Hallo zusammen,
ich wüsste gerne, welche Auswirkungen eine Schwangerschaft
auf die noch abzuleistende Probezeit im Beamtenverhältnis hat (Bundesland: SH)
Es heißt ja immer, dass im Regelfall 3 Jahre für die
Probezeit angesetzt sind, davon habe ich 2 inzwischen hinter mir, sodass ich
mit der Verbeamtung auf Lebenszeit ab nächstem Frühjahr rechne.
Was ich deshalb gerne wüsste, ist,
1. ob es im Falle
einer Schwangerschaft Möglichkeiten gibt, die Probezeit zu verkürzen (und sei
es nur um zwei oder drei Monate).
Ich hatte in einem älteren Beitrag gelesen, dass dies auch
von der Note im 2. Staatsexamen abhängig sein kann (Ich hatte eine 1,5). Zur
Möglichkeit einer Verkürzung habe ich bisher aber nur Gesetzestexte für Beamte
in leitender Funktion ausfindig gemacht.
2. was passiert, wenn eine Verkürzung nicht genehmigt wird
und man nach der Schwangerschaft die Schule wechseln möchte. Ich habe etwas
Sorge, dass man da seinen Beamtenstatus wieder verlieren kann oder die
Probezeit nochmal von vorne gezählt wird (also nochmal 3 Jahre?)