Beiträge von alias

    Sie hatte den kleinen Sultan im Wasser geschaukelt, danach abgetrocknet und angezogen. So war das damals. Als der Sultan verheiratet war, durfte er nicht alleine baden: Dafür hatte er jetzt die Frauen.


    Und sowas steht auf Seite 65 im Lollipop-Lesebuch 3/4 von Cornelsen.

    Kein Problem. Es gibt ein Diensthandy. Das kannst du bei uns im Sekretariat abholen.
    Falls die Sekretärin da ist.
    Falls du die Zeit dafür übrig hast.
    Falls der Akku gerade geladen ist - weil sowieso sich jeder lieber auf sein privates (funktionierendes) Handy verlässt.

    Dass JEDER ein eigenes, privates Diensthandy zur Verfügung gestellt bekommt, ist HÖCHST wahrscheinlich ;)

    Es gibt übrigens Beschäftigungsverhältnisse, bei denen private Handynutzung während er Dienstzeit einen Abmahnung- und Kündigungsgrund darstellt.

    Ein Recht auf unmittelbare private Erreichbarkeit während der Arbeit gibt es nicht.

    Das mag für eine Kellnerin Sinn machen. In der Schule ist das Quatsch und unverantwortlich.

    Bei uns gilt, dass jeder Lehrer im Unterricht das Handy aktiv dabei haben soll, um im Amok- oder Notfall erreichbar zu sein oder Hilfe anfordern zu können.
    Wir leben in "Modern Times".
    Selbstverständlich kann niemand gezwungen werden, per Handy erreichbar zu sein. Falls jedoch ein Notfall geschieht, der wegen der Nichterreichbarkeit böse endet, muss man sich sicher einigen unangenehmen Fragen stellen - nachdem das private Handy als notwendiges Notruf- und Infomedium in der Konferenz dringend empfohlen wurde.

    Falls ein Schüler kollabiert, setzt du den Notruf ab und leistest Erste Hilfe. Da zückst du das Handy UND schickst einen Schüler ins Rektorat, damit die Schulleitung informiert wird.

    Natürlich haben Studienräte, erwachsene Unterrichtende andere Rechte und Pflichten als heranwachsende Schüler, für die die Handyordnung gilt.


    Ich fahre morgen auf Klassenfahrt. Die Schüler dürfen kein Handy mitnehmen (7. Klasse), ich habe aber meins dabei (aus den üblichen Gründen). In der Unterrichtszeit ist das ja nicht anders 😀


    lg,

    Aus langer Erfahrung halte ich eine solche Regelung für Quatsch.
    1.) Du untersagst den Schülern damit, Erinnerungsfotos oder eine Dokumentation erstellen zu können - Handys sind heute oft die einzige Kamera.
    2.) Du bindest die Schüler eng an deinen Rockzipfel. Handys sind (nicht nur für Eltern) eine Möglichkeit, die Kinder "an der langen Leine" zu lassen. Es besteht bei Stadtbesichtigungen zwar durchaus die Möglichkeit die Kinder in Gruppen ein Gebiet selbst erkunden zu lassen (wir hatten früher ja auch keine Handys).
    Als wir in Berlin waren, haben wir den Schülern am Alexanderplatz 3 Stunden "Freigang" gegeben. Als die Lehrergruppe sich im Café mit dem notwendigen Koffein versorgte, kam über Radio eine Amokmeldung - am Alex. Per Handy-Telefonkette konnten wir innerhalb von 15 Minuten die gesamte Schülergruppe unversehrt am Treffpunkt in Empfang nehmen.
    Sowas beruhigt den Pulsschlag ungemein ;)
    3.) Alle Schüler haben meine Handynummer - Dual-SIM-Handy mit zweiter Prepaid-Karte ;)
    Mit Handy können sich die Schüler bei Problemen schnell mit dir in Verbindung setzen. Erreichbarkeit ist eine Voraussetzung zur Erfüllung der Aufsichtspflicht.

    Naja, zieht man davon mal die ganzen Verkaufswerbevorträge ab und guckt sich dann an, wie viele Teilnehmer so bei den verbliebenen Vorträgen sitzen, dann ist für die Mehrheit der Messebesuch eher keine Fortbildung. ;)

    Ich komme aus dem süddeutschen Raum - da gibt es die "Oberschwabenschau" jedes Jahr. Das ist eine Verbraucher- und Landwirtschaftsmesse. Ohne Zweifel eine Messe, auf der die Aussteller etwas verkaufen wollen.
    Jeder Landwirt, der es irgendwie einrichten kann, geht da hin, um zu sehen, welche neuen Maschinen, Futtermittel, Apparate usw. neu auf dem Markt sind, mit denen er seine Produktivität und seinen Gewinn vielleicht steigern könnte. Die sehen es als Fortbildung, weil sie Dinge sehen, die sie zuvor noch nicht kannten und auf neue Ideen kommen.


