Hallo,
meine aktuelle Situation ist diese: Ich bin an die Universität abgeordnet und möchte gerne dauerhaft dort bleiben.
Die Fakultät, an der ich beschäftigt bin, hat sich nun entschlossen, eine feste Stelle in meinem Tätigkeitsbereich zu schaffen.
Auf diese Stelle möchte ich mich gerne bewerben. Damit stünde für mich ein Laufbahnwechsel (gemäß Laufbahnverordnung NRW §15) von Studienrat (A13) zu akademischer Rat (ebenfalls A13) an.
Nun habe ich folgende Fragen:
Was ist beim Laufbahnwechsel alles zu beachten?
Kann ich mich überhaupt auf diese Stelle bewerben, was spricht eventuell dagegen?
Kann die Bezirksregierung Einspruch dagegen einlegen?
Wer hat überhaupt Mitspracherecht bei der Entscheidung?