Beiträge von Volker_D

    @meerschein nele:
    Schöner Beitrag. (Hätte allerdings etwas gekürzt werden können, da mehrere Informationen doppelt geschrieben wurden.)


    Raumplanung für die Informatikträume machen wir übrigens schon lange online. Wird gut angenommen. (Machen zwar nicht mit moodle, aber da wird das wohl nicht groß anders sein.)


    PS:
    Ist es gewollt, dass du uns u.a. deine letzten Youtube-Videos, deine konkrete Schule, deinen vollen Namen und das Foto von dir auf den Bildschirmfotos präsentierst? Oder ist das absichtlich geändert? Bei "Nele" hatte ich bisher immer an eine Frau gedacht.

    Inwiefern?

    Insofern, dass uns schlicht nicht alle Informationen mitgeteilt wurden.
    In deinem dritten Post steht, dass der Lehrer schon 3 mal in diesem Schuljahr gefehlt hat. Das Schuljahr hat gerade erst angefangen. Wie oft war es denn im letzen und vorletzen Jahr? War es da auch so regelmäßig?
    Insofern, dass uns schlicht nicht alle Informationen vorliegen.
    Evl. hat der Schulleiter viel mehr Informationen. Der Lehrer hat evtl. morgens immer mit klarer Stimme angerufen und gesagt er hätte Kopfschmerzen und könne daher nicht kommen, am nächsten Tag hat er dann aber die gerade erst am Vortag geschrieben Arbeiten, Tests und Hefte alle fein säuberlich korrigiert und zurückgegegen.
    Insofern, dass uns schlicht nicht alle Informationen vorliegen.
    Evtl. hat der Schulleiter von anderen Lehrern, Eltern, Schülern, Vereinmisgliedern, Nachbarn, Facebook, Instgramm, Foto/Bericht in der Zeitung, ... erfahren, dass der Lehrer stattdessen ... macht.
    ...
    Es gibt unzählige Möglichkeiten. Was hat der Schuleiter denn gesagt warum er ausgerechnet den Lehrer nach nur 3 mal fehlen fragt? Oder fragt er alle Lehrer nach 3 mal Fehlen?

    Bei Freiberufler gibt es die Einschränkung, dass es nur auf bestimmt Berufe begrenzt ist. Das darf nicht jeder. (siehe
    https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland) )
    Bei Kleinunternehmer ist die einzige Grenze die Umsatzgrenze. Wenn du über der Grenze bist hast du keine Wahlmöglichkeit. Wenn du unter der Grenze bist, dann hast du Wahlmöglichkeit. ( https://de.wikipedia.org/wiki/…merregelung_(Deutschland) )
    Das man da immer viel an Steuern spart ist Unsinn. Ganz im Gegenteil kannst du sehr viel Geld an den Staat verschenken, wenn du die Kleinunternehmerregelung nimmst.
    Kleinunternehmerregelung bedeuetet, dass du eine einfache EÜR machst, sprich nur einmal Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst und Rechnungen ohne Umsazusteuer ausweist.
    Auch als möglicher Kleinunternehmer macht es durchaus Sinn diese Regel nicht anzunehmen; nämlich dann, wenn du viel Ware einkaufst. Du kannst dir sonst nämlich nicht die Umsatzsteuer deiner Einkäufe gutschreiben lassen. Hast allerdings den Nachteil der doppelten Buchführung und musst die Umsatzsteuer ausweisen.

    Guck vielleicht mal hier:
    https://taxfix.de/steuertipps/nebeneinkuenfte-versteuern/


    Dort werden allerdings keine gewerblichen Einnahmen besprochen. Daher bitte vorher schlau machen, wie deine Projekte bewertet werden. Meine Projekte (programmieren, beraten) wurden als gewerblich eingestuft (obwohl das laut dem oberen Link evtl. noch als freiberuflich hätte gewertet werden können; wurde es aber nicht und dagegen zu Klagen hätte sich wohl nicht gelohnt; in anderen Fachbüchern habe ich dazu nämlich gefunden, dass dies sehr wohl als gewerblich anzusehen ist) und ich musste ein Gewerbe anmelden.

    Die Freigrenze liegt bei nicht selbstständiger Arbeit bei 410 Euro. Siehe § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG .
    Bei selbstständiger Arbeit solltest du, wenn es gewerbepflichtig ist, ggf. einen Antrag auf Kleinunternehmerregelung beantragen. Dann brauchst du nur eine EÜR machen.

    Sorry, zu schnell gelesen.
    Kann ich auf Anhieb nicht beantworten, aber es ist bestimmt nicht unwichtig ob du verbeamtet bist, unbefristet angestellt, einen Zeitvertrag hast, ... . Gib mal darüber mehr Infos, dann gibt es bestimmt bessere Antworten.

