Beiträge von Volker_D

    Von akribisch listen-führenden Elternvertretern ganz zu schweigen, die sich ein Hobby daraus machen, Lehrkräften an den Karren zu fahren...

    Ja. Die Idee dahinter ist schon ganz richtig und sollte auch nicht vergessen werden. Man muss sich aber auch angucken inwieweit das sinnvoll ist und welche Vor- und Nachteile man sich erkauft.


    Ob da die Daten nun online sind oder nicht; das schütz rein gar nichts vor solchen Menschen. Die lassen ihr Kind z.B. einfach den Vertretungsplan fotografieren ("Du bekommsst auch ein tolles Handy. Musst es dann aber auch schulisch nutzen und mir jeden Tag schön fleißig zeigen was so an Vertretung (für den nächsten Tag) anfällt.")
    Auch reines Fragen des Kindes bzw. von Kindern vor dem Schulhof würde diese Daten sofort aufdecken.


    "An den Karren fahren" können die da eigentlich eh nicht viel. Die Schulleitung zählt eh die genau Anzahl an Krankmeldungen. Muss ja schließlich ggf. BEM anordnen und/oder auf besondere Abwesenheitsgründen weitere/zukünftige Rücksicht nehmen.


    Man müsste dann schon die Lehrernamen auf dem Vertretungsplan in der Schule löschen; was vom Datenschützer in Niedersachsen auch empfohlen wird. Das hat dann aber auch Nachteile für den normalen Schulbetrieb: Der Lehrer kann z.B. nicht sehen, wenn bzw. wo er adhoc zur Vertretung eingesetzt ist. Er müsste erst ins Lehrerzimmer laufen. Wenn wir das bei uns so an der Schule machen würden, dann würden so einige Vertrettungsstunden gar nicht mehr halten; wenn ich da immer erst vom einem zum anderen Gebäude hin und her laufen muss nur um zu sehen, dass ich in dem dritten Gebäude Vertretungsunterricht habe, dann ist die Stunde schon weit mehr als zur Hälfte um.
    Auch die Lehrer können sich gegenseitig nicht so eben finden. An Schulen mit nur einem Lehrerzimmer kein Problem. An großen Schulen mit x Leherzimmern aber evtl doch.


    Die Schüler können an dem Namen auch schon erkennen, was sie machen (Da sie oft wissen: Bei dem Lehrer werden wir stattdessen in M weitermachen und machen das im Optimalfall sogar schon ...)


    Ich sehe es auch als Sicherheitskonzept: Wenn da einfach nur "Vertretung" steht, dann braucht da bei uns nur jemand etwas abwarten das mal eine Klasse z.B. vom Sportunterricht oder Kunstunterricht kommt um dann die ersten Schüler abzufangen und zu sagen "Ich bin euer Vertretungslehrer. Wir gehen rüber in den NaWi-Bereich. Du bleibst hier und wartest bist alle anderen hier angekommen sind und kommst dann rüber. Wir anderen gehen schon mal los." Den Schülern würde da evtl. nichts auffallen. Steht ja so auf dem Vertretungsplan.


    Wer will, der kommt an die Daten eh recht leicht ran.Ob sie da nun stehen oder nicht. Ja, dass würde sogar für "ohne" Passwort sprechen. Aber da gebe ich den Datenschützern natürlich schon recht. Da muss mindestens ein Passwortschutz her und im optimalfall sieht der Schüler auch nur seine Vertretung und nicht die Vertretung der ganzen Schule.

    Um den Vergleich mal zur Realschule zu machen:
    Die Vorgaben von Zirkuskind zu 100% (Ausnahme Schulleitung)
    - max 7h pro Tag
    - max 6h hintereinander
    - max 4 Springstunden (Vollzeit; inkl Mittagspause)
    - noch viele weitere Punkte (für Lehrer und Schüler)


    Vergleich mit meiner alten Realschule:
    Die Vorgaben von meiner neuen Schule
    - max 2 Springstunden (Vollzeit)
    - noch ein paar extra Punkte (z.B. max 4 Stunden Sport pro Tag, ...)


    Vergleich Grundschule:
    - keine Springstunden
    ...


    Insofern: Das kann man nicht so ganz vergleichen. Einfach mal selbst machen; nur dann kann man wirklich sehen was möglich ist. PN an mich und ich zeige gerne genauer wie man das macht.

