Beiträge von Volker_D

    Bei uns müssen die Schüler auch wählen (zumindest bei den Kursen; nicht bei den AGs) und wir fragen die Schüler auch nicht welchen Lehrer sie gerne hätten. Die Schüler fragen aber uns. Und ich habe öfters Gespräche mit Schülern wo ich mich fragen warum die den Kurs gewählt haben; (weil die schon vorher in dem Fach 4 bis 5 standen und das trotzdem wählen; oder im ersten Halbjahr zwar eine knappe 3 aber in den anderen Fächern nur 2 und besser; ...) Meine 10% Schätzung habe ich extra sehr niedrig angegeben, sodass ich meine "Wette" auch gewinnen könnte. Den realen Wert schätze ich auf über 20%.). Und wenn ich da an die vielen Gespräche innerhalb des ersten Halbjahres denke, wenn die Schüler ankommen und noch in einen anderen Kurs wechseln möchten; was ich da so immer höre ...)


    Wen das bei euch schon vorher klar ist, dann ist doch auch logisch warum sie nicht fragen. Das bedeutet aber nicht, dass die Schüler diese Info dann nicht verwerten.
    Ich selbst habe im Studium zum Beispiel Kryptographie gewählt. Hatte auch eine 2 in dem Kurs. Habe mich im Semester darauf aber extra noch mal bei einem anderen Prof eingetragen, damit ich diesen dann als Prüfer angeben konnte. Das war ja kein extra Arbeit. Einfach nur einmal Unterschreiben. Hat sich gelohnt! (Nicht falsch verstehen, dass hatte keinen "menschlichen" Grund. Ich wusste einfach nur, dass der eine Prof auf jeden Fall eine Frage zu einem bestimmten Thema stellen wird (von dem ich zwar die Definition damals sagen konnte, ich es aber den Sinn nicht verstanden hatte). Und ich wusste, dass der Andere diese Frage nicht stellen wird (weil es in seiner Vorlesung nicht vorkam.).

    @Wollsocken80: Kommt darauf welchen Absatz du falsch verstanden hast. In den einem Absatz ging es um AGs, nicht um Fächer/Kurse. Wenn du da noch nie von Schülern angesprochen wurdest, dann wird das wahrscheinlich einen Grund haben. (Aber selbst bei den Kursen fragen die Schüler oft nach wer den Kurs macht (was wir nicht beantworten; aber wer nicht gerade auf den Kopf gefallen ist, kann sich das selbst leicht ausrechnen); und sie fragen auch oft nach, wer den Kurs noch wählt; und/oder fragen ältere Schüler wie der Lehrer in dem Kurs war/ist (Die Kurslehrer sind bei uns "vorhersehbar", da muss man nicht besonders schlau für sein. Es gibt oft nur 2-3 mögliche Kollegen und derjenige, der gerade den 10er Kurs hat wird wohl mit extrem großer Wahrscheinlichkeit im kommenden Jahr wieder den 7er Kurs bekommen. Ich behaupte mal, das bei unseren Kurswahlen (am Ende Klasse 6!) mindestens 10% der Schüler nicht ihr "Lieblingsfach" gewählt haben, weil ihre Freunde etwas anderes gewählt haben, ...).
    In dem anderen Absatz ging es verkürzt um "Wenn ein Schüler was will, dann grundsätzlich nicht.". Darfst meine gleiche Fabulierung auch gerne am Beispiel Ausflug, Klassenfahrt, ... u.ä. machen. Das würde das die gleiche Absurdität zeigen.

    Wenn die Schüler "fit" sind, dann kann man mit einer kleinen Gruppe schnell bei euch/dir seinen Wunsch bekommen.
    Beispiel:
    Ein Schüler geht zum Chef und sagt: nächstes Jahr möchte ich X in Mathe haben.
    Der Nächste geht zum Chef und sagt: nächstes Jahr möchte ich Y in Mathe haben.
    ...
    Da müsste sich bei uns nur etwa 10 Schüler absprechen.
    Und schon hätte 10 Leute ihren Wunschlehrer Z gewählt, da der Chef ja keine Extrawurste für einzelne macht. Wo kämen wir denn da hin, wenn sich einzelne Schüler etwas Wünschen dürfen. Das wird aus Prinzip nicht gemacht :)