    Nun gibt es eine Messe in Stuttgart, auf der Apparate, Medien, Verfahren usw. angepriesen werden, mit denen man den Unterricht interessanter und erfolgreicher gestalten könnte.
    Klar. Keine Fortbildung. Da will ja jemand was damit verdienen.


    Nun - der Herr wirft koi Hirn ra. Neues Wissen muss man sich erwerben. Manchmal auch mit Geld.
    JustMy2Cents

    DAs wäre aber in NRW ja scheinbar nicht erlaubt! Damit hätte man ja Unterrichtsausfall!

    Schulen in Ba-Wü haben pro Jahr 1 Tag zur Verfügung, um diesen als "Pädagogischen Tag" für schulinterne Lehrerfortbildungen zu nutzen.
    Nimmt man den für die Didacta ist der zwar weg - aber sinnvoller investiert als einen Feld-, Wald- und Wiesenreferenten einzuladen, der einen Vormittag lang dem Kollegium Breitband-Schlafmittel verabreicht und Dinge erzählt, die man bereits im Studium 4-Mal gehört und gehasst hatte.

    Also hier muss Unterricht (oder eine anderweitige kostenlose Betreuung) während das ganzen Vormittages gesichert sein. Unterricht findet statt.
    Wie fanden denn die Lehrer damals den Unterrichtsausfall?


    Ich denke Schülersicht weicht öfters mal von Lehrersicht ab.

    Unterricht muss verlässlich sein.
    Das bedeutet nicht, dass Unterricht jeden Tag stattzufinden hat. Wenn jetzt angekündigt wird, dass am 25.März die Schule wegen eines pädagogischen Tages ausfällt, haben die Eltern genug Vorlaufzeit, sich darauf einzustellen.


    Ich war schon oft auf der Didacta und habe immer gute Anregungen mit nach Hause genommen - in früheren Zeiten auch den ganzen Rollkoffer voll Probeexemplare neuer Fachbücher.
    Dieses Jahr sind 546 Vorträge angekündigt. Das NICHT als Fortbildungsveranstaltung zu bezeichnen ist schon ignorant.
    Das Land Baden-Württemberg erkennt den Besuch als Fortbildung an, für die Unterrichtsbefreiung gegeben wird. Es gibt zahlreiche Schulen, die entweder verkürzt unterrichten, damit die Kollegen ab 10 Uhr mit Fahrgemeinschaften nach Stuttgart fahren können oder den ganzen Tag schließen und für das Kollegium einen Bus chartern.


    Wer beabsichtigt, von 14 Uhr bis 16 Uhr zur Didacta zu fahren, kann es auch bleiben lassen. Man kann nicht alle 833 Ausstellerstände anschauen - aber die Stände sind glücklicherweise thematisch sortiert. Mein Schwerpunkt wird wieder auf Robotik und Computernetzen liegen. Da gibt es Spannendes zu entdecken.


    Alle 3 Jahre muss so etwas möglich sein.
    Schließlich geht es darum, die Unterrichtsqualität zu verbessern.

    Ich habe noch für Grund- und Hauptschul-Lehramt studiert und an Grund- und Werkrealschulen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungzentren unterrichtet.


    Seit 2015 erfolgt die Lehramtsausbildung in Baden-Württemberg jedoch für folgende Lehramtstypen: Lehramt Grundschule, Lehramt Sekundarstufe I, Lehramt Gymnasium, Höheres Lehramt an beruflichen Schulen, Lehramt Sonderpädagogik.


    Diese Sekundarschulkollegen dürfen nicht mehr an Grundschulen, die Grundschulkollegen nicht mehr an Sekundarschulen unterrichten. Das wird für die Stellenplaner an der Schulämtern noch spaßig werden - nimmt es doch ein hohes Maß an Flexibilität und Einsatzfähigkeit.


    Absolventen mit Lehramt Grundschule werden immer noch nach A12 besoldet, der Rest nach A13, ab Gymnasium mit Aufstiegsmöglichkeit nach A14/15 - wodurch auch die Haupt- und Werkrealschulkollegen endlich mit den anderen Sekundarschulkollegen gleichgestellt wurden.