    So krass war es bei mir vom Prinzip auch schon mal. Da kam zwar nicht der Stundenplan als Wunsch, aber da kam eine Liste wann man denn überhaupt kann und der Wunsch mit dem freien Tag; mit dem Problem, dass ich durch die "Zeitwünsche" weniger Stunden im Plan setzen hätte können als ich laut Stundendeputat des Lehrers setzen musste.

    Mit der DSGVO dürfen die abwesenden Lehrer nicht mal benannt werden, sprich Online ist nur einzusehen, welche Klasse welches Fach wann hat, aber mit wem und warum nicht mehr.

    Das stimmt so nicht unbedingt. Einige Datenschutzbeauftragen von einigen Ländern sehen das zwar vorsichtshalber so streng (z.B. Niedersachsen); andere sehen das aber nicht so streng (z.B. NRW), da es auch gute Gründe geben kann warum der Lehrername wichtig ist. (natürlich nur in einem geschützen Bereich; nicht öffentlich für jeden x-beliebigen Internetnutzer)

    Das ist sehr stark abhängig von der Schulform und der Zusammensetzung des Kollegiums.
    Es gibt übrigns viel mehr Dinge, die ein Stundenplaner beachtet. Nicht nur die wenigen Punkte, die oben genannt wurden.
    Lehrerwünsche zu beachten ist an einer Grundschule viel einfacher als an einer Gesamtschule; an einer Halbtagsschule viel einfacher als an einer Ganztagsschule; in einem Kollegium mit vielen Vollzeitkräften viel einfacher als in einen Kollegium mit vielen Teilzeitkräften, ...
    Ich hatte das schon einmal ausführlicher hier im Forum vor ein paar Monaten erläutert.


    Wenn man an der Schule unzufrieden ist, dann nutzt es i.d.R. sehr wenig da zusätlzliche Beschlüsse zu fassen, weil der Stundenplaner seinen Job i.d.R. schon am Limit macht und es nicht besser kann (weil er selbst am Limit ist oder seine Software). Dementsprechend helfen solche Beschlüsse nicht viel, es sei den man macht den Plan an anderer Stelle schlechter oder man hebt das Limit auf (indem man den Stundenplaner mehr schult, mehr Zeit für seine Arbeit zu Verfügung stellt oder bessere Software bereitstellt).


    Wenn man unzufrieden ist, dann würde ich es einfach mal selbst machen (und ja: genau so habe ich das vor Jahren gemacht); dann kann man selbst erkennen was an seiner Schule möglich ist und was nicht.
    Ich kann gerne jeden bei diesem Schritt unterstützen. Kann ich allerdings hier nicht öffentlich im Forum machen, weil es gegen die Nutzungsbedingungen des Forums verstößt. Wer dort Hilfe haben möchte kann mich gerne per PN anschreiben. Ich werde dann Hilfe anbieten. (Nächste Woche sieht es aber schlecht aus, da ich auf Klassenfahrt bin. In "meinem" (es ist nicht "meins"; will nur sagen, dass es nicht "dieses" ist) Forum können aber auch andere helfen (da sich bei "uns" es im Grunde ausschließlich um dieses Thema dreht).

    Ich stelle es mal vorsichtshalber off-Topic (auch wenn ich es wohl sogar mit meinen Schülern machen werde).
    Ich vermute es könnte auch andere hier interessieren:
    https://open.hpi.de/courses/hate_and_fake2019


    (Ja, dauert leider noch etwas. Ja, ist mehr als nur "Wann schließe ich einen Beitrag" u.ä.. . Ja, der letzte Mikrocontoller-Kurs war nicht so gut. Aber ich habe dort schon viele andere Kurse gemacht und erwarte daher wieder einen schönen/guten Kurs)

    Im Bereich Research hätte ich mir school trip ausgesucht.


    Hmm... Die Umfrage finde ich ehrlich gesagt nicht so "gut".
    Ich habe den Eindruck, als wenn eine Klassenfahrt fast ausschließlich über einen extrernen Anbieter ablaufen kann. Bist du Studentin im Bereich BWL oder Pädagogik? (Nachtrag: Wie stellt man hier diesen automatischen Link ab? Der ist nicht von mir!)


