haben kann. An den anderen 3 Tagen hat derjenige damit also entweder Vormittags frei, Nachmittags frei oder den ganzen Tag frei. Wo soll das arbeitsrechtlich ein Problem sein? Er hat doch immer eine Mittagspause. (Zumal arbeitsrechtlich die Uhrzeit einer Mittagspause gar nicht vorgeschrieben ist, sondern nur die Stundenanzahl, die maximal am Stück gearbeitet werden darf.)


    Mit den "keine" Freistunde, muss man ein bischen auf die Kollegen achten. Wenn dort jetzt ein paar Kollegen mit 5+ Freistunden an der Schule sind, dann ist das einfach Mist/unfair. Daher gebe ich ein Maximum für ALLE vor und versuche das so klein wie Möglich zu machen.

    Bei uns haben alle maximal 2 Freistunden. Wir sind allerdings nur eine Halbtagsschule.


    Das in der Schulkonferenz festzulegen oder den Personalrat anzusprechen wir meiner Meinung nach nicht viel nutzen. Die Idee ist zwar nett, aber nicht das eigentliche Problem. Der Stundenplanmacher wollte bestimmt nicht so viele Freistunden für dich; er kann es nur nicht anders. Man muss die Ursache bekämpfen, warum er es nicht kann, und nicht einfach nur sagen, dass er es besser machen muss.


    Wäre so, als wenn die Lehrer hier den Auftrag bekommen auf den Nürnberg eine schnelle Runde zu fahren (einen guten Stundenplan zu machen). Da hilft es nicht, wenn ihr zu langsam fahrt und dann beschlossen wird, dass ihr mindestens 200 km/h im Schnitt fahren sollt. Dadurch wird es hier wohl kaum einer schaffen so schnell zu fahren.
    Statt also einfach zu beschließen: Fahr schneller, sollte man es doch anders machen:
    a) Ein gutes Auto geben (Er also nicht mit dem Golf 1.6 fährt, sondern einen guten Sportwagen)
    b) Das Auto auch selbst einstellen dürfen (So wie im Autosport: Welches Setup ist für diese Strecke nötig)
    c) Üben auf diesen Kurs zu fahren und am besten auch noch professionelle Anleitung bekommt wie es geht


    Bei der Stundenplanung ist es analog; einfach beschließen es besser zu machen wird wohl kaum helfen. Man muss:
    a) Ein Programm haben, welches das auch kann
    b) Zugriff auf die UV bekommen um Optimierungen vorzunehmen
    c) Üben und ggf. Hilfe bekommen wie zu optimieren ist. (Nicht „was“ zu optimieren ist, dass wissen die meisten selbst. „Wie“ es zu machen ist!)


    Wenn ich sehe, dass so viele Freistunden gesetzt werden, dann hat dein Stundenplaner mit großer Wahrscheinlichkeit eins der oben genannten Probleme. Sprich:
    a) Das Programm kann die maximale Anzahl an Springstunden nicht begrenzen; oder es hält sich zumindest nicht an die Vorgaben, sodass das Programm nicht gerade sehr sinnvoll ist.
    b) Er hat keinen Zugriff auf die UV und darf es nicht optimieren oder weiß nicht wie es geht
    c) Das Programm kann es evtl, aber er weiß nicht, wie man dem Programm sagen kann, dass jeder Lehrer eine maximale Anzahl von Springstunden nicht überschreiten darf. Er bräuchte Hilfe in der Benutzung des Programms.


    Klar kann man jetzt sagen:
    Wir haben aber Problem d): Es geht nicht besser. Man kann mit den Maßnahmen a) bis c) auch nicht erreichen im Durchschnitt mit 500 km/h über den Nürnbergring zu fahren. Das stimmt natürlich, aber ich gehe jetzt mal die Wette ein, dass dies in den meisten Fällen nicht zutreffen wird. Da ich in diesem Bereich nicht gerade unerfahren bin, behaupte ich mal, dass die meisten Stundenplaner da noch deutlich Luft nach oben haben. Es aber schlicht an mindestens einem der drei Punkte scheitert um in die professionelle Liga aufzusteigen. Dummerweise gibt es in dieser Liga kaum Wettbewerbe und oft wenig Hilfe, sodass den meisten gar nicht bewusst ist wie gut (bzw. schlecht) sie im Vergleich zu anderen stehen und ihnen auch nicht klar ist, wie bzw. wo sie optimieren müssen.


    Ja, evtl. ist deine Strecke ich nicht schneller zu fahren, weil es ein nicht ausgebauter kleiner Feldweg ist. Aber die Wahrscheinlichkeit halte ich für sehr gering.

    Der Grund der "Belastung" (oder besser "Verschleiß") ist natürlich ein noch wichtigerer Grund es nicht zu machen. Daher schrieb ich auch "u.a.".
    Grundsätzlich wird auch das Lesen beschleunigt. Bei den aktuellen SSDs fällt das aber im Moment kaum noch auf, da sie u.a. oft schon am Limit der Datenübertragungsgeschwindigkeit des SATA-Anschlusses sind. Es wird einfach mal wieder Zeit für eine neuere Version :)


    Erkennen kann man das aber z.B. bei einem Vergleich zwischen SATA und M.2. (aber auch bei alten SSD-Tests, als SATA noch nicht der begrenzende Faktor war).

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