Beiträge von antonchen
-
-
Drei sind strafmündig und haben es durch die Verbreitung per "Flurpost" sowieso schon mitbekommen.
Der vierte weiß, dass er nicht belangt werden kann, er hat bereits einschlägige Erfahrungen in dieser Hinsicht, eine Möglichkeit, die er regelmäßig ausgiebig nutzt.
Schon alleine deshalb hätte ich gerne eine einvernehmliche Lösung.
Da ich aber nur über "Gerüchte", über Dritte, eigentlich Unbeteiligte, erfahre, was gerade läuft, muss ich abwarten.
Ich finde jedenfalls, in einem solchen Fall kann man nicht von Vertrauensverhältnis sprechen, das eine gesunde Basis sein sollte, ein Kind zu unterrichten. -
Da wir unserer Aufsichtspflicht ich nachgekommen sind, habe ich auch keine diesbezüglichen Befürchtungen.
Die ganze Geschichte ist sehr verfahren.
Das Kind lebt nicht bei den Eltern. Es ist probeweise seit eineinhalb Jahren Schüler unserer Schule.
Die Lehrer wurden über laufende Aktion zunächst über Dritte (, die damit nichts zu tun hatten,) informiert.
Die Schüler sind vom Verhalten her alle extrem schwierig, sodass der gewünschte sachliche und konstruktive Umgang der kids untereinander nach einer Anzeige erschwert sein dürfte.
Mein Vorschlag war, dass die Schüler eine Wiedergutmachung in Form einer (beaufsichtigten) gemeinsamen Aktion, z.B. Schwimmbad und Eis essen, leisten, auch, um sich gegenseitig als positiv zu erleben.
Zu diesem Vorschlag fehlt mir nun eine Rückmeldung der Schulleitung, ohne die ich nichts unternehmen kann.Es ist durchaus so, dass ich körperliche Angiffe und Beleidigungen von Schülern als "tägliches Brot" kenne und damit professionell (meine ich zumindest) umgehen kann.
Aber in diesem speziellen Fall findet keine angemessene Kommunikation statt. Das ist es, was mir Probleme bereitet.
Da Eltern und Betreuer das Kindes den direkten Informationsaustausch vermieden hatten, wundere ich mich, dass man uns weiterhin den Schüler anvertraut. -
Danke zunächst für eure Antworten.
(Jazzy: Kein Troll. So etwas habe ich nicht nötig.)
Die Anzeige würde sich im Ernstfall auf 4 Schüler (von denen einer versucht hatte, zu schlichten) und 3 Lehrkräfte (die ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind) erstrecken.
Da niemand eine rechtliche Grundlage genannt hat, gehe ich davon aus, dass es keine gibt.
Also wird das Kind wohl an der Schule bleiben.
Ich sehe tatsächlich das Problem des Vertrauensentzugs, ebenso ein Problem, wenn sich die betroffenen Schüler weiterhin begegnen. -
Guten Tag,
vielleicht kann mir jemand einen Hinweis auf eine brauchbare Rechtsgrundlage zu folgendem Fall geben:
Nach einer Schulhofschlägerei mit geringfügigen Blessuren erwägen Eltern eine Anzeige gegen mehrere Aufsicht führende Lehrkräfte.
Meiner Ansicht nach ist es für alle Seiten unzumutbar, das Kind danach weiterhin zu unterrichten, da das Vertrauensverhältnis massiv ge/zerstört ist.
Gibt es eine schulrechtliche Regelung oder sonstige konstruktive Lösungsmöglichkeiten für einen solchen Fall ?Vielen Dank im Voraus für brauchbare Tipps.
Werbung