    Aus meiner Sicht wichtige Punkte wären z.B.
    - wie lange dauert die Fahrt?
    - wie viele Fahrten macht ein Schüler innerhalb seiner 4, 6, 12 oder 13 Jahren an der Schule?
    - welche Entfernung darf zurückgelegt werden?
    - ist die Fahrt selbst geplant oder nicht?
    - wer plant? Der Lehrer alleine oder zusammen mit den Schülern?
    - welches Ziel (nicht der Ort, sondern Inhaltlich) hat die Fahrt?
    - (wie) wird dieses Ziel im Unterricht vor und nachbereitet?
    - wie teuer darf die Fahrt sein?
    - wie viele Schüler dürfen im Schnitt nicht mitfahren?
    - ist es eine Fahrt als Selbstversorger?
    - hat die Schule evtl. sogar schon ein festes Konzept? Also immer gleiches Ziel (Ort) mit festgelegten inhaltlichen Zielen? (So ist das z.B. an meiner neuen Schule. Da brauche ich im Grunde nichts planen. Es steht schon alles fest.)
    - sind diese Punkte evtl schulformabhängig?
    - ...

    Der Betrag ist zwar schon ziemlich alt, aber ich greife ihn noch einmal auf, weil meine Frage genau hier passt:


    Ich habe gerade gelesen, dass in NRW seit dem 01.11.2018 der Vorbereitungsdienst in Teilzeit möglich ist. (siehe https://www.brd.nrw.de/schule/…n-Vorbereitungsdienst.pdf )
    Dabei wird der Vorbereitungsdienst von 18 auf 24 Monate verlängert.
    Soweit verständlich.


    Jetzt aber meine zwei Fragen:
    a) Wie ist das mit dem BDU? Wird der dann wieder statt auf 2 Halbjahre (2*9=18) auf 3 Halbjahre (3*6=18) geteilt? Oder wird es nur ein halbes Jahr später angefangen? Oder kann das der Schulleiter in Absprache individuell festlegen? oder ...
    b) Wie ist das mit einem freien Tag? Vermutlich gibt es auch hier keinen rechtlichen Anspruch; aber was sollte versucht werden? Mit freien Tag? Ohne freien Tag? Individuelle Absprache?


    Nachtrag:
    zu a) habe ich zumindest bei der GEW schon eine Antwort gefunden (3*6=18) (siehe https://www.gew-nrw.de/referen…rw-geht-an-den-start.html )

    Leider sieht man nicht das ganze Schild, aber ich sage mal:
    Mit dem PKW oder Motorad links.
    Mit dem LKW rechts. (Weil dort die Höhe durch eine Brücke beschränkt ist, die man unterfahren muss? Weil dort das Gewicht durch eine Brücke beschränkt ist, die man überfährt? Weil die Anwohner einen Lärmschutz durchsetzen konnten? Weil da jemand mehr Maut haben möchte? Weil es direkt ins Industriegebiet führt? ...)

    Palim:
    Den zweiten Teil deiner Antwort finde ich gut. Sehe ich genau so.


    Beim ersten Teil hast du nicht verstanden was ich "will/meine".


    Ob das sinnvoll ist oder nicht: Ist das dann ein Grund, weniger Pausenaufsichten zu bekommen?

    An dieser Stelle missversteht du mich. Ich habe nicht von den teilnehmenden Lehrern gesprochen. Da gehe ich voll mit dir. Ich spreche von den Lehrern, die den Unterricht halten. Also den Moderatoren. Und dort würde ich auch mit dir gehen und mich deiner Meinung anschließen. Aber wenn man es bei denen macht, dann müsste man das auch logischerweise bei vielen anderen Dingen so sehen... Z.B. Fachleitern. Und da haben ja weiter oben viele angemerkt, dass die aber an einer anderen Schule arbeiten und daher entlastet werden müssten. Und dann handelt man sich schnell Wiedersprüche ein. Was so schön logisch anfang, endet in einem Widerspruch. Das meine ich mit Graubereich.


    Geht es nun um Fortbildungen oder um AGs?

