Hallo,
wichtig ist auch zu wissen, welche Lücke man eigentlich absichern muss. in den ersten 5 Jahren ist man durch den Staat soweit ich weiss gar nicht abgesichert, danach bekommt man knapp 1300 Euro Grundversorgung. Für jedes weitere Jahr erhöht sich die Absicherung dann um einen prozentualen Anteil. Die Versorgungslücke wird also immer kleiner.
Zu der Frage, wie hoch denn nun meine derzeitige staatliche Versorgung ist, habe ich folgendes beim LBV gefunden:
"...beträgt das Ruhegehalt 1,79375 vom Hundert für
jedes Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit; höchstens jedoch 71,75 vom Hundert. " -wenn ich nicht durch einen Dienstunfall dienstunfähig werde. (+ Zurechnungszeiten)
(http://www.lbv.nrw.de/merkblae…/merkblaetter/mb_vers.pdf)
Mir ist jetzt aber noch nicht ganz klar, was als "ruhegehaltsfähige Dienstzeit" angenommen werden kann.
- Wird bei mir die Studienzeit (voll) angerechnet (Studium 96-2002)?
- Zählen die fünf Anfangsjahre, nach denen erst die Grundversorgung beginnt, auch bei der Berechnung mit (z.B. 29Jahre x 1,79375) oder nur (24 x 1,79375)?
Kennt sich da jemand von euch ricthig aus? Oder kann mir solche Fragen auch die für mich zuständige Sachbearbeiterin beim LBV beantworten?
Danke, jinny