Bei Teilzeit kommt es wohl darauf an, ob "berechtigt" ist oder nicht. Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann hat man offiziell nur Anspruch auf Teilzeit, wenn man Kinder unter 18 Jahren hat oder wenn man ein Gutachten vorlegen kann, dass man pflegebedürftige Angehörige hat. Alle anderen Teilzeitlehrer, die das nur so machen um mehr Freizeit zu haben, denn wird beim nächsten mal wohl vermutlich einfach der Teilzeitantrag nicht mehr genehmigt.
Beiträge von Volker_D
-
-
Wie gesagt: ADO §13 Abs 2. Das ist nicht neu und ist schon lange so (immer so gewesen?):
Zitat:
Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden.Dieser Satz kommt aber auch noch aus einer Zeit, als wir weniger als 28 Pflichtstunden hatten. Aber die Pflichstunden wurden schön erhöht, diese Grenze aber wurde nicht verändert und gilt noch immer.
-
Wobei die Idee so neu nicht ist. Kurzfristig ging das schon immer mit bis zu 6 Stunden. (siehe ADO §13)
Langfristig sage ich nur z.B. die Stichwort "Vorgriffsstunde" bzw. "Änderung der Pflichstundenzahl". -
Zu den Höchstsätzen: Ich habe das jetzt für dein Bundesland nur überflogen, aber wenn ich es richtig verstehe, dann bedutet das nicht, dass du nicht mehr verdienen darfst oder sogar abgeben müsstest. Ich lese daraus nur, dass du es sagen musst. (So wie in einigen Ländern z.B. Politiker sagen müssen wie viel sie noch so nebenbei verdienen. Die dürfen dann aber trotzdem gerne auch ein paar Millionen Euro oder Dollar sein. Es geht nur um tranzperenz, nicht um eine Beschränkung.)
-
ah.. da habe ich mich schlecht ausgedrückt.
Klar können die "verboten" sein. Hatte ich so auch gemeint:[...]2. Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten können abgelehnt werden,[...]
Mein "die genehmigt werden müssen" sollte sich auf diesen Satz beziehen:Das ist offenbar bundeslandabhängig, ob Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen oder nur dem Dienstherrn zur Kenntnis gebracht werden müssen, wie in NDS.[...]
Das meinte ich also im Sinne von: "In NDS reicht es je nach Tätigkeit nicht aus nur zu melden, es muss auch genehmigt werden, ansonsten ist es nicht erlaubt".
-
Ach Trapito. Da hast du aber vieles noch nicht verstanden; oder bist du heute nur schlecht drauf?
Es gibt nicht nur eine Religion, die von "alten Ziehenhirten" ist, sondern auch noch ältere aber auch viel jüngere Religionen. Meine Antworten waren sehr allgemein, während du dich vermutlich auf die katholischen Christen beziehst.
Deine "angeprangerte" "Wortverdreherrei" war absicht, um zu zeigen wie sinnlos so eine Diskussion ist. Selbst wenn er jetzt unsere Erfahrungen erfahrt. Was ändert das? Offensichltich beschäftigt ihn das Thema doch zu sehr, sonst würde er nicht fragen.
Ist gibt z.B. Staaten, indem Religion verboten wurde, weil sie so unsinning ist. Und was hat das gebracht? Guck dir doch mal diese (ehemaligen) Staaten an.
Zu der "Jungfrau": Meine persönliche Meinung ist, dass damit "nicht verheiratet" bzw. "außer Ehe" gemeint war. Das wurde/wird in einigen Staaten hart bestraft. Als erzählt man doch lieber so eine Geschichte nach der heimlichen Liebe oder der Vergewaltigung.
Kollege = Amtsgenosse. Das dürften einige hunderttausen alleine in NRW sein. Da wird er bzw. du aber lange fragen können. Ein kurzer Blick Satistik der Mitglieder in der Religionsgemeinschaften dürfte schneller einen passenden überblick schaffen. An einer konkreten Schule kann das natürlich anders aussehen.
Was hat dein letzter Punkt mit meiner Frage zu tun?
1. Man kann auch an (einen) Gott glauben ohne jemals in eine Kirche geangen zu sein. Da kenne ich viele, die das genau so handhaben.