    Um beides. Mich stört es einfach, dass man dort plötzlich Unterschiede "erfindet".
    Beim AG Leiter sagt man: Das ist doch Unterricht! Dafür wird dir doch keine Pausenaufsicht ermäßigt.
    Beim Moderator einer Fortbildung sagt man dann aber plötzlich: Ach so, na das ist ja kein "Unterricht". Du hast ja keine Schüler, sondern Lehrer. Dann musst du an der Schule natrülich weniger Aufsichten machen.
    Beide Teile einzeln betrachtet sind (evtl) logisch. Zusammen enden sie (meiner Meinung nach) aber im Widerspruch.

    a) z-Kurse finden nicht in der unterrichtsfreien Zeit statt. Wie sollte man das den zeitlich schaffen? Soll die Fortbilding dann komplett in den Sommerferien gemacht werden? Sprich die Lehrer haben dann keinen Urlaub mehr? Oder soll man das Ganze in kleine Teile teilen, damit die Forbildung dann sattt 1 Jahr doch nur 4 Jahre dauert?
    b) Die Fortbildungen, die nicht in der unterrichtszeit stattfinden: Auch dort gibt es Graubereiche, wenn man genau drüber nachdenket. Es gibt hier Leute, die machen ihre AG z.B. Montags in der 8. Stunde, wärhend andere Klassen regular unterricht haben. An anderen Schulen sind ggf einzelne AGs Freitags in der 9. und 10. Stunde, weil sie die Räumlichkeiten sonst nicht haben und zu der Zeit hat aber kein Schüler mehr "regulären Unterricht". Ich möchte jetzt nicht über die Musik-AGs nachdenken, die vielleicht x% zur regularen Zeit haben, aber y% am Samstag/Sonntag für Auftritte benutzen, ...
    c) nein, du hast nicht geschrieben, dass es sie nicht gibt, aber dass "ALLE [meine] angegebenen Ermäßigungen und Entlastungen offenbar NRW-spezifisch und/oder SekI-spezifisch sind". Und das bezeifel ich mal eben extrem. Ich würde behaupten, dass von den vielen von mir genannten Beispielen "WENIGE" (und nicht "ALLE") spezifisch sind.

    Ist die Zahl mit 154 min evtl so erschreckend hoch, weil du dort z.B. Mittagsaufsichten (die schon alleine 1 Stunde hat) drin sind und Aufsichten während Freiarbeitsstunden der Schüler? Ich bin an keiner Ganztagsschule, aber ich habe von Gesamtschulen gehört, dass die dort auch auf so hohe Aufsichtszeiten kommen. Bei genaueren Nachfragen hatten die dann aber solche Stunden mit Faktor 0,5 auf das normale Deputat angerechnet bekommen.

    ah.. ok. Ein Plan ist so komplex. Den komplett zu setzen ist schwer, aber eine kleine Optimierung zu finden kann sehr einfach sein. Soetwas sollte dem SL eigentlich klar sein. Ich könnte mir auch vorstellen, dass er euch klein halten wollte. Was aber im Grunde noch schlimmer ist.

    @'Palim
    Deinen ersten Satz finde ich "falsch". AE und SB gib es nicht in allen Bundesländer? Ich kann mir ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass es in anderen Ländern nicht auch Fortblidungen von Lehrern gibt, welche an der eigenen Schule gehalten werden. Natülich ist das nicht an jeder Schule so. Bei mir (ich war an drei Schulen) war das auch nicht so. Ich kenne andererseits mindestens 10 Schulen, an denen das so ist.
    Dem Rest kann ich zumindest logisch nachvollziehen. Ändert aber nichts an dem Graubereich. Für das Pendeln zwischen den Schulen werden die Lehrer machmal sogar mit Stunden entlastet.


    plattyplus: Wenn man es nicht hätte tauschen können, dann hätte ich es für einen Ref evtl. trozdem für ok gehalten. Und zwar dann, wenn an der Schule nur der BDU im Plan steht und nicht die Hospitationsstunden. Das wird ja an Schulen unterschiedlich gemacht. BDU wird logsicherweise gesetzt. Hospitaion wird an einigen Schulen auch im Plan gesetzt; an anderen Schulen kann der Ref die Stunden selbst wählen. Dann könnte/sollte er eben die Stunden so wählen, dass sie in den "Freistunden" liegen.