    Dass die Grundschulkollegen/Kolleginnen noch immer nach A12 besoldet werden, kann eigentlich niemand logisch begründen. Dort wird das Fundament gebaut, ohne das der gesamte Elfenbeinturm in sich zusammenbricht. Wer sich nicht um die Statik und die Statiker kümmert und deren Arbeit herabwürdigt, erntet einstürzende Neubauten. Da können Plan und Architektur noch so herrlich sein.

    Nun bin ich ja schon einige Jährchen hier im Forum mal mehr, mal weniger aktiv zu Gange. Viele Infos, Tipps und anregende Diskussionen konnte ich mitnehmen.
    Dafür herzlichen Dank.
    Ein besonderer Dank an Stefan, der hier immer wieder Updates aufgespielt und die Forensoftware aktuell gehalten hat.
    Stefan, mach das. Du kannst das. Ich weiß das. Da hab' ich volles Vertrauen.
    Das kann auch ein 3-Beitrags-Troll nicht erschüttern. ;)

    In Ba-Wü wird jede Unterrichtsstunde mit dem Faktor 1,74 auf die Zeitarbeitsstunde umgerechnet, die du als Beamter (mit 42 Stunden Arbeitszeit und 30 Tagen Urlaub) abzuleisten hast. Das ist mathematisch korrekt berechnet - keine Frage. Kannmannfrauso machen.


    Daraus ergeben sich jedoch drei Effekte:


    1.) Wenn du unterrichtest, hast du alles geleistet, was zu tun ist. Punkt. Basta. Bin ich konform mit Michael. So geht Mathematik. Elterngespräche, Schulfeste, Konferenzen usw. sind im Pakt enthalten.


    2.) Jede Stunde "Entlastung", die du als "Ermäßigung auf dein Deputat" bekommst, muss mit 1.74 Zeitstunden ausgeglichen werden, falls es sich nicht um Unterrichtszeit mit Vorbereitung handelt. So rechnet die Schulverwaltung in Ba-Wü. Die rechnen jedoch nicht damit, dass Elterngespräche, Schulfeste, Konferenzen trotz Abordnung im selben Maß beibehalten werden.


    3.) Jeder, der sich in die Schulverwaltung mit 10 UE "abordnen" lässt, muss daher 17,4 Zeitstunden ableisten und fragt sich nach einiger Zeit, ob 17,4 Zeitstunden in der Schulverwaltung - neben 27-10 = 17 Unterrichtsstunden an der Stammschule (plus Elterngespräche, Schulfeste, Konferenzen usw. ) noch mit dem persönlichen Belastungsmanagement in Einklang zu bringen sind.


    Da hast du nämlich 2 Tage mit 5 UE und einen Tag mit 6 UE, sowie zwei Arbeitstage in der Schulverwaltung mit jeweils 7.7 Zeitstunden (ohne Pause).
    Die jedoch nur. falls man dir deinen Stundenplan "arbeitnehmergerecht" legt - und du dir keine Flügel wachsen lässt, um von einem Arbeitsplatz zum anderen zu gelangen.


    Quintessenz:
    BTW: Meine Konsequenz hab' ich gezogen:
    "RmdBh*"


    * Rutscht mir den Buckel herab...."


    Nebenbei: Das hat mit der Anwesenheitspflicht am "Tag der offenen Tür" nix mehr zu tun - zeigt jedoch, wie sich die KV selbst ins Knie schießt und Mitarbeiter vergrault, die sich in komplexe Materien eingearbeitet und Kompetenzen erworben hatten. Kann man machen - ist aber kein sinnvoller Umgang mit Ressourcen.


    Aber sowas haben wir von der KV sowieso nie erwartet. Dort habe ich Personen kennen gelernt, die nicht durch Kompetenz, sondern mit Skatparolen "getrumpft" haben - mit Aussagen wie:
    "Ober sticht Unter"


    Oh Leude.... * Rutscht mir den Buckel herab...."
    Slightly off-topic, I know.

    In Baden-Württemberg gibt es einen Mindestbeitrag, ab dem du deine Rechnungen bei der Beihilfe einreichen darfst. Das liegt daran, dass der Verwaltungsaufwand derselbe ist, ob du ein Rezept für 9€ oder eine Rechnung über 12.000 € einreichst.
    Wie bereits erwähnt, lohnt sich der Aufwand sowieso erst, wenn die (doppelte) Gesamtsumme den Betrag der Kostendämpfungspauschale übersteigt - denn die Beihilfe erstattet ja nur 50% (von Pensionären und Familien mit Kindern abgesehen)


    Bei der privaten Krankenversicherung lohnt sich ein Blick in den Vertrag. Viele Versicherungen haben ein "Beitragsrückerstattungs-Modell", das greift, wenn du keine Rechnungen einreichst. Auch hier musst du schauen, wie hoch die Beitragsrückerstattung ausfallen würde. Bei einigen Versicherungen verlierst du die Rückerstattung bereits, wenn du Kleinbeträge abrechnest.
    Die DEBEKA ist hier kulant. Hier werden am Jahresende die Rechnungen mit der Rückerstattung verrechnet - und du bekommst (falls deine Rechnungen niedriger lagen) die Differenz zusätzlich erstattet.


