Beiträge von Franziskus

    Zitat

    venti schrieb am 20.11.2006 16:48:
    Nun, da müsste man zuerst einmal wissen, ob du denn Gymnasiallehrer bist - oder noch Student ... ?(
    Gruß venti :)


    Nun, wie ich schon schrieb: Die Eltern wollen explizit einen Gymnasiallehrer. Und der bin ich.


    philosophus: Danke für den Link. Das erhellt die Sache doch etwas. Meine eigenen Vorstellungen liegen im übrigen zwischen 20 und 25 Euro; ich habe mich da a) an meiner Qualifikation und b) am Stundensatz für beamtische Mehrarbeit orientiert.


    Aber ich weiß schließlich noch gar nicht, ob ich das wirklich mache.



    Gruß
    Franziskus

    Hallo Kollegen,


    ich hätte die Möglichkeit, einem Elftklässler Nachhilfe in Deutsch zu geben. Die Eltern legen Wert darauf, dass das ein Gymnasiallehrer macht. Nun denn - ich stünde bereit.


    Allerdings bin ich mir etwas im Unklaren, wieviel man da verlangen kann (ich habe auch keine Ahnung, was der momentan "gängige" Satz unter Studenten ist. Kann mir da eine(r) weiterhelfen? Besten Dank!


    Gruß
    Franziskus

    Hallo,


    ich hätte mal eine Frage an die versammelten Deutschlehrer: Hat einer von Euch schon mal von der "Argumentationsampel" gehört? Das wurde mir vor Jahren mal sehr empfohlen, um den Aufbau eines Arguments (Erörterung/Streitgespräch etc.) zu trainieren. Der Kollege versprach damals, mir ein Arbeitsblatt mitzubringen... Jedenfalls klingt die Sache interessant und würde mich nach wie vor interessieren.


    Danke + Gruß
    Franziskus

    Sunshine1978: Ich kenne mich nur mit dem bayerischen Beamtenrecht aus; die Bestimmungen sind aber ähnlich. Hierzulande ist eine Nebentätigkeit so lange genehmigungsfrei (aber anzeigepflichtig), wie sie nicht mehr als ein Fünftel der regulären Arbeitszeit beträgt (bei der geltenden 40-h-Woche also acht Stunden wöchentlich) oder sich in einem künstlerischen, schriftstellerischen oder gutachterlichen Rahmen bewegt. Alles, was darüber hinausgeht, ist genehmigungspflichtig, wird aber meist abgelehnt, weil eine Beeinträchtigung der Haupttätigkeit angenommen wird.


    Frutte55: Ich habe selbst während des Ref nebenbei gearbeitet. Von der Zeit her ist es sicherlich machbar, allerdings habe ich den Nebenjob auch oft verflucht, wenn ich den Samstag halt doch gebraucht hätte. Ach ja: Sollten dein Schul- und dein Arbeitsort identisch (und womöglich eine Kleinstadt) sein, dann würde ich mir schwer überlegen, einen Nebenjob mit Publikumsverkehr auszuüben. Eltern können sehr unangenehm werden, wenn sie den Eindruck haben, man setze nicht seine ganze Arbeitskraft für ihren Nachwuchs ein (das gilt vor allem, wenns mal Probleme gibt).

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