Beiträge von alias

    Als ich mich vor ein paar Jährchen um eine Planstelle bewarb, konnte ich entweder (eine) bestimmte Schule(n) ankreuzen, einen Landkreis oder ganz RLP.
    Uns Bewerbern wurde exakt eine Planstelle angeboten, sollte man denn einen oberen Listenplatz innehaben; lehnte man diese Planstelle ab, wurde man mit viel Glück in 6 Monaten wieder von der ADD kontaktiert. Umgekehrt wurde einem aber auch nur dort eine Stelle angeboten, wo man sein Kreuz gemacht hatte, sofern denn dort eine Stelle zu vergeben war.


    Hat sich dieses Prozedere seitdem geändert? Wie könnten sich sonst Junglehrer ihre Stellen aussuchen? Mir ist das Prinzip aufgrund meiner eigenen Einstellungserfahrung gerade nicht ersichtlich.

    Das Procedere hat sich nicht geändert - aber die Rahmenbedingungen in Ba-Wü.


    - Vor einigen Jahren wurden vom Kumi und Finanzministerium Einsparungspläne veröffentlicht, die eine Streichung von mehr als 10.000 Lehrerstellen in den folgenden Jahren vorsahen.
    - Studienwillige, die ein Grundschulstudium beginnen wollten, mussten verpflichtend Mathematik als 3.Fach studieren. Die Herren Professoren an den PHs behielten jedoch ihren hohen fachwissenschaftlichen Anspruch bei, sodass die Studenten reihenweise durch die Prüfungen fielen und das Studium abbrachen
    - Studienwillige, die ein Grundschulstudium mit den Fächern Kunst, Musik oder Sport beginnen wollten, müssen seit einigen Jahren für die Studienzulassung eine Eignungsprüfung ablegen.
    - Es wurde ein NC für das Grundschulstudium eingeführt
    Konsequenz: Es begannen weniger Abiturienten ein Lehramtsstudium


    Das Studium für Grund- und Hauptschullehrer wurde umstrukturiert und getrennt. Nun gibt es einen eigenständigen Studiengang Grundschule, der weiterhin 6 Semester+Prüfungssemester umfasst und einen Studiengang Sekundarstufe1, der Realschullehrer und Hauptschullehrer gemeinsam mit einer Regelstudiendauer von 8 Semestern + Prüfungssemester ausbildet. Dafür werden die Hauptschullehrer in Zukunft - wie Realschullehrer - nach A13 besoldet.
    Dadurch entstand eine "Absolventenlücke" von einem Jahr und es wurde unattraktiver ein Studium der Grundschulpädagogik zu beginnen, weil dort zum höheren Deputat auch das niedrigere A12-Gehalt "lockt".
    Konsequenz: Es gibt weniger Absolventen des Studienganges Grundschule.


    - An der Grundschule wurden ab 2016/17 je zwei weitere Unterrichtsstunden für Mathematik und Deutsch eingeführt.
    - Die Leitungszeit für Schulleiter an Grundschulen wurde erhöht.
    - Durch Krankheit und Zurruhesetzung sind mehr Kollegen aus dem Dienst ausgeschieden als prognostiziert
    - Vor 6 Jahren wurden mehr Kinder gezeugt, als erwartet, es kamen auch mnehr Migranten samt Kindern nach Baden-Wütrttemberg


    Konsequenz: Es fehlen - WELCHE WUNDER - WELCH ZUFÄLLIGE FÜGUNG - in Baden-Württemberg Lehrer. Viele. Derzeit kann an Grundschulen kaum der Regelunterricht gewährleistet werden.


    Die Absolventen der Ausbildugsseminare werden umworben und können sich die Stellen aussuchen - auch in anderen Bundesländern.
    Weil es sich Baden-Württemberg "leistet" (d.h. spart), die Referendare über die Sommerferien in die Arbeitslosigkeit zu entlassen und erst zum ersten Arbeitstag im September wieder einzustellen - Baden-Württemberg zudem mit dem Ende der Sommerferien das Schlußlicht darstellt - lockt die finanziell klammen Reffis die Soforteinstellung in Berlin, Hamburg, der Schweiz usw. Und weg sind sie. Die sind nämlich flexibler, als ihnen unterstellt wird.


    Würde Baden-Württemberg die (bereits als Beamte auf Probe) eingestellten Lehrer nicht entlassen, sondern die verdienten Ferien bezahlen, hätte sich mancher Referendar wohl überlegt, ob er/sie die Beamtenstelle kündigt, um in ein anderes Bundesland zu ziehen.


    Aber das schwäbische Finanzministerium denkt da eben anders. Leider kann man diese Entenklemmer nicht für die Misere an den Schulen am Wickel packen. Wie gerne würd' ich sie schütteln. Aber mehr Verstand entsteht dadurch bei denen auch nicht.

