Beiträge von Suszeptibilität

    Hallo,


    meine aktuelle Situation ist diese: Ich bin an die Universität abgeordnet und möchte gerne dauerhaft dort bleiben.
    Die Fakultät, an der ich beschäftigt bin, hat sich nun entschlossen, eine feste Stelle in meinem Tätigkeitsbereich zu schaffen.
    Auf diese Stelle möchte ich mich gerne bewerben. Damit stünde für mich ein Laufbahnwechsel (gemäß Laufbahnverordnung NRW §15) von Studienrat (A13) zu akademischer Rat (ebenfalls A13) an.
    Nun habe ich folgende Fragen:
    Was ist beim Laufbahnwechsel alles zu beachten?
    Kann ich mich überhaupt auf diese Stelle bewerben, was spricht eventuell dagegen?
    Kann die Bezirksregierung Einspruch dagegen einlegen?
    Wer hat überhaupt Mitspracherecht bei der Entscheidung?

    Die Fristen kommen aus dem Abordnungserlass von 2000.

    Danke! Das war genau das, was ich gesucht habe!


    Für einen dauerhaften Wechsel an die Uni brauchst du entweder eine Stelle im Mittelbau oder musst habilitieren und dich um eine Professur bewerben.
    Blöderweise sind die meisten Mittelbaustellen in den 80er und 90er Jahren abgebaut oder in befristete Stellen umgewandelt worden.

    Das weiß ich ja auch. Darum habilitiere ich ja auch im Moment im Rahmen meiner Abordnung. Aber das ist noch lange keine Sicherheit für eine Festanstellung.

    Erfreulicherweise ist meine Abordnung zwei Jahre verlängert worden. Angeblich ist das die Höchstdauer. Jetzt wüßte ich gern, wo das festgelegt ist. Das konnte mir bisher noch keiner sagen. Es muss doch auch irgendeine Richtlinie für die Dauer geben.
    Und vielleicht weiß jemand, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, eine dauerhafte Versetzung an die Universität zu erreichen.

    Hallo,


    momentan bin ich mit einer vollen Stelle an eine Universität für einen Zeitraum von vier Jahren abgeordnet. Nun würde ich auch nach Ablauf dieser Zeitspanne gerne weiterhin dort arbeiten. Leider ist eine komplette Versetzung nicht möglich, weil die Gelder für diese Art von Stelle immer nur befristet für ein bestimmtes Projekt zur Verfügung gestellt werden. Prinzipiell würde mich der Lehrstuhl, an dem ich arbeite, auch für Folgeprojekte weiterbeschäftigen, wenn sie genehmigt werden.
    Nun frage ich mich, ob es Beschränkungen für die Dauer bzw. für die Verlängerung Abordnungen gibt. In den gesetzlichen Regelungen (§ 24 LBG NRW und § 14 BeamtStG) habe ich keine solchen Beschränkungen gefunden, aber ich habe gehört, dass die Bezirksregierungen Abordnungen angeblich in einem übersichtlichen Zeitrahmen halten wollen.
    Weiß jemand Genaueres dazu?

    Rein ehrenamtlich würde ich das aber nicht machen. Allein die Fahrt und der Zeitaufwand wären mir zu viel.

    Ansonsten bin ich auch dankbar über Tipps, wie sich Lehrer mit oben beschriebenen Hintergrund finden lassen.

    Du kannst ja mal bei ein paar Schulen in der Region Heidelberg direkt nachfragen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es dort Quer- oder Seiteneinsteiger gibt, ist bestimmt nicht gering.
    Was ich persönlich Dir noch anbieten könnte, wäre die Beantwortung von konkreten Fragen im Rahmen dieses Threads.

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