    Der Blick in den Vertrag lohnt sich mehrfach. Falls du einen Vertrag mit Beihilfe-Ergänzung abgeschlossen hast, kannst du Rechnungen, die von der Beihilfe als nicht - oder teilweise nicht erstattungsfähig - gekürzt wurden, mit dem Beihilfebescheid bei der Versicherung nochmals einreichen. Auf diese Weise wurde mir z.B. die Gleitsichtbrille fast vollständig erstattet.

    Übrigens hast du mein Kernargument nicht erfasst: Der Samstag ist laut Arbeitszeitverordnung kein regulärer Arbeitstag. Es müssen schon gewichtige Gründe angeführt werden, um einen Tag der offenen Tür auf einen Samstag zu legen. Der Schulleiter muss nachvollziehbar begründen, warum es nicht möglich ist, dafür einen regulären Schultag zu nutzen oder einen Nachmittag an einem regulären Schultag.

    Muss er nicht. Zumal die Begründung einfach ist: Öffentlichkeit und Elternschaft sollen hier teilnehmen, damit sich der ganze Aufwand auch rentiert. Und das funktioniert nur, wenn ein Großteil der Bevölkerung arbeitsfrei hat. Sonst könnte man auch ein Klassenfrühstück oder ein gemeinsames Essen unter Kollegen organisieren.


    Ein Blick ins Schul- und Beamtenrecht täte Manchem gut. Als Lehrer (egal ob Beamte oder Angestellte) haben wir zwar eine festgelegte Unterrichtsverpflichtung - haben jedoch wie alle anderen staatlichen Beamten / Angestellten das Recht auf 30 Tage Jahresurlaub und eine Arbeitsverpflichtung von 42,5 Wochenstunden. Wir haben auch keine Ferien. Schüler haben Ferien. Wir haben unterrichtsfreie Zeit. In dieser Zeit müssen wir andere Tätigkeiten erledigen - wie Unterrichtsvor- und nachbereitung, Planung und Durchführung außerunterrichtlicher Aktivitäten sowie Maßnahmen zur Pflege der Schul- und Unterrichtskultur, Kontakte zu Jugendämtern, Eltern und der Öffentlichkeit.


    Schulrechtlich ist - zumindest in Baden-Württemberg - jeder zweite Samstag regulärer Schultag. Dass hier kein Unterricht stattfindet, ist darin begründet, dass der Gesamtlehrer- und Schulkonferenz freigestellt wurde, die Unterrichtsstunden so auf die Wochentage von Montag bis Freitag zu verteilen, dass der Samstag "freigeschaufelt" wurde.


    Mit derselben Begründung, dass man keine zusätzlichen Stunden außerhalb des Deputats ohne Entlastung in der Schule verbringen muss, könntest du jedes Elterngespräch, jede Konferenz und jeden Elternsprechtag (ohne Aussicht auf Erfolg) ablehnen.


    Die Gewerkschaft hat andere (und wichtigere) Aufgaben zu erfüllen, als - ohne Erfolgsaussicht - Schulfeste zu torpedieren.

    Altes Leid - alte Diskussion.
    Ich kann den Ärger, der aus dem Startbeitrag spricht, durchaus nachvollziehen. Als Mathematiker drehen sich bei mir auch bei manchen Notenskalen und (scheinobjektiven) "Notenberechnungen" die Zehennägel hoch.


    Die Juristen haben das für ihre Examina bundeseinheitlich gerichtlich geklärt und auf eine einfache Formel gebracht:
    "Lineare Punkteskalen in Klausuren müssen linear auf die Notenskala übertragen werden"
    Dazu braucht's kein Berechnungsprogramm, das macht der Taschenrechner:


    |(erreichte Punktzahl/erreichbare Punktzahl)*5 - 6| = Betrag der Dezimalnote, die durch Grenzwerte auf die 21-stufige Notenskala umgerechnet (gerundet) wird.
    Damit ergibt sich bei 50% der Punktanzahl die Note 3-4


    Zuhülf! Zuleicht! Noteninflation!
    ...höre ich rufen. Schmarrn! Hier kommt es eben darauf an, wofür man wie viele Punkte vergibt. Schwierigere Aufgaben geben mehr, leichte eben weniger Punkte.
    Mit der Formel kann ich problemlos auch 167 Punkte als Gesamtpunktzahl festlegen (was bei der Addition Vorteile bringt, wenn man nicht mit halben oder gar Viertels-Punkten rechnen muss).


