hallo würde mich sehr freuen wenn sich jemand meldet der mit gleichen Voraussetzungen gleiches tut, dann kann man sich ggf austauschen oder ähnliches...Liebe Grüße
Beiträge von frauclara
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vielen Dank euch für die Rückmeldungen.. ! okay also nicht verrückt machen lassen durch die Klauseln... aber sag mal "sachensucher" warst du denn nach Beendigung drei Jahre an deiner Schule? oder hast du erfolgreich schon vorher den Wechsel durchgeführt?
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Hallo ihr Lieben,
ich habe nun den Arbeitsvertrag vorliegen um
die OBAS Ausbildung beginnen zu können. Enthalten ist eine Klausel mit
der Verpflichtung drei Jahr nach Beendigung für den Arbeitgeber
weiterhin tätig zu sein. In einem weiteren § steht dass ich mich
verpflichten muss, die Kosten einschließlich Entgelt für 5 Std.
Unterrichtsfreistellung nach TV-L zeitanteilig zurückzuerstatten falls
ich nicht die drei Jahre tätig sein werde. Ist diese Verpflichtung zur
Kostenrückerstattung rechtmäßig und üblich?
Über zeitnahe Antworten freue ich mich sehr, da ich diese Woche reagieren muss auf den Vertrag.Liebe Grüße
FrauClara
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Hallo ihr Lieben,
ich habe nun den Arbeitsvertrag vorliegen um die OBAS Ausbildung beginnen zu können. Enthalten ist eine Klausel mit der Verpflichtung drei Jahr nach Beendigung für den Arbeitgeber weiterhin tätig zu sein. In einem weiteren § steht dass ich mich verpflichten muss, die Kosten einschließlich Entgelt für 5 Std. Unterrichtsfreistellung nach TV-L zeitanteilig zurückzuerstatten falls ich nicht die drei Jahre tätig sein werde. Ist diese Verpflichtung zur Kostenrückerstattung rechtmäßig und üblich?
Über zeitnahe Antworten freue ich mich sehr, da ich diese Woche reagieren muss auf den Vertrag.Liebe Grüße
FrauClara
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