    a) Man müsste mal gucken wie das Gespräch gelaufen ist. Ist das Mädchen wirklich sofort zum Chef gelaufen und hat gesagt "Ich möchte xxx". Oder wurde Sie von einem Lehrer vorher angesprochen "Du kannst kein Deutsch? Wie könnten wir das lösen?". In beiden Fällen hat sie das gleiche gesagt, aber die Situation ist doch schon ziemlich anders.
    b) "Extrawurst" ist es nur, wenn sich das andere Schüler auch Wünschen, aber nicht bekommen.
    c) Schüler fragen ofters mal Kollegen, ob sie nicht mal wieder eine X-AG machen können (die nur vom Chef gestrichen wurde, weil die UV es in dem Jahr nicht hergab). Wenn die Kollegen diese AG dann wieder auf den Wunschzettel geschrieben haben, haben die Schüler dann auch eine Extrawurst bekommen? Muss man aus Prinzip einen anderen Lehrer die AG leiten lassen sobald ein Schüler einen Kollegen angesprochen hat, damit die nicht ihre Extrawurst bekommen?
    d) Nein, DaZ muss ich nicht für *alle* Schüler zugänglich machen.

    Ich glaube nicht, dass der explizite Wunsch komisch ist. Sondern der einzig logische. Zumindest wenn alle anderen Lehrer, die sie kennt (und sie kennt ja wohl kaum alle ~100 Lehrer der Schule, sondern eben nur "ihre" ~10 Leher), mit ihr bisher kein Spanisch gesprochen haben. (Angenommen das hat echt noch einer der anderen 10 Leher gemacht, dann vielleicht nicht oft genug, zu schlecht gesprochen, oder einfach nicht ganz so sympatisch. Warum sollte man den Kollegen nennen, der immer X macht/hat, wenn man den anderen nennen kann? Wenn Schüler Gruppen bilden sollen, dann würden die ja auch erstmal andere Schüler nennen, die nicht X haben/machen, sondern den "sympatischeren" wählen. Aber deshalb wollen die den anderen Schüler nicht gleich heiraten oder best friends werden.)
    Chef soll einfach DaZ Stunden zur Verfügung stellen und fertig.

    Ist in NRW mit dem Aufsichtsweg ebenso. siehe Verwaltungsvorschrift Aufsicht
    Zitat:
    "Der Unterrichtsweg umfasst alle Wege, die die Schülerinnen
    und Schüler aus Gründen des Unterrichts oder anderer Schulveran-
    staltungen zurücklegen, sofern die Schülerinnen und Schüler nicht
    von zu Hause kommen oder nicht im unmittelbaren Anschluss an die
    Schulveranstaltung nach Hause entlassen werden.
    Unterrichtswege dürfen von Schülerinnen und Schülern der Sekundar-
    stufe I und II ohne Begleitung einer Lehrkraft zurückgelegt werden,
    wenn keine besonderen Gefahren zu erwarten sind."

    In NRW steht in den Richtlinien
    "Die Leiterin oder der Leiter kann den Schülerinnen und Schülern unter Be-
    achtung der dargestellten Grundsätze und nach vorheriger Absprache mit
    den Eltern die Möglichkeit einräumen, im Rahmen der Schulfahrt zeitlich
    und örtlich begrenzte, angemessene Unternehmungen (in der Regel in
    Gruppen) durchzuführen, ohne dass dabei eine Aufsichtsperson jede
    Schülerin oder jeden Schüler überwacht."

    In der Regel haben ja die Angehörigen nichts besseres zu tun.

    Oh... Ja, Sorry. So war das nicht gemeint. Natürlich nicht sofort selbst in der kritschen Zeit fragen.
    Thema sollte vielleicht besser in einen anderen Thread.
    Aber die Angehörigen werden sich ggf. nach einiger Zeit selbst melden. Da liegen ja noch Schulschlüssel oder andere Dinge herum. Aber stimmt schon, bei einem privaten Gerät kommt da natürlich keiner drauf. Insofern: überflüssig.

    Wie soll das gehen, wenn die verschlüsselten Daten auf meinem privaten Gerät liegen und dieses bei mir zu Hause steht?

    Wobei das meiner Meinung nach kein 100% Argument dagegen ist. Privates Gerät bedeutet ja nicht unbedingt zu Hause. Für zu Hause wäre es unnötig. Das stimmt. Es geht hier um Nutzung privater Geräte. Wo diese stehen ist erstmal nebensächlich. Ich kenne auch Kollegen die ihren privaten Laptop fast immer in der Schule haben/lassen. Es könnte auch helfen, wenn der Kollege im Krankenhaus liegt oder verstirbt und es durch einen Angehörigen abgegeben wird.

    Ich glaube, du hast mich missverstanden[...]

