Beiträge von Volker_D

    Catania: Es gibt viele nachvollziehbare Gründe. Ich bin froh, wenn Eltern so etwas vorher sagen. Auch bei den religiösen Gründen.


    Es gibt hier einfach ein paar Punkte, die mich persönlich nachdenklich machen:
    1. Diese religiösen Gründe sind kein Einzelfall. Je nach Schule sind das sehr große Teile der Klasse. Diese Gemeinden sind nicht gleichmäßig über das Land verteilt, sondern an einigen Orten gehäuft.
    2. Diese religiösen Gründe wurden vor ~20 Jahren nicht vorgebracht. Damals sind die Kinder aus den Familien mitgefahren.
    3. Komischerweise wurde es in den ersten Jahren oft nur den Mädchen verboten, und den Jungen (aus der gleichen Familie) aber erlaubt. Guckt man sich aber die neuen Formblätter an, so konnte ich ja nur den "Sohn"-Punkt nicht "widerlegen". Also aus meiner Sicht vollkommen unlogisch. Wenn, dann hätte man es den Jungen verbieten müssen, aber nicht den Mädchen.
    4. Es wird mit der Bibel begründet. In Landesgesetz von NRW steht ausdrücklich, dass wie Lehrer christlich erziehen soll UND Teilnahmepflicht an Klassenfahrten existiert. Hätten die Kirchen nicht schon in den ersten 50 Jahren nach dem Landesgesetzes dagegen vorgehen müssen, wenn sich das widerspricht? ok. Das ist wohl Religionsfreiheit. Meinetwegen kann der Punkt gestrichen werden.


    Aufgrund von 2. und 3. vermute ich mal schlicht, dass der Grund nur von einer konservativen Meinung neu eingeführt wurde.
    Andere sehen das wahrscheinlich anders. Wahrscheinlich ist mal irgendetwas schlechtes passiert und dann wird es allen verboten. Hilfreich ist das aus meiner Sicht nicht; und zwar für alle Seiten (Lehrer, Schüler die Mitfahren, Schüler die nicht Mitfahren, Eltern, ...)!
    Wenn man dann hört, dass z.B. ein Mädchen ihre Ausbildung beim Arzt abbrechen musste, weil die Dienstkleidung beim Arzt eine Hose ist. Die Eltern aber nur einen Rock erlauben...



    Auch wenn sich das bis hier negativ anhört. Ich hätte gerne gerade diese Schüler auf der Klassenfahrt dabei, da sie mit Sicherheit (insbesondere bei größeren Anteilen) einen guten Einfluss auf den ein oder anderen Chaoten haben könnten, den ich nur mit unguten Gefühl mitnehmen muss.

    Wobei ich mal behaupte, dass viele Lehrer diese Funktionen absichtlich nicht beibringen und die Schüler dadurch keinen Nachteil haben (sondern eher den von solchen Lehrern erhofften Vorteil).
    Man könnte damit natürlich evtl. die ZP10 schneller schaffen. Mein Ziel in Mathe ich es aber nicht, dass die Schüler die ZP10 möglichst schnell lösen.
    Solche Funktionen zeige ich Schülern am Taschenrechner nur selten. Der kann einfach viel zu wenig. Ich zeige so etwas an einem richtigen PC, da dort solche Funktionen oft viel übersichtlicher sind, besser erläutert werden und im Berufsleben später auch schnell eingesetzt werden können. Wer tippt schon im Beruf die Werte mit einem Taschenrechner ab, wenn er sie digital auf PC oder Handy hat? (Und das dürfte wohl heute der Normalfall sein) Zumal Taschenrechner "echte" Datensätze eh gar nicht mehr erfassen können, da die gar nicht genug Speicher haben.
    Meiner Meinung nach sollte man eher auf die gute Bedienbarkeit und Lesbarkeit (siehe meine Beispiele im alten Beitrag) achten.

    Als Schüler sollten ich(wir) Casio haben. An den Schulen wo ich als Lehrer unterrichtet habe war die Empfehlung Sharp bzw. an der anderen Schule Texas Instruments.


    Ich persönlich würde bei einem Taschenrechner darauf achten wie er so einige Dinge handhabt. Da gibt es verschiedene Vor- und Nachteile.


    z.B:
    - Bei einigen Modellen muss man z.B. für sin(35°) zuerst 35 drücken und dann die Sinustaste. Bei vielen anderen Modellen ist das heute die Eingabe andersherum.


    - Sehr große Zahlen werden als 10er Potenz darstellt. Dabei stellen einige Taschenrechner die Zahl 12345*1020 als 1234520 dar, was natürlich falsch ist. Sie zeigen die "10" nicht an. Ist in Klasse 10 dann oft ein sehr beliebter Fehler in den Klassenarbeiten.