    @SteffdA
    - "Anfahren" hatte ich nur für die benutzt, die meinen übertrieben laut Klagen zu müssen, obwohl schon oft genau so mehrfach richterlich entschieden wurde. Natrülich normalerweise ansprechen.
    - Ansonsten sehe ich da auch nur a) lernen, b) fragen, c) Sitzplan anlegen, d) Namesschild aufstellen lassen, .... Da gibt es so viele Möglichkeiten ohne Bilder haben zu müssen. Das haben die Lehrer damals auch geschafft. Ich habe hier auch Schüler am Lehrerzimmer stehen gehabt, die die kleine Biologielehrerin sprechen wollen. Name war der Schülerin nicht eingefallen, obwohl sie bei ihr schon fast 1 Jahr Unterricht hatte. Soll die dann z.B. auch immer deinen Ausweis kontrollieren?

    Naja, egal wo sich eine Person fotografieren lasst, hat sie praktisch kaum eine Kontrolle darüber, was mit ihrem Bild passiert.
    Wenn jemand abends in der Kneipe sitzt und sich da fotografieren lässt, dann ist das Bild auch oft ganz schnell of Facebook, Youtube, ...
    Und im Gegensatz zum Jahrbuch, welches nur ein geschlossener Kreis erhält (Schüler, Lehrer und evtl. Eltern der Schule), ist das bei der Kneipe anders. Dort erhalten nicht nur die Kneipenbesucher das Bild, sondern es wird allen Menschen auf der ganzen Welt veröffentlicht.
    Und wenn da jemand etwas auf Facebook, Youtube, ... anonym hochläd, dann ist es erstmal a) oft sehr schwierig an den Täter zu kommen und b) noch schwerer das Bild zu löschen.


    Hauptsache der Lehrer bzw. die Lehrer, die sich hier über das Fotos des Lehrers aufregen sind auch so gut und treten mal für die Rechte der minderjährigen Schüler ein. Dann bitte auch so konsequent sein und
    a) die Schüler immer umfangreich über ihr tun aufklären und ihnen nicht die Anweisung geben sich dort für ein Foto hinzustellen; sondern Wahlmöglichkeit geben.
    b) die Eltern schriftlich um Erlaubnis fragen.
    c) die Lehrer auch mal ordentlich anfahren, die von den Schülern Fotos machen um die Namen der Schüler zu lernen
    ...

    Es ist, so wie ich den Artikel verstehe, keiner in die Klasse gekommen und hat einfach ein Foto vom Lehrer gemacht. Der Lehrer ist zu dem Fotographen hingegangen und hat sich fotographieren lassen. Das ist ein deutlicher Unterschied. Zum Glück gibt es ja Gerichte, die dies neutraler beurteilen. Wenn man mit dem Urteil nicht einverstanden ist (aber es ist kein Einzelurteil, es wurde schon mehrfach genau so entschieden. Und zwar nicht nur bei Lehrern. In oben verlinkter Broschüre wurde analoges auch mit Gerichtsurteil für einen Lehrling in der freien Wirtschaft / bei einer privaten Firma entschieden.).

    Dann hat der Schulleiter (oder wer auch immer) einen schlechten Vertrag gemacht. Ich würde mir immer alle Verwertungsrechte übertragen lassen und dem Fotographen möglichst alle nehen. Und das sie die Bilder nicht veröffentlicht ist (vermnutlich) auch nicht gelogen. Der Schulleiter (Klassenlehrer u.a.) könnten übrigens sehr wohl Miturheber sein, da nicht alleine das Auslösen der Kamera jemanden zum alleinigen Urheber macht. Wahrscheinlich machen das aber nicht alle und u.a. deshalb werden Schulfotografien auch z.T. ziemlich kritisch gesehen: https://de.wikipedia.org/wiki/Schulfotograf

    Mikael: Du hast natürlich insofern Recht: Auch solche Daten müssen erstmal grundsätzlich geschützt werden. Es gibt da aber berechtigterweise viele Ausnahmen. Lies doch mal ein Buch über Datenschutzverordnungen: Solche Fälle gab es schon mehrfach und sie wurden bisher (immer?) in dieser Art beurteilt.
    Wenn du mich persönlich fragst:
    Ich vermute entweder:
    a) Der Kollege muss extrem blauäugig sein.
    b) Es ist so ein Besserwisser-Typ, der einfach mal Spaß daran hatte wieder die Grenzen auszuloten. Meiner Meinung nach ziemlich sinnfrei, da bisher - zumindest laut mir vorliegender Literatur - gleich geurteilt wurde.
    (z.B. https://www.amazon.de/Erste-Datenschutz-Grundverordnung-Unternehmen-Vereine-Sofortma%C3%9Fnahmen-Paket/dp/3406716628/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&keywords=Erste+Hilfe+zur+Datenschutz-Grundverordnung+f%C3%BCr+Unternehmen+und+Vereine%3A+Das+Sofortma%C3%9Fnahmen-Paket&qid=1569264902&s=books&sr=1-1&tag=lf-21 [Anzeige] )
    c) Er hatte Ärger mit dem Chef und wollte es "ihm mal zeigen".


    Da er vermutlich studiert hat, halte ich a) und b) eher für unwahrscheinlich. Ich würde, wenn ich Wetten müsste, auf c) tippen.

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