2. Genau so etwas mit dem Vergewaltiger/Mörder mein ich. Da ist doch jetzt wieder ein 60 Jähriger (nicht Priester, sondern "normaler" Bürger) angeklagt worden. Wie will er wissen, dass seine Kinder das nicht auch gemacht haben. Vielleicht stellt sich das auch erst in 30 Jahren durch Zufall bei einen DNA abgleich heraus. Genau von solchen Fällen gibt es auch unzählige Beispiele. Daher: Das kann man frühsten im Nachhinein sehen, nicht vorher. -
Wir Lehrer sind ja immer ein wenig dabei, unseren Lieben die Welt zu erklären, was ja auf ein Weltbild hinausläuft, wonach es für alles auch eine Erklärung gibt. Es geht also im Prinzip alles mit rechten Dingen zu.
Ja, das war mal in der klassischen Physik so. Aber gerade in der modernen Physik gibt es so viele Dinge, die wir nicht erklären können.
Es gibt keine Geister, also auch keinen heiligen, der einen erleuchten könnte.
Also in meinen Gehirn ist ein Geist drin. Frag mich nicht wie ich da reingekommen bin, aber ich habe es geschafft.
Jungfrauen bekommen keine Kinder.
Es gibt unzählige Jungfrauen, die schon Kinder bekommen haben. Schon mal was von Samenspende u.ä. gehört?
Wer einmal gestorben ist, wird nicht wieder lebendig, und das gilt wirklich für jeden.
Kommt auf deine Definition von "gestorben" an. Je nach Definition ganz klar nein. Schon mal was von reanimation gehört?
Oder das hier gelesen:
https://www.heise.de/tr/artike…ohne-Koerper-4052185.htmlEs gibt böse Taten, aber keine Macht des Bösen (mich muss also niemand von „dem Bösen“ erlösen), genauso wie es gute Taten gibt, aber keine Macht des Guten…
Kann sein, kann auch nicht sein. Kannst du das beweisen?
Viele, sehr viele Kolleginnen und Kollegen denken genauso.
Kann sein, kann auch nicht sein. Kannst du das beweisen?
Ich mache aber z.B. schon klar, dass hinter jedem sog. Gotteswillen ein projizierter Menschenwille steht, und dass sog. Heiligen Schriften nichts sind als Menschenwerk.
Ich vermute, dass das stimmt. Kann es aber nicht beweisen.
Mein Ideal einer religionsfreien Erziehung kann ich jedenfalls wohl nur im Privaten umsetzen. Aber da ist es ganz gut geglückt
Woran macht du das aus? Werden andere Menschen die gleichen Kriterien ansetzen? Evtl. sehen sie dein "geglückt" als "unglück". Kann man das jetzt schon überhaupt beurteilen? Kann man das nicht erst frühstens im Nachhinein beurteilen? Also nachdem die Person gestorben ist?
-
Das ist offenbar bundeslandabhängig, ob Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen oder nur dem Dienstherrn zur Kenntnis gebracht werden müssen, wie in NDS.
Vielleicht verstehe ich den Satz falsch, aber auch in NDS gibt es Nebentätigkeiten, die genehmigt werden müssen. Siehe:
http://www.nebentaetigkeitsrec…dersachsen_besonderheitenAuch für Bayern gibt es dort eine kleine Zusammenfassung:
http://www.nebentaetigkeitsrec…010_bayern_besonderheitenUnd NRW:
http://www.nebentaetigkeitsrec…_westfalen_besonderheiten -
In NRW bekommst du die Genehmigung nur temporär. Bei mir waren es 2 Jahre.
-
Die Fragen kann man so nicht allgemein beantworten, da es darauf ankommt welche Nebentätigkeit du machst.
1. Es gibt Nebentätigkeiten, die nur Anzeigepflichtig sind. Es gibt aber auch Nebentätigkeiten, die genehmigungspflichtig sind.
2. Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten können abgelehnt werden, wenn der Umfang zu groß ist (Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann gilt in NRW die 1/5 Regellung. Also max 1/5 deiner Stundenzahl. Ist meiner Meinung nach absurd, da ein Teilzeitlehrer damit auch nur halb so viel Nebentätigkeit machen darf) oder dienstliches Interesse beeinträchtigt wird (Also z.B. Morgens nicht zur Schule kommen, weil Nebentätigkeit ansteht; oder den eigenen Matheschüler Nachhilfe geben, ...)