    Ah. Ok. Den Punkt hatte ich in der Tat missverstanden. Aber dein Vorschlag wäre dann
    a) ehrlich gesagt noch komplizierter als bisher (zusätzliches hinterlegen des Passwortes. Das muss manbisher gar nicht machen.)
    und/oder
    b) nicht so sicher, da du nur an Verschlüssellung denkst und alles andere ausblendet. Wäre so als wenn man dem Motorradfahrer sagt er müsse zur Sicherheit einen Helm tragen und bräuchte im Gegenzug nicht mehr seine Bremsen überprüfen (oder meinetwegen auch umgegekehrt. Beispiele hinken leider immer etwas.)

    Allerdings wenn ich die Notenheftchen sehe, die viele Kollegen verwenden. [...] Da ist nichts verschlüsselt und der Bildschirmschoner mit Passwortschutz geht beim Notenheftchen auch nicht an. Die Noten im Heftchen werden auch nicht regelmäßig durch Backups gesichert.

    Und das ist auch ok so. Man kann das eine mit dem anderen nicht so einfach vergleichen.
    Weder die Idee "Im Notenheft muss ich nicht verschlüsseln. Also muss ich den Computer nicht verschlüsseln." noch die Idee "Am Computer muss ich verschlüssel. Also muss ich das Notenheft verschlüsseln" sind "richtig".
    Die erste Schlussfolgerung ist auf jeden Fall falsch. Über die zweite könnte man sich ja streiten, aber es hat schon gute Gründe warum man das nicht macht.


    Um es mal wieder mit einem Beispiel zu erklären:
    Verkehrsteilnehmer. Es gibt Verkehrsteilenhmer, die müssen einen Helm tragen aber anderer nicht. Und? Warum müssen das nicht alle machen? Wäre das nicht logisch? Bzw. wenn es einige nicht müssen, warum müssen das dann alle nicht machen? Also wenn ich als Fußgänger vom Auto erwischt werde und mit meinem Kopf auf die Scheibe bzw Straße schalge, dann hätte mir ein Helm geholfen.
    Analoges kann man mit Beleuchtung, automatischer Notruf, Airbag, ... fortführen.
    Und es durchaus sinnvoll dass die Regeln dort unterschiedlich sind. So ist das bei analogem Heft und Datei auf einem Computer auch. Es macht durchaus Sinn das dort die Regeln unterschieldich sind. Klar kann man überalll die gleichen Sicherheitsregeln einführen. "Freue" mich schon auf den Tag an dem ich im Sommer meinen Helm mit Beleuchtung aufsetzten muss, die Airbagjacke anziehe und meine Richtungswechsel beim Gehen mit Lämpchen und Klickergeräusch anzeigen muss. Aber vielleicht kommt es ja auch anders und Motorradfahrer dürfen wieder ohne Helm fahren, ...

    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass die Entwicklung und der Betrieb einer Cloud-Anwendung wie einem Notenmanager mehr Aufwand erfordert.

    Ah. Ok. Sehe jetzt erst bei dir das "BY". Kennst daher wohl ExtNotMod nicht. Jetzt ist mir klar wie du gedacht hast und warum ich den Zusammenhang nicht gesehen habe. ExtNotMod ist kein Cloud Service. Die Lehrer bekommen eine verschlüsselte Notendatei, welche nur seine Schüler mit seinen Fächern enthält. In seinem Datensatz sind erst gar nicht andere Fächer oder Schüler enthalten. Diese wird bearbeitet und verschlüsselt zurückgegeben. Würde rein theoretisch also auch ohne Internetzugang funktionieren, wenn man die Daten per USB-Strick austauscht. Der Anwender der Schuladministratorsoftware kann diese dann wieder einlesen. Insofern ist es kein direkter Zugriff auf die Datenbank. Also zumindest etwas sicherer. (Und ja: Für alle aus NRW. Ich kenne auch SchILD-Zentral).

    Was mich bei dem Thema noch interessiert. Kann ich direkt zum neuen Schuljahr die alte Noten gänzlich vernichten oder gibt es irgendeinen Fall, dass ich die doch noch brauchen könnte und dann ohne Informationen dastehe?

    So etwas ist vorgeschrieben.
    Ganz grob gesprochen: Nach der Widerspruchfrist für ein Zeugnis wirst du die Daten nicht mehr brauchen und können gelöscht werden. Diese Frist beträgt ja nur ein paar Wochen. Musst du mal gucken wie lange diese Frist in deinem Bundesland ist, steht evtl sogar auf jedem Zeugnis im Kleingedruckten. Vorsichtshalber etwas länger. Könnte ja sein, dass der Widerspruch in der Schule eingegangen ist ist und du (aus welchem Grund auch immer (Klassenfahrt, Krankheit, ... noch nicht informiert wurdest.) Es gibt aber fristen, zu denen du löschen musst.
    In NRW z.B: "Für inprivaten ADV-Anlagen gespeicherte Daten (§ 2 Abs. 2) beträgt dieAufbewahrungsfrist ein Jahr. Sie beginnt abweichend von Absatz 1 mit Ablauf desKalenderjahres, in dem die Schülerin oder der Schüler von der Lehrerin oder demLehrer nicht mehr unterrichtet wird."

