Hallo zusammen,
ganz herzlichen Dank an alle - ihr habt mir wirklich geholfen. Natürlich habe ich auch die diversen Regelwerke, Verordnungen usw. gelesen - aber von den Praktikern kommt dann die klare Ansage, wie es umgesetzt wird. Und wo die Tücken liegen.. und die möglichen Abweichungen...
Ja, die Problematik einer Vollbeschäftigung mit Der Kombi Deutsch-Sozialkunde, aber ohne Geschichte dämmerte mir auch schon. Allerdings ist das im Moment und auch mittelfristig nicht das Thema, denn ich werde wohl noch lange Zeit unterhälftig arbeiten und ich bin der einzige Lehrer mit großer Fakultas. Außerdem Beratungslehrer, da könnte im Laufe der Zeit auch noch "was gehen". Man hat mir aber auch schon Wirtschaftsstunden angeboten, das hat sich stundenplantechnisch dann wieder zerschlagen. Als Gemeinschaftskundelehrer aus Ba-Wü mit Leistungskurs- bzw. Neigungsfacherfahrung ist das fachlich kein Problem, denke ich. Wirtschaft und Recht sind zu 50% Bestandteil des Gemeinschaftskundeunterrichts. Ob das in Bayern dann allerdings rechtlich geht, ist mir nicht klar. Kennt jemand einen solchen Fall? Geschichte habe ich schon fachfremd unterrichtet, aber das war eher eine rechtliche Grauzone, denke ich.
Fachbetreuer für Sk gibt es im Moment an der Schule nicht, wegen Krankheit.
Darf ich noch mal zum Thema "Übungsaufsätze" in der Q11 und 12 nachfragen? Die sind also verpflichtend - welche Regelungen gibt es da?
Vielen Dank im Voraus -
Gruß, Bayernneuling