3. Bei der Steuer musst du alle Einnahmen angeben. Ich glaube die Freigrenze liegt bei 400€. (Musst du angeben, es wird dir aber nichts abgezogen)
4. Wie genau zu versteuern ist, hängt wiederum von der Art der Nebentätigkeit ab. Evtl. müsst du sogar ein Gewerbe anmelden. Z.B. wenn du jetzt Bitcoins "produzieren" möchtest. Je nach Einnahmen reicht eine einfache EÜR. Wenn du Pech (oder Glück?) hast, dann müsst du sogar doppelte Buchführung machen.
Also ohne Angabe deiner Nebentätigkeit kann man da nichts genaueres sagen.
-
Keine Ahnung was das für Kollegen sind, die Geld für die Schule ausgeben. Immer wieder lustig zu lesen
.
[...]
Beamer kaufenIch habe selbst keinen Beamer gekauft, sehe das Argument dagegen aber viel mehr bei der Unhandlichkeit den hin und her zu tragen.
Die Grenzen sind da fließend. Strenggenommen müsste man auch schreiben:
Computer für die Arbeit. Muss der Arbeitgeber stellen! Ich vermute mal, dass trotzdem die meisten Lehrer genau das gemacht haben.
Wie ist es dann mit EINEN Drucker? Wenn ich ein Arbeitsblatt drucke (um es dann in der Schule auf dem Kopierer zu vervielfältigen)? Ist dann nicht EIN Beamer auch ok, die "Vervielfältigung" findet in der Schule mit dem Strom der Schule/Stadt statt.
Ist aus meiner sicht von der Argumentation sehr ähnlich. Insofern sind alle, die sich einen Drucker gekauft haben und zuhaus mal ein Arbeitsblatt auszudrucken genau so "doof" wie die Leute, die sich mal einen Beamer gekauft haben. (Ich habe mir übrigens selbst mal einen Drucker gekauft, aber keinen Beamer.) -
hä...
Conni: im großen und ganzen sehe ich das auch so. Allerdings wäre ich mich der Schlußfolgerung nicht so sicher sein und notfalls noch mal den genauen Wortlaut rekonstruieren.
Also wenn moanakea jemanden triff und nach einem weiteren treffen fragt und als Antwort erhält "Ich habe gerade keine Valenz", dann könnte dass doch entweder:
a) Ich fühle mich nicht zu dir hingezogen bedeuten
oder aber auch
b) Ich habe gerade keine Valenz zu einer anderen Person. (Also ein "Lade mich doch bitte deutlich/konkret ein und stell mir nicht so eine "ungenaue" Frage wie "Fändest du es schön, wenn ich dich zu einem weitern Treffen einladen würde") -
Für welches Bundesland sprichst du? In NRW darf man das ja. Siehe oben; ich habe die Richtlinien zitiert.
-
Ich vermute die anderen Länder werden ebenfalls "ihre" offiziellen Programme der Länder benutzen.
Also in Niedersachen NaDIS, Sachen SaxSVS, Hessen LUDS, ...
Die der anderen Länder kenne ich gerade nicht auswendig. Ich glaube Berlin kooperiert mit Hambung oder MeckPom. Baden Würtenberg kooperiert wohl mit Bayern, ... -
In NRW dürften die meisten Schulen mit SchiLD arbeiten. In anderen Ländern wird man wohl kaum SchILD benutzen, da es extra vom Land NRW erstellt wurde und die Rechtsvorschriften von NRW beachtet.
Ich dachte in Bayern benutzt ihr ASV für die Zeugnisse?! Das ist doch die Software, die von eurem Land extra für Schülerverwaltung und Zeugnisse erstellt wurde.
-
will mir wegen irgendwelcher Kleinigkeiten nicht noch mehr auf den Nerven herumtrampeln lassen.Außerdem... ganz ehrlich... eine Entlastungsstunde reicht bei weitem nicht um den tatsächlichen Arbeitsaufwand auszugleichen.
Wenn ich dich richtig verstehe, dann empfindest du die Stunde als zu wenig.
