Meines Wissens ist es leider tatsächlich so, dass eine Chefarztrechnung ausgestellt werden darf, auch wenn man den Chefarzt nie gesehen hat, sofern selbiger regelmäßige Besprechungen mit dem ihm unterstellten Oberarzt abgehalten hat. In Deinem Fall ist es ja aber so, dass Du vorab kundgetan hast, dass Du komplett auf die Chefarzthandlung verzichtest. Somit ist für mich klar, dass dem Krankenhaus ein Fehler unterlaufen ist, auf den Du dringend schriftlich hinweisen solltest, mit der Bitte um Ausstellung der korrigierten Rechnung. Vorher überweist Du natürlich nichts!
PS: Ich muss auch ständig mit Ärzten (bzw. deren Sekretärinnen), mit meiner Versicherung und der Beihilfestelle telefonieren und mailen, weil irgendwas nicht stimmt. Echt nervig, dass man denen ständig auf die Finger gucken und oft dem Geld hinterherrennen muss...