    Wenn z.B. jemand einen Zertifikatskurs Technik moderiert. Dafür muss er nicht an eine andere Schulen fahren. Solche z-Kurse finden i.d.R. an der eigenen Schule statt. Und warum sollten dann die Aufsichten betroffen sein? Er unterrichtet Lehrer statt Schüler, ansonsten ist nichts anders.
    Der andere Kollege macht einen Kurs an einer anderen Schule, macht aber ansonsten genau das selbe; wenn ich vorherige andere Meinungen lese, dann wollten viele den Moderator dafür die Aufsichten erlassen/reduzieren. Das Argument ist "andere Schule". Wenn ich darüber weiter nachdenke, dann läuft man mit der Argumentation aber schnell in Konflikte.


    Das andere Beispiel ist wohl auch nicht so "unüblich". Mit 60 Jahren 3 AE bekommen und dann z.B. an Krebs erkranken. Man bekommt dann "schnell" zusätzlich 1 bis 4 SB Stunden. Auf die Ermäßigungsstunden würden die bestimmt gerne verzichten, wenn sie stattdessen jung und fit werden. Wir müssen nicht den harten Krebsfall nehmen. Wir können auch andere Bespiele nehmen: Einen Lehrer mit nur einer Hand, ... der dürfte auch mehrere SB bekommen.

    Ja, und da wird es dann spannend. Wenn das Kriterium "nicht an der Schule" ist.
    Wie ist es denn, wenn jemand Moderator ist.
    a) er macht z.B. Lehrerfortbildungen an anderen Schulen
    b) er macht Lehrerfortbildungen, aber an seiner eigenen Schule (z.B. Technik, Informatik, ...). (Vom Prinzip einziger Unterschied ist dann ja "Lehrer statt Schüler zu unterrichten".)


    Es gibt auch noch andere Konstellationen um schnell auf 7 Ermäßigungsstunden zu kommen. Z.B. 3 Altersermäßigung und 4 schwerbehinteren Ermäßigung (natürlich ohne SB mit Problemen beim Stehen oder Gehen, da diese dann eh von der Aufsicht befreit sind. Aber die anderen Fälle.)
    ...


    Wenn ich mir diese Fälle angucke, dann bin ich mir gar nicht so sicher was da "richtig" ist. Da kommt man ganz schnell in "Graubereiche".

    Das ist ein Luxusproblem. Wo keine Ermäßigungsstunden zur Verfügung stehen, muss man sich diese Gedanken gar nicht erst machen.

    Naja, soetwas kommt/kam aber dummerweise im realen Leben doch öfters vor als man denkt. Wie?
    In NRW mussten sehr viele Lehrer über mehrere Jahre eine sogenannte Vorgriffsstunde leisten. Diese konnte sie auf Wunsch dann später auf einen Schlag in einem Halbjahr wieder zurückbekommen. Da konnte man also schon locker auf bis zu 10 Ermäßigunsstunden kommen.

    Bei uns gibt es eine Regelung wie lange Voll- und Teilzeitkräfte aufsichten machen müssen.

    Wobei das gar nicht so einfach ist in Regeln fest zu setzen,insbesondere weil es Teilzeit bei uns von 6 bis 27 Stunden gibt. 28 ist Vollzeit. Wird er Kollege mit 27 Stunden nun nach der Teilzeitregel genommen oder nicht?
    Noch interessanter wird es, wenn noch Stunden im Plan nicht zu sehen sind (weil Abordnung, ...).


    Würde mich jetzt mal interessieren wie das andere sehen. Ich mache die Zahlen mal absichtlich leicher, damit man nicht of obriges Problem stößt.
    1. Lehrer hat 28 Stunden im Plan (also Vollzeit)
    2. Lehrer hat 14 Stunden im Plan (50% - Teilzeit)
    3. Lehrer hat 7 Stunden im Plan (aber 7 Ermäßigungsstunden (Berufswahlvorbereitung, AE, Vorgriffsstunde, ...). Sprich: auch 50% Teilzeit)
    4. Lehrer hat 7 Stunden im Plan (aber 21 Ermäßigungsstunden (Fachleiter am Studienseminar, ...). Sprich: 100% Vollzeit)


    Wie würdet ihr dort die Aufsichten gewichten?
    z.B:
    a) 1 und 4 haben gleich viele Aufsichten. 2 und 3 haben auf gleich viele, aber nur halb so viele wie 1 und 4.
    b) 1 hat doppelt so viel wie 2. 3 und 4 haben halb so viel wie 2.
    c) ...

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