Logisch wäre es demnach nach mehr Entlastungsstunden zu fragen oder die vielen Kleinigkeiten ("tatsächliche" (zusätzliche) Arbeit) nicht mehr zu machen. -
Bei "Master=Master" wäre ich mir da nicht sicher. Das wird in §10 und 11 LAGB geregelt.
siehe:
https://www.schulministerium.n…sbildung/LABG/LABGNeu.pdf -
Meines Wissens nach kann eine Ausnahme nur vom Ministerium erstellt werden. (§2 Abs 2)
Am besten nochmal selbst genau die OBAS lesen:
https://www.schulministerium.n…teneinstiegBeruf/OBAS.PDF -
7 Schüler ist ja ein Traum. Möchte ich auch haben.
Aber schön, dass die Schüler bei dir doch wählen/wünschen dürfen; hörte sich bei dir erst ganz anders an.
Je kleiner die Schule ist, desto eher sieht man, dass Wahlen sehr wohl zwingende Schlußfolgerungen haben. Auch eine "Nichtwahl" kann das beeinflussen. Es geht sogar soweit, dass man sich durch Wahlen durchaus bewußt seinen 1. Wunsch (Priotität) sichern kann, wenn man davon ausgeht das nicht zu viele andere den gleichen Trick nutzen (und man ein Fach wählt, welches nicht zustande kommen wird; einfaches Fragen/hören/sehen bei Mitschülern hilft schon viel. Ist natürlich ein bischen Risiko; welches in einigen Ländern aber kleiner ist, da man im Notfall nur die "richtige" Leistung im 1. Halbjahr zeigen muss.)
An der Uni haben einige durch Wahl ihrer Kurse schon zwei der drei Prüfer "gewählt", obwohl die offiziel zugeweisen wurden und nicht gewählt werden konnten. Aber wenn man die Prüfunsgbereiche der Prüfer kannte, dann konnte man bestimmte Konstellationen "erzwingen".Du hast natürlich insofern Recht: Normalerweise kann sich kein Schüler Lehrer und Fach wünschen. Das wird zugewiesen und fertig. Es gibt aber eben doch so einige Bereiche, da kann man mehr beeinflußen als man denkt. Aber dieser Wunsch/Zuweisung wird ja nicht unwahrscheinlich sein; (da ich a) vermute, dass die nicht sofort zum Chef gelaufen ist und sich das sofort gewünscht hat (sonst hätte die das doch schon längst gemacht und nicht erst am Ende des Schuljahres); sondern das ganze von anderen (Lehrern) "geleitet" wurde und b) dort an der Schule wahrscheinlich nicht so viele Leute Spanisch sprechen (und die Schülerin eh schon im normalen Unterricht haben).)
Wie dem auch sei: 3 Leute haben nun "Wünsche": Schülerin, Miss Jones und Chef. Und jetzt kann man prüfen wie man sich sinnvoll einigt, da eine Erfüllung bzw. Nichterfüllung mehrere verschiedene Konsequenzen hat.
-
Ja klar. Chef ordnet zu. Ist bei uns nicht anders.
Grundsätzlich gibt es ja zwei Varianten:
a) Man bietet nur so viele Kurse an wie man einrichten darf.
b) Man bietet mehr an als man einrichten darf und streicht einen Kurs wieder. (Den Kurs mit den wenigsten Stimmen?!)Klar könnte man in Fall a) Glück haben und alle Schüler bekommen ihren Wunsch. Kann mich aber persönlich nie an so einen Fall erinnern.
Bei Fall b) könnte man rein theoretisch auch Glück haben; höchstwahrscheinlich gibt es dann aber doch Schüler die Umwählen müssen.So oder so. Umwahl wahrscheinlich. Ist b) deswegen jetzt Wunschkonzert?
Ich weiß nicht wie groß eure Kurse im Baselland sind. Bei uns ist am Gymnasium die Richtwert 19,5 Schüler. Klar kann man da mehr anbieten als bei mir an der Realschule, wo der Richtwert bei 28 Schülern liegt. Am besten warscheinlich noch die 3 zügige Realschule gegen das 8-zügige Gymnsaium, welches eine Koop mit den 2 Nachbargymnasien hat. (Ich war an so einer "Koop"-Schule; und es gab bei uns trotzdem Schüler, die umwählen mussten.)
Werbung