Hallo,
ich habe nächste Woche ein Einstellungsgespräch für eine Stelle nach meinem Referendariat an einer Brandenburger Förderschule. Hierzu kam es recht schnell, da dort akuter Bedarf herrscht. Vor dem Referendariat habe ich an dieser Schule schon 1,5 Jahre gearbeitet.
Von meinem Freundeskreis im Kollegium weiß ich, dass die kommiss. Schulleitung mich nicht wieder haben will (ich halte nicht die Klappe, wenn sie Gesetze bricht bzw. Sicherheitsrichtlinien missachtet). Allerdings steht besagte Dame kurz vor der Pension und daher tangiert mich das nicht so wirklich, ob sie mich mag, denn ich mache meine Arbeit gut.
Ich würde aber falls das Gespräch im Einstellungsgespräch darauf kommt, jedoch gern gewappnet sein, daher einige Fragen.
Wir haben von der kommiss. Schulleitung ständig Zettel bekommen, in denen wir unseren eigenen Unterricht evaluieren sollten. Mir ist bekannt, dass es Selbstevaluationen gibt, die uns vorgelegten Aufgabenzettel wiesen jedoch keine Kriterien auf, sondern wirkten wie Aufgaben einer externen Evaluation, die eigentlich Schulleitungsaufgabe wäre?
Kritik wurde vom gesamten Kollegium geäußert an der Tatsache, dass Dienstbesprechungen nicht rechtzeitig angekündigt wurden. Es gibt an der Schule einen Präsenztag, an dem alle Kollegen bis min. 15.15 Uhr anwesend sind. Dies ist auch gut und schön, aber man plant diese Zeit ja auch ein für Elterngespräche, Protokolle schreiben, Förderpläne aktualisieren, Schülerakten in Stand halten etc und dies kann man dann vergessen, wenn eine halbe Stunde vor Beginn plötzlich ein kleiner Zettel im Lehrerzimmer hängt: 13.45 Uhr Dienstberatung. Es wurde also gefordert, dass die Termine langfristiger bekannt gegeben werden.
Gibt es dazu irgendwelche gesetzlichen Regelungen?
Schulprogramm: Das Schulprogramm ist nicht etwa als komplette Datei auf einem Computer vorhanden, sondern wird aus einzelnen Ausdrucken gespeist. In den 1,5 Jahren saßen wir als Fachkollegen min. 5-6x daran um gewünschte Änderungen einzuarbeiten und dies bitte auch so, dass man nahtlos die überarbeiteten Seiten wieder in die alte Druckfassung eingefügt werden konnte.
Mehrarbeit für Teilzeitlehrkräfte wurde im Allgemeinen weder abgerechnet, noch haben diese Freizeitausgleich erhalten. Ich hatte da großen Ärger, weil ich gewagt habe, die 32 Stunden in 2 Monaten zur Abrechnung zu geben.
Ich habe schon an 5 weiteren Schulen gearbeitet und ich kenne es nicht, dass die Schulleitung überhaupt keine Aufsichten übernimmt (nicht mal, wenn andere Lehrkräfte krank sind). Ich hatte die Situation, dass die Vertreterin der kommiss. SL mich darauf hinwies: Ja, die Hortkinder sind ja hinten auch noch auf dem Schulhof und prügeln sich da (hatte sie beim Kaffee trinken aus dem Fenster gesehen). Als einzige Aufsicht kann ich aber nicht gleichzeitig Busaufsicht (wo die lieben Kleinen sich auf die Straße schubsen) machen und 2 Höfe beaufsichtigen.
Gibt es dazu Regelungen, dass Schulleitungen komplett davon befreit sind?
Wer kann mir weiter helfen, damit ich im Falle des Falles sachlich argumentieren kann?