    Wenn tatsächlich ein Schüler auf die Idee mit der Strafanzeige kommt, kann man das ab da sehr einfach umgehen: Zuparken und umgehend einen Abschleppdienst rufen (dann ist es nämlich keine rechtswidrige Handlung mehr, sondern die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruchs (der Kosten des Abschleppdienstes), dazu dann noch die o.g. Unterlassungsverfügung und der Schüler kann das Auto mit etwas Pech verkaufen. Eskalieren können das beide Seiten. Und ja, das geht auf allen Privatparkplätzen (auf denen man ein Recht zu parken hat).

    Vooorsicht. Das vorsätzliche Zuparken wäre vorsätzliche Nötigung. Da greift das Strafrecht und bei Beamten zusätzlich das Dienstrecht. Zudem hast du IMMER die Pflicht zur Schadensminderung. D.H. zunächst musst du den Falschparker ausrufen lassen und ihm die Möglichkeit geben, sein Fahrzeug zu entfernen. Eine Abmahnung kannst du ihm trotzdem zukommen lassen ;)

    Aber ist gut zu wissen, dass ich jeden wegen Nötigung anzeigen darf, wenn er mich zuparkt...

    Nicht nur das. Da gibt es durchaus Möglichkeiten, die weh tun.
    - Hat man das Fahrzeug abschleppen lassen, ist es zulässig, den Standort erst mitzuteilen, nachdem der Fahrer die Abschleppkosten bezahlt hat.
    - Man kann dem Falschparker zudem über den Anwalt eine Unterlassungsverfügung (Abmahnung) zukommen lassen, in der er versichert, künftig nicht mehr so zu handeln. Und die kostet satte Gebühren.
    https://www.bussgeldkatalog.org/privatparkplatz-abschleppen/

    Einfach quer vor die Autos der Schüler stellen, sodass sie nicht mehr weg kommen.

    Schlechter Vorschlag, der dir schnell auf die Zehen fallen kann.
    Sowas gilt vor Gericht als Nötigung. Privatgelände oder öffentliche Straße ist da unerheblich.


    Praktikabel und wirksam sind Parkausweise und "Knöllchen".


    Gesamter Artikel:
    Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/28253276 ©2017

    Zitat von s.o.

    Ein ganz anderes Problem dürfte allerdings schon in ein paar Jahren entstehen. Ab dem Jahr 2022 würden in Berlin kaum noch Neueinstellungen nötig sein, hat Haase errechnet. Genau dann aber verlassen besonders viele Pädagogen die Universitäten, ist doch die Anzahl der Studienplätze zuletzt deutlich erhöht worden. – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/28253276 ©2017

    Die Lehramtsstudenten, die derzeit studieren, werden schlechte Karten für die Einstellung haben. Typischer Schweinezyklus... nur mit Menschen.
    Die Planwirtschaft hatte auch ihre Vorteile.

    Wer nur das 1. Staatsexamen abgeschlossen hat, hat keine abgeschlossene Lehrerausbildung.

    Diese Aussage ist schlicht falsch.
    Selbstverständlich hat du mit dem 1.Stex eine abgeschlossene Ausbildung für das Lehramt.


    Für den Privatschuldienst und für das Ausland genügt das meist.


    Für den Staatsdienst innerhalb der Länder Deutschlands benötigst du die "Qualifikationsprüfung 2.Staadsexamen" - das als als 'Dienstprüfung für das Lehramt im öffentlichen Dienst ' bezeichnet wird. Nach Ablauf von 5 Jahren zwischen 1. und 2. Dienstprüfung musst du evtl. ein Kolloqium absolvieren, um für dich für die Zulassung für das 2.SDtasatsexamen zu qualifizieren.

    Den Rettungswagen solltest du jedoch nur rufen, wenn WIRKLICH eine Gefahr für das Kind oder für andere Kinder droht.
    Falls die Krankenkasse der Eltern meint, der Einsatz sei unnötig gewesen, kann es sein, dass es heißt: "Wer bestellt hat, zahlt."
    Falls die Polizei die Rettung bestellt, hast du dieses Problem nicht.

    Also mal Tacheles.


    Ich verwahre mich entschieden dagegen, die Tätigkeit von ErzieherInnen im Kindergarten mit der Tätigkeit von GrundschullehrerInnen auf dieselbe Stufe zu stellen.
    Sicher lernen die Kinder auch im Kindergarten wichtige Dinge - einen Stift gerade zu halten, die Schuhe zu binden, eine Schere zu benutzen und sich nicht gegenseitig die Schädel einzuschlagen. Zumindest sollten sie das lernen.