    Für Ba-Wü ist das "Problem" der Halbjahresgewichtung ebenfalls einfach gelöst:
    Es gibt kein "Halbjahreszeugnis", sondern eine "Halbjahresinformation". Darin ist der momentane Leistungsstand dokumentiert. Im Zeugnis werden alle Leistungen des Schuljahres zusammengerechnet und (eventuell pädagogisch gewichtet) zur Endnote zusammengefasst. Da können die Noten aus Klassenarbeiten 4-fach zählen und die Noten aus Kurztests einfach, mündliche Leistungen zusammengefasst 5-fach.
    Alles locker mit einer Excel-Tabelle nachvollziehbar dokumentierbar. Und das Endergebnis wird pädagogisch gerundet. Eine 3,4 kann so durchaus eine 4 ergeben, eine 2,6 auch ein "gut". Das ist der pädagogische Spielraum, den uns die Notenverordnung gibt.
    Da ich mir die Dezimalwerte (siehe oben) ebenfalls in der Tabelle notiere, lässt sichh daraus ein Vergleichsmittelwert bilden, der mir bei der pädagogisch-fachlichen Gesamtwertung helfen kann.
    "Die Notenbildung ist nicht das Ergebnis einer arithmetischen Berechnung, sondern eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der Schülerleistungen"
    Wenn ich es jedoch arithmetisch logisch nachvollziehbar darstellen kann, erspare ich mir die Diskussionen.
    So what?

    Wir sind als Lehrer (und oft auch die Ärzte) in Bezug auf ADHS nur Laien und diskutieren hier (leider) auf niederem Niveau.
    Die Diskussion lässt sich leicht auf ein höheres Niveau heben.
    Lest die Leitlinie "Aufmerksamkeitsdefizit / Hyperaktivitätsstörung"
    https://www.awmf.org/uploads/t…-045k_S3_ADHS_2018-06.pdf


    Darin haben die größten Fachgesellschaften und Hochschulinstitute Deutschlands ein Konsenspapier zur Behandlung von ADHS geschrieben. Im Papier ist ausgeführt, was nach derzeitiger Forschungslage hilft - und was nicht.


    Zitat

    In der Kurzfassung sowie in der Langfassung finden Sie unter jeder Empfehlung - diese sind jeweils grau hinterlegt – eine Beurteilung der Qualität der Evidenz und, sofern es sich nicht um einen Expertenkonsens handelt, auch einen Empfehlungsgrad. Eine detaillierte Herleitung der Evidenz finden Sie im Kapitel II.2 der Langfassung.

    Zitat

    1.1.2.Wer sollte eine ADHS-Diagnostik durchführen?
    Bei Kindern und Jugendlichen sollte die Diagnose einer ADHS durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, oder einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, oder ein Psychologischer Psychotherapeut mit Zusatzqualifikation für Kinder und Jugendliche, oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Erfahrung und Fachwissen in der Diagnostik von ADHS durchgeführt werden.

    Hausärzte sind hier außen vor.


    Interessant sind die Ausschlusskriterien ab Seite 15 und die Auswertungen der verschiedenen Therapieansätze ab Seite 59.
    z.B.:


    Spezifisches Elterntraining inklusive schulzentrierten und patientenzentrierten Interventionen auf verhaltenstherapeutischer Basis
    Modular aufgebautes Manual primär für Einzeltherapie; wird aber auch für Gruppentherapie eingesetzt. THOP-Gruppenprogramm spezifisch für Elterngruppen entwickelt. Altersbereich: Kinder von ca. 3 bis 12 Jahren


    Wirksamkeitsnachweis Sehr gut: 7 Studien

    und andere

    Du verstehst gar nicht, was du da zitierst, oder hast Du den Artikel auf Wikipedia nicht zuende gelesen?!?!

    Und du verstehst das Krankheitsbild von ADHS nicht, sonst wüsstest du, dass genau an dieser Stelle die Ursache - und die Wirkung des Ritalins bei gehirnorganisch bedingtem ADHS liegt.
    Auch wenn du vielleicht von Chemie eine Ahnung haben magst, von Medizin scheinbar nicht.

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