    Ich hätt meine Notenliste unheimlich gerne auf onedrive, einfach damit ich am Tablet, privaten PC und auch am Lehrerpc stets die aktuelle Version habe.

    Nein. Damit du würdest die Datenspeicherung (Verarbeitung) ja an dritte weiterreichen. Das würde nur gehen, wenn sich diese dritten eine Genehmigung dafür hätten. Aber warum sollten die Daten deiner Schüler bei dritten (auch noch irgendwo außerhalb Deutschlands) gespeichert werden? Glaube nicht, dass das erlaubt wird.

    Was gibt es tolleres als Cloud-Anwendung bei denen der Entwickler der Meinung war, dass er die Funktionialität in unter zwei Stunden zusammenfrickeln kann?

    Bin jetzt zu faul das ganze Video zu sehen, weil ich den Zusammenhang mit meiner Aussage nicht sehe und es viel zu lang ist. Habe nur kurze Ausschnitte gesehen; so umständlich/schwer ist das nicht. Das von mir "vorgeschlagene" kann ich in unter 2 Stunden (logischerweise ohne den ExtNotMod Teil, weil ich nicht der Programmierer für das Land bin, der den Quellcode hat. Den haben die aber!) (Nur so zur Info: Daten an einen Server senden: Habe ich schon programmiert! Das kann ich, da beschwert sich kein Virenscanner. Daten aus einer Datei lesen: Habe ich schon programmiert, das kann ich. Da beschwert sich kein Virenscanner. Mir würde nur noch lesen der Dateien aus einem Verzeichnis fehlen. Habe ich noch nicht gemacht, aber das werden unter 5 Zeilen Code sein wenn ich unsauber arbeiten würde und vielleicht 20 Zeilen, wenn ich sauber programmieren. Ich kann gerne Referenzen per PM schicken. Ich könnte dir sogar so ein Programm schreiben und gegen Rechnung verkaufen, da ich ein Gewerbe habe. Ich würde aber natürlich am Anfang einen Warntext schreiben, dass der Datenupload auf Server Y nach dem Klick auf "ok" beginnt und ich vorher vorsichtshalber alle Daten aufliste. Solche Programme sind ja nicht illegal. Fillezilla macht vom Prinzip auch nichts anderes.)

    Das Passwort hierfür kann dann auch problemlos in der Dienststelle hinterlegt sein.

    Das wäre eine große Sicherheitslücke. Man speichert keine Passwörter ab. Auch wenn du dich bei Google, Facebook, ... anmeldest sollten die normalerweise NICHT dein Passwort haben! (Es sei denn der Programmierer dort hat mal wieder nicht aufgepasst.). Man speichert sogenannte Hash-Werte ab und vergleicht nur ob das eingegebene Passwort dem Hash-Wert entsprecht. Vorteil: Erstmal kann kein anderer dein Passwort kennen. Man könnte maximal den Hash klauen. Den Hash kann man aber nicht als Passwort benutzen, da er einen anderen Hash erzeugt. Der Trick wäre es also rückwärts zu rechnen und aus dem Hash einen Passwort zu generieren. Das ist leider nicht so einfach und braucht sehr sehr viel Zeit. Man könnte vorarbeiten. Natürlich geht das. Ist aber viel schwerer.

    Wie gesagt: Ich bin für Dienstcomputer.


    Aber das Beispiel mit der Hausdurchsuchung greift nicht ganz.
    Ein Polizist darf z.B. auch nicht grundlos dein Auto durchsuchen.
    Trotzdem erlauben die AUtofahrer dies immer wieder!
    Und zwar spätestens alle 2 Jahre beim TÜV (oder DEKRA, ...)
    Du musst das ja nicht machen. Darfst dann hält nur nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
    Ist beim PC denke ich analog. Du müsst das ja nicht machen, darfst ihn dann halt dientlich nicht benutzen.
    In anderen Bundesländern gibt es so eine Regellung schon extrem lange. Mich würde jetzt mal interessieren ob das schon jemals einer erlebt hat. (Also nicht den TÜV, ich meine eine Einsicht in den privaten Computer.)

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