    In der ersten Klasse lernen die Kinder jedoch bereits strukturiert wichtige Kulturtechniken. Lesen, schreiben, Grundlagen der Arithmetik.
    Damit die Kinder - und zwar alle! - diese Kulturtechniken erlernen, benötigt man fachliches Know-How, das man sich nicht einfach mal so anlesen kann.
    GrundschullehrerInnen müssen Generalisten sein. Hier werden Grundlagen für jeden weiteren Fachunterricht gelegt. Das muss man beherrschen - nicht probieren. Und dazu benötigt ein Grundschullehrer eine fundierte, universitäre Ausbildung - die auch an auf den Lehrerberuf spezialisierten PHs erfolgt.


    Quereinsteiger ohne fundierte Ausbildung an Grundschulen? Tut das den Kindern bitte nicht an!
    Grundschüler haben den besten Unterricht verdient, der möglich ist. Und die am besten ausgebildeten Pädagogen. Die Kollegen der SekI und SekII werden es danken.


    Nachtrag: Ob die Befähigung zur Pädagogen-Ausbildung über das Abitur oder über eine andere Eignungsprüfung nachgewiesen wird, ist nebensächlich. Ich habe zahlreiche Kollegen kennen gelernt, die über den zweiten Bildungsweg oder über eine Eignungsprüfung an die Hochschule kamen und nun gestandene, gute Lehrer sind. Aber alle mussten eine wissenschaftliche Ausbildung und das Referendariat absolvieren. Und das ist gut so.

    heute hab ich ihn wieder abholen lassen. ich zitiere: du spasti. halt die fresse. du nervst mich. ich werd von dir voll aggro. lass mich endlich in ruhe. du bist zu dumm zum schlagen. - er ist heute 10-15 minuten den weg klasse-nebenraum-flur-klasse-nebenraum- flur usw gelaufen, hat dabei die türen doll zugeworfen, gegen ne andere tür gebollert... dann lief er 10minuten durch die klasse mit "bla bla bla bla bla bla" und "wann werd ich abgeholt wann werd ich abgeholt wann werd ich abgeholt wann werd ich abgeholt"

    Eine Schülerin mit ähnlichem Verhalten hatte ich auch schon - jedoch in einer 7.Klasse. Die hatte nicht nur die Türen zugeworfen, sondern alle Tische im Vorbeigehen abgeräumt, Fenster aufgerissen, ihre Beleidigungen in die Welt geschrien. Als Lehrer hatte ich das zu handeln. Es gab ruhige und heftige Tage.
    Als sie in den Ferien auf einer Freizeit war, hatte sie wohl etwas zu viel Alkohol abbekommen und musste ins Krankenhaus. Als sie dort ähnlich reagierte, überwies der Arzt sie in die Psychiatrische Abteilung. Sie blieb dort - vermutlich ist sie noch immer in einer Einrichtung.


    Im Augenblick mag dir meine Geschichte nur soweit helfen: Du musst unbedingt den Schulpsychiatrischen Dienst hinzuziehen.

    Zitat

    Kurz be­rich­tet: Al­ko­hol kann Ge­hirn von Ju­gend­li­chen nach­hal­tig schä­di­gen
    dpa 16. August 2017
    Darmstadt - Torkelt ein Jugendlicher während einer Party oder hat Probleme sich zu artikulieren, ist in der Regel klar: Er hat zu viel Alkohol getrunken. Am nächsten Morgen ist der Spuk meist vorbei. Weniger offensichtlich ist, dass jeder Rausch langfristige Schäden im jugendlichen Gehirn anrichtet, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie und Funktionelle Bildgebung (DGKN). Im Jugendalter entwickeln sich im Gehirn vor allem die Areale, die für die soziale Kompetenz zuständig sind.
    Eine aktuelle Übersichtsarbeit zeigt die Folgen für Jugendliche, die auf Partys regelmäßig mehr als vier Drinks in zwei Stunden zu sich nehmen: Sie haben mehr Schwierigkeiten, sich über eine längere Zeit zu konzentrieren. Sie lernen neue Vokabeln auch weniger leicht als Jugendliche, die seltener und weniger Alkohol trinken. Zwar ist ein regelmäßiger Vollrausch für jeden schädlich - vor allem Jugendliche sollten aber mit Blick auf ihre Gehirnentwicklung Alkohol nur in Maßen trinken, rät die DGKN.
    Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) empfiehlt erwachsenen Männern, generell nicht mehr als 24 Gramm Alkohol pro Tag zu sich zu nehmen. Das entspricht ungefähr einem großen Bier. Bei Frauen sollten es nicht mehr als 12 Gramm sein - ein kleines Bier oder circa 0,1 Liter Wein. An mindestens zwei Tagen in der Woche sollte man gar keinen Alkohol zu sich nehmen.

    Schwäbische Zeitung, 16.78.2017


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