    - Einige Modelle sind sehr streng und unterschieden Vorzeichen und Rechenzeichen. Sprich: Bei der Aufgabe 7-(-3) bzw. 7 - -3 muss man bei der Eingabe der Aufgabe auf verschiedene "-" Tasten drücken. Kann man als Vorteil aber auch als Nachteil sehen.


    - Bei einigen Taschenrechner kann man gemischte Brüche mit weniger Tastendrücken eingeben


    - Bei einigen Taschenrechnern ist das Abspeichern von Zwischenwerten wesentlich übersichtlicher/einfacher (Sprich in der Anzeige steht nur "ANS" oder ähnliches statt der gespeicherten Zahl. Bei einigen Modellen muss man mehr Tasten drücken, ...)


    - ...


    Leider kenne ich im Moment kein Modell, dass alle oben genannten Punkte zu meiner Zufriedenheit kann. Egal welches Modell ich nehmen, ich hatte bisher immer mindestens einen Nachteil.

    Hat nichts mit Hobby-Theologe zu tun, sondern damit, dass ich einen schriftlichen Antrag auf Nichtteilnahme an eine Klassenfahrt erhalten habe den ich beantworte. Die Bibelzitate stammen nicht von mir, sondern wurden von den Eltern als Grund genannt. Wenn ich Hobby-Theologe wäre, dann würde ich die Bibel nach Stellen durchsucht, die für eine Fahrt sprechen.


    Abgesehen von den schon vorher genannten Gründen sind auch folgende Punkte nicht unerheblich:
    - Wenn mal eben 5 oder mehr von 28 Kindern nicht mitfahren, dann wird für alle anderen Kinder die Fahrt mal eben wesentlich teuer, weil z.B. die Reisekosten konstant bleiben und auf weniger Personen verteilt werden müssen. Konsequenz wäre dann, dass dann die Fahrt aufgrund der Kosten evtl. nicht mehr stattfinden kann. Der Förderverein kann nicht alle Kosten auffangen.
    - Die Schüler würden sonst viele Dinge verpassen, die sie auf der Klassenfahrt lernen sollen.
    ...
    Der Gesetzgeber hat sich diese Regel (Teilnahmepflicht) (vermute ich zumindest) nicht zum Spaß ausgedacht. Die Teilnahmepflicht ist keine persönliche Idee von mir. Ich versuche erstmal nur umzusetzen was vorgeschrieben ist. Letztendlich ist mir das egal; Ein Versuch für das eine Kind bzw. für die ganze Klasse ist es aber erstmal Wert. Von anderen Schulen ist mir bekannt, dass die in ähnlichen Fällen sogar an die Bezirksregierung weiterleitet haben. Mit z.T. etwas "unschöneren" Folgen für die Eltern.


    Wenn man mal genauer hinguckt, dann sind ürigens die Eltern nicht immer (direkt) das "Problem" da sie z.T. selbst vom Vorsteher der Kirchengemeinde unter Druck gesetzt werden. Das ist aber ehrlich gesagt nicht mehr mein Problem.


    Ich persönlich denke, dass ich mit so einer Antwort erstmal das beste im Sinne des Gesetzgebers und im Wohle des Kindes umgesetzt habe. Wenn es "klappt" dann freue ich mich. Wenn meine Antwort trotzdem "negativ" beantwortet wird, dann ist es mir persönlich aber auch egal. Ich habe dann das Ganze immer an die Schulleitung weitergereicht, die es bei uns immer akzeptiert hat.

    Ist gar nicht mal die große Ausnahme. Über den Daumen würde ich mal sagen das pro Klasse locker 5 Kinder betroffen sind.
    Bei den kleinen Schülern merkt man noch deutlich, dass die sich darüber freuen.
    Bei den großen ist das schwieriger abzuschätzen. Wenn man mit ihnen direkt spricht, dann sagen sie oft das sie nicht mitmöchten. Wenn aber mal etwas "lauscht", dann hört man, dass sie doch gerne mitmöchten; ihren Eltern zur liebe aber etwas anderes sagen.

    Ich stelle mal mein Antwortschreiben hier vor, für die "Bibelgünde". Hatte bisher oft zur Konsequenz, dass die Schüler dann doch mitfahren durften:


    "Schüler" ist nicht "Eltern". Im origen Satz stand "Dem Schüler steht es frei ...". Das ist falsch. Wenn, dann eher "Den Eltern ...".
    Wobei das auch nicht ganz stimmt.
    Religiösen Gründen hat bei mir kaum einer sinnvoll vortragen können. (Und das obwohl die oft einen so schönen langen Brief mit Bibelzitaten haben. Bei genauem Hinsehen fast alle falsch/zusammenhangslos (Was "leider" auch die Eltern eingesehen haben und die Kinder dann doch (teilweise) mitdurften (Eltern haben die Kinder dann nach dem Abendbrot abgeholt und vor dem Frühstück wieder gebracht. Das Übernachten war ihnen zu "gefährlich". Für mich nicht ganz nachvollziehbar, aber den Kompromiss finde ich akzeptabel).)
    Finanzelle Gründe konnte nie einer nennen, weil :
    a) die Schulkonferenz schon einen sehr niedriges Limit festgelegt hat
    b) die Klassenfahrten dann i.d.R. vom Amt (teilweise oder sogar ganz + Taschengeld) übernommen wurden
    c) falls b) nicht zutraff ist immer der Förderverein der Schule eingesprungen
    Erzieherische Gründe haben bei mir Eltern nie vorgelegt. Das war leider, wenn es vorkam, andersherum. Aus erzieherischen Gründen habe ich mich geweigert diesen Schüler zu beaufsichtigen und mitzunehmen (weil er z.B. mehrfach aus dem Unterricht herausgelaufen ist und das Schulgelände verlassen hat. Anweisungen nicht befolgt hat, ... Rechtlich gesehen war das dann die Ordnungsmaßnahme Ausschluß vom Unterricht.) Wäre schön gewesen, wenn in diesem Fall mal die Eltern so einen Antrag gestellt hätten. War bei diesen Eltern aber umgekehrt: Ihr "liebes" Kind hat ja angeblich das Recht auf eine Klassenfahrt.

    Im Übrigen: Es steht auch Schülern durchaus frei, nicht mit zur Klassenfahrt zu fahren und dafür in einer Parallelklasse am Regelunterricht teilzunehmen. Es besteht zwar Schulpflicht, nicht jedoch die Pflicht zur Teilnahme an einer Klassenfahrt für Schüler!

    Wobei das zumindest in NRW nicht stimmt. In NRW besteht Pflicht zur Teilnahme an einer Klassenfahrt (zumindest in der Sek I). Einzige Ausnahme: Wenn es aus religiösen Gründen nicht erlaubt ist.

    Warum bekommen Schüler keine Besoldung für den Unterricht? Wie die Lehrer haben sie Anwesenheitspflicht und müssen ja auch während der Schulstunden hart arbeiten.[...]

    Weil es da große Unterschiede gibt:
    Beispiel:
    a) Fabrikarbeiter geht in die Firma und stellt viele X her. Die darf er aber nicht behalten und auch nicht mit nach Hause nehmen. Es muss sie in der Farbik lassen.
    -> Daher wird der Fabrikarbeiter dafür bezahlt.


    b) Lehrer geht in die Schule und bildet viele Schüler aus. Die darf er aber nicht behalten, noch darf er die Schüler für sich arbeiten lassen (Ansonsten dürfte er z.B.: Der Techniklehrer lässt sich von den Schülern das Haus renovieren. Der Englischlehrer lasst die Schüler Übersetzungstätigkeiten durchführen die er verkauft, Der Kunst- und Texttillehrer vermakten die Werke der Schüler, Der Musiklehrer verkauft die Lieder, ...)
    -> Daher wird der Lehrer dafür bezahlt


    c) Die Schüler gehen in die Schule und dürfen alles was sie dort lernen behalten und mit nach hause nehmen. Sie dürfen ihre erarbeiteteten Sachen behalten um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen (und das dürfen Fabrikarbeiter und Lehrer nicht!). Sie müssen ihr Wissen nicht in der Schule lassen.
    -> Steng genommen müssten die Schüler also dafür bezahlen, da sie alles behalten(mitnehmen) dürfen. Da die Schüler aber z.T. zwangsverpflichtet sind (und aus ein paar anderen Gründen) müssen die Schüler für den Unterricht nicht bezahlen. (Zumindest in den meisten Schulen. Ich könnte jetzt aber auch viele Schulen nennen, in denen die Schüler auch bezahlen müssen.)
    Streng genommen bekommt der Schüler sogar eine Bezahlung in Form einer Art "Aktie". (Allgemein "Zeugnis" genannt). Wenn er sich ein gutes Zeugnis erarbeitet hat, dann ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass er einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber seiner Mitschüler erhalten wird. Aber selbst ohne diese "Aktie" oder mit nur schlechter "Aktie" darf er all sein Wissen zu seinem eigenen Vorteil nutzen.

    ich würde keine klassenfahrt machen, die ich bezahlen muss!
    schlimm genug, dass all die dann anfallenden überstunden nicht gezahlt werden :qualm:

    Wobei das nicht ganz stimmt.
    Bei einem Lehrer mit voller Stelle hast du recht.
    Ein (angestellter?) Teilzeitlehrer bekommt zumindest die Stunden aufgestockt. Sprich: Wenn man eine ganze Woche fährt, dann bekommt man auch das Geld so, als wenn man eine Woche lang Vollzeit arbeiten würde.

    Abgesehen davon: Die Kollegen mit der halben Stelle sind aber de facto stärker finanziell belastet, weil sie bei halber Bezahlung die gleiche Leistung erbringen und trotzdem von ihrem kleineren Gehalt den gleichen Beitrag leisten müssen.

    Wobei die Rechnung nicht vollständig ist. Ein Kollege mit voller Stelle muss auch einen höhreren Steuersatz zahlen.
    Wenn ein Kollege nur eine halbe Stelle hat, dann muss er nicht die Hälfte der Steuern zahlen, sondern wesentlich weniger.

    Wenn du eine Antwort schreibst, dann ist unter dem Textfeld ein Reiter mit "Dateianhänge".
    Da kann man draufdrücken und dann Dateien hochladen.
    Da dort keine doc, docx, ... Dateien erlaubt sind, kannst die Datei einfach gepackt werden und dann als zip hochgeladen werden.

    In LibreOffice Calc kann man die Höhe auf 0,1 mm genau angeben.
    Weil man aber 0,1 mm mit dem Lineal so schlecht messen kann, würde ich übrigens NICHT EINE Zelle ausmessen. Dann kann eine kleine Ungenauigkeit beim Messen einer Zelle zu einer großen Verschiebung bei vielen Zellen führen.
    Besser ist es die Länge aller Zellen zu messen (oder "nur" von 10 Zellen wenn man im Kopf rechnen möchte) und die Länge durch die Anzahl der Zellen teilen.

    Ähhh... Woher soll timetex denn die Namen deiner Schüler kennen? Du musst die XXX schon selbst durch Namen ersetzen. (Was aber meiner Meinung nach viel zu umständlich wäre.)


    Wenn man aber eine Tabelle bzw. Klassenlist haben möchte, dann ist Word aber nicht gerade das beste Mittel, sondern eine Tabellenkalkulation (also z.B. Excel oder LibreOffice Calc).


    Du solltest ins Büro gehen. Ihr benutzt in NRW mit Sicherheit SchILD zur Schülerverwaltung. Dort kann man die Schüler in eine csv-Liste exportieren. Diese Datei öffnet man mit einer Tabellenkalkulation.


    Dann kommt es darauf an wie umständlich ihr es machen wollt. Umständlich wäre es für jede Klasse so eine Datei zu exportieren. Leichter ist es alle Schüler mit Klassenbezeichnung zu exportieren und den Autofilter auf die Kopfzeile zu setzen. Dann kann man sich die gewünschte Klasse einfach selektieren. (Klassenspalte notfalls ausblenden oder später abschneiden.)


    Als Vorletztes muss die Zellenhöhe korrekt eingestellt werden. Am besten oben links in die Ecke drücken um alle Zellen zu selektieren und eine Zelle auf die richtige Größe ziehen, damit das auf alle Zellen übernommen wird. Wenn ich mich richtig erinnere, dann steht (stand zumindest damals) im Timetexkalender soagr die Zellengröße, sodass du sie nicht selbst ausmessen musst. (Notfalls selbst messen.) GGf. noch Schriftgröße anpassen.


    Wenn ihr im Büro sehr gutes Personal habt, dann kann man sich sogar den csv-Export/Import sparen indem man einmal mit dem Reportdesigner in SchILD das richtige Formular anlegt (Vom Prinzip also die ganz normale Klassenliste, nur die Höhe der Zellen muss ggf. einmal an Timetex angepasst werden). Hat bestimmt schon einer gemacht. Dazu ist das hier aber das falsche Forum. Du solltest im SchILD-Forum nachfragen wenn ihr das nicht selbst könnt.


    Jetzt nur noch drucken und fertig.

    Nein.
    Wenn du bis zum 31.12.2016 beantragt hättest, dann wäre es Rückwirkend nur bis zum 01.01.2016 korrigiert worden.
    Wenn du bis zum 30.06.2017 beantragt hättest, dann wäre es Rückwirkend nur bis zum 01.01.2017 korrigiert worden.
    Du hast beide Fristen verstreichen lassen, bei dir wird nichts mehr korrigiert.
    Ich bin allerdings keine Rechtsauskunft. Stell doch vorsichtshalber